Das Wichtigste zum Wunschkennzeichen
Ja. In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, dass Sie bei einer Kfz-Zulassungsstelle ein Wunschkennzeichen reservieren und dieses dann zeitnah bekommen können. Es gibt zudem einige private Anbieter, welche die Reservierung vom Wunschkennzeichen für Sie übernehmen. Das ist natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Die Verfügbarkeit von einem Wunschkennzeichen kann die zuständige Kfz-Zulassungsstelle prüfen. Aber auch Online-Anbieter, über die Sie ein Wunschkennzeichen reservieren können, prüfen vorab, ob dieses überhaupt in Deutschland noch verfügbar ist.
In der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ist in Anlage 1 definiert, dass für ein Wunschkennzeichen Kosten in Höhe von 10,20 Euro anfallen dürfen. Wenn Sie das Wunschnummernschild online reservieren, müssen Sie eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2,60 Euro einplanen.
Ein Kennzeichen darf grundsätzlich keine Umlaute enthalten. Zudem sind bestimmte Buchstabenkombinationen, wie beispielsweise „AH“, verboten. Hier finden Sie weitere Beispiele für unerlaubte Nummernschilder.
Wunschkennzeichen als Erkennungsmerkmal fürs Kfz
Inhalt
Das Kennzeichen eines Kraftfahrzeuges dient dazu, den Wagen eindeutig seinem Besitzer zuordnen zu können. Das ist vor allem dann relevant, wenn der Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrzeug Ordnungswidrigkeiten begeht.
Auch für die Versicherung ist es essentiell zu wissen, auf welches Nummernschild das Kfz des Versicherungsnehmers zugelassen ist. Einige Leute bevorzugen eigene Buchstaben und Zahlenkombination fürs Nummernschild.
Doch ist es überhaupt möglich, ein solches Wunschkennzeichen zu erhalten? Können Sie Nummernschilder einfach reservieren? Und was kostet ein Wunschkennzeichen? Diese Fragen beantwortet der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.
Das passende Kfz-Wunschkennzeichen suchen
Bei einem Wunschkennzeichen wollen die Fahrzeughalter meist eine Kombination haben, die den eigenen Namen oder den Geburtstag widerspiegelt. Da jedes Nummernschild nur einmal vergeben werden kann, ist es möglich, dass das entsprechende Kennzeichen schon vergeben ist.
Dann muss eine andere Kombination aus Buchstaben her. In diese Überlegungen sollte auch einfließen, dass bestimmte Anreihungen der Buchstaben nicht gestattet sind. Grundsätzlich verboten sind bei einem Wunschkennzeichen die nachfolgenden Buchstabenserien:
- HJ
- KZ
- NS
- SA
- SS
- IS
Anhand von einem Wunschkennzeichen, welches in der Stadt Berlin ausgestellt wird, wollen wir Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie bei der Kombination von Buchstaben und Zahlen haben. Dabei gilt immer, dass das Nummernschild nicht mehr als acht Zeichen insgesamt haben darf.
Für Pkw und Lkw gibt es die nachfolgenden Kombinationsmöglichkeiten:
- 1 Buchstabe und 4 Ziffern
- 2 Buchstaben und 3 Ziffern
- 2 Buchstaben und 4 Ziffern
Für Motorräder und Leichtkrafträder kommen diese Kennzeichenkombinationen in Betracht:
- 1 Buchstabe und 3 Ziffern
- 1 Buchstabe und 4 Ziffern
- 2 Buchstaben und 2 Ziffern
- 2 Buchstaben und 3 Ziffern
Ist mein Wunschkennzeichen noch frei?
Haben Sie sich ein Wunschkennzeichen ausgesucht, müssen Sie im nächsten Schritt erst einmal überprüfen, ob dieses überhaupt noch zu haben ist. Einige Nummernschilder erfreuen sich nämlich großer Beliebtheit.
