Das Wichtigste zum Unfall in der Probezeit
Haben Sie den Unfall selbst verursacht bzw. tragen eine Teilschuld, können je nach Art und Schwere des Verstoßes, der zum Unfall geführt hat, sowohl Sanktionen in Form einer Geldbuße und Punkten als auch Probezeitmaßnahmen angeordnet werden.
Das kommt darauf an, ob ein A-Verstoß zum Unfall geführt hat. In diesem Fall droht dem Fahranfänger eine Probezeitverlängerung und die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Begehen Sie eine Straftat im Straßenverkehr, wie beispielsweise Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Im Video: Verhalten bei einem Unfall
Was droht bei einem Unfall in der Probezeit?
Viele Fahranfänger sind kurz nach Erwerb der Fahrerlaubnis noch unsicher im Straßenverkehr. Jeder Verstoß kann sich deshalb direkt auf die Probezeit auswirken. Dabei kommt es auf die Art und die Häufigkeit der Verstöße an.
Hat ein Fahranfänger in der Probezeit einen Unfall verursacht, können nicht nur Bußgeld und Punkte drohen, sondern auch die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Auch ein Aufbauseminar oder eine verkehrspsychologische Beratung kann angeordnet werden.
Wie wirkt sich ein Unfall während der Probezeit auf den Führerschein aus? In besonders schlimmen Fällen, z. B. wenn der Unfall durch Alkohol am Steuer verursacht wurde und dadurch Personen zu Schaden kamen, ist auch ein Führerscheinentzug denkbar. Welche Konsequenzen gemäß Bußgeldkatalog nach einem Unfall in der Probezeit noch drohen, erklärt dieser Ratgeber.
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Führerschein auf Probe: Unfall selbst verursacht
Geraten Sie in einen Unfall in der Probezeit, tragen an diesem jedoch nachweislich nicht die Schuld, hat dies keine Auswirkungen auf Ihren Führerschein oder die Probezeit. Haben Sie hingegen in der Probezeit selbst einen Unfall gebaut, tragen also mindestens eine Teilschuld, sieht das schon anders aus.
Wie sich das auf die Probezeit oder den Führerschein auswirkt, kommt auch auf die Art des Verstoßes an. Schwerwiegende Vergehen (sogenannte A-Verstöße) führen schon bei erstmaligem Vorkommen zur Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre und einem Aufbauseminar.
Kommt es zu einem zweiten Verstoß, wurde der Fahranfänger beispielsweise zum zweiten Mal mit mehr als 21 km/h zu schnell geblitzt, kann außerdem eine verkehrspsychologische Beratung angeordnet werden. Beim dritten A-Verstoß kommt es zum Führerscheinentzug:
Vergehen | Maßnahmen |
---|---|
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre & Aufbauseminar |
A-Verstoß in der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Empfehlung eines verkehrspsychologischen Beratungsgespräches |
Weiterer A-Verstoß in der Probezeitverlängerung | Führerscheinentzug |
Ein Unfall in der Probezeit kann sich deshalb schon bei Ersttätern auf die Probezeit auswirken, wenn der Unfall auf einen folgender A-Verstöße zurückzuführen ist (Beispiele):
- Vorfahrt nicht gewährt
- Überholt trotz Überholverbot
- Handy am Steuer
- Geschwindigkeit nicht angepasst
- Alkohol am Steuer
Unfall in der Probezeit mit Personenschaden
Ob Führerschein auf Probe oder nicht, ein Unfall mit Personenschaden hat immer schwerwiegendere Konsequenzen als ein einfacher Auffahrunfall mit Blechschaden (bei dem in der Regel auch ein Bußgeld droht). Wurde eine Person verletzt oder getötet und ist dies auf den Verkehrsverstoß zurückzuführen (der Experte spricht von „Verstoß gegen die objektive Sorgfaltspflicht“) kann unter Umständen der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gemacht werden.
Ein Autofahrer verstößt beispielsweise gegen seine objektive Sorgfaltspflicht, wenn er beim Fahren das Handy am Ohr hat, dadurch abgelenkt ist und so den Unfall herbeiführt. In der Probezeit ließe sich z. B. bei „Alkohol am Steuer“ ähnlich argumentieren, da eine Null-Promille-Grenze gilt.
Doch was ist, wenn in der Probezeit nicht nur ein Unfall mit Blechschaden passiert, sondern Personen Schaden nehmen? Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung sind nach § 222 und 223 Strafgesetzbuch (StGB) Straftaten. Nicht nur Fahranfänger, auch erprobte Autofahrer müssen dann mindestens mit einer Strafanzeige rechnen.
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Leonie meint
15. Oktober 2019 at 12:22
Was passiert ich hätte einen vehrkersunfall und würde 2mal unter 21km/h geblitzt einmal 20km/h und einmal 2km/h