Wichtiges zur Sperrfrist
Eine Sperrfrist wird bei der Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt. Solange die Sperrfrist andauert, kann die Fahrerlaubnis nicht neu erteilt werden.
Die Dauer der Sperrfrist wird nach Einzelfall entschieden. Angeordnet wird sie auf mindestens sechs Monate, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf mindestens drei Monate verkürzt werden. Die Maximaldauer einer Sperrfrist beträgt fünf Jahre, im Einzelfall ist aber auch eine unbefristete Sperre möglich.
Nein, den Antrag auf Neuerteilung können Sie bereits drei Monate für Ablauf der Sperrfrist stellen.
Was ist die Sperrfrist?
Es geschieht bei zu vielen Punkten in Flensburg, bei einer gefährlichen Trunkenheitsfahrt oder aber, wenn ein Fahrer beim Überholen während einer unklaren Verkehrslage andere Verkehrsteilnehmer gefährdet (evtl. sogar im Überholverbot): Der Entzug der Fahrerlaubnis.
Damit ist jedoch nicht ein normales ein bis maximal drei Monate andauerndes Fahrverbot gemeint, bei dem der Führerschein abgegeben werden muss. Wer seine Fahrerlaubnis verliert, der muss eine längere Zeit abwarten, bevor er seinen Führerschein samt Erlaubnis, ein Fahrzeug führen zu dürfen, wiedererhält: Diese Zeit wird im Verkehrsrecht „Sperrfrist“ genannt.
Inhalt
Sperrfrist und Führerschein
Führerschein und Fahrerlaubnis sind voneinander zu unterscheiden. Während die Fahrerlaubnis einer Person erlaubt, ein Kraftfahrzeug zu fahren, ist der Führerschein lediglich ein Dokument, nämlich die Bescheinigung über die Fahrerlaubnis. Kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis, dann muss der ehemalige Besitzer, sie samt Führerschein neu beantragen.
Bevor er das machen kann, muss er jedoch eine Sperrzeit absitzen. Sie beträgt mindestens drei Monate, kann aber auch wesentlich länger ausfallen. Unter Umständen muss der Fahrer zudem infolge der Neubeantragung nochmals eine Fahrprüfung samt Theorie und Praxis absolvieren. Ob dies jedoch der Fall ist, entscheiden die Behörden je nach Einzelfall ganz individuell.
Außerdem gibt es neben der Führerschein-Sperrfrist auch andere Sperrfristen für andere behördliche Bereiche. So kann ein Arbeitsloser eine Führerscheinsperre beim Erhalt der Sozialgelder erhalten, wenn er sich zu spät arbeitssuchend meldet oder nicht die gewünschten Auflagen erfüllt.
Sperrfrist und MPU
Häufig gibt es bei der Anordnung einer MPU eine Sperrfrist. Will nämlich der Fahrer gegen Ende der Sperrfrist seine Fahrerlaubnis bzw. den Führerschein neu beantragen, dann kann es sein, dass ihm die Fahrerlaubnisbehörde mitteilt, dass er zunächst eine medizinisch-psychologische Untersuchung ableisten muss. Daher ist es ratsam, bereits weitaus vorher schon einmal bei der entsprechenden Behörde nachzufragen, ob die Teilnahme an einer MPU notwendig ist.
Sperrzeitverkürzung, um den Führerschein schneller zurückzubekommen: Geht das?
So eine Sperrzeit ohne Führerschein kann ziemlich ärgerlich sein, da sie sich über mehrere Monate hinzieht und viele Personen aufgrund ihres Jobs auf das Auto angewiesen sind. Daher fragen sich viele Kraftfahrer, ob sie – um so schnell wie möglich den Führerschein zurückzubekommen – die Sperrfrist auch verkürzen können.
Tatsächlich funktioniert eine Sperrzeitverkürzung mit der sozusagen auch der Führerscheinentzug zu verkürzen ist. In § 69a Abs. 7 StGB (Strafgesetzbuch) ist notiert, dass ein Gericht die gerichtlich verhängte Sperrfrist auch einer Verkürzung unterziehen kann:
Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat […]
Das Mindestmaß einer Sperrfrist beträgt nach § 69a Abs. 3 StGB jedoch trotzdem drei Monate. Dies verlängert sich auf ein Jahr, wenn der Verkehrssünder in den vergangenen drei Jahren bereits schon einmal eine solche Sperre angeordnet bekam.
