Wichtiges zum selbstverschuldeten Unfall
Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden Ihres Unfallgegners. Die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sind möglicherweise durch Ihre Vollkasko gedeckt, allerdings kann es passieren, dass Sie hier eine Selbstbeteiligung zahlen müssen.
In diesem Fall sollten Sie die Polizei verständigen. Diese wird den Hergang des Unfalls untersuchen, um die Schuldfrage zu klären.
Dies hängt davon ab, welchen Verkehrsverstoß Sie begangen haben, der zu dem Unfall führte. Hier müssen Sie mit den entsprechenden Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen und ggf. mit Probezeitmaßnahmen.
O Schreck, es hat gekracht!
Menschen, die einen Unfall verursachen, sind zunächst immer erst einmal geschockt. Nachdem sich der erste Schock gelegt hat und sichergestellt wurde, dass keine ernsten Verletzungen vorliegen, gibt es schon den nächsten Schreck: Die Schäden am Auto!
Ein Unfall verursacht fast immer Kosten, weil das Kfz dabei selten unbeschädigt bleibt. Die Frage ist jedoch: Wer kommt für den Schaden auf? Ist der Unfall selbst verschuldet, übernimmt die Versicherung unter Umständen nur einen Teil der Kosten.
Wann zahlt die Versicherung und wie viel? Wie verhalten Sie sich bei einem Unfall? In diesem Ratgeber erfahren Sie es.
Inhalt
Zahlt die Versicherung bei Eigenverschulden des Unfalls?
Autofahrer mit Vollkasko-Schutz sorgen sich in der Regel nicht so schnell. Schließlich ist durch eine Vollkasko-Versicherung alles abgedeckt. Oder? Was ist, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben, zahlt die Vollkasko trotzdem? Grundsätzlich ja. Allerdings müssen Sie mit einer Selbstbeteiligung rechnen, wenn Sie den Autounfall selbst verschuldet haben. Ein selbstverschuldeter Unfall wirkt sich hier auch auf die Höhe der Beiträge aus.
Bei Teilkasko sieht das schon anders aus. Sie übernimmt, wie der Name schon sagt, nur einen Teil des Schadens. Bei Eigenverschulden, ähnlich wie bei der Haftpflichtversicherung, wird bei Teilkasko in der Regel nur der Schaden am anderen Auto, nicht der an Ihrem eigenen Wagen gezahlt.
Vollkasko bei selbst verschuldetem Unfall
Ein selbstverschuldeter Unfall ist durch Vollkasko abgesichert. Ein Unfall, der selbst verschuldet wurde, wird daher auch von der Vollkasko-Versicherung gezahlt. Die Kosten für Schäden am eigenen und am Auto des Unfallopfers werden dann übernommen.
Trotzdem ist ein selbstverschuldeter Unfall auch bei Vollkasko mit Kosten verbunden. Als Unfallverursacher müssen Sie mit einer Kostenbeteiligung rechnen. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Versicherer. Es kann außerdem sein, dass Sie in Vorleistung gehen müssen und die Kosten nachträglich von der Versicherung erstattet werden. Dafür kann die Versicherung einen Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt anfordern.
Hochstufung nach einem Unfall
In der Regel werden Sie mit jedem Unfall oder Schaden in der Versicherung hochgestuft. Das bedeutet, die Beiträge für die Versicherung können steigen, weil Sie mit jedem Unfall ein höheres Risiko für die Versicherung darstellen. Die Hochstufung ist je nach Versicherung anders. Kleinere Schäden wirken sich weniger auf die Beiträge aus als größere Unfälle. Allerdings kann auch bei kleinen Vorkommnissen eine Hochstufung erfolgen, wenn sich diese innerhalb eines Kalenderjahres häufen.
Was zahlt die Teilkasko bei selbstverschuldetem Unfall?
Durch Teilkasko ist ein selbstverschuldeter Unfall in der Regel nicht abgesichert. Die Teilkasko übernimmt bei einem Unfall mit Eigenverschulden nur die Schäden am Fahrzeug des Unfallopfers, nicht des Unfallverursachers.
