Das Wichtigste zur Punkteregelung
Die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog umfassen neben einem Bußgeld oder dem Fahrverbot auch die Eintragung von Punkten in Flensburg. Diese werden bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise der Handynutzung am Steuer ausgesprochen.
Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie mehrere Punkte in Flensburg ansammeln, erfahren Sie hier.
Hier können Sie nachlesen, welche Tilgungsfristen gemäß der neuen Punkteregelung gelten.
Für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können Punkte ausgesprochen werden
Damit eine Software kontinuierlich gut funktioniert, sind regelmäßige Updates nötig. Ähnlich ist das bei manchen Bereichen des deutschen Rechts. Damit das Verkehrsrecht nicht veraltet, werden von Zeit zu Zeit Reformen auf den Weg gebracht. Im Mai 2014 war das Punktesystem betroffen.
Wie viele Punkte dürfen Sie haben, ehe der Führerscheinentzug droht? Früher hatte erst ein Punktestand von 18 Auswirkungen auf den Führerschein. Seit der neuen Punkteregel haben in Flensburg schon acht Punkte Konsequenzen für die Fahrerlaubnis. Obwohl die neue Punkteregelung schon seit ein paar Jahren existiert, fragen sich viele Autofahrer, wie mit Punkten verfahren wird, die vor 2014 anfielen.
Ab wann ist nach der neuen Punkteregelung der Führerschein weg? Kann es sein, dass alte Punkte in Flensburg verfallen durch die Neuregelung? Wir klären Sie über das alte und neue Punktesystem auf und sagen Ihnen, was aus Ihren alten Punkten geworden ist.
Inhalt
Neue Punkteregelung: Verstöße im Verkehr werden seit 2014 anders gewertet
Was ist an der Punkteregelung eigentlich neu? Die Eintragungsgrenze für Verkehrsverstöße wurde erhöht. Während früher bereits Verstöße mit einem Punkt geahndet wurden, die ein Bußgeld von 40 Euro nach sich zogen, gilt dies heute nur noch für Ordnungswidrigkeiten ab einem Bußgeld von 60 Euro.
Doch längst nicht alle Zuwiderhandlungen, die zuvor eintragungswürdig waren, landen nun im Verkehrszentralregister (auch: Punkteregister) – egal welche Bußgeldhöhe dafür vorgesehen ist. Beispiel: Vor der Reform konnte das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette mit 40 Euro und einem Punkt geahndet werden. Nach der neuen Punkteregelung fallen dafür 80 Euro an, aber kein Punkt in Flensburg.
Nach der neuen Punkteregelung gibt es nur noch Punkte für Verstöße, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Das zeigt sich vor allem bei der Differenzierung von Straftaten im Verkehr. Für diese Verkehrsstraftaten kassieren Betroffene Punkte in Flensburg:
- Fahrerflucht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Trunkenheit im Steuer
Abstufungen nach der neuen Punkteregelung
Neue Punkte ziehen in der Regel auch Konsequenzen nach sich, wenn das Punktekonto noch nicht voll ist. Bei ein bis drei Punkten wird der Betroffene für eine Bewertung der Fahreignung vorgemerkt, bei vier bis fünf Punkten erhält der Verkehrssünder eine gebührenpflichtige Ermahnung, sein Fahrverhalten zu ändern.
Sind es schließlich sechs oder sieben Punkte, sieht die Punkteregelung eine gebührenpflichtige Verwarnung vor. Spätestens jetzt kann der Punktestand auch nicht mehr mit der Teilnahme an einem Seminar gerettet werden. Eine Übersicht der neuen und alten Punkteregelung zeigt nachfolgende Grafik:
Verjährung alter Punkte in Flensburg durch Neuregelung?
Verkehrsdelikte, für die Betroffene schon vor der neuen Punkteregelung eine Eintragung kassierten, werden gelöscht, sofern sie nach der neuen Regelung nicht mehr eintragungswürdig sind. Die übrigen Punkte werden – wie in obiger Grafik dargestellt – übertragen. Beispielsweise wird ein alter Punktestand von acht bis zehn Punkten in einen Punktestand von vier übertragen.
Die Tilgungsfrist ist der neuen Punkteregelung zufolge von der Schwere des Vergehens abhängig:
- Ordnungswidrigkeit (Tat mit einem Punkt): 2,5 Jahre
- Grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder Straftat (Tat mit zwei Punkten): 5 Jahre
- Straftat mit Fahrerlaubnisentzug (Tat mit drei Punkten): 10 Jahre
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