Dafür muss der Führerscheinlose einen Antrag auf Sperrfristverkürzung bei Gericht stellen. Dies können Sie selbst vornehmen oder aber ein Anwalt. Das Gericht lässt sich aber nicht allzu leicht überzeugen. Sie benötigen also gute Argumente, wenn Sie die Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug erreichen möchten. Gerade bei Alkohol oder Drogen sehen es das Gericht und die Behörden natürlich gern, wenn der Kraftfahrer bereits einen Kurs zur MPU besucht hat oder auch bei der Nachschulung an entsprechenden Kursen teilnahm. Dies dient nämlich der Besserung und Reflexion des Verhaltens des Fahrers.
Auch wenn der Fahrzeugführer mit einem sehr hohen Promille-Wert erwischt wurde – und dies das erste und hoffentlich letzte Mal war – so kann er sich in Vorbereitung auf den Antrag zur Sperrzeitverkürzung bereits frühzeitig nach der Tat einer verkehrspsychologischen Beratung unterziehen. Dann können Fahrer mit konkreten Fallbeispielen ihre Argumente unterfüttern, um so die Veränderung ihres Handelns und ihrer Verantwortung im Straßenverkehr zu verdeutlichen. Dann kann auch eine Verkürzung der Sperrfrist bei einer Trunkenheitsfahrt erreicht werden.
Letztlich benötigt der Autofahrer also neben guten Argumenten im Idealfall auch zertifizierte Teilnahmebescheinigungen über Kurse zur Nachschulung, den Besuch beim Verkehrspsychologen o. ä., um die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein so bald als nur möglich zurückzubekommen. Dazu gehören auch neue Tatsachen, die die Fahreignung des Kraftfahrers in ein positives Licht rücken. Er muss also beweisen, dass er durchaus geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen und nicht mehr gegen das Verkehrsrecht verstößt, weil er eingesehen hat, dass sein Verhalten falsch und verkehrsgefährdend war. Somit kann er möglicherweise auch eine Sperrzeitverkürzung erreichen.
Beachten Sie: Wer eine Sperrfristverkürzung erreicht, hat natürlich noch lange nicht seinen Führerschein zurück. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nimmt danach nochmal einige Wochen in Anspruch. Im Übrigen macht die Sperrfristverkürzung üblicherweise etwa einen bis drei Monate aus.
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gill meint
4. November 2018 at 14:41
Hallo ich musste meine Füherschein 6 Monate abgeben plus EMPU wegen 8 punkte (zu schnell fahren )
Die EMPU wurde bestanden. Kann ich daher nach 3 Monaten Sperre verkürzen ?
Degner meint
8. Oktober 2018 at 13:05
Hallo,
ich habe meine Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit abgegeben müssen, 3000€ Geldstrafe und 2 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis. Muß ich nach den zwei Jahren eine neuen Führerschein machen? Mein Führerschein war noch auf Probe.
VH aus NDS
Antonio meint
17. September 2018 at 18:06
Hallo, Ich habe im Februar Fahrerflucht begangen. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt entschieden dass ich für 6 Monate mein Führerschein entzogen bekomme inklusive 40 Tagessätze. Der schhaden vom Gegner liegt bei ca. 1800 €.
Alkoholisiert oder im Drogenrausch war ich nicht.
Meine frage ist: Muss ich eine MPU machen?
zu erwähnen ist dass ich vor ca. 9 Jahren eine Aufbauseminar gemacht habe weil ich zu schnell war. Da war ich übrigens noch in der Probezeit. Hat diese Sache jetzt eine einfluss auf die jetztige sache.
vielen dank im vorraus
Michael meint
14. Juni 2018 at 18:51
Hallo ich wurde vor ca 6 Wochen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr aufgehalten. BAK ergab einen Wert von 2,04 Promille. Ich habe nächsten Mittwoch meine Gerichtsverhandlung und möchte wissen, was ich zu einer Sperrfristverkürzung tun kann. Ich habe bereits den Infoabend der Caritas für eine MPU besucht, ein beschleunigtes Verfahren beantragt und denke darüber nach bereits vor Gerichtsverhandlung einen Termin bei einer zuständigen Ärztin bezüglich Abstinenz zu vereinbaren. Ist dieser Termin sinnvoll oder spielt es bei Gericht keine Rolle?
