Das Wichtigste zur Richtgeschwindigkeit
Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist eine Tempoempfehlung für Kraftfahrzeuge auf der Autobahn. Sie gilt immer dann, wenn kein anderes Schild eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung angibt. Lassen es die Straßen- und Witterungsbedingungen zu, dürfen Sie auch deutlich schneller als 130 km/h fahren.
Die Richtgeschwindigkeit gilt für Pkw unter 3,5 Tonnen sowie Motorräder, sofern diese keinen Anhänger mitführen. Eine Richtgeschwindigkeit für Lkw in Deutschland gibt es hingegen nicht.
Nein, Sie können auch schneller als 130 km/h fahren. Bedenken Sie allerdings, dass Ihnen bei einem Unfall eine Teilschuld zugesprochen werden kann, wenn Sie mit mehr als 130 km/h unterwegs waren.
Richtgeschwindigkeit: Freifahrtschein für Raser?
Je nachdem, auf welchem Streckenabschnitt sich Kfz-Fahrer befinden, ist eine andere Höchstgeschwindigkeit vorgegeben. Auch die Art des Fahrzeugs spielt eine entscheidende Rolle bezüglich der einzelnen Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Durch diese soll die allgemeine Verkehrssicherheit erhöht werden. Allerdings wird für einige Sportwagen-Besitzer ab und an auch der Traum wahr, einmal das Gaspedal voll durchzutreten – und das nicht etwa auf einer Rennstrecke, sondern ganz legal auf der Autobahn.
Ermöglicht wird dies durch die sogenannte Richtgeschwindigkeit. Die deutsche Autobahn weist diese auf einigen Streckenabschnitten als Besonderheit auf. Doch was genau heißt Richtgeschwindigkeit außerorts eigentlich? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhalt
Was ist mit Richtgeschwindigkeit gemeint?
Wird die Richtgeschwindigkeit per Schild angekündigt, bedeutet das für einige Verkehrsteilnehmer, dass für sie kein Tempolimit mehr gilt. Allerdings wird empfohlen, mit 130 km/h zu fahren. Das ist dann die Richtgeschwindigkeit. Auf der Landstraße oder innerorts gibt es eine entsprechende Regelung nicht.
Was sich zunächst erst einmal nach einem Freifahrtschein zum Rasen anhört, ist allerdings an Bedingungen geknüpft. § 3 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert diesbezüglich:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. […]
Wichtig: Sie dürfen also nur schneller, als die Richtgeschwindigkeit es vorgibt, fahren, wenn die Straßen- und Witterungsbedingungen sowie die Verkehrslage dies zulassen.
Für welche Kfz gilt auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h?
Die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen gilt nicht für alle Verkehrsteilnehmer. Es kommt darauf an, mit welcher Art des Kraftfahrzeugs Sie unterwegs sind. So gilt die per Schild angezeigte Richtgeschwindigkeit nur für Pkw und andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t.
Wiegt das Gefährt mehr oder handelt es sich um ein Gespann mit Anhänger, sind diese Fahrzeuge von der Berechtigung, 130 km/ oder mehr zu fahren, ausgenommen. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für Lkw.
Diskussionen um die Autobahnrichtgeschwindigkeit
Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn für Pkw und Motorräder unter 3,5 Tonnen sorgt immer wieder für reichlich Diskussionen. Zu Beginn des Jahres 2019 schalteten sich auch Umweltschützer in diese ein.
Diese forderten, aus der Richtgeschwindigkeit ein Tempolimit zu machen oder dieses grundsätzlich auf 120 km/h für alle Kraftfahrzeuge auf der Autobahn zu beschränken. Dies würde die allgemeine Verkehrssicherheit erhöhen und zu einem geringeren CO2-Ausstoß führen.
Gut zu wissen: Auf Seiten der Politik stieß dieser Vorschlag bisher auf taube Ohren. Es sind keine Anzeichen zu vernehmen, dass die Richtgeschwindigkeit in absehbarer Zeit durch ein entsprechendes Tempolimit abgelöst werden könnte.
Richtgeschwindigkeit in Deutschland überschritten: Drohen Konsequenzen?
Wie bereits erwähnt, kann die per Verkehrszeichen angezeigte Richtgeschwindigkeit auch überschritten werden, da diese nicht mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung gleichzusetzen ist, ohne dass es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung handelt. Dementsprechend drohen auch keine Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn Sie schneller als 130 km/h unterwegs sind.
Dies gilt allerdings nur, sofern die Straßen- und Witterungsbedingungen ein entsprechendes Tempo zulassen. Ist die Sichtweite durch Schnee, Regen oder Nebel stark eingeschränkt, dürfen Sie maximal 50 km/h fahren, auch wenn es sich um einen Streckenabschnitt, auf welchem die Richtgeschwindigkeit gilt, handelt.
Gut zu wissen: Sind Sie an einem Unfall beteiligt, wird Ihnen in aller Regel zumindest eine Teilschuld zugesprochen, wenn Sie die Richtgeschwindigkeit überschritten haben.
Bildnachweise: istockphoto.com/ WerksMedia, fotolia.com / Peter Maszlen
Hinterlassen Sie einen Kommentar