Bußgeldkatalog: Überladung
Fahrzeugführer und Fahrzeughalter
Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht bis 2 t | ||
---|---|---|
ÜBERLADUNG | STRAFE (€) | PUNKTE |
über 5 Prozent | 10 | |
über 10 Prozent | 30 | |
über 15 Prozent | 35 | |
über 20 Prozent | 95 | 1 |
über 25 Prozent | 140 | 1 |
über 30 Prozent | 235 | 1 |
Bußgeld für Fahrzeugführer
ÜBERLADUNG | STRAFE (€) | PUNKTE |
---|---|---|
Kfz. über 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 2 t | ||
2 bis 5 Prozent | 30 | |
über 5 Prozent | 80 | 1 |
über 10 Prozent | 110 | 1 |
über 15 Prozent | 140 | 1 |
über 20 Prozent | 190 | 1 |
über 25 Prozent | 285 | 1 |
über 30 Prozent | 380 | 1 |
Kraftomnibus über 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. Fahrgästen, Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 2 t m. gefährl. Gütern oder Kfz über 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. gef. Gütern | ||
über 5 Prozent | 120 | 1 |
über 10 Prozent | 165 | 1 |
über 15 Prozent | 210 | 1 |
über 20 Prozent | 285 | 1 |
über 25 Prozent | 427,50 | 1 |
über 30 Prozent | 570 | 1 |
Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. gef. Gütern, Kraftomnibus bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. Fahrgästen oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht bis 2 t m. gef. Gütern | ||
über 20 Prozent | 142,50 | 1 |
über 25 Prozent | 210 | 1 |
über 30 Prozent | 352,50 | 1 |
Bußgeld für Fahrzeughalter
ÜBERLADUNG | STRAFE (€) | PUNKTE |
---|---|---|
Kfz. über 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 2 t | ||
2 bis 5 Prozent | 35 | |
über 5 Prozent | 140 | 1 |
über 10 Prozent | 235 | 1 |
über 15 Prozent | 285 | 1 |
über 20 Prozent | 380 | 1 |
über 25 Prozent | 425 | 1 |
über 30 Prozent | 425 | 1 |
Kraftomnibus über 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. Fahrgästen, Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 2 t m. gef. Gütern oder Kfz über 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. gef. Gütern | ||
über 5 Prozent | 210 | 1 |
über 10 Prozent | 352,50 | 1 |
über 15 Prozent | 427,50 | 1 |
über 20 Prozent | 570 | 1 |
über 25 Prozent | 637,50 | 1 |
über 30 Prozent | 637,50 | 1 |
Bußgeldrechner: Überladung
Wichtiges zur Überladung
Die Überladung eines Kfz ist eine Ordnungswidrigkeit. Mit welchen Sanktionen Sie hier jeweils rechnen müssen, können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen.
Dies richtet sich nach der Anzahl der Achsen. Das jeweils erlaubte Gesamtgewicht können Sie dieser Tabelle entnehmen.
In diesem Fall müssen sowohl der Fahrer als auch der Halter mit einem Bußgeld und evtl. Punkten in Flensburg rechnen.
Überladung ist eine Ordnungswidrigkeit
Ein Auto, das überladen ist, lässt sich schwerer steuern. Auch wird durch die Überladung oft die Sicht aus den Seiten- und Rückscheiben blockiert. Damit stellt ein überladenes Auto eine Gefährdung im Straßenverkehr dar. Aus diesem Grund sieht das Verkehrsrecht Regelungen dafür vor, wie schwer ein Fahrzeug beladen werden darf. Entnehmen Sie dem Bußgeldkatalog für Überladung, mit welcher Strafe Sie rechnen müssen, wenn Sie mit einem überladenen Fahrzeug unterwegs sind. Dies ist unter anderem abhängig von der Fahrzeugklasse.
Das zulässige Gesamtgewicht ist für gewöhnlich im Fahrzeugschein angegeben. Beachten Sie: Auch wenn Sie das Fahrzeug selbst nicht gefahren haben, werden Sie bei Überladung zur Kasse gebeten, denn nicht nur der Fahrzeugführer, auch der Fahrzeughalter, erhält einen Bußgeldbescheid.
