Das Wichtigstes zum Zeugenfragebogen
Den Zeugenfragebogen erhält ein Fahrzeughalter, wenn mit seinem Kfz eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, er selbst aber nicht der Fahrer war. In dem Fragebogen kann der Halter dann den wahren Schuldigen benennen.
Ja, Sie sind verpflichtet, den Zeugenfragebogen auszufüllen und innerhalb einer Woche nach Erhalt zurückzusenden. Waren Sie allerdings selbst der schuldige Fahrer oder ein naher Angehöriger, können Sie vom Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Zurückschicken müssen Sie den Zeugenfragebogen in diesem Fall aber trotzdem.
In der Regel erhalten Sie zunächst eine weitere schriftliche Aufforderung, den Zeugenfragebogen zurückzusenden. Es kann aber auch passieren, dass die Polizei Sie zu einer Aussage aufs Revier vorlädt oder bei Ihnen vorbeischaut. Weigern Sie sich, den Schuldigen zu benennen, erfolgt üblicherweise die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen.
Wenn Halter und Fahrer nicht identisch sind
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind klare Regeln für die Teilnahme am Verkehr gesetzt. Wer sich nicht daran hält, muss mit Sanktionen laut Bußgeldkatalog rechnen.
Dabei kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot handeln.
Wird ein Fahrer bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt, beispielsweise durch einen Blitzer, so erhält der Halter des identifizierten Fahrzeugs einen Anhörungsbogen, der es ihm ermöglicht, zu der Sache Stellung zu nehmen. Danach geht ihm der Bußgeldbescheid zu. Was aber, wenn Halter und Fahrer nicht dieselbe Person sind?
Dann kann ein Zeugenfragebogen wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung beim Halter eingehen. Welche Angaben Sie in diesem machen müssen und was passiert, wenn Sie die Aussage verweigern, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Spezifische Ratgeber zum Thema Zeugenfragebogen
Inhalte
Wann wird ein Zeugenfragebogen zugestellt?
Ein Zeugenfragebogen bei einer Ordnungswidrigkeit kann aus zwei Gründen verschickt werden: Entweder Sie geben im Anhörungsbogen an, dass Sie die Tat nicht begangen haben. Oder die Behörde stellt selbst fest, dass der Halter den Wagen nicht gefahren haben kann.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn als Fahrzeughalter eine Frau eingetragen ist, auf dem Blitzerfoto aber eindeutig eine männliche Person zu erkennen ist. Fällt der Behörde diese Ungereimtheit auf, kann Sie einen Zeugenfragebogen bezüglich des Verstoßes verschicken, ohne vorab einen Anhörungsbogen zuzustellen.
Handelt es sich nicht um einen offensichtlichen Unterschied zwischen Fahrzeugführer und –halter, so erhält letzterer den Anhörungsbogen. In diesem kann er angeben, dass er zum Zeitpunkt der Tat das Fahrzeug nicht gefahren hat und es sich um eine andere Person handelt.
Diese muss allerdings nicht näher benannt werden. Haben Sie das Schreiben der Behörde innerhalb der gesetzlichen Vorgabe von einer Woche beantwortet und zurückgeschickt, wird die Behörde Ihnen einen Zeugenfragebogen zuschicken, um den Fahrer identifizieren zu können.
Zeugenfragebogen: Ausfüllen oder Aussage verweigern?
Wurde Ihr Partner geblitzt und der Zeugenfragebogen trifft bei Ihnen ein, so sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welche Angaben Sie verpflichtend tätigen müssen.
Denn: Der Zeugenfragebogen muss innerhalb einer einwöchigen Frist zurückgeschickt werden. Tun Sie dies nicht, kann Sie die Polizei beispielsweise für eine Aussage aufs Revier vorladen.
Verpflichtet sind Sie allerdings nur, Angaben zu Ihrer eigenen Person zu machen. Dies ist durch § 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) bestimmt. Dort steht, dass Sie unter anderem gegenüber Behörden verpflichtet sind, die Daten mitzuteilen, die eine Identifizierung Ihrer Person zulassen.
Ein einheitlicher Zeugenfragebogen bezüglich einer Ordnungswidrigkeit existiert nicht. Diese sind von Fall zu Fall verschieden. Folgende Angaben sollten allerdings immer enthalten sein:
- Anschrift von Behörde und Fahrzeughalter
- Tattag (mit Uhrzeit)
- Tatort
- Tatvorwurf
- Beweismittel (beispielsweise das „Blitzerfoto“)
- Zeugenangaben (falls vorhanden)
Durch das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht müssen Sie keine Angaben zu Personen machen, die Ihnen nahe stehen. Das heißt, dass Sie die Aussage verweigern dürfen. Auch in diesem Fall muss der Befragungsbogen allerdings zurückgesendet werden, wenn die Angaben zur Person unvollständig oder falsch sind (z. B. falscher Name)
Verweigern Sie die Aussage, wird die Behörde die Polizei beauftragen, den Fahrer festzustellen. Dazu kann auch ein Hausbesuch bei Ihnen gemacht werden. Machen Sie eine Aussage, so sind Sie stets zur wahrheitsgemäßen Antwort verpflichtet. Andernfalls machen Sie sich einer Falschaussage schuldig.
Wie verhält es sich mit dem Zeugenfragebogen beim Firmenwagen?
Ein Dienstwagen ist in der Regel nicht auf den Fahrer zugelassen, sondern auf das Unternehmen, welches ihn stellt. Daher wird, wenn mit dem Dienstwagen beispielsweise ein Rotlichtverstoß begangen wurde, der Zeugenfragebogen an einen Vertreter der Firma geschickt. Dazu muss allerdings ein Mitarbeiter bestimmt sein, an den der Brief direkt adressiert wird. Ist nur die Firma als Empfänger angegeben, handelt es sich um eine juristisch unnatürliche Person. Der Fragebogen muss in diesem Fall nicht verpflichtend ausgefüllt werden.
