Das Wichtigste zum Thema „Toter Winkel“
Ein toter Winkel ist grundsätzlich ein Raum, welcher trotz technischer Hilfsmittel nicht eingesehen werden kann. So gibt es beispielsweise bei vielen Kameras einen toten Winkel. Im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr entstehen diese Räume auch häufig, vor allem wenn Lkw-Fahrer abbiegen.
Wie groß ein toter Winkel bei einem Lkw ist, hängt immer von der Größe des Fahrzeugs selbst sowie der Anzahl an Spiegeln ab. Durch diese lässt sich der nicht einsehbare Bereich nämlich deutlich verkleinern. Insgesamt sind in Deutschland sechs Spiegel am Lkw vorgeschrieben, damit beim Abbiegen so wenig Gefahr wie möglich besteht.
Es gibt unterschiedliche Systeme, durch welche Fahrzeuge und Personen im toten Winkel erkannt werden können. Diese senden ein optisches oder akustisches Signal an den Fahrer und können somit das Unfallrisiko deutlich verringern.
Sicherheit im Straßenverkehr
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Kraftfahrzeuge verfügen mittlerweile über allerhand technische Hilfsmittel, welche dem Fahrer das Fahren erleichtern sollen. So gibt es zum Beispiel Einparkhilfen oder für große Kfz auch eine Rückfahrkamera.
Gerade bei Lkw stellt sich jedoch das Problem dar, dass ein bestimmter Bereich hinter und neben dem Fahrzeug immer im toten Winkel liegt. Der Fahrer sieht also nicht, wenn sich dort Fahrzeuge, Radler oder Passanten befinden.
Doch was wird genau als toter Winkel bezeichnet? Gibt es Assistenzsysteme, durch welche dieser Bereich besser einsehbar ist? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Was ist ein toter Winkel bei Auto & Lkw?
Der Begriff „Toter Winkel“ wird häufig im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder Videoüberwachungssystemen verwendet. Es handelt sich um einen Bereich, der auch mit technischen Hilfsmitteln nicht einsehbar ist.
So hat jede Kamera, die beispielsweise auf öffentlichen Plätzen oder in Einkaufszentren zur Überwachung eingesetzt wird, einen solchen toten Winkel und kann in diesem Bereich keine Aufnahmen anfertigen.
Im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr ist ein toter Winkel eine häufige Unfallursache. Gerade beim Abbiegen oder beim Spurwechsel können Fahrer nicht immer alle anderen Verkehrsteilnehmer wahrnehmen.
Während Pkw-Fahrer das in aller Regel durch den Schulterblick vernünftig ausgleichen können, besteht gerade bei Lkw-Fahrern ein sehr hohes Risiko für Kollisionen beim Abbiegen.
Gut zu wissen: Damit ein toter Winkel beim Abbiegen nicht mehr so häufig zur Unfallursache wird, ist es in Deutschland vorgeschrieben, dass Lkw und Busse insgesamt über sechs Spiegel verfügen müssen, damit der Bereich, der nicht einsehbar ist, so klein wie möglich bleibt.
Tipp: Angles Morts Schildern soll auf die Gefahr beim Rechts-Abbiegen aufmerksam gemachen. verschiedene Arten von diesen Schildern finden Sie bei reflexfolie.de.
Toter Winkel: Für Motorrad-Fahrer und Fußgänger eine Gefahr
Bewegen sich Fußgänger, Rad- oder Motorrad-Fahrer im toten Winkel neben einem großen Kfz und dieses biegt ab, kann das zu verheerenden Unfällen führen. Daher sollten Sie stets im Hinterkopf behalten, dass der Lkw-Fahrer nicht immer alle Bereiche rund um sein Fahrzeug einsehen kann.
Es empfiehlt sich daher, lieber zu warten und das Fahrzeug passieren zu lassen, als auf die eigene Vorfahrt bzw. den Vorrang zu bestehen. Eine Kollision mit einem großen Kraftfahrzeug kann schwerwiegende Verletzungen hinterlassen.
Um solche Unfälle zu vermeiden, ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschrieben, wie die Spiegel an einem Kfz angebracht sein müssen. In § 56 Absatz 1 StVZO heißt es:
Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Im selben Paragraphen wird in Absatz 3 zudem definiert, bei welchen Fahrzeugen keine Spiegel vorgeschrieben sind:
Nicht erforderlich sind Spiegel bei einachsigen Zugmaschinen, einachsigen Arbeitsmaschinen, offenen Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sowie mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von unbeladenen oder beladenen Anhängern nach rückwärts Sicht bietet.
Was ist ein Toter-Winkel-Assistent?
Damit ein toter Winkel besser eingesehen werden kann, gibt es unterschiedliche Assistenzsysteme, die gerade in Lkw häufig verbaut werden. Es handelt sich dabei um spezielle Kameras mit Infrarot-LEDs.
Diese Systeme können bewegliche Objekte im toten Winkel erkennen und senden dann ein optisches oder akustisches Warnsignal an den Fahrer.
Wichtig: Grundsätzlich gilt für alle Verkehrsteilnehmer, dass sie gerade beim Abbiegen eine besondere Vorsicht an den Tag legen müssen. Führen Sie den Schulterblick wenn nötig mehrfach aus und versuchen Sie stets, das gesamte Verkehrsgeschehen im Auge zu behalten.
Müssen Lkw über einen Abbiegeassistenten verfügen?
Laut der EU-Verordnung 2019/2144 zur Typgenehmigung, die am 16. Dezember 2019 verkündet wurde, sind Abbiegeassistenten ab 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend. Ältere Fahrzeuge müssen aber nach aktuellem Stand nicht nachgerüstet werden.
Allerdings bietet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unter dem Namen „Aktion Abbiegeassistent“ ein Förderprogramm an. Auf der Webseite des BMDV heißt es dazu:
Das BMDV fördert die freiwillige Aus- und Nachrüstung von Lkw und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen. Die Förderung betrifft Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden. […]
Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Einzelmaßnahme. Für jeden Zuwendungsberechtigten sind grundsätzlich maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. […]
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