Michael meint
14. Mai 2018 at 13:06
Hallo,
ich wurde letzte Woche bei meiner einzigen ersten und letzten Trunkenheitsfahrt (ca. 2 Promille laut Atemalkohol wobei durch Bluttest keine Schwankung zu erwarten ist) von der Polizei angehalten. Mir ist bewusst, dass das Verfahren jetzt erst vor das Amtsgericht geht aber laut dem aufnehmenden Beamten habe ich mit einem Entzug des Führerscheins von 12 Monaten, Geldstrafe und MPU zu rechnen. Ist eine Verkürzung der 12 Monate möglich oder wie wahrscheinlich ist der Entzug für ein komplettes Jahr? Evtl. sind „nur“ 9 Monate möglich? Danke bereits im voraus!
Diego S. meint
27. Januar 2018 at 18:11
Hallo habe noch drei von vier Jahre sperrfrist gibt es eine Möglichkeit mein Führerschein zu bekommen oder wenn ich jetzt in der Schweiz lebe irgendwie möglich … danke im voraus
fuehrerscheinfix.de meint
26. März 2018 at 12:50
Hallo Diego,
da Sie in der Schweiz für die Beantragung des Schweizer Führerscheins Ihren bis dato gültigen benötigen, wird das eher schwierig.
Ihr Team von führerscheinfix.de
Chris meint
2. Januar 2018 at 16:50
Hey, ich bin an Silvester nachts tanken gefahrn mit 1.5 im Atem und bin anstatt auf die Bremse beim starten aufs Gas gekommen und habe dann los gelassen und den Wagen abgewürgt, bin dann natürlich nach vorne geflogen und habe ein zwei aufstellet der Tanke zerstört und mein Auto.
Was steht mir bevor ?
Kann ich eine Verkürzung beantragen ?
Die haben mir Blut übrigens abgenommen mit alkoholischen Desinfektionsmittel
Ich selbst war nie auffällig bin 21 habe Fachabi in Wirtschaft bin kaufmännischer Azubi wohne alleine und bin aus der Probezeit und würde alles tun die Zeit und den Schaden zu verringern..
fuehrerscheinfix.de meint
19. März 2018 at 11:49
Hallo Chris,
entscheidend ist der Blutalkoholwert. Wenn eine Gefährdung vorlag, kann es laut Bußgeldbescheid zu einem variablen Bußgeld und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten kommen. Bei über 1,1 Promille im Blut kann auch unabhängig von der Gefährdung ein Führerscheinverlust drohen. Bitte beachten Sie dass wir hier keine Rechtsberatung geben dürfen.
Thomas meint
6. Dezember 2017 at 11:55
Hallo,
habe im 2011 Fahrerlaubnis beantragt, Führerschein-Theorieprüfung fehlerfrei abgelegt, mehrere Praxisstunden in der Fahrschule abgelegt, Prüfung für Praxis stand kurzfristig davor. Habe ein einziges Mal das Fahrzeug meiner Schwester gefahren, betrunken, und wurde von Polizeibeamten per Routinekontrolle angehalten. Selbstverständlich haben diese mich sofort raus gezogen, Alkoholtest ergab 1,6 Promille. Da ich keinen Führerschein zu dem Zeitpunkt hatte, wurde das durch Staatsanwalt an Strafgericht weitergeleitet. Sperre 1 Jahr vom Fahrerlaubnis und Bussgeld, KEIN MPU richterlich angeordnet im Beschluss. Alles habe ich hinter mir, Zahlung fertig und Sperrzeit abgelaufen. Keine Auffälligkeit weder mit Alkohol, noch Polizei. Im Gerichtsbeschluss steht: es liegt im Ermessen der Behörde ob ein MPU notwendig ist für das Wiedererteilung eines Führersheins.
Habe ich Chancen ohne MPU Führerschein wieder zu bekommen ? Kann mir ein Rechtsanwalt dazu helfen, ohne MPU Führerschein zu machen ?
Besten Dank für Eure Hilfe
fuehrerscheinfix.de meint
18. Dezember 2017 at 10:45
Hallo Thomas,
da es im Ermessen der Behörde liegt, ob eine MPU fällig wird, ist es durchaus möglich, dass Sie Ihren Führerschein auch ohne MPU bekommen können. Daher bietet es sich erst einmal an abzuwarten, ob eine MPU gefordert wird und erst dann den Anwalt zu Rate zu ziehen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Andreas meint
24. November 2017 at 9:27
Hallo. Wird beim Erreichen der 8 Punkte zwingend der Fs entzogen? Auch wenn es absolut existenzbedrohend ist ? Oder gibt es möglichkeiten es zu verhindern?