Inhalte
Video: So vermeiden Sie eine Überladung
Zulässiges Gesamtgewicht und Gesamtmasse nach Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein informiert über zulässiges Gesamtgewicht (zGG) und zulässige Gesamtmasse (zGM). Mit zulässiger Gesamtmasse oder Gesamtgewicht ist das Leergewicht plus die maximale Zuladung gemeint. Ein Fahrzeug gilt als überladen, wenn die im Fahrzeugschein angegebene zGG oder zGM überschritten wurde. Beides hängt auch von der Gewichtsklasse des Fahrzeugs ab, so ist das zulässige Gesamtgewicht eines Pkws immer geringer als das eines Lkws.
Bei Anhängern müssen Sie genauso darauf achten, dass der Anhänger nicht mehr Ladung trägt, als dafür zulässig ist. Ist für das Zugfahrzeug ein geringeres zGG vorgesehen, müssen Sie dies in der Kombination mit einem Anhänger berücksichtigen.
Zulässiges Gesamtgewicht beim Lkw
Schwergewichte darf nicht jeder fahren. Weil sie aufgrund ihrer Masse, ihres Gewichts und auch ihrer Ausmaße ein besonderes Feingefühl beim Fahren verlangen, gibt es für Lkws gesonderte Führerscheinklassen.
Ein Lkw gilt bereits als überladen, wenn sein zulässiges Gesamtgewicht um zwei Prozent überschritten wurde. Das zulässige Gesamtgewicht eines Lkws richtet sich nach der Anzahl seiner Achsen und der seiner Anhänger.
Zulässiges Gesamtgewicht beim Lkw
Fahrzeug | Zulässiges Gesamtgwicht |
mit zwei Achsen | 18 Tonnen |
mit drei Achsen | 25 Tonnen (26 Tonnen bei Luftfederung) |
... Anhänger | 24 Tonnen |
mit zwei Doppelachsen | |
mit drei Achsen | 28 Tonnen |
mit vier Achsen (2+2) | 36 Tonnen |
mit vier Achsen (3+1) | 35 Tonnen (36 Tonnen bei Luftfederung) |
mit mehr als vier Achsen | 40 Tonnen |
Sattelzugmaschine mit Anhänger | |
mit drei Achsen | 28 Tonnen |
mit vier Achsen (2+2) | 36 Tonnen (38 Tonnen bei Luftfederung) |
mit vier Achsen (3+1) | 35 Tonnen (36 Tonnen bei Luftfederung) |
mit 5/6 Achsen (kombinierter Verkehr) | 44 Tonnen |
Zulässiges Gesamtgewicht für Pkw-Anhänger
Mit einem normalen Führerschein der Klasse B dürfen Sie nur Fahrzeuge führen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten und keinen Anhänger mit sich führen, der schwerer ist als 750 Kilo. Die zulässige Anhängelast hängt also auch von Ihrer Führerscheinklasse ab. Möchten Sie einen Anhänger mit sich führen, der schwerer ist als 750 Kilo, benötigen Sie einen Führerschein der Klasse BE. Entnehmen Sie die Bußgelder dem obigen Bußgeldkatalog für Überladung.
Dennoch dürfen Sie Ihren Anhänger nicht einfach nach Belieben beladen, auch wenn das Gewicht Ihrer Führerscheinklasse entspricht. Bevor Sie einen Anhänger mit Ihrem Pkw kombinieren und diesen beladen, beantworten Sie folgende Fragen:
- Wie viel Gewicht darf ich mit meiner Führerscheinklasse transportieren?
- Wie hoch ist das maximale zulässige Gesamtgewicht meines Pkws?
- Wie hoch ist das maximale zulässige Gesamtgewicht meines Anhängers?
- Ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers mit dem des Pkws vereinbar?
