Bußgeldrechner: Erfahren Sie hier, welche Sanktion Sie erwarten müssen
FAQ: Versteckte Blitzer
Versteckte Blitzer sind so installiert, dass die Fahrer sie nicht einsehen können. Das verhindert, dass sie vorher abbremsen können und der Blitzer dann nicht auslöst. Die Messgeräte können im Auto, in der Umgebung, wie in Bäumen und Büschen oder unter Tarnnetzen versteckt werden.
Getarnte Blitzer sind nicht verboten, lediglich unbeliebt bei Fahrzeugführern. Es existieren grundsätzlich keine Gesetze, die sich gegen versteckte Blitzer aussprechen oder ihr Aufstellen als Straftat erklären. Lediglich in Bayern gibt es spezielle Regelungen zum Tarnen der Messgeräte.
Grundsätzlich sind für versteckte Blitzer Tarnnetze erlaubt, sofern kein Gesetz diese verbietet. Ihr Einsatz ist leicht umstritten. In Bayern sind künstliche Tarnungen der Messgeräte, wie Tarnnetze, verboten. In den anderen Bundesländern spricht jedoch nichts gegen die Netze, sodass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid deswegen unbegründet wäre.
Versteckte Blitzer nutzen den Überraschungsmoment
Inhalt
Radarfallen und andere Blitzertypen sollen dafür sorgen, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgedeckt und letztlich sanktioniert werden. Hält ein Fahrer das Tempolimit nicht ein, droht ihm ein Verwarn- oder Bußgeld, Punkte in Flensburg und eventuell sogar ein Fahrverbot. Sehen Fahrzeugführer das Messgerät schon aus der Ferne, bleibt ihnen oft genügend Zeit, um ihre Geschwindigkeit zu reduzieren, bevor sie geblitzt werden. Die technischen Geräte müssen direkt an der Straße platziert und installiert werden, um eine funktionierende Messung und Aufnahme zu gewährleisten.
Werden Autofahrer von einem Blitzer überrascht, kann es sein, dass sie diesen vorher gar nicht wahrgenommen haben und das auch gar nicht konnten. Manchmal sind diese Geschwindigkeitsmessgeräte so am Fahrbahnrand versteckt, dass Fahrer sie nicht erkennen. Das erhöht die Erfolgsquote, nach denen Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgedeckt werden. Doch dürfen Blitzer überhaupt getarnt werden oder ist das rechtswidrig? Gibt es eine Norm, die versteckte Blitzer verbietet?
Sind versteckte Blitzer verfassungswidrig?
Wenn es um versteckte Radarfallen geht, lassen Polizei und Ordnungsbehörden ihrer Kreativität freien Lauf. Folgende Möglichkeiten kommen in Betracht, wenn sie Blitzer schlau tarnen wollen:
- Versteckte Blitzer im Heck von Autos der Ordnungshüter
- Tarnnetze verwenden
- Blitzer in und mit der Umgebung tarnen (Bäume, Büsche, in einem Getreidefeld etc.)
- den Blitzer selbst so gestalten, dass er nicht wirklich wie ein Blitzer aussieht (Kastenform etc.)
Getarnte Blitzer sind in der Regel weder rechtswidrig, noch verfassungswidrig. Grundsätzlich verbietet das keine Norm. Lediglich in Bayern regeln Vorschriften, wie Behörden die Blitzer tarnen dürfen. Danach sind natürliche Tarnungen durch Büsche oder Sträucher gestattet. Tarnnetze und andere künstliche Gegenstände, die das Messgerät bedecken, sind hingegen verboten. In den anderen Bundesländern existieren keine Gesetze, die das Tarnen von Blitzern verbieten. Folglich ist es dort gestattet und sogar erlaubt. Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde oder die Polizei, entscheidet selbst, ob, wo und wie sie versteckte Blitzer aufstellt.
Versteckte Blitzer können Fehler bei der Messung aufweisen
Der Nachteil daran, wenn die zuständige Straßenverkehrsbehörde Blitzer versteckt, ist, dass der Ort und die Gegebenheiten des Verstecks das Messergebnis verfälschen können.
Überdecken Äste oder Blätter das technische Gerät, kann das Kamerabild verfälscht sein. Der Geblitzte ist unter Umständen nicht gut zu erkennen. Er kann dann einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach seinem Erhalt einlegen. Im Übrigen gilt: Versteckte Blitzer allein sorgen nicht für eine Unzulässigkeit der Messung.
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