Tempolimit innerorts überschritten: Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog
Tempolimit außerorts überschritten: Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog
Bußgeldrechner zur Überschreitung vom Tempolimit
Das Wichtigste zum Tempolimit
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Kraftfahrzeuge ein generelles Tempolimit von 50 km/h. Dieses kann durch entsprechende Verkehrsschilder zusätzlich reduziert werden. So werden an Unfallschwerpunkten, vor Kindergärten, Schulen, Altenheimen sowie in Wohngebieten häufig 30er-Zonen eingerichtet.
In Deutschland gilt für einige Streckenabschnitte die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn. Ein Tempolimit gilt hier für Pkw und Krafträder bis 3,5 t also nicht. Allerdings müssen Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit ggf. den Witterungsbedingungen und der Verkehrslage anpassen.
Für eine Überschreitung vom Tempolimit können Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote ausgesprochen werden. Welche Sanktionen Temposünder für den jeweiligen Verstoß erwarten, können Sie mit unserem Bußgeldrechner ermitteln.
Im Video: Tempolimits in Deutschland
Das Tempolimit gilt für alle Verkehrsteilnehmer
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Fehlt eine entsprechende Beschilderung, sind Verkehrsteilnehmer nicht immer sicher, wie schnell sie auf der jeweiligen Straße überhaupt fahren dürfen. Daher stellt sich die Frage, wie hoch das generelle Tempolimit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich angesetzt ist.
Unser Ratgeber liefert Ihnen einen Überblick der einzelnen Geschwindigkeitsbeschränkungen, die auf Landstraße, Autobahn und Co. gelten. Wir gehen zudem auf unterschiedliche Tempolimits für die jeweiligen Fahrzeugklassen ein.
Welchen Zweck erfüllt ein Tempolimit?
Durch das Tempolimit sollen Unfälle eingedämmt und ein reibungsloser Verkehrsfluss garantiert werden. Gerade innerhalb geschlossener Ortschaften ist eine niedrigere Geschwindigkeit wichtig, nehmen doch auch Fußgänger und Radfahrer am Straßenverkehr teil.
Je höher das Tempo bei einer Kollision ausfällt, desto drastischere Konsequenzen kann diese nach sich ziehen. Deshalb gilt innerorts grundsätzlich ein Tempolimit von 50 km/h für alle Verkehrsteilnehmer.
An potenziellen Unfallschwerpunkten, wie beispielsweise vor Schulen, Altenheimen oder in Wohngebieten kann dieses allerdings auf 30 km/h reduziert werden. In diesem Zusammenhang ist von einer 30er Zone die Rede.
Gut zu wissen: Das Tempolimit kann innerorts auch zum Zweck des Lärmschutzes auf 30 km/h reduziert werden. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung gilt meist von 22-6 Uhr.
Wie hoch wird das Tempolimit auf der Landstraße angesetzt?
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Tempolimit höher angesetzt als innerorts. Wie schnell Sie fahren dürfen, hängt dabei auch von dem Fahrzeug ab, mit welchem Sie sich fortbewegen. So gelten auf der Landstraße die nachfolgenden Tempolimits:
- 60 km/h: Kfz über 7,5 t, Kfz über 3,5 t mit Anhänger und Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen
- 80 km/h: Kfz von 3,5 bis 7,5 t (ausgenommen Pkw), Pkw mit Anhänger, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger und Busse
- 100 km/h: Pkw und andere Kfz bis 3,5 t
Das jeweilige Tempolimit gilt allerdings nur unter günstigen Bedingungen. § 3 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt nämlich vor:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. […]
Gut zu wissen: Pkw-Fahrer können für ihren Anhänger eine Zulassung beantragen, die es erlaubt, diesen auch mit einem Tempo von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu fahren.
Welche Sanktionen drohen, wenn Sie das Tempolimit mit Lkw, Pkw & Co. überschreiten?
Da das Tempolimit auf Schnellstraße und Co. dazu dient, die allgemeine Verkehrssicherheit zu gewährleisten, erwarten Temposünder Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Diese können aus einer Geldbuße, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot bis zu drei Monaten bestehen.
Wie hoch die Sanktionen im Einzelfall ausfallen, hängt maßgeblich davon ab, um wie viele km/h das jeweilige Tempolimit überschritten wurde. Zudem spielt es eine Rolle, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung inner- oder außerorts begangen wurde.
Hat die Bußgeldstelle durch einen Blitzer den Raser überführt, erhält dieser einen Bußgeldbescheid, auf welchem vermerkt ist, welche Sanktionen ihn erwarten. Gegen diesen kann binnen 14 Tagen schriftlich Einspruch eingelegt werden.
Wichtig: In der Probezeit kann eine Überschreitung vom Tempolimit sogenannte Probezeitmaßnahmen nach sich ziehen. Ab 21 km/h zu viel handelt es sich nämlich um einen sogenannten A-Verstoß. In diesem Fall tritt eine Probezeitverlängerung von zwei Jahren in Kraft und der Betroffene muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen. Bei insgesamt drei A-Verstößen in der Probezeit wird die Fahrerlaubnis wieder entzogen.
Im Video: Infos zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Für welche Fahrzeuge kein Tempolimit auf der Autobahn?
Die deutsche Autobahn stellt in Bezug auf das Tempolimit in Europa einen Sonderfall dar. Während es in anderen Ländern entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt, gilt auf einigen Streckenabschnitten in der Bundesrepublik für Pkw sowie andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Das bedeutet, dass auf den entsprechenden Straßen auch deutlich schneller gefahren werden darf, sofern es Verkehrslage und Witterungsbedingungen zulassen. Dies gilt natürlich nur, wenn kein Verkehrsschild ein Tempolimit vorgibt.
Wer also einmal ausprobieren möchte, wie schnell das eigene Auto eigentlich fährt, kann die Autobahn nutzen, um die maximale Geschwindigkeit auszutesten. Bedenken Sie jedoch, dass Ihnen bei einem Unfall eine Teilschuld zugesprochen werden kann, wenn Sie die Richtgeschwindigkeit überschritten haben.
Bleibt die Richtgeschwindigkeit in Zukunft erhalten?
Im Rahmen der Diskussionen um den Klimawandel und der damit verbundenen Forderung nach einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes kam auch die Idee auf, ein generelles Tempolimit auf der Autobahn einzuführen.
Auf Seiten der Politik stieß diese allerdings auf wenig Gegenliebe, sodass aktuell nicht geplant ist, die Richtgeschwindigkeit in Deutschland abzuschaffen. Ein weiteres Argument dafür sehen Experten allerdings in dem geringeren Unfallrisiko. Es bleibt also abzuwarten, ob der Vorschlag in Zukunft noch einmal aufgegriffen wird.
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