Tempolimit innerorts missachtet
Tempolimit außerorts missachtet
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsverstöße
Das Wichtigste zum Thema „Temposünder“
Unserer Bußgeldtabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausgesprochen werden können.
Blitzer und Radaranlagen können Geschwindigkeitsüberschreitungen aufdecken.
Ja. Sie können binnen 14 Tagen schriftlich Einspruch einlegen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Im Video: Infos zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Temposündern drohen hohen Strafen
Um eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu garantieren, müssen alle potenziellen motorisierten Verkehrsteilnehmer ihre Fahreignung nachweisen und eine Ausbildung in der Fahrschule absolvieren, welche die Grundlagen der Verkehrsregeln vermittelt.
Dazu gehören auch die jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Dennoch gibt es immer wieder Temposünder, welche sich nicht an diese Vorgaben halten und beim Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erwischt werden.
Doch wie genau können Temposünder eigentlich ausfindig gemacht und sanktioniert werden? Wann können Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und somit ein mögliches Fahrverbot einlegen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie zudem, warum Temposünder die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen.
Inhalt
Welche Tempolimits müssen Verkehrsteilnehmer beachten?
In Deutschland gibt es unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Kfz grundsätzlich ein Tempolimit von 50 km/h. Dieses kann allerdings durch Verkehrsschilder entsprechend reduziert werden.
So gibt es innerorts häufig einige Zonen, in denen „nur“ Tempo 30 erlaubt ist. Diese sind meist an Unfallschwerpunkten oder vor Schulen, Altersheimen und ähnlichen Einrichtungen zu finden und werden entsprechend gekennzeichnet.
Außerhalb geschlossener Ortschaften kommt es bezüglich des Tempolimits auch darauf an, welche Art von Kraftfahrzeug Sie auf der jeweiligen Straße führen. So gilt für Lkw oder Pkw mit Anhänger in aller Regel eine niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung als für Pkw, die nicht als Gespann geführt werden. Halten sich Temposünder nicht an die Vorschriften, kann die Höhe der Sanktionen demnach auch nach Fahrzeugklasse variieren.
Gut zu wissen: Für Pkw und Motorräder ohne Anhänger gilt auf einigen Abschnitten der Autobahn lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer diesen Wert überschreitet, ist entsprechend nicht als Temposünder anzusehen, sofern die Witterungsbedingungen eine höhere Geschwindigkeit zulassen.
Wieso geht von einem Temposünder eine große Gefahr aus?
Temposünder, die sich in einem regelrechten Geschwindigkeitsrausch befinden, gefährden nicht nur ihre eigene Sicherheit. Nicht selten kommen durch überhöhtes Tempo Unbeteiligte zu Schaden, weil diese in eine Kollision verwickelt werden.
Je schneller nämlich die gefahrene Geschwindigkeit ausfällt, desto drastischer erhöht sich der Anhalteweg. Damit ist die Strecke gemeint, welche zwischen dem Erkennen von einem Hindernis und dem zum Stehen kommen des Fahrzeugs liegt.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Fahren Sie innerorts mit einem Tempo von 50 km/h, beträgt der Anhalteweg unter günstigen Bedingungen bei einer normalen Bremsung ungefähr 40 Meter. Bei einem Tempo von 80 km/h beträgt dieser 88 Meter, fahren Sie mit 100 km/h ist von einem Anhalteweg von 130 Metern auszugehen – das macht es quasi unmöglich, noch vor dem Hindernis zum Stehen zu kommen.
Wichtig: Temposünder stellen nicht nur durch den verlängerten Anhalteweg ein wesentliches Sicherheitsrisiko dar. Auch die Wucht des Aufpralls wird immer höher, je mehr der Betroffene aufs Gaspedal drückt. So kann es nicht selten zu Unfällen mit schwerwiegenden Verletzungen oder gar Todesfolge kommen.
Wie können Temposünder ertappt werden?
Nicht selten kommen Temposünder straffrei davon, weil sie glücklicherweise keinen Unfall verursachen und nicht bei ihrem Regelverstoß erwischt werden. Um gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorzugehen, kommen Blitzer und Radarfallen zum Einsatz.