Ein Teilkasko-Schutz deckt nur dann die Schäden, wenn sie von einer fremden Person oder durch andere Einflüsse verursacht wurden. Bei einem Unfall durch Fremdverschulden, einem Unfall durch Tiere (Wildunfall) oder durch Umwelteinflüsse wird nicht von einem Selbstverschulden ausgegangen. Entstehen hier Kosten, werden diese von der Teilkasko-Versicherung übernommen.
Zahlt die Haftpflicht bei Selbstverschulden?
Wie sieht es mit der Haftpflichtversicherung aus? Zahlt die Haftpflicht bei Selbstverschulden eines Unfalls? Wenn Sie ein Auto besitzen, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen, das ist in Deutschland und der EU Pflicht. Die Haftpflichtversicherung hat den Sinn, unschuldige Beteiligte eines Unfalls zu schützen. Im Falle eines Unfalls kommt diese dann für die Schäden des Unfallopfers auf. Den Schaden am eigenen Wagen zahlt sie nicht, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben.
Selbstverschuldeter Unfall in der Probezeit
Was passiert, wenn man einen Unfall verursacht, solange man noch in der Probezeit ist? Es heißt deshalb Probezeit, weil sich Fahranfänger in dieser Zeit im Straßenverkehr noch bewähren müssen. Verstöße und Unfälle werden deshalb besonders streng geahndet. Es wird zwischen A-Verstößen und B-Verstößen unterschieden.
A-Verstoß in der Probezeit
Vergehen | Maßnahmen |
---|---|
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre & Aufbauseminar |
A-Verstoß in der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Empfehlung eines verkehrspsychologischen Beratungsgespräches |
Weiterer A-Verstoß in der Probezeitverlängerung | Führerscheinentzug |
B-Verstoß in der Probezeit
Vergehen | Maßnahmen |
---|---|
1. B-Verstoß | - |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre & Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße in der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Empfehlung eines verkehrspsychologischen Beratungsgespräches |
Weitere zwei B-Verstöße in der Probezeitverlängerung | Führerscheinentzug |
Konsequenzen beim Unfall in der Probezeit
Die Konsequenzen für solche Vorfälle in der Probezeit richten sich danach, ob es sich um einen A-Verstoß (schwerwiegende Vergehen) oder einen B-Verstoß (weniger schwerwiegende Vergehen) handelt. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit einem Bußgeld geahndet und auch die Probezeit kann sich bei solchen Verstößen verlängern. Die Höhe des Bußgelds kann dem Bußgeldkatalog entnommen werden.
Bei einem Unfall mit Personenschaden kann dann, neben dem Verlust des Führerscheins, sogar eine Strafanzeige wegen Körperverletzung oder Tötung drohen. Unter Umständen können Behörden hier auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall in der Probezeit?
Zahlt die Kfz-Versicherung auch bei einem Unfall mit Selbstverschulden, wenn der Fahrer noch in der Probezeit ist? Wie bei anderen Unfällen kommt es bei einem Unfall in der Probezeit auf den Versicherungsschutz an. Haben Sie den Autounfall selbst verschuldet, kommen Teilkasko und Haftpflichtversicherung nur für den Schaden beim Unfallopfer auf. Grundsätzlich sind die Versicherungsbeiträge für Fahranfänger höher, weil von einem höheren Risiko ausgegangen wird. Zusätzlich müssen Fahranfänger bei einem Unfall in der Probezeit mit weiteren Konsequenzen rechnen, wie die Verlängerung der Probezeit oder einer Nachschulung.
Unfall selbst verschuldet? So müssen Sie sich verhalten
„Ich habe einen Unfall verursacht, wie muss ich mich verhalten?“ So nüchtern denken Menschen, die gerade einen Unfall erlebt haben, selten. Deshalb ist es wichtig, sich zunächst selbst zu beruhigen und sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen. Es gibt Dinge, die Sie beachten müssen, wenn ein Autounfall verursacht wurde. Was zu tun ist, haben wir für Sie zusammengefasst.
