Bußgeldkatalog: Überholverstoß
Verstoß* | Bußgeld (in €) | Punkte |
---|---|---|
Rechts überholt (innerorts) | 30 | |
Rechts überholt (außerorts) | 100 | 1 |
Fehlerhafter Überholvorgang (z. B. nicht ausreichend Abstand gehalten) | 10-35 | |
Überholen, obwohl die Geschwindigkeit nicht wesentlich höher ist als das überholte Kfz | 80 | 1 |
Überholen, obwohl nicht ersichtlich ist, ob eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist | 100 | 1 |
Überholen bei unklarer Verkehrslage | 100 | 1 |
Überholen an einem Bahnübergang | 150 | 1 |
Überholen mit Missachtung eines Überholverbotszeichens oder Überfahrung der Fahrstreifenbegrenzung | 150 | 1 |
Überholen mit einem Kfz über 7,5 t trotz schlechter Sicht- und Wetterverhältnisse | 120 | 1 |
*Beachten Sie, dass zusätzliche Punkte in Flensburg und 1 bis 3 Monate Fahrverbot drohen können, wenn zum regulären Verstoß noch eine Gefährdung anzulasten ist oder es zum Unfall kam.
Bußgeldrechner: Überholverstoß
Das Wichtigste zum Überholverstoß
Bis zu 150 Euro Bußgeld sieht der Bußgeldkatalog dafür vor. Hier können Sie weitere Sanktionen wie Punkte und Fahrverbot nachlesen.
In seltenen Fällen ist das erlaubt, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Welche das sind, lesen Sie hier.
Klicken Sie hier, um nachzulesen, wie ein korrekter Überholvorgang aussieht.
Wie korrekt überholt wird bzw. wann und wie das Überholen verboten ist, legt § 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) fest. Daraus geht unter anderem hervor, …
- dass das Überholen von rechts untersagt ist,
- wann das Überholen von rechts ausnahmsweise erlaubt ist,
- wo das Überholen verboten ist, und
- wie ein regelkonformer Überholvorgang auszusehen hat.
Es gibt in Deutschland ein absolutes und ein sogenanntes LKW-Überholverbot, die jeweils durch die Verkehrsschilder Nummer 276 und 277 angezeigt werden. Über beide informiert Sie dieser Ratgeber.
Inhalte
Überholen im Überholverbot
Das Überholverbot beginnt mit dem Schild Nummer 276 oder 277 und endet erst, wenn es durch die entsprechenden Zeichen (Nummer 280 oder 281) aufgehoben wird. Die Schilder fallen in die Kategorie Vorschriftszeichen und sind in der Anlage der StVO zu finden.
Beim sogenannten absoluten Überholverbot (Nummer 276) darf niemand überholen, egal ob Auto, LKW oder Motorrad. Auch ohne dieses Verkehrszeichen kann Überholverbot gelten. So bedeutet eine durchgezogene Linie als Fahrstreifenbegrenzung genauso, dass das Überholen verboten ist.
Das verbotswidrige Überholen im Überholverbot wird unterschiedlich geahndet. Je nachdem, ob der Überholverstoß einen Unfall zur Folge hatte, kann sogar ein Fahrverbot drohen.
Video: Überholen verboten – die wichtigsten Infos
Überholen im Überholverbot für LKW
Dem Zeichen Nummer 276 sehr ähnlich ist das Verkehrszeichen, welches das Überholverbot für LKW anzeigt (Nummer 277). Abgebildet ist hier ein LKW in Rot neben einem schwarzen Auto, weshalb die meisten Autofahrer schlicht davon ausgehen, das Überholverbot betreffe nur LKW.
Konkret bedeutet dieses Verkehrszeichen eigentlich „Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“. Gemeint ist die zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger. So gilt das Überholverbot auch für kleinere Lastfahrzeuge, wenn diese zusammen mit einem Anhänger über 3,5 Tonnen auf die Waage bringen.
Ausgenommen sind schwere PKW und Omnibusse. Diese können aber durch ein entsprechendes Zusatzschild in das Überholverbot eingeschlossen werden.
Überhaupt können Zusatzschilder das Überholverbot ergänzen oder einschränken. Auf manchen Streckenabschnitten wird darauf hingewiesen, dass Traktoren unter 25 km/h überholt werden dürfen.