…. ich hab wahrscheinlich 8 pkt nur durch mehrfach 24km zu schnell und handy. Kein Alkohol, Drogen, Rotlicht oder Gefährdung. Jahresfahrleistung ca 35-40000km. Gruß Andy
fuehrerscheinfix.de meint
15. Dezember 2017 at 14:28
Hallo Andreas,
das Erreichen von 8 Punkte in Flensburg hat in jedem Fall den Entzug der Fahrerlaubnis oder die Aufforderung zu einer MPU zur Folge.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Karin meint
23. November 2017 at 5:37
Das Landratsamt hat mir im September 2017 meinen Führerschein entzogen. Bei mir liegt keine Trunkenheitsfahrt vor ,ich habe zuhause unter starken Alkoholeinfluß den Rettungsdienst angerufen und mich in eine Klinik einweisen lassen . Das Landratsamt hat davon Kentniss erhalten und daraufhin den Arztbrief der Klinik von mir gefordert . In dem stand ,daß ich schon mal wegen Entgiftung in der Klinik war bei mir eine Alkoholabhängigkeit vorliegt . Nun ist mein Fs für ein Jahr eingezogen und ich muß einen 1jährige Abstinenz nachweisen und zur MPU. Ich beginne jetzt eine Fortbildung ,ich bin durch den Fs E ntzug arbeitslos und da ich in dem angestrebten Beruf den ich jetzt erlerne Schicht arbeiten muß dringend auf meinen Fs angewiesen . Ich bin noch nie betrunken Auto gefahren . Gibt es eine Chance auf Verkürzung der Sperrfrist und wo müßte ich die beantragen ?
fuehrerscheinfix.de meint
15. Dezember 2017 at 14:19
Hallo Karin,
dies sollten Sie bei der zuständigen Führerscheinbehörde erfragen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Rainer G. meint
10. Oktober 2017 at 10:21
Hallo fuehrerscheinfix Team,
bei mir ist eine verzwickte Lage eingetreten:
1989 wurde mir der Führerschein abgenommen wg unter Alkoholeinfluss eine Leitplanke gerammt.Da es bereits das 2. Mal in 5 Jahren war dachte ich mir ich lasse den Alkohol und das Autofahren.Jetzt hat sich meine Situation geändert und ich habe bei der örtlichen Führerscheinstelle Neuerteilung beantragt.Dort lagen aber keine Eintragungen über eine Sperrfrist vor. Das Gerichtsurteil von 1989 ist mir 2005 bei einem Hausbrand weggekommen. Das zuständige Amtsgericht hat keine Unterlagen aus dieser Zeit mehr und eine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft läuft noch man war aber pessimistisch ohne Aktenzeichen aus der Zeit noch etwas zu finden. Ist unter diesen Voraussetzungen eine Neuerteilung möglich oder die Fahrerlaubnis komplett neu zu erwerben?
Gruß Rainer
fuehrerscheinfix.de meint
16. Oktober 2017 at 8:54
Hallo Rainer,
in diesem Fall scheint es erforderlich, dass Sie die Fahrerlaubnis neu erwerben.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Tobias meint
18. September 2017 at 15:24
Guten Tag,
ich bin leider noch in der Probezeit und habe mir bisher 1 B Verstoß zukommen lassen sowie 2 weitere A verstöße Aufbauseminar wurde auch absolviert sowie die letzte Verwarnung. Nun aber ist höchst Wahrscheinlich, das ein weiterer A verstoß kommt. Nun wollte ich fragen wie die Sache denn nun weiter geht? Wie ich erfahren habe ist die Fahrerlaubnis für 3 Monate weg und kann diese neu beantragen mit einem Führungszeugnis. Demnach ist mein Führungszeugnis nicht sauber was sollte da nicht drin stehen um eine MPU nicht auferlegt zu werden?
Zudem brauche ich dringen die Führerschein für meinem Job weil ich bin LKW fahrer und ohne Führerschein sieht die sache schlecht aus. Kann man da vielleicht etwas machen um die Sperre zu umgehen?