Anhängelast für Ihren Pkw nach § 42 Absatz 1 StVZO
Unabhängig vom Fahrzeugschein hat der Gesetzgeber eine Obergrenze für die Anhängerlast beim Pkw festgelegt. Nach § 42 Abs. 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) liegt die Obergrenze für alle Pkws bei 3,5 Tonnen Anhängelast. Die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeugs muss höher sein als die Anhängelast. Das heißt, der Anhänger darf nicht schwerer sein als das Zugfahrzeug selbst.
Ein weiterer Faktor, der beachtet werden muss, ist die Anhängerkupplung selbst, denn nicht jede Anhängerkupplung ist für jedes Gewicht ausgelegt. Informieren Sie sich hier über den D-Wert (Dauerfestigkeit) Ihrer Anhängerkupplung. Lesen Sie im Bußgeldkatalog für Überladung eines Anhängers nach, wie viel es kostet, wenn Sie Ihren Anhänger überladen.
Überladung bei verschiedenen Fahrzeugen
Besonders in Kurven, beim Beschleunigen und beim Bremsen, spielt das Gewicht des Fahrzeugs eine Rolle. Ein überladenes Auto hat beispielsweise einen längeren Bremsweg. Oft unterschätzen Autofahrer das Risiko der Überladung. Gefährlich ist das insbesondere, wenn Sie das Fahrzeug nur „ausnahmsweise“ überladen, nicht an das schwere Gewicht gewöhnt sind und den Wagen mit alter Gewohnheit führen, ohne das zusätzliche Gewicht zu berücksichtigen.
Überladung beim Lkw
Ist ein Lkw überladen, kann der Fahrer nicht alleine dafür verantwortlich gemacht werden, schließlich ist er meist gewerblich damit unterwegs. In der Regel sorgen Fachleute dafür, dass Lkws ordnungsgemäß beladen werden. So wird die Überladung eines Lkw meist vermieden. Trotzdem kann ein Fahrer sich bei Überladung nicht darauf berufen, dass er selbst den Lkw nicht beladen hat. Er kann dennoch belangt werden. Es ist deshalb ratsam, auch als Kraftfahrer, der gewerblich unterwegs ist, den Umfang und die Sicherung der Ladung persönlich noch einmal zu überprüfen.
Überladung beim Wohnmobil: Gewicht gut verteilen
Jedes dritte Wohnmobil ist überladen. Gerade in der Urlaubszeit zieht die Polizei deshalb Fahrzeuge mit Wohnanhängern und Wohnmobile aus dem Verkehr. Um den Wohnwagen nicht zu überladen, sollte das Gewicht gut verteilt werden, denn es wird zwischen Achslast, Nutzlast, Dachlast, Anhängelast und Stützlast unterschieden.
Im Fahrzeugschein steht, wie viel Gewicht auf den jeweiligen Achsen lasten darf. Es ist als „Technische zulässige maximale Achslast“ oder „Masse je Achsgruppe in kg“ angegeben. Die Werte stehen nicht nur im Fahrzeugschein, sondern manchmal auch in der Betriebsanleitung Ihres Wagens. Nutzlast bezeichnet die Differenz zwischen Leergewicht und zulässigem Gesamtgewicht.
Zusätzliche Anbringungen, wie eine Dachbox oder ein Fahrradträger, beim Wohnmobil auch Markisen, zählen hier dazu. Wie viel Dachlast ein Fahrzeug haben darf, wird vom Hersteller festgelegt. Auch die Stützlast, das Gewicht, das direkt auf die Anhängerkupplung wirkt, darf nicht überschritten werden.
Strafe bei Überladung
Die Strafe bei Überladung betrifft nicht nur den Fahrer eines Fahrzeugs, sondern auch dessen Halter. Je mehr das zulässige Gesamtgewicht überschritten wurde, desto höher ist das Bußgeld. Es errechnet sich prozentual zum zulässigen Gesamtgewicht. Schon bei mehr als zwei Prozent des zulässigen Gesamtgewichts kann das teuer werden. Je nach Gewichtsklasse des Fahrzeugs können auch ab fünf Prozent Überladung Punkte in Flensburg hinzukommen.
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