- Unfallstelle absichern: Schalten Sie die Warnblinkanlage an, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck auf. So verringern Sie das Risiko, dass weitere Verkehrsteilnehmer in den Unfall verwickelt werden. Entfernen Sie, wenn möglich, auch die Fahrzeuge von der Fahrbahn.
- Verletzten helfen: Sind Personen verletzt, müssen Sie Erste Hilfe leisten. Vernachlässigen Sie diese Pflicht, machen Sie sich strafbar.
- Notruf wählen: Schildern Sie die Unfallsituation knapp und präzise, legen Sie nicht auf, sondern warten Sie auf Rückfragen und Anweisungen. Ist niemand verletzt worden, ist es nicht nötig, den Notruf zu wählen. Auch die Polizei muss in der Regel nur hinzugerufen werden, wenn die Verkehrslage durch den Unfall behindert wurde und die Schuldfrage geklärt werden muss.
- Unfallbericht aufnehmen: Tauschen Sie mit allen in den Unfall involvierten Verkehrsteilnehmern Personen- und Versicherungsdaten aus. Fertigen Sie eine Unfallskizze an und machen Sie Fotos von den entstandenen Schäden, am eigenen und allen anderen Fahrzeugen.
- Versicherung informieren: Melden Sie den Unfall so bald wie möglich (innerhalb einer Woche) Ihrer Versicherung.
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Christine meint
5. Januar 2023 at 18:59
Ich bin gerade in der Probezeit. Einen Unfall habe ich zum Glück noch nie gebaut. Ich muss mich mal im Zusammenhang, falls was passieren sollte, zu meinem Versicherungsschutz informieren.
Ada meint
28. Oktober 2022 at 13:16
Ja, sehr gut erklärt. Ich denke, es ist klar geschrieben. Dieser Artikel zum selbstverschuldeten Unfall sollte von jedem gelesen werden.
Ursula meint
10. Juni 2021 at 10:25
Ich bin beim einparken meines Fahrzeugs an einem Baum an der rechten Seite geratscht und habe dort einen Schaden an meinem Auto verursacht. Bin ich mit meiner Vollkaskoversicherung entsprechend versichert und wem melde ich den Schaden außer natürlich meiner Versicherung?
Ursula meint
28. November 2019 at 13:24
Mein Sohn hat mit dem Motorrad einen Unfall verursacht, ist kollidiert mit einem Telefonmasten. Dabei ist der von seinem Freund geliehene Helm mit GoPro Kamera kaputtgegangen. Seine KFZ Versicherung lehnt die Begleichung der Schadenersatzansprüche ab. Kann da jemand helfen? Danke
W. meint
22. Februar 2019 at 12:07
Bin mit meinem Opel Vivaro an einen Zaun gefahren,der Wagen ist Vollkasko versichert.Vorn die Stoßstange beschädigt und verzogen.Was zahlt die Versicherung?
Viele Grüße
W.
Emma meint
27. Dezember 2018 at 13:10
Ich dachte immer, dass der selbstverursachte Schaden am Auto von demjenigen zu beseitigen ist, der ihn verursacht hat. Ich kann mir vorstellen, dass die Versicherungsbeiträge bei einem Schadengutachten steigen, wenn man selbst Verursacher ist. Mir läuft auf der Landstraße oft Wild vor die Scheibe, gilt das dann auch als selbst verursacht?
Franzi H. meint
4. Dezember 2018 at 11:03
Danke für die Tipps, was man tun sollte im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls. Meine Cousine musste ihr Auto wegen einem Unfallschaden auch in die Werkstatt bringen. Doch es war nicht klar, ob es selbstverschuldet war oder nicht. Ihre Versicherung hat trotzdem alles bezahlt.
Roberto meint
31. Juli 2018 at 22:59
Was kann mir passieren weil ich habe einen Autounfall verursacht wo ich einen Totalschaden hatte und der andere war nicht so schlimm aber leicht verletzt wahrscheinlich leichte Prellungen weil ich habe den wagen nicht kommen sehen und er hatte Vorfahrt