Kurz & knapp: Wenden
In einem Wendekreis lässt sich das Auto einfach wenden. Ist ein solcher nicht vorhanden, bevorzugen viele Verkehrsteilnehmer das Wenden in 3 Zügen. Hier erhalten Sie eine Anleitung, wie Sie dabei konkret vorgehen.
Beim Wenden vollziehen Sie in aller Regel eine Drehung um 180 Grad. Wenn Sie den Wagen umkehren, können Sie beispielsweise rückwärts in eine Auffahrt reinfahren und dann in die andere Richtung wieder heraus. Beides lernen Sie in der Fahrschule.
Grundsätzlich dürfen Sie innerorts überall wenden, wenn kein Verkehrszeichen dies ausdrücklich verbietet. Ein Wendemanöver ist weiterhin nur zulässig, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Auf der Autobahn ist das Wenden grundsätzlich untersagt. Zudem dürfen Sie beim Wendevorgang weder eine durchgezogene Linie noch eine Sperrfläche überfahren.
Wo das Umkehren und Wenden mit dem Auto erlaubt ist
Inhalt
Trotz hochmoderner Navigationsgeräte kommt es immer wieder vor, dass Verkehrsteilnehmer falsch abbiegen. Das ist grundsätzlich nicht weiter bedenklich, führt aber dazu, dass das Wenden mit dem Fahrzeug erforderlich ist.
Doch wo ist das eigentlich erlaubt? Die simple Antwort lautet: Überall, wo es nicht verboten ist. Ein Verbot besteht grundsätzlich auf der Autobahn. Zudem dürfen Sie nicht umkehren, wenn Ihr Auto bei dem Manöver eine Sperrfläche oder eine durchgezogene Linie überqueren müsste und wenn Sie sich in einer Einbahnstraße befinden. Schließlich würden Sie in diesem Fall durch ein erfolgreiches Wendemanöver zum Geisterfahrer werden.
Das Verkehrsschild 272 verbietet ein Wendemanöver auf der gesamten Fahrbahn. Es wird meist an Orten aufgestellt, wo das Wenden nicht gefahrlos möglich ist. Zudem dürfen Sie nicht an unübersichtlichen Stellen, beispielsweise kurz vor oder nach einer Kurve, umkehren.
Wichtig: Auch in einem Tunnel dürfen Sie auf keinen Fall wenden. Verstoßen Sie gegen diese Vorgabe, müssen Sie mit einer Geldbuße zwischen 60 und 90 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Wenden gemäß § 9 StVO
Die Straßenverkehrs-Ordnung gibt Regeln und Verhaltensweisen vor, welche den Verkehrsfluss garantieren und das Unfallrisiko minimieren sollen. So definiert § 9 Absatz 5 StVO zum Wenden:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Sie müssen also stets sicherstellen, dass Sie, wenn Sie mit einem Auto oder Motorrad wenden, andere Verkehrsteilnehmer ein keinem Fall gefährden. Verstoßen Sie gegen die Regelungen zum Wenden, können auch Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog drohen. Einige mögliche Ordnungswidrigkeiten und die jeweiligen Sanktionen listen wir Ihnen nachfolgend auf:
- Verkehrszeichen 272 missachtet: 20 bis 35 Euro
- Bei einem Wendemanöver kam es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 80 bis 100 Euro und ein Punkt in Flensburg
- In einer Ein- oder Ausfahrt auf der Autobahn gewendet: 75 bis 110 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Auf dem Seitenstreifen der Autobahn gewendet: 130 bis 195 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Auf der Fahrbahn der Autobahn gewendet: 200 bis 290 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat
In der Fahrschule das Wenden lernen
Da es sich um einen wichtigen Bestandteil der Teilnahme am Straßenverkehr handelt, werden das Wenden und Umkehren in der Fahrschule ausreichend geübt. Dabei gibt es im Wesentlichen zwei Methoden, welche Sie anwenden können. Diese stellen wir Ihnen nachfolgend vor:
- Wenden in einer Einfahrt: Sie können ganz unkompliziert rückwärts auf die Einfahrt herauffahren und, sobald das Fahrzeug gerade steht, in die Richtung fahren, welche Sie einschlagen wollten. Vergessen Sie dabei das Blinken nicht!
- Dreipunktwendung: Sie müssen so weit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand fahren und dann das Lenkrad nach links einschlagen. Fahren Sie nun bis an den Bordstein der gegenüberliegenden Straßenseite und bremsen Sie kurz vor diesem ab. Nun schlagen Sie das Lenkrad nach rechts ein und fahren rückwärts. Haben Sie die richtige Position erreicht, legen Sie den Vorwärtsgang ein und fahren geradeaus weiter. Das Wenden ist damit abgeschlossen.
Wichtig: Sollten Sie zum Wenden in der Fahrprüfung aufgefordert werden, müssen Sie dafür einen geeigneten Ort suchen. Achten Sie darauf, dass Sie nicht versehentlich in eine Einbahnstraße fahren. Führen Sie das Wendemanöver nur durch, wenn Sie absolut sicher sind, das eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
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