Das ist häufig der Fall, wenn eine bestimmte Buchstabenkombination für einen Fußballverein steht (zum Beispiel „BSC“ für Fans des Hauptstadtclubs Hertha BSC). Eine entsprechende Abfrage ist bei den meisten Städten online möglich.
Interessant: Bei privaten Anbietern können Sie Ihr Wunschkennzeichen direkt online prüfen und reservieren.
So können Sie fürs Wunschkennzeichen eine Reservierung vornehmen
Nicht nur die Abfrage, ob das Wunschkennzeichen noch verfügbar ist, kann online erfolgen. Auch die Reservierung selbst können Sie ganz bequem über das Internet vornehmen. Dazu müssen Sie weder besondere Voraussetzungen erfüllen noch irgendwelche Unterlagen einreichen.
Diese sind erst dann wichtig, wenn Sie tatsächlich mit der getätigten Reservierung zur Zulassungsstelle gehen und das Kennzeichen in Empfang nehmen. Beachten Sie, dass Sie pro Person maximal fünf Wunschkennzeichen reservieren können.
Tipp: Auch als Privatperson können Sie für die Autozulassung einen Zulassungsdienst beauftragen und sich so die Wartezeit auf dem Amt sparen.
Einzig Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, mehrere Wunschkennzeichen für ihre Fahrzeugflotte zu reservieren. Mit diesem Anliegen müssen Sie sich ggf. gesondert an die zuständige Zulassungsstelle wenden.
Gut zu wissen: Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren, kann die Reservierungsdauer stark variieren – zwischen einer Woche bis hin zu einem Jahr. Prüfen Sie ggf. die Möglichkeiten, die die verschiedenen Stellen und Anbieter Interessenten geben.
Wunschkennzeichen reservieren: Kosten
In der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) wird in Anlage 1 definiert, dass für die Anfertigung von einem Wunschkennzeichen eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro fällig wird. Dieser Preis gilt einheitlich für alle Bundesländer. Nehmen Sie die Reservierung online vor, zahlen Sie noch einmal 2,60 Euro zusätzlich.
Welche Vorgaben gibt es zum Kennzeichen?
Da es sich bei einem Kfz-Kennzeichen quasi um ein amtliches Ausweisdokument für das jeweilige Kfz handelt, muss dieses gewissen Vorgaben entsprechen. § 10 Absätze 1 und 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert zum Beispiel, wie ein Nummernschild grundsätzlich aussehen muss:
(1) Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen. […]
(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Mai 2016, Abschnitt 1 bis 8, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; […]
Darf ich ohne Stempelplakette fahren?
Jedes Kennzeichen muss in Deutschland über die sogenannte Stempelplakette verfügen. Erst wenn diese auf einem vorab bestellten Wunschkennzeichen angebracht ist, gilt das Fahrzeug offiziell als zugelassen.
Sie dürfen das Kfz demnach ohne die Stempelplakette nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Allerdings werden in § 10 Absatz 4 FZV die nachfolgenden Ausnahmen von dieser Regelung definiert:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Sie können also, wenn Sie Ihr Wunschkennzeichen schon von einem privaten Anbieter erhalten und dieses bei der Zulassungsstelle beantragt haben, ohne die Stempelplakette in den oben genannten Fällen eine Fahrt durchführen.
Warum ist ein Kennzeichen wichtig?
Abschließend wollen wir uns noch einmal der Frage widmen, warum ein Kennzeichen an einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr überhaupt vorausgesetzt wird bzw. von Bedeutung ist. Anhand vom Nummernschild kann jeder Wagen dem jeweiligen Halter zugeordnet werden.
Das ist vor allem dann wichtig, wenn mit dem Fahrzeug Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten begangen werden. Zudem muss jeder Fahrzeughalter in Deutschland eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Liegt diese nicht vor, erfolgt keine Zulassung für die Teilnahme am Straßenverkehr und der Betroffene kann sich weder ein Wunschkennzeichen noch ein zugewiesenes Nummernschild ausstellen lassen.
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