Was passiert, wenn Sie beim Zeugenfragebogen vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?
Machen Sie von Ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch, kann Ihnen als Konsequenz eine Fahrtenbuchauflage drohen. Damit soll sichergestellt werden, dass bei einem erneuten Verstoß mit diesem Kfz der Fahrer eindeutig ermittelt werden kann.
Diese kann von der Behörde auf Grundlage des
§ 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ausgesprochen werden:
(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.
Dabei müssen vor jedem Fahrtantritt folgende Angaben schriftlich festgehalten werden:
- Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers
- amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
- Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt
Auch das Ende der Fahrt muss mit Datum und Uhrzeit dokumentiert werden. Zusätzlich ist die Unterschrift des Fahrers gefordert. Dadurch kann die Behörde sichergehen, dass der Fahrer bei einem erneuten Verstoß identifiziert werden kann.
Der Halter ist verpflichtet, das Fahrtenbuch auf Nachfrage jederzeit auszuhändigen. Ist die Auflage aufgehoben, so muss die Dokumentation der Fahrten noch für mindestens sechs Monate aufbewahrt werden.
Der Zeugenfragebogen im Muster
Wie bereits erwähnt, wird jeder Zeugenfragebogen, der in einem laufenden Bußgeldverfahren versandt wird, individuell gestaltet, ein einheitliches Schema gibt es daher nicht. Im Folgenden finden Sie ein Muster als Beispiel, wie ein Bogen zur Befragung eines Zeugen aussehen kann:
Bußgeldstelle Musterhausen Musterstraße 1 12345 Musterhausen
Herr Michael Muster Musterweg 1 12345 Musterhausen
Zeugenfragebogen
Sehr geehrter Herr Muster,
Dem Führer des Pkw [Kennzeichen] wird folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen:
- Ordnungswidrigkeit:
- Ort:
- Verstoß gegen (§§):
- Beweismittel:
- Zeugen:
Bitte teilen Sie uns Name und Anschrift des/der Verantwortlichen mit. Falls Sie weitere Hinweise zur Ordnungswidrigkeit, dem Kfz oder der Person haben, notieren Sie dies bitte hier:
Datum und Unterschrift:
Das Muster können Sie sich hier als PDF-Datei kostenlos herunterladen:
Bildnachweise: fotolia.com/© Halfpoint, fotolia.com/© diego1012, istockphoto.com/kuzma
Jen meint
3. November 2021 at 17:35
Mein Freund ist Innerorts 29km zu schnell gefahren und wurde geblitzt. Jetzt hab ich als Halterin einen Zeugenfragebogen bekommen.
Problem mein Freund hat kein Führerschein.
Was soll ich tun?
Ich hab Angst wenn ich meine Aussage verweigere, dass Sie Nachbarn fragen oder sich von Behörden Bilder schicken lassen um ihn zu identifizieren.
Anton meint
10. November 2019 at 21:55
Servus
Am Tag und Zeit X habe ich einen Pkw gestellt bekommen meiner Firma
Um einen Lkw ab zu holen ( Pkw wird verladen und ich fahr heim )
Jedoch stand einen frühe Feierabend und langes Wochenende mit Familie aus Holland in Aussicht
Mein Firma duldet nicht wenn jemanden anderes der Pkw fährt der nicht angestellt ist
Mein Bruder ( 15 Jahre älter ) wir werden geblitzt
Er fuhr 148 bei 100 🙁
Nun ich als Lkw Fahrer kann mir diese 2 Punkte nicht erlauben geschweige der Monat Fahrverbot
Mein Bruder ist wohnhaft im Ausland ( Niederlande )
Nun ist meine Frage
Was droht mein Bruder wenn er der Tat im zeugenfragenbogen gesteht
Wird mit der Firma noch Kontakt gelegt weil doch n ander gefahren ist ( der Firma hatt das Landkreis meine Personalien zur Tatzeit weitergeleitet )
1 wir gehen die Behörde vor wenn ich es weiter gebe an mein Bruder und er gesteht ( wir sehen uns bei ein Foto Abgleich von der Seite leider ähnlich )
2 erwartet ihm n größere Strafe
3 bekomme ich Ärger bzw weil mein Bruder gefahren ist /(was bekommt der Firma noch mit )
4 wie geht das mit dem Fahrverbot ? Nur in DE oder auch in NL
5 mein großer Sorgen ist das sie es doch mir versuchen an zu hängen im Passwort und beim Melde Amt hatt mein Bruder n Bart
Diese hatte er zur Zeit X !nicht mehr
Hmmm bin schon n bissle am grübeln
Dietmar S. meint
13. August 2019 at 22:29
Muss man „2. Angaben zur Sache“ und/oder „3. Angaben zur Person des Fahrzeugführers“ machen, wenn die Person nicht mit einem verwandt o.ä. ist und man mit dieser nur befreundet ist?
fuehrerscheinfix.de meint
16. August 2019 at 15:59
Hallo Dietmar,
grundsätzlich müssen Sie keine Angabe machen. Dann müssen Sie aber davon ausgehen, dass die Behörden weitere Ermittlungen durchführen und Sie unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage erhalten.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
thieme meint
9. Oktober 2018 at 19:46
Meine Tochter ist außerhalb geschlossener Ortschaft 21 kmh zu schnell Gefahren ist noch in der Probezeit Messung mit lasergeraet ihr Vater will das Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen