Das Wichtigste zur Verkehrsmedizin
Bei der Verkehrsmedizin wird untersucht, ob ein Führerscheininhaber bzw. -bewerber sowohl körperlich als auch psychisch in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Eine solche Untersuchung kann von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen bestehen.
Lkw- und Busfahrer müssen alle fünf Jahre ein verkehrsmedizinisches Gutachten vorlegen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Dies dürfen nur Ärzte, die eine verkehrsmedizinische Qualifikation erworben haben, wofür eine entsprechende Fortbildung erforderlich ist. Jeder Fach- und Allgemeinarzt kann diese Qualifikation erwerben.
Die Überprüfung der Fahreignung
Von Kraftfahrzeugen geht eine gewisse Gefahr aus: Kommt es zu einem Unfall, fordert dieser nicht selten auch Todesopfer. Daher ist es wichtig, dass nur Menschen eine Fahrerlaubnis erhalten, die die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für eine ungefährdete Teilnahme am Straßenverkehr mitbringen.
Dies zu überprüfen, ist Aufgabe der Verkehrsmedizin. Fachpersonal soll hierbei die Fahreignung des Verkehrsteilnehmers bewerten und gegebenenfalls auch feststellen, ob diese überhaupt vorhanden ist. Oberstes Ziel ist es, die Unfallgefahr zu verringern.
Doch welche Aufgaben erfüllt die Verkehrsmedizin genau? Wer ist qualifiziert, als Verkehrsmediziner zu arbeiten? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber. Außerdem erfahren Sie, wann sich ein Kfz-Fahrer einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen muss.
Inhalte
Was bedeutet Verkehrsmedizin eigentlich?
Die Verkehrsmedizin beschreibt eine fachliche Zusatzqualifikation für Ärzte. In der Regel handelt es sich um Mediziner, die dem Fachgebiet „Arbeitsmedizin“ zuzuordnen sind. Aufgabe dieser Ärzte ist es, die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers zu untersuchen.
Eine solche Untersuchung kann von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, wenn laut § 11 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) „Tatsachen bekannt [werden], die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen“. Eine Überprüfung ist beispielsweise notwendig, wenn eine Krankheit vorliegt, welche der Fahrtauglichkeit entgegensteht.
Vom Bewerber wird dann ein ärztliches Gutachten verlangt, welches nur von folgenden Personengruppen ausgestellt wird:
- Je nach Fragestellung zuständiger Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
- Mediziner vom Gesundheitsamt
- Arbeitsmediziner
- Facharzt für Rechtsmedizin
Welcher dieser Ärzte aufgesucht werden soll, kann der Fahrerlaubnisbewerber der entsprechenden Anordnung durch die Behörde entnehmen.
Verkehrsmedizinische Qualifikation für Lkw- und Busfahrer
Lkw- und Busfahrer nehmen beruflich bedingt fast täglich am Straßenverkehr teil und müssen eine besondere Konzentration und Sorgfalt an den Tag legen. Gerade in der Fahrgastbeförderung kann ein Fehlverhalten schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Diesem Umstand trägt auch die FeV Rechnung und verlangt von Zugehörigen dieser Berufsgruppen alle fünf Jahre eine Bewertung ihres Gesundheitszustandes, um eine Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Auch hier kann ein Arzt der Verkehrsmedizin tätig werden.
Bis zur Vollendung des 50ten Lebensjahres können Berufskraftfahrer ein ärztliches Gutachten durch den Hausarzt vorlegen, wenn es die Berufsordnung nicht anders definiert. Überschreiten sie allerdings ein Alter von 50 Jahren, so muss die Untersuchung von einem Facharzt für Arbeitsmedizin durchgeführt werden.
Bei einem Busfahrer ist die Altersgrenze höher bemessen. Bis zum 60ten Lebensjahr reicht es auch, sich das Gutachten von einem Mediziner der Wahl ausstellen zu lassen. Ein Doktor im Bereich der Verkehrsmedizin muss erst im höheren Alter von über 60 aufgesucht werden.
Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. (kurz: DGVM) arbeitet daran, die Grundlagen der Fahreignungsuntersuchungen weiterzuentwickeln. Aber auch auf die Sicherheitstechniken im Verkehrsraum unter physiologischen Gesichtspunkten wird der Fokus gelegt.
Weiteres Aufgabenfeld bildet die Arbeit an einer Verbesserung der Ausbildung für Fachärzte mit einer Zusatzqualifikation in der Verkehrsmedizin. Geleitet wird die Gesellschaft von Doktoren und Professoren aus dem entsprechenden Fachgebiet.
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Rico meint
29. April 2020 at 18:36
Hallo ich muss nach 5 Jahren ein neues Gutachten an die führersteinstelle schicken da ich auf einem Auge nur noch 30% Sehschärfe, habe gestern ein neues Gutachten erstellen lassen beim Augenarzt das mich ja auch 80 € kostet. Die beim Straßenverkehrsamt sind sehr unhöflich gewesen konnten mir die Frage nicht beantworten ob das Gutachten ausreicht ich soll es ihnen zu schicken und sie würden dann entscheiden ob das reicht. Ich weiß ja nicht ob jemand hier das gleiche Problem hat denn ich verstehe das jetzt nicht genau das Gutachten vom augenarzt ist ja auch ein verkehrsmedizinische Untersuchung. Und ich wüsste jetzt wirklich nicht wo ich sowas noch machen könnte denn ich bin der Meinung ein augenarzt kann das doch besser beurteilen als wie an Verkehrsmediziner der alle möglichen Untersuchung machte.
Michael R. meint
1. Dezember 2018 at 22:44
Hallo Team,
Ich habe eine Frage wegen meiner Mutter. Sie ist mittlerweile 85 Jahre alt und will unbedingt weiter autofahren. Welche Mittel darf ich anwenden um sie davon abzuhalten. In den Augen von mir und meiner Schwester ist sie aber nicht mehr fahrtüchtig. Es mangelt einfach an Schuldbewußtsein und Reaktionsvermögem.
Gruß
Michael R.
G. Zachmann meint
12. September 2017 at 9:30
Unser Sohn hat eine leichte Form von Asperger (auf dem Autismus-Spektrum). Nun möchte er gerne den Fuhrerschein für Motorroller machen. Daher benötigen wir ein Gutachten zur Tauglichkeit, möglichst von einem Verkehrsmediziner mit Kenntnissen im Autisumus-Spektrum-Gebiet.
Können Sie mit ein paar Adressen nennen? Oder einen Tip geben, wie ich solche Aerzte , möglichst in nicht zu weiter Umgebung von unserem Wohnort, finden kann?
Vielen Dank im voraus.
Herzliche Grüße,
Ihr G. Zachmann.
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 9:55
Hallo G. Zachmann,
wir sind ein unabhängiger Informationsdienst und keine offizielle Auskunftsstelle, zudem wissen wir nicht, wo sich Ihr Wohnort befindet. Deshalb können wir Ihnen hierzu leider keine Angaben machen. Solche Informationen sollten Sie jedoch bei einer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde, einer Fahrschule oder einem entsprechendem Ärzteverband erfragen können.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Karin S. meint
7. März 2018 at 22:04
Gruß