Das Wichtigste zum Verwarnungsgeld
Hier können Sie nachlesen, wie der Begriff „Verwarnungsgeld“ in Deutschland definiert ist.
Nein. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Angebot seiten der Behörde, damit das Bußgeldverfahren nicht eingeleitet werden muss. Ein rechtlicher Anspruch auf das Verwarnungsgeld besteht demnach nicht.
Gegen ein Verwarnungsgeld können Sie keinen Einspruch einlegen. Lassen Sie die Frist zur Zahlung verstreichen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, zu dessen Abschluss Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Gegen diesen ist ein Einspruch möglich.
Das Verwarnungsgeld bei Parkverstößen
Im Straßenverkehr kommt es täglich zu vielen Ordnungswidrigkeiten. Häufig werden das Tempolimit überschritten oder der vorgeschriebene Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Manchmal kommt es auch zu Rotlichtverstößen, die ein großes Unfallrisiko darstellen.
Werden Verkehrssünder bei diesen Ordnungswidrigkeiten erwischt, folgt meist ein Bußgeldbescheid inklusive Zahlungsaufforderung für ein Bußgeld. Bei weniger schwerwiegenden Verstößen besteht allerdings auch die Möglichkeit, „nur“ ein Verwarnungsgeld auszusprechen.
Doch wann erhalten Betroffene eigentlich das berühmte Knöllchen? Ist es möglich, Widerspruch gegen ein Verwarnungsgeld einzulegen? Was passiert, wenn Sie das Verwarngeld nicht bezahlen? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.
Inhalt
Was ist ein Verwarngeld gemäß OWiG?
Einen Verwarnungsgeldkatalog als Pendant zum Bußgeldkatalog gibt es in dieser Form nicht. Wann ein Verwarnungsgeld, auch Verwarngeld genannt, ausgesprochen werden kann, richtet sich in aller Regel nach der Höhe der Geldbuße, die für die jeweilige Ordnungswidrigkeit veranschlagt ist.
Dies ist in § 56 Absatz 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) definiert:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
Ein Verwarnungsgeld kann also nur bei Ordnungswidrigkeiten erhoben werden, welche maximal mit einer Geldbuße von 55 Euro sanktioniert werden. Es handelt sich dabei allerdings nur um ein Angebot der Behörde, durch welches Sie ein Bußgeldverfahren umgehen können. Warum dies ein Vorteil sein kann, erläutern wir im weiteren Verlauf des Ratgebers.
Wann wird eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld ausgesprochen?
Wie bereits erwähnt, wird eine Verwarnung inklusive Verwarnungsgeld nur bei weniger schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen. Haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten, ist es mit einem Verwarngeld in aller Regel nicht getan.
Handelt es sich allerdings um einen Parkverstoß, beispielsweise weil Sie die zulässige Höchstparkdauer überschritten haben, wird häufig das bekannte Knöllchen ausgestellt. Dieses wird durch Mitarbeiter vom Ordnungsamt in aller Regel per Scheibenwischer an die Windschutzscheibe geklemmt. Werden Sie direkt aus dem Verkehr gezogen, kann es sein, dass Sie das Geld direkt vor Ort bezahlen können.
Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld: Ist eine Anhörung zur Ordnungswidrigkeit vorgesehen?
Werden Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle dabei erwischt, dass Sie kein Warndreieck mitführen, können die Beamten direkt ein Verwarngeld aussprechen und kassieren. Sie können also das Verwarnungsgeld direkt in bar bezahlen. Eine weitere Anhörung ist in diesem Fall nicht vonnöten, zahlen Sie den Betrag umgehend, ist die Sache vom Tisch.
Da es sich quasi um eine Kulanzentscheidung handelt, ist auch keine Anhörung erforderlich, bevor ein Knöllchen ausgestellt wird. Anders als bei einem Bußgeldverfahren wird hierbei kein gesonderter Anhörungsbogen verschickt.
Sollten Sie das Verwarnungsgeld bezahlen oder nicht?
Ein Knöllchen unter der Windschutzscheibe sorgt in aller Regel nicht für Freude bei Kfz-Besitzern. Dem kleinen Zettel können Sie entnehmen, welche Ordnungswidrigkeit Ihnen vorgeworfen wird und wie die Zahlung abgewickelt werden kann.
In aller Regel haben Betroffene dafür eine Woche Zeit. Doch lohnt es sich, ein Verwarnungsgeld von beispielsweise 35 Euro direkt zu bezahlen? Haben Sie die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit begangen, ist es lohnenswert, das Verwarnungsgeld innerhalb der Frist zu zahlen. Dies ist in § 56 Absatz 3 OWiG begründet:
Über die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1, die Höhe des Verwarnungsgeldes und die Zahlung oder die etwa bestimmte Zahlungsfrist wird eine Bescheinigung erteilt. Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben.
Verwarnung mit Zahlungsaufforderung: Wer nicht bezahlt, bekommt ein Bußgeldverfahren
Kommt es vor, dass ein Verkehrsteilnehmer das gegen ihn ausgesprochene Verwarnungsgeld nicht innerhalb der eingeräumten Frist bezahlt, wird in aller Regel ein Bußgeldverfahren in die Wege geleitet.
In diesem Zusammenhang wird auch ein Bußgeldbescheid verschickt, in welchem die Sanktionen für die Ordnungswidrigkeit aufgeführt sind. Die Geldbuße ist dabei in aller Regel dieselbe, welche auch auf dem Knöllchen gefordert wurde.
Allerdings ist ein Bußgeldverfahren stets mit Gebühren verbunden. Diese betragen mindestens 25 Euro und richten sich nach der Höhe der veranschlagten Geldbuße. Zusätzlich wird eine Gebühr von 3,50 Euro für die Zustellung vom Bußgeldbescheid erhoben. So kann aus einem vermeintlich geringen Verwarnungsgeld eine Geldbuße werden, die sich deutlicher im Portemonnaie bemerkbar macht.
Ist gegen ein Verwarnungsgeld Einspruch möglich?
Auch Mitarbeiter vom Ordnungsamt können Fehler machen. Fühlen sich Betroffene zu Unrecht einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt, drängt sich schnell die Frage auf, ob ein Einspruch gegen das Verwarnungsgeld möglich ist.
Die Antwort lautet „Nein“. Gegen eine schriftliche Verwarnung können Sie keinen Einspruch einlegen. Dies ist nur möglich, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen
Wollen Sie also einen Einspruch einlegen, weil Sie die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, müssen Sie auf den Bußgeldbescheid warten. Ist dieser bei Ihnen eingetroffen, können Sie binnen 14 Tagen nach Erhalt den Einspruch schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle einlegen.
Haben Sie Beweise, dass Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, empfiehlt es sich, diese als Begründung anzugeben. Der Einspruch sollte per Einschreiben versendet werden. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie die Einspruchsfrist eingehalten haben.
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