Das Wichtigste zum Zeugnisverweigerungsrecht beim Blitzer
Ja. Sie dürfen die Aussage verweigern, wenn Sie sich mit dieser selbst beschuldigen würden. Sollten Sie durch das Blitzerfoto allerdings eindeutig als Schuldiger zu identifizieren sein, verhindert Ihre fehlende Aussage in der Regel nicht, dass Ihnen ein Bußgeldbescheid zugeschickt wird.
Ja, das Zeugnisverweigerungsrecht schließt auch Ehepartner, geschiedene Ehepartner, Verlobte, Lebensgefährten, ehemalige Lebensgefährten, Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) und seitlicher Linie (Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten) und Verschwägerte mit ein.
Machen Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebraucht und kann dadurch der schuldige Fahrer nicht ermittelt werden, wird kein Bußgeldbescheid verschickt. Es kann aber passieren, dass Sie die Auflage erhalten, in Zukunft ein Fahrtenbuch zu führen.
Auch beim Blitzer gilt das Zeugnisverweigerungsrecht
Kommen Blitzer und Radarfallen in Deutschland zum Einsatz, fertigen diese häufig ein Foto von Kfz inklusive Nummernschild und dem Fahrer an. Dieses Blitzerfoto dient dann als Beweismittel im Bußgeldverfahren und soll eine Identifizierung der Person hinterm Steuer ermöglichen.
In vielen Fällen gestaltet sich das allerdings nicht gerade einfach. Vor allem dann, wenn Fahrzeughalter (dieser kann über das Nummernschild leicht ermittelt werden) und Fahrer nicht dieselbe Person sein können (zum Beispiel wenn es sich um Mann und Frau handelt).
In diesem Fall erhält der Fahrzeughalter einen sogenannten Zeugenfragebogen. Doch wann können Betroffene eigentlich ihr Zeugnisverweigerungsrecht nutzen, wenn Blitzer oder Radarfallen das eigene Kfz abgelichtet haben? Die Antwort auf diese Frage liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhalt
Wer darf vom Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Blitzerfoto Gebrauch machen?
In Deutschland muss sich niemand einer Straftat selbst beschuldigen. Als Beschuldigter oder Angeklagter kann also stets die Aussage verweigert werden. Doch auch Zeugen sind nicht immer zu einer Aussage verpflichtet. Dies regelt § 52 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO):
Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt
1. der Verlobte des Beschuldigten;
2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.
Wurde also beispielsweise der Sohn geblitzt, greift das Zeugnisverweigerungsrecht. Ähnlich verhält es sich bei nahen Verwandten oder dem Ehe- bzw. Lebenspartner. Besteht keine dieser Beziehungen zu einem Beschuldigten, sind Sie nach deutschem Recht zu einer Aussage verpflichtet.
Damit das Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Blitzer greift, muss also in aller Regel eine Beziehung zwischen Zeugen und Beschuldigtem vorliegen. Haben Sie das Kfz lediglich einem Bekannten geliehen, sind Sie in aller Regel dazu verpflichtet, sich zu äußern.
Zeugenfragebogen beim Blitzer: Wozu das Zeugnisverweigerungsrecht nutzen?
Nun stellt sich die Frage, warum Betroffene eigentlich von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Blitzer Gebrauch machen sollten und den Zeugenfragebogen einfach ignorieren können. Durch die Verweiger-ung einer Aussage kann ggf. verhindert werden, dass die Bußgeldstelle den Fahrer ausfindig macht.
Da in Deutschland nicht der Halter, sondern der Fahrer selbst für eine begangene Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr haftet, können durch eine verweigerte Aussage die Sanktionen umgangen werden, wenn die Behörde den tatsächlichen Fahrer nicht rechtzeitig ermitteln kann.
In Bezug auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt nämlich in Deutschland eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss beim Fahrer mindestens ein Anhörungsbogen eingegangen sein. Allerdings kann die Verjährungsfrist im Einzelfall auch unterbrochen werden.
Geblitzt und das Zeugnisverweigerungsrecht genutzt: Drohen Konsequenzen?
Können Sie nun von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht beim Blitzer Gebrauch machen, sind Sie nicht zu einer Aussage verpflichtet. Einige Betroffene befürchten in diesem Fall Konsequenzen für das Schweigen.
Diese kann es auch durchaus geben. Konnte der Fahrer des Wagen zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit nicht ermittelt werden, droht dem Fahrzeughalter die sogenannte Fahrtenbuchauflage.
Wichtig: Werden Sie verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen, müssen Sie genau dokumentieren, wer das Kfz wann auf welcher Strecke gefahren hat. Die Polizei kann zudem überprüfen, ob Sie sich an die Fahrtenbuchauflage halten.
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