Bußgeldkatalog: So teuer ist ein Rotlichtverstoß
Bußgeldrechner: Rotlichtverstoß
Das Wichtigste, wenn Sie 2 Mal an einer roten Ampel geblitzt werden
Das ist durchaus möglich. Die Behörde darf ein höheres Bußgeld verhängen, wenn Sie den gleichen Verstoß zwei Mal innerhalb kurzer Zeit begehen. Ob Sie tatsächlich tiefer in die Tasche greifen müssen als vom Bußgeldkatalog vorgesehen, ist Ermessenssache der Behöre.
Nein, wenn Sie an einer roten Ampel zwei Mal geblitzt werden, liegt das höchstwahrscheinlich daran, dass der Blitzer zwei Mal ausgelöst hat, um den Verstoß ordnungsgemäß zu dokumentieren. Einen zweiten Bußgeldbescheid erhalten Sie deswegen nicht.
Begehen Fahranfänger innerhalb kurzer Zeit zwei Rotlichtverstöße, müssen sie in aller Regel mit führerscheinrelevanten Maßnahmen rechnen. Überfahren Sie eine rote Ampel, handelt es sich während der Probezeit um einen A-Verstoß, der zumeist mit der verlängerten Probezeit und einem Aufbauseminar einhergeht.
Zwei Mal eine rote Ampel zu überfahren, kann teuer werden
Der erste Rotlichtverstoß war ärgerlich genug, aber nun haben Sie zum 2. Mal eine rote Ampel überfahren und wurden dabei erneut geblitzt – das kann teuer werden. Besonders Fahranfänger sollten sich davor hüten, eine rote Ampel zu überfahren. 2 Mal geblitzt zu werden, kann sich nämlich auf die Probezeit auswirken.
Außerdem gelten Sie unter Umständen als Wiederholungstäter, wenn Sie innerhalb der Tilgungsfrist eines Rotlichtverstoßes eine rote Ampel zum 2. Mal überfahren und geblitzt werden. Wiederholungstäter können unter Umständen mit einem höheren Bußgeld belegt werden.
Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie zum 2. Mal eine rote Ampel überfahren und geblitzt werden? Wie wirkt sich das bei Fahranfängern auf die Probezeit aus? Warum lösen manche Ampelblitzer 2 Mal aus? Was sieht der Bußgeldkatalog vor? Antworten auf diese Fragen finden Sie im nachfolgenden Ratgeber.
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Ein Rotblitzer blitzt 2 Mal
Kann es sein, dass Sie von ein und demselben Rotblitzer (auch: Ampelblitzer) 2 Mal geblitzt worden sind? Das muss doch ein Fehler sein! Tatsächlich lösen solche Ampelblitzer in der Regel 2 Mal aus. Das bedeutet aber nicht, dass Sie auch zwei Bußgeldbescheide erhalten.
Das liegt in erster Linie an der Funktionsweise der Blitzer. Wenn die Verkehrsüberwachung nicht gerade mit Videokamera geschieht, befinden sich Induktionsschleifen unter der Fahrbahn. Wie bei der Geschwindigkeitsmessung nehmen diese den Druck wahr, den ein darüberfahrendes Kfz ausübt.
Bei Ampeln befinden sich in der Regel zwei solcher Induktionsschleifen unter der Fahrbahn: Die erste liegt direkt an der Haltelinie vor der Kreuzung, die zweite vor dem Gefahrenbereich der Kreuzung. Wenn Sie über die Haltelinie fahren, werden Sie zum 1. Mal, wenn Sie über die rote Ampel fahren, zum 2. Mal geblitzt.
Mehrere Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße hintereinander
Nach dem ersten Blitz stellen sich viele Autofahrer die Frage: „Wie wahrscheinlich ist es, auf derselben Strecke noch einmal vom Blitzer erwischt zu werden?“ Mit dieser Einstellung setzen sie die Fahrt dann unverändert fort und bedenken nicht, dass es neben der Geschwindigkeitsüberwachung auch Rotlichtblitzer gibt.
Erst wenn der Fahrer bei der nächsten Ampel über Rot gefahren und zum 2. Mal geblitzt worden ist, beginnt die Sorge: „Wie werden mehrere Verstöße hintereinander geahndet?“ Handelt es sich um verschiedene Verstöße (Tatmehrheit) werden diese jeweils einzeln im Bußgeldbescheid in Rechnung gestellt. Liegen jedoch zwei Verstöße gleichzeitig (Tateinheit) vor, wird in der Regel nur der schwerere von beiden geahndet, allerdings mit einer entsprechend erhöhten Geldbuße.
Beispiel: Innerhalb eines Tages werden Sie aufgrund zu hoher Geschwindigkeit geblitzt. Später am Tag werden Sie, weil Sie über eine rote Ampel fahren, zum 2. Mal geblitzt. Das kann, je nach Einzelfall, als Tatmehrheit eingestuft werden, was die Ahndung beider Verstöße einzeln zur Folge hätte.
Was passiert, wenn Fahranfänger 2 Mal eine rote Ampel überfahren?
Für Fahranfänger in der Probezeit spielt es immer eine Rolle, ob ein A- oder B-Verstoß vorliegt. Wird ein Führerscheinneuling, weil er eine rote Ampel überfährt, zum 2. Mal geblitzt, wirkt sich das auf die Probezeit aus.
Sowohl der einfache als auch der qualifizierte Rotlichtverstoß (Ampel war mehr als eine Sekunde rot) sind laut Tatbestandskatalog A-Verstöße. Bereits nach dem ersten Vergehen wurde die Probezeit auf vier Jahre verlängert. Deshalb erhält der Betroffene beim 2. Rotlichtverstoß eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Fährt der Fahranfänger sogar ein 3. Mal über eine rote Ampel, droht der Führerscheinentzug.
Bildnachweise: iStock.com/ralfgosch, fotolia.com/Peter Maszlen.
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