Wichtiges zur verkehrspsychologischen Beratung
Eine verkehrspsychologische Beratung erfolgt, wenn sich ein Fahranfänger während der Probezeit wiederholt bestimmter Verkehrsverstöße schuldig gemacht hat. Bei der Beratung wird versucht zu ergründen, warum der Betroffene immer wieder gegen die Verkehrsregeln verstößt.
Nein, anders als beim Aufbauseminar ist die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung freiwillig. Wer diese nicht wahrnimmt, muss keine negativen Konsequenzen fürchten.
Diese erfolgt, wenn der Fahranfänger sich bereits in der verlängerten Probezeit befindet, das Aufbauseminar absolviert hat und sich dann erneut eines A-Verstoßes oder zweier B-Verstöße schuldig macht.
Wann wird die verkehrspsychologische Beratung empfohlen?
Fahranfänger, die noch nicht lange im Besitz einer Fahrerlaubnis sind und sich dementsprechend noch in der Probezeit befinden, müssen mit härteren Sanktionen rechnen, wenn sie gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen. Neben den Strafen, welche alle Kraftfahrer gleichermaßen erwarten, kommen in der zweijährigen Probezeit noch gewisse Maßnahmen hinzu.
Generell wird in der Probezeit zwischen schwerwiegenden Verstößen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Verstößen (B-Verstößen) unterschieden. Bei einem A-Verstoß handelt es sich beispielsweise um das Überfahren einer roten Ampel, Unfallflucht oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h. Eine falsche Ladungssicherung, Fahren mit abgefahrenen Reifen oder die Benutzung vom Handy am Steuer werden hingegen in die Kategorie der B-Verstöße eingeordnet.
Ein Verstoß der Gruppe A oder zwei Verstöße der Gruppe B führen automatisch dazu, dass Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Hinzu kommt die obligatorische Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger.
Inhalt
Voraussetzungen für eine verkehrspsychologische Beratung
Zwar findet die verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit nur statt, wenn sich Fahranfänger freiwillig dafür entscheiden, aber komplett ohne Voraussetzungen kommt sie dennoch nicht aus.
Beispielsweise müssen zum ersten Beratungsgespräch einige Unterlagen mitgebracht werden, ohne die eine verkehrspsychologische Beratung nicht stattfinden kann. Zu diesen zählen unter anderem:
- Ein gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, etc.)
- Ein aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), der Auskunft über das Flensburger Punktekonto und die begangenen Verstöße geben soll
- Nachweise, die belegen, dass der auffällig gewordene Fahranfänger die Beratungskosten gezahlt hat (hier können eine Kopie der Überweisung oder Einzahlungsbelege als Nachweise fungieren)
Verhaltensregeln können unter anderem sein, dass es dem Fahranfänger nicht gestattet ist, die verkehrspsychologische Beratung unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu besuchen oder dass die Kosten vor dem eigentlichen Beratungsgespräch getätigt werden müssen.
Wie läuft eine verkehrspsychologische Beratung ab?
An drei unterschiedlichen Tagen sollen drei oder vier Einzelgespräche stattfinden. Diese führt der auffällig gewordene Führerscheinneuling mit einem amtlich anerkannten Diplom-Psychologen. Insgesamt sollte eine verkehrspsychologische Beratung eine Dauer von vier Stunden nicht überschreiten.
Je nachdem, wann es beiden Parteien am besten in den Plan passt, können die Gesprächstermine von Berater und Fahranfänger frei abgesprochen und festgelegt werden.
Zwischen dem ersten und letzten Beratungsgespräch dürfen jedoch nicht weniger als 14 Tage und nicht mehr als ein Monat liegen. Die Ziele, welche eine verkehrspsychologische Beratung verfolgt, sind in § 38 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten. Dort heißt es:
In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber der Fahrerlaubnis veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.“
Nachdem der betroffene Fahranfänger die verkehrspsychologische Beratung hinter sich gebracht hat, wird ihm entsprechend eine Bestätigung seiner Teilnahme ausgestellt, die er im Anschluss bei der jeweiligen Führerscheinstelle vorzeigen kann.
Verkehrspsychologische Beratung: Um welche Inhalte geht es?
Was eine verkehrspsychologische Beratung genau beinhalten muss, ist nicht festgeschrieben. Solange die Gespräche dem Zweck dienen, dass sich die jungen Autofahrer mit ihrem falschen Verhalten im Verkehr befassen und kritisch damit auseinandersetzen, ist nicht von großer Bedeutung, worüber gesprochen wird.
In jedem Fall sollen Fahranfänger mithilfe ihrer Berater versuchen, Gründe für dieses Verhalten zu finden. Oft hängen diese mit der Persönlichkeit der jeweiligen Person zusammen. Wie schätzt sie sich selbst ein? Handelt es sich um eine Person, die gerne Risiken eingeht? Wie verhält sich die Person unter Zeitdruck? All diese Fragen können Aufschluss über das Fehlverhalten im Straßenverkehr geben.
Verkehrspsychologische Beratung: Welche Kosten sind möglich?
Wenn sich Fahranfänger dazu entscheiden, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, muss dies stets auf freiwilliger Basis geschehen. Die Kosten, welche eine verkehrspsychologische Beratung mit sich bringt, müssen dementsprechend von den Teilnehmern selbst getragen werden und liegen bei ungefähr 300 Euro.
Nützliche Fakten zum Thema „verkehrspsychologische Beratung“
Da eine verkehrspsychologische Beratung nicht verpflichtend ist, verzichten einige Führerscheinneulinge darauf und lehnen dankend ab.
Was viele von ihnen jedoch nicht wissen, ist, dass die Verstöße, die sie sich im Rahmen der Teilnahme an einem solchen Seminar leisten, nicht bestraft werden.
Solange es sich um keine Straftaten im Verkehr handelt, lassen die Behörden Nachsicht walten und geben den jungen Autofahrern so die Chance, ihr Verhalten noch einmal zu überdenken und sich zu bessern.
Da es sich bei der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nur um eine Empfehlung handelt, können Fahranfänger natürlich beschließen, sie nicht zu absolvieren. Liegen jedoch mehrere Vergehen vor und der betroffene Fahrer sieht sein Fehlverhalten nicht ein, kann es durchaus sein, dass die zuständige Führerscheinbehörde den jungen Autofahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet ansieht.
In einem solchen Fall bringt auch eine verkehrspsychologische Beratung nichts mehr. Vielmehr kann ein Gutachten verlangt werden, welches Aufschluss über die Fahreignung des jeweiligen Fahrers gibt. Dies geschieht meist durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
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