Diese bedienen sich unterschiedlicher Messtechniken und können somit genau ermitteln, in welchem Tempo ein bestimmter Streckenabschnitt zurückgelegt wurde. Handelt es sich um einen Temposünder, der die zulässige Geschwindigkeit überschreitet, löst eine Kamera aus und fertigt das Blitzerfoto an.
Ist dieser Schritt vollzogen, beginnt das sogenannte Bußgeldverfahren. Zunächst wird per Datenabgleich mit dem Kraftfahrt-Bundesamt ermittelt, auf wen das Fahrzeug, mit welchem der Geschwindigkeitsverstoß begangen wurde, zugelassen ist.
Kann es sich dabei um den tatsächlichen Fahrer handeln, erhält der Halter einen Anhörungsbogen, im Rahmen dessen er sich zu den Vorwürfen äußern kann. Sind Halter und Fahrer eindeutig nicht dieselbe Person, wird ein Zeugenfragebogen versendet.
Konnte der Temposünder eindeutig ermittelt werden, wird diesem ein Bußgeldbescheid zugestellt. Im Schreiben der Bußgeldstelle sind sämtliche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog aufgelistet. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen, welche mindestens 28,50 Euro betragen.
Welche Sanktionen erwarten Temposünder?
Grundsätzlich sieht der Bußgeldkatalog drei Optionen vor, mit denen ein Temposünder sanktioniert werden kann. Ein Bußgeld wird bei jedem Tempoverstoß ausgesprochen. Es bildet sozusagen die Grundlage für jede Sanktionierung.
Je nach gefahrenem Tempo steigt natürlich auch die Geldbuße. Dabei ist auch entscheidend, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften erfolgt ist. So kostet eine Tempoübertretung bis zu 10 km/h außerorts 20, innerorts 30 Euro.
Fällt eine Überschreitung höher als 20 km/h aus, bekommt der Temposünder zusätzlich zum Bußgeld mindestens einen Punkt in Flensburg aufgebrummt. Einzeln hat dieser zunächst keine Konsequenz, häufen sich die Punkte, kann dies allerdings sogar zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen (wenn der maximale Punktestand von acht erreicht wird).
Doch damit sind die Sanktionierungsmaßnahmen gegen Temposünder noch nicht ausgeschöpft, wer Blei am Fuß hat und dementsprechend aufs Gaspedal drückt, muss ab 21 km/h (innerorts) bzw. 26 km/h (außerorts) über der Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat rechnen.
Für den Zeitraum des Fahrverbots darf der Betroffene nicht mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Besonders Berufskraftfahrer trifft diese Sanktion in aller Regel hart.
Interessant: Temposünder kann auch ein Fahrverbot ereilen, wenn diese innerhalb eines Jahres zweimal die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten. In diesem Fall greift die sogenannte „Wiederholungstäterregelung“.
Wann ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich?
Blitzer und Radarfallen liefern nicht immer zuverlässige Messergebnisse. Die Technik ist anfällig für Fehler, nicht immer werden die Geräte rechtzeitig geeicht. Zudem kann es vorkommen, dass ungeschultes Personal die Gerätschaften bedient.
All diese Faktoren können einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begünstigen bzw. die Aussichten auf einen Erfolg steigern. Entschließen Sie sich dazu, gegen die Sanktionen vorzugehen, muss der entsprechende Einspruch binnen 14 Tagen nach Erhalt vom Bußgeldbescheid schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen.
Andernfalls werden die Sanktionen rechtskräftig und der Temposünder kann keine Rechtsmittel mehr dagegen einsetzen, muss also das Bußgeld akzeptieren und zahlen. Zudem kommt ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Betracht, wenn der Temposünder beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, allerdings mit einem Fahrverbot sanktioniert wird.
In besonderen Härtefällen kann ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden. Die Entscheidung darüber wird allerdings stets vor Gericht im Einzelfall festgelegt. Es empfiehlt sich daher, einen Anwalt für Verkehrsrecht als Beistand zu konsultieren.
Bildnachweise: fotolia.com/ © TimSiegert-batcam, fotolia.com/ © matteo, istockphoto.com/ © Kuzma, istockphoto.com/ © plusphoto
Hinterlassen Sie einen Kommentar