Bußgeld: Was rechts zu überholen kostet
Mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn Sie gegen das Überholverbot verstoßen, sagt Ihnen obiger Bußgeldkatalog. Rechts zu überholen kostet Sie zwischen 30 und 35 Euro. Es wird dabei unterschieden, ob Sie außerorts oder innerorts rechts überholen.
Es gibt Momente, in denen Sie rechts überholen dürfen. Wenn es auf der Autobahn wieder nur stockend vorangeht, dürfen Sie rechts an einer Autoschlange vorbeifahren, aber nur …
- mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h und
- wenn der Verkehr auf der linken Spur nicht schneller ist als 60 km/h.
Außerdem darf an einer Ampel rechts überholt werden, wenn sich der Überholte in die Linksabbiegerspur eingeordnet hat. Außerdem dürfen Sie auf Autobahnen auf den Ausfädelungs-, Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen rechts überholen.
Weitere Überholverstöße
Grundsätzlich richtet sich das Bußgeld nach der Schwere des Überholverstoßes. Wer beispielsweise beim Überholvorgang den Gegen- oder den nachfolgenden Verkehr gefährdet, muss mit Punkten in Flensburg rechnen.
Außerdem wird nicht nur das Überholen im Überholverbot als Verstoß betrachtet. Ein falsches oder fahrlässiges Überholmanöver zieht ebenso ein Bußgeld nach sich. Beim Überholvorgang ist gemäß § 5 StVO Folgendes zu beachten:
- Vor dem Überholen muss die Verkehrslage so überschaubar sein, dass eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen werden kann.
- Wer überholt, muss dies mit entsprechend höherer Geschwindigkeit tun (ca. 10 km/h schneller als das zu überholende Fahrzeug).
- Beim Ausscheren darf der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet werden (ausreichend Seitenabstand halten!).
- Kfz über 7,5 Tonnen dürfen bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen (Sicht bei weniger als 50 Meter) nicht überholen, egal ob ein Überholverbot ausgewiesen ist oder nicht.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie den Überholvorgang zwar durch Schall- und Lichtzeichen ankündigen, allerdings darf der Gegenverkehr dabei nicht geblendet werden.
- Das Ausscheren und Wiedereinordnen muss rechtzeitig und deutlich angekündigt werden (Blinker setzen!).
- Fahrzeuge, die überholt werden, dürfen ihre Geschwindigkeit nicht erhöhen.
Beim Überholen geblitzt – doppelte Konsequenzen?
Zwar gilt, dass Sie nur mit entsprechend höherer Geschwindigkeit (ca. 10 km/h schneller als das zu überholende Auto) überholen dürfen, allerdings darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit dabei trotzdem nicht überschritten werden.
Wer ein Überholverbot missachtet und dabei auch noch mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, begeht zwei Ordnungswidrigkeiten. Hier kann (je nach Einzelfall) das Prinzip der Tateinheit nach § 19 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) greifen.
Zusammen mit § 3 Abs. 5 der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) gilt:
Werden durch eine Handlung mehrere Tatbestände des Bußgeldkatalogs verwirklicht, die jeweils einen Bußgeldregelsatz von mehr als 55 Euro vorsehen, so ist nur ein Regelsatz anzuwenden; bei unterschiedlichen Regelsätzen ist der höchste anzuwenden. Der Regelsatz kann angemessen erhöht werden.
Das bedeutet, dass Sie entweder für das Überholen im Überholverbot oder die Geschwindigkeitsüberschreitung zur Kasse gebeten werden. Beachten Sie jedoch, dass beide Verkehrsordnungswidrigkeiten trotzdem berücksichtigt werden und sich das Bußgeld entsprechend erhöhen kann.
Bildnachweise: fotolia.com/Shutter81.
Sven meint
12. Januar 2021 at 10:39
Hallo,
ich habe bei Schneefall überholt ca. 1000 m vor einem Ort.
Nach dem Ort, habe ich beschleunigt zwischen 60 und 70 kmh.
Dann geriet ich mit meinem PKW ins schleudern und prallte gegen die Leitplanke.
Muß ich hier ein Bußgeld zahlen?
Der Überholvorgang war lange abgeschlossen, aber die Polizei meint, ich muß wahrscheinlich trotzdem ein Bußgeld zahlen, weil ich mich den Wetterbedingungen nicht richtig angepasst habe.
Ich hätte nicht schneller als 50 kmh fahren sollen.
Viele Grüße und noch alles Gute im neuen Jahr
Sven
Heino meint
23. Oktober 2019 at 12:31
Droht mir ein Fahrverbot wenn überholt habe im uberholverbot?