Das Wichtigste zum Ignorieren des Zeugenfragebogens
Nein. Selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, sind Sie zumindest verpflichtet, die Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und den Zeugenfragebogen zurückzuschicken.
Nicht zwangsläufig. Würden Sie durch Ihre Aussage sich selbst oder einen nahen Angehörigen beschuldigen, können Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Sie müssen in diesem Fall mit einer schriftlichen Aufforderung rechnen, den Zeugenfragebogen zurückschicken. Unter Umständen kann die Polizei Sie auch für eine Aussage aufs Revier vorladen. Lässt sich der Schuldige nicht ermitteln, müssen Fahrzeughalter mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen.
Mit dem Zeugenfragebogen den Fahrer ermitteln
Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist schnell begangen. Mal ist die Geschwindigkeit zu hoch, weil der betroffene Fahrer schnell einen Termin erreichen möchte, andere Verkehrsteilnehmer leisten sich Rotlichtverstöße oder halten den Sicherheitsabstand nicht ein.
Werden Verkehrssünder bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt, wird in aller Regel ein Bußgeldverfahren in die Wege geleitet. Oberste Priorität ist dabei zunächst, den Halter des Kfz zu ermitteln. Dieser bekommt im ersten Schritt einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen zugeschickt.
Doch was passiert, wenn Sie den Zeugenfragebogen einfach ignorieren? Sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, Angaben zu der Ordnungswidrigkeit zu machen, die Ihnen vorgeworfen wird? Der nachfolgende Ratgeber beantwortet diese Fragen und beleuchtet die Konsequenzen, die Sie erwarten, wenn Sie einen Zeugenfragebogen einfach ignorieren.
Inhalte
Was ist ein Zeugenfragebogen?
In Deutschland gilt bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich die Fahrerhaftung. Allerdings wird zu Beginn eines Bußgeldverfahrens immer der Halter des jeweiligen Fahrzeugs ermittelt.
Ist offensichtlich, dass dieser den Wagen nicht gefahren haben kann, beispielsweise wenn das Fahrzeug auf eine Frau zugelassen ist, am Steuer aber eindeutig ein Mann zu erkennen ist, wird dem Halter der Zeugenfragebogen zugestellt.
Es kann auch vorkommen, dass der Halter zunächst einen Anhörungsbogen erhält, weil die Bußgeldstelle davon ausgeht, dass es sich bei ihm um den Fahrer handelt. Durch das Ausfüllen vom Anhörungsbogen kann der Fahrzeughalter allerdings aufklären, dass er selbst nicht gefahren ist. In diesem Fall würde dann im Anschluss ein Zeugenfragebogen folgen. Ignorieren sollten Sie den Anhörungsbogen daher auf keinen Fall, vor allem, wenn Sie nicht selbst hinterm Steuer saßen.
Den Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit einfach ignorieren
Grundsätzlich haben Betroffene das Recht, einen Zeugenfragebogen zu ignorieren. Allerdings sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass es in diesem Fall zu weiteren ermittlungs-technischen Schritten kommen kann, um den Fahrer zu identifizieren.
So kann der Fahrzeughalter auch von der Polizei aufs Revier zu einer Aussage vorgeladen werden. Allerdings sind Sie auch hier nicht zu einer Aussage verpflichtet, insbesondere dann, wenn Sie sich selbst oder nahe Angehörige dadurch belasten würden. Grundsätzlich können Sie z. B. nach einer Begegnung mit einem Blitzer, von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht oder Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Wichtig: Wollen Sie den Zeugenfragebogen ignorieren, um eine Identifizierung des Fahrers zu verhindern, kann die Polizei Ermittlungen im direkten Umfeld des Fahrzeughalters in die Wege leiten. Es kann also durchaus vorkommen, dass die Beamten bei Ihnen vor der Tür stehen oder Nachbarn befragen.
Konsequenzen, wenn Sie den Zeugenfragebogen ignorieren
Entscheiden Sie sich dazu, den Zeugenfragebogen zu ignorieren, leitet dies nicht nur weitere polizeiliche Ermittlungen in die Wege. Betroffene können zwar nicht mit einem Bußgeld oder Punkten in Flensburg sanktioniert werden, allerdings gibt es die Möglichkeit einer Fahrtenbuchauflage.
Diese ist in § 31a Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) definiert:
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.
Durch die Fahrtenbuchauflage soll sichergestellt werden, dass bei einer erneuten Ordnungswidrigkeit, welche nicht vom Fahrer begangen wurde, eine eindeutige Identifizierung des Fahrers ermöglicht wird. Im Fahrtenbuch muss nämlich genau dokumentiert werden, wer den Wagen zu welcher Zeit genutzt hat.
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