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 10:18
Hallo Tobias,
bei einem dritten A-Verstoß in der Probezeit wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen. Das ist kein temporäres Fahrverbot; wie Sie richtig festgestellt haben, müssen Sie den Führerschein dann neu beantragen. Welche Auflagen Ihnen erteilt werden, hängt von der Art der Verstöße ab und ist Sache der bearbeitenden Behörde. Deshalb kann dahingehend keine pauschale Antwort gegeben werden, eine MPU ist jedoch wahrscheinlich.
Dass Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, wird diese Sanktionen nicht abmildern. Eine Sperre bzw. ein Fahrverbot zu umgehen, muss a) über einen Anwalt durchgesetzt werden und b) wird nur in sehr wenigen Fällen gewährt. Bei Alkohol- und Drogendelikten ist dies in der Regel von vornherein ausgeschlossen.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Gregor meint
29. Juli 2017 at 11:07
Hallo,
habe bei Stau auf Autobahnauffahrt LKW leicht tuschiert. LkwFahrer hat keine Anzeige gestellt wege Geringfühigkeit. Musste blasen hatte 1.08. Blutprobenwert steht noch aus was hab ich zu erwarten.
fuehrerscheinfix.de meint
7. August 2017 at 12:24
Hallo Gregor,
bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss mit Sachbeschädigung drohen in der Regel drei Punkte – wie hoch die Geldstrafe und das Fahrverbot ausfallen und ob Ihr Führerschein sogar eingezogen wird, entscheidet die zuständige Behörde.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Johny meint
27. Juli 2017 at 10:13
Guten tag,
als Ausländer mit Wohnsitz nicht in Deutschland, wurde ich mit Alkohol am Steuer erwischt und mir wurde die Fahrerlaubnis für Deutschland für (1Jahr)entzogen.Muss ich dann auch in Deutschland eine Mpu machen?
fuehrerscheinfix.de meint
7. August 2017 at 12:21
Hallo Johny,
das hängt davon ab, ob Ihnen mitgeteilt wurde, dass Sie eine MPU absolvieren müssen. Wenden Sie sich hierzu an die Behörde, die Ihren Führerschein eingezogen hat, bzw. an die Führerscheinstelle im Ausland, welche Ihnen den Führerschein ausgestellt hat. Dort können Sie dies erfragen.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Lea s. meint
21. Juni 2017 at 7:23
Hallo!
Ich habe eine Frage zur Sperrfrist.
Ich habe aufgrund zu schnellen Fahrens in der Probezeit ein aufbauseminar angeordnet bekommen. Bevor ich dieses absolviert habe, würde ich allerdings nochmal an einer roten Ampel geblitzt (dafür habe ich 1’monat meinen Führerschein abgegeben) und ebenfalls vor Ende des Seminars bin ich in eine Abstandsmessung geraten, für die ich die strafe noch nicht weiß.
Muss ich, auch wenn das aufbauseminar bei beiden neuen vergehen nicht beendet war damit rechnen, dass ich jetzt den Führerschein entzogen bekomme? Oder kann es auch sein, dass ich nur ein neues Fahrverbot erhalte?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für die Antwort!
fuehrerscheinfix.de meint
3. Juli 2017 at 9:38
Hallo Lea,
es ist in der Tat möglich, dass Sie lediglich ein weiteres Fahrverbot bekommen. Ein Führerscheinentzug sollte noch nicht folgen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Stefan N. meint
11. Juni 2017 at 22:04
Hallo
Ich wurde im April von der Polizei kontrolliert und die haben auch dass Blut geprüft . 1,35 % . Es war dass erste und letzte mal dass mir dass passiert . Nach der Verhandlung bekam ich monate fahrverbot und 2600 euro Strafe . Nun aber meine Frage . Wird mir der Führerschein zugeschickt mit dem ablauf der Strafzeit oder was passiert genau . Gruss Stefan
fuehrerscheinfix.de meint
3. Juli 2017 at 9:32
Hallo Stefan,
bei einem Entzug der Fahrerlaubnis müssen Sie den Führerschein neu beantragen, er wird nicht automatisch zurückerteilt.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Chris meint
8. Mai 2017 at 13:23
Halo, ich habe meinen Führerschein abgeben müssen und muss jetzt eine MPU machen um ihn dann wieder zu bekommen oder neu zu machen. Meine Frage wäre jetz ob die Sperrfrist irgendwann auch ausläuft und ich in 15 Jahren oder so dann einfach ein neuen Führerschein machen darf oder mit einem ausländischen EU Führerschein dann in Deitschland fahren darf?? Helft mir bitte 😖
fuehrerscheinfix.de meint
11. Mai 2017 at 8:47
Hallo Chris,
15 Jahre nach Anordnung der MPU können Sie in der Regel eine neue Fahrerlaubnis beantragen, ohne eine MPU absolvieren zu müssen. Allerdings müssen Sie in diesem Falle erneute Theorie- oder Praxisprüfungen absolvieren. Die Sperrfrist dauert mindestens sechs Monate, in der Regel nicht länger als zwei Jahre.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Kerim k. meint
3. Mai 2017 at 1:10
Wurde mit einem ebike das mehr als 30kmh fährt erwischt und habe versucht zu fliehen, trotzdessen habe ich gehalten und mich der polizei ergeben ich bin 17 und habe nächste woche meine fahrprüfung womit kann ich rechnen?
