Das Wichtigste zum Verkehrsunterricht
Es handelt sich dabei um eine Maßnahme für Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Verkehrsvorschriften gehalten haben. Sie kann von der Straßenverkehrsbehörde oder von einem von dieser beauftragten Beamten angeordnet werden. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Der Verkehrssünder soll das richtige Verhalten im Straßenverkehr erlernen und sich noch einmal umfassend über die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) informieren.
Ja. Erhalten Sie eine Vorladung zum Verkehrsunterricht gemäß § 48 StVO und kommen dieser nicht nach, so müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro rechnen.
Um Kinder möglichst gut auf die Teilnahme am Straßenverkehr vorzubereiten, ist die Verkehrserziehung in den Lehrplan von Grundschülern integriert. Zu dieser Ausbildung gehört auch das Fahrradfahren inklusive einer (freiwilligen) Prüfung. Besteht der Sprössling diese, wird ihm ein Fahrradführerschein überreicht. Dieser hat allerdings nur einen symbolischen Wert und stellt keine tatsächliche Fahrerlaubnis dar.
Verkehrsunterricht nach § 48 StVO
Inhalt
Im Laufe ihres Lebens werden Menschen immer wieder damit konfrontiert, die Verkehrsregeln zu lernen und zu verinnerlichen. Erst übernehmen diese Aufgabe die Eltern, dann die Schule und bei vielen dann auch in Fahrlehrer.
Doch nicht immer führt das teils intensive Training auch wirklich dazu, dass sich die Betroffenen an alle Regeln halten bzw. alle Regeln kennen. Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie beim Spurwechsel einen Rotlichtverstoß begehen, wenn Sie von einer Spur mit roter Ampel auf eine Spur mit grüner Ampel wechseln und dabei die Haltelinie passieren?
Neben der Missachtung kurioser Regeln aus Unwissenheit gibt es auch immer wieder Verkehrsteilnehmer, die wissentlich gegen die StVO verstoßen. Diese können zur Teilnahme am Verkehrsunterricht vorgeladen werden.
Die Grundlage dafür bildet § 48 StVO:
Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen.
In der Praxis findet der Verkehrsunterricht, welcher in der StVO in Paragraph 48 definiert ist, kaum noch Anwendung. Das liegt vor allem daran, dass die Polizei ohnehin schon überlastet ist und für diese Maßnahme häufig einfach die Zeit fehlt.
Wichtig: Dennoch kann es vorkommen, dass Sie zum Verkehrsunterricht vorgeladen werden. Kommen Sie dieser Vorladung nicht nach, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einer Geldbuße in Höhe von 30 Euro geahndet.
Wann müssen Sie an einem Verkehrsunterricht bei der Polizei teilnehmen?
Grundsätzlich kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht bei jedem Verkehrsteilnehmer angeordnet werden. Es ist also unwesentlich, ob Sie als Kfz-Fahrer, Radler oder Fußgänger die Verkehrsvorschriften missachten.
Demnach kann die Maßnahme auch schon bei geringeren Verstößen erfolgen. Davon klar abzugrenzen ist beispielsweise das Aufbauseminar. Zu diesem müssen Fahranfänger antreten, wenn sie sich einen A-Verstoß in der Probezeit geleistet haben.
Auch hierbei ist die Teilnahme verpflichtend und sogar kostenpflichtig. Bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, welche die Verkehrssicherheit maßgeblich gefährden, kann die Straßenverkehrsbehörde zudem Zweifel an der Fahreignung des Verkehrssünders hegen.
In der Folge kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, welche in aller Regel auch mit einem vorherigen Entzug der Fahrerlaubnis einhergeht. Erst wenn der Betroffene diese Untersuchung bestanden hat, kann er einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Verkehrsunterricht für Schulkinder
Für Kinder ist eine richtige Verkehrserziehung gerade in jungen Jahren unerlässlich. Kinder sollten so früh wie möglich auf die Gefahren im Straßenverkehr hingewiesen und mit den wichtigsten Regeln vertraut gemacht werden.
Nicht nur die Eltern übernehmen diese Aufgabe. In der vierten Klasse wird auch die Grundschule in diesem Bereich tätig: Hier steht nämlich ein Verkehrsunterricht inklusive Trainieren des Radelns auf dem Lehrplan.
Um die Sprösslinge zusätzlich zu motivieren, haben diese sogar die Möglichkeit, einen Fahrradführerschein zu erlangen. Dazu müssen sie eine praktische und theoretische Prüfung bestehen.
Gut zu wissen: Als Eltern sollten Sie im Rahmen der Verkehrserziehung einen sicheren Schulweg mit Ihrem Sprössling festlegen und üben. Achten Sie darauf, dass der Weg keine unübersichtlichen Kreuzungen enthält und dass das Kind jederzeit eine Ampel für das Überqueren der Straße nutzen kann.
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