Bußgeldtabelle beim Rotlichtverstoß
Bußgeldrechner: Rotlichtverstoß
Das Wichtigste zum qualifizierten Rotlichtverstoß
Das bedeutet, dass eine Person eine rote Ampel überfährt, obwohl diese schon seit mehr als einer Sekunde rot war.
Der Rotlichtverstoß kann bis zu 360 Euro teuer werden. Klicken Sie hier, um die Sanktionen selbst in der Bußgeldtabelle nachzulesen.
Es gibt verschiedene Methoden, z. B. Induktionsschleifen unter der Fahrbahn in Kombination mit einem Ampelblitzer. Mit einem Klick hier, erfahren Sie mehr dazu.
Das Rotlicht einer Ampel ordnet nach § 37 Straßenverkehrsordnung (StVO) an: „Halt vor der Kreuzung“. Weil viele Fahrer dazu neigen, dies zu ignorieren, gibt es Mittel und Wege einen Rotlichtverstoß zu ermitteln und entsprechend zu ahnden.
Dabei wird zwischen den zwei Arten eines Rotlichtverstoßes unterschieden. Ein einfacherer Verstoß liegt vor, wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens eine Sekunde lang oder weniger rot war und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. War die Ampel schon länger rot und kommt vielleicht sogar noch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, spricht das Verkehrsrecht von einem qualifizierten Rotlichtverstoß.
Wann können Sie sich auf „Augenblicksversagen“ berufen? Wie wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß festgestellt? Obigem Bußgeldkatalog können Sie entnehmen, dass je nach Fall nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte und ein Fahrverbot verhängt werden können. Die Wichtigsten Fragen beantworten wir im Folgenden.
Inhalt
Video zum Rotlichtverstoß: Die wichtigsten Infos
Wann liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor?
Überfahren Sie eine Ampel, die schon länger als eine Sekunde lang rot war, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Allerdings kann es auch als qualifizierter Verstoß gelten, wenn die Ampel zwar noch nicht zwei Sekunden auf Rot war, jedoch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.
Dagegen liegt kein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, wenn neben der Lichtzeichenanlage ein grüner Pfeil (Blechschild) angebracht ist. Dieses umstrittene Verkehrszeichen Nr. 720 gestattet auch bei roter Ampel – natürlich immer unter absoluter Vorsicht und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer – das Rechtsabbiegen.
Qualifizierter Rotlichtverstoß wegen Augenblicksversagen
Bei besonders starker Sonneneinstrahlung ist die Farbe der Ampel oft nicht richtig zu erkennen. Auch kann es sein, dass z. B. ortsfremde Autofahrer eine Ampel übersehen oder sogar blind der Fahrzeugschlange folgen, ohne das Umschalten der Ampel von Gelb auf Rot zu bemerken.
In solchen Fällen können Sie sich unter Umständen auf ein sogenanntes Augenblicksversagen berufen. Zwar ändert dies in der Regel nichts daran, dass ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, jedoch können führerscheinrechtliche Konsequenzen, wie z. B. ein Fahrverbot, unter Umständen abgemildert werden.
Dabei kommt es aber sehr auf den Einzelfall an. Die Gerichte berücksichtigen dann unter anderem die Verkehrslage. Ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß wirklich auf Augenblicksversagen zurückzuführen ist und ob dadurch ein Fahrverbot abgewendet werden kann, muss im Einzelfall ein Gericht entscheiden.
Unterschied zwischen qualifiziertem und einfachem Rotlichtverstoß
So wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß festgestellt
Wenn es doch im wahrsten Sinne des Wortes um Sekunden geht, wie stellen die Ordnungshüter dann überhaupt fest, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag? Tatsächlich gibt es verschiedene Mittel und Wege:
- Überwachung durch die Polizei: Die Beamten dürfen nicht einfach schätzen, sondern müssen konkrete Anhaltspunkte für die Messung der Rotlichtdauer liefern.
- Ampelblitzer bzw. Verkehrsüberwachung per Kamera: Hierbei kann anhand der Videoaufnahmen die Dauer der Gelb- und Rotlichtphase festgestellt werden.
- Kontaktschleifen unter der Fahrbahn: Diese Technik kommt auch bei der Geschwindigkeitsmessung zum Einsatz. Unter der Fahrbahn sind Kontaktschleifen verbaut. Fährt ein Auto darüber, nehmen diese den Druck wahr. So lässt sich feststellen, wann ein Kfz bei Rot über die Haltelinie und auf die Kreuzung fuhr. Je nach Ampelblitzer kann es auch sein, dass Sie an der roten Ampel zwei Mal geblitzt werden, einmal an der Haltelinie und einmal, wenn Sie in den Gefahrenbereich der Kreuzung einfahren.
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