fuehrerscheinfix.de meint
4. Mai 2017 at 9:10
Hallo Kerim,
da Sie den Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein begangen haben, ist die Erteilung einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten möglich. Innerhalb dieses Zeitraumes dürfen Sie keine Fahrerlaubnis erwerben.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Soner meint
19. November 2016 at 3:56
Hallo,
ich habe eine Sperre von 18 Monaten wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen bekommen.
Muss ich jetzt eine MPU machen, oder kann ich nach der Sperre meinen Führerschein machen?
Vielen Dank im Vorraus.
fuehrerscheinfix.de meint
21. November 2016 at 9:33
Hallo Soner,
hier finden Sie Informationen zum Thema MPU.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
patrick meint
12. November 2016 at 16:10
hi ich hatte 2009 eine untersagung der fahrerlaubis bekommen mit der auflage ein screening zu absolvieren dies wurde 2010/11 getan man erlaubte mir nun eine fahrerlaubnis zu beantragen jedoch machte ich dann einen polnischen führerschein vor kurzem wurde ich nun kontrolliert und mir wurde mitgeteilt das ich mit diesem führerschein in deutschland nicht fahren darf da ich eine eintragung in flensburg habe und ich somit erst diesen führerschein in deutschland anerkennen lassen muss um diese eintragung zu entfernen nun meine frage wie lange ist die gesetzliche frist bis diese eintragung von alleine gelöscht wird ohne annerkennug des ausländischen führerscheins
fuehrerscheinfix.de meint
14. November 2016 at 10:16
Hallo Patrick,
mit einer solchen Frage sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Tom meint
10. November 2016 at 18:53
Hallo
Habe meinen Führerschein wegen Trunkenfahrt verloren , war das erste mal mit 2,02 Promille habe eine Geldstrafe bekommen und eine Sperrfrist von 11 Monaten.
Die 11 Monate sind ca. Seit 2 Jahren abgelaufen konnte mich wegen beruflichen Gründen nicht wirklich drum kümmern den wiederzubekommmen , ist eine Mpu jetzt trotzdem Pflicht oder gibt es da noch andere Chancen ?
fuehrerscheinfix.de meint
14. November 2016 at 10:01
Hallo Tom,
auf dieser Seite finden Sie Infos zu diesem Thema MPU wegen Alkohol.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Michael meint
24. August 2016 at 11:32
Hallo,
Ich habe im Januar 2016 eine Kräutermischung konsumiert. Am nächsten Tag war ich mit dem LKW seit 8,5 Stunden unterwegs. Auf den letzten Kilometern meiner Fahrt bekam ich ein Flashback, welches eine Straßenverkehrsgefährdung zur folge hatte.
Ich wurde an diesem Abend, aufgrund einer Anzeige, auf einem Rastplatz durch die Polizei kontrolliert. Der Bereitschaftsstatsanwalt hatte eine Beschlagnamung der Fahrerlaubnis abgelehnt.
Im Juli 2016 dann der Schock.
Die Polizei stand in der Tür und wollte den Führerschein.
im August 2016 kam der Strafbefehl 12 Monate Führerscheinentzug und 2400€ Strafe.
Ich bin zwischen Januar und Juli etwa 60.000 km nachweislich mit dem LKW gefahren. Hierbei gab es keine Auffälligkeiten. Einzig ein Blitzer in Frankreich im Juni 2016, von dem ich bis Heute noch nichts hörte.
Meine Frage, reichen die 60.000 km aus, um eine Sperrzeitverkürzung anzustreben?
Danke im voraus
Gruß
Micha
fuehrerscheinfix.de meint
29. August 2016 at 10:31
Hallo Michael,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Lodger meint
14. Juli 2016 at 21:41
Ich habe meinen FS 2008 verloren. ..selbst Schuld. ..es war der erste Mai und ich bin unter Alkohol eine kurze Strecke gefahren…dumm….hab eine MPU hinter mir, die eigentlich gut verlief, bis auf das Gutachten ….alles positiv in 7 Seiten….letzter Satz, da kam das „Aber“…..
Ich sitze meine 2 Jahre noch ab, dann habe ich 10 Jahre voll….sollte eine Altanative geben, den Lappen früher zurück zubekommen, wäre ich dankbar um einen Tipp.
fuehrerscheinfix.de meint
18. Juli 2016 at 9:57
Hallo Lodger,
wir dürfen keine Rechtsberatung leisten. Möglicherweise kann eine Beratung durch einen Anwalt hilfreich sein.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
R. R. meint
11. Juli 2016 at 16:51
Habe meinen Führerschein seit 2006 wegen Alkohol weg. Kann ich in wieder bekommen bzw. Wie lange dauert das ?
fuehrerscheinfix.de meint
18. Juli 2016 at 9:26
Hallo R.R.,
wie lange die Sperrzeit dauert, ist individuell verschieden. Nach dem Ende der Sperrfrist muss in der Regel ein Antrag auf eine Fahrerlaubnis gestellt werden.
Es ist in manchen Fällen möglich, dass die Fahrprüfung wiederholt werden muss. Hinzu kommt bei Alkohol am Steuer häufig eine MPU.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Elke h. meint
4. Juli 2016 at 16:14
wiedererteilung meines Füherschein § 20
:held: hallo,
habe 1995 meinen Führerschein (klasse B nach 10 jahren unfallfreies fahren,)
wegen Trunkenheit am steuer durch eine gerichtliche vorläufige sperre verloren;
für 6 Monate,bin in der sperre erwischt worden beim fahren und bekam nochmal 3 Monate sperre dazu.
Habe jetzt nach 21 Jahren Antrag auf Neuerteilung gestellt.
Worauf man mir mitteilte das ein Lichtbild ;Sehtest ;erste hilfe ;Unterschrieftenfolie;Führungszeugnis;
noch benötigt würde.
Darauf hin habe ich alles besorgt und zur Führerscheinstelle geschickt.
Darauf hin bekam ich ein weideres Schreiben von der Führerscheinstelle;
mit der Anordnung zum Ablegen der Befähigungsprüfungen gem. § 20 Fahrerlaubnisverordnung i.V.m. §§ 16,17 Fahrerlaubnisverordnung.
Ich muss eine erneute Befähigungsprüfung in Therorie und Praxis machen.
Im Rahmen der Befähigungsprüfung,
ist eine gesetzliche Mindestausbildung
nicht vorgeschrieben und liegt im
pflichtgemäßen Ermessen der Fahrschule.
Was genau ist damit gemeint???
Bedeutet das,
dass ich keine Pflicht Stunden für Theorie machen muss
und auch keine Pflichtfahrstunden absolvieren muss,
sondern gleich zur Prüfung für Theorie und Praxis zum Tüv kann.
Was genau kämen dann noch zusätzlich an Kosten auf mich zu ?
Als ich mich bei einer Fahrschule vorstellte,
teilte man mir mit,
das ich mindestens sechs FahrStunden machen müsste,
Und ich mit ungefähr um die 500 € rechnen müssten,
Was ist denn jetzt genau richtig, ??!?
Gruß Elke :gcool:
fuehrerscheinfix.de meint
11. Juli 2016 at 9:34
Hallo Elke h.,
da es laut dem Brief der Führerscheinstelle im pflichtgemäßen Ermessen der Fahrschule liegen soll, ob eine Ausbildung erforderlich ist, liegt diese Entscheidung wohl bei der Fahrschule.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Sinan meint
2. Juli 2016 at 15:30
Ich hab mein Führerschein 7 Monate weg. Er wurde im April einbehalten sprich von der Polizei mir entzogen. Ich muss 2400 Euro Geldstrafe dem Gericht zahlen. Erwischt wurde ich mit 1,0. im Blut war dann 0,75. im Brief steht ich kriege ihn nicht automatisch. Mir geht es darum muss ich eine mpu machen ? Es ist meine erste Straftat. Ich möchte auch keine Verkürzung der Sperrfrist. Da sie ja in 3 Monaten sowieso endet. 3 Monate habe ich ja schon weg seit April. Ist eher ein Kurs zu machen ?
fuehrerscheinfix.de meint
4. Juli 2016 at 10:53
Hallo Sinan,
bei Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer wird in der Regel eine MPU angeordnet.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Jörg meint
27. Juni 2016 at 18:19
Moin Moin ich habe nach einer alkohol (1,68) Promille fahrt und Entziehung der polizeilichen Kontrolle eine Sperrfrist von 22 Monaten mit einer Strafe von Ca.2100€ bekommen dazu die Anordnung zu einer mpu ..
Ich habe jetzt bereits 18 Monate rum und auch bei einem Verkehrspsychologen bereits 4 Sitzungen a90 min gehabt ..
Ich habe in den letzten 18 Monaten mein komplettes Leben umgestellt und war auch vorher noch nie auffällig ..
Also noch nie mit Polizei oder sowas zutun gehabt ..
Meine berufliche Situation hat sich nun geändert und ich brauche den Führerschein einfach unbedingt es geht kein Weg daran vorbei ..
Wie stehen die Chancen auf Sperrfrist Verkürzung
Bzw muss ich dann trotzdem noch zur mpu?
fuehrerscheinfix.de meint
4. Juli 2016 at 10:45
Hallo Jörg,
in diesem Fall kann Ihnen unter Umständen ein Rechtsanwalt weiterhelfen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Milan meint
4. Juni 2016 at 11:32
Erste mal 1.5 Promille 9 Monaten sperrtzeit wann ich bekomme füreschein zurück? 0 Punkte in Flensburg
fuehrerscheinfix.de meint
6. Juni 2016 at 11:21
Hallo Milan,
bei einer Sperrfrist von 9 Monaten müssen Sie diese Zeit erst einmal absitzen und können danach eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Es ist allerdings möglich, einen Antrag auf Sperrfristverkürzung bei Gericht zu stellen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Friedrich meint
16. März 2016 at 15:29
Wie sehen diese „guten Gründe“ für eine Verkürzung der Sperrfrist aus? Kann man dann lediglich argumentieren, dass man den Führerschein für den Job unbedingt braucht oder muss man das Gericht eher davon überzeugen, dass man in der richtigen Lage ist, zu fahren?
fuehrerscheinfix.de meint
21. März 2016 at 8:47
Hallo Friedrich,
um das Gericht von einer Verkürzung der Sperrfrist zu überzeugen, müssen Sie sehr gute Argumente dafür aufbringen. Dass Sie Ihren Führerschein aus beruflichen Gründen dringend benötigen, kann ein Argument sein, reicht aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht aus. Vielmehr müssen Sie das Gericht von Ihrer Besserung überzeugen, indem Sie an einer MPU oder einer Nachschulung teilnehmen. Das Gericht muss feststellen können, dass Sie nicht mehr ungeeignet sind, ein Fahrzeug zu führen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Basti meint
4. März 2016 at 13:26
Hey.
Wie ist das eigentlich, wenn man innerhalb der Probezeit seinen Führerschein abgeben muss? Wann würde ich den theoretisch zurückbekommen?
fuehrerscheinfix.de meint
7. März 2016 at 9:25
Hallo Basti,
in der Regel beträgt die Sperrfrist nach einem Führerscheinentzug mindestens 6 Monate. Erst nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie Ihren Führerschein zurück.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
diana meint
15. Mai 2017 at 20:25
Hallo wie ist das wenn man seinen Führerschein angefangen hat und man hat dan eine sperre bekommen wegen verschreibungspflichtige Medikamente missbrauch wie lange darf man sein Führerschein nicht machen ? das ganze ist 2010 passiert und traue mich nicht nachzutragen bei der Führerschein stelle
fuehrerscheinfix.de meint
18. Mai 2017 at 8:44
Hallo Diana,
wir wissen nicht wie lang die verhängte Sperre war und können daher keine Aussage treffen. Diese Informationen liegen nur der Führerscheinstelle vor.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de