Das Wichtigste zum Thema „Punkte verkaufen“
Nein, es ist in Deutschland nicht erlaubt, dass Sie Punkte in Flensburg an jemand anderen verkaufen.
Dabei kann es sich um eine falsche Verdächtigung handeln. Für diese kommt eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe in Betracht.
Wie es auf legalem Wege möglich ist, die Punktzahl zu reduzieren, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Punkteabbau.
Punktehandel in Deutschland
Wie ärgerlich sind Eintragungen in der Flensburger Verkehrssünderkartei und wie schnell bewegen sie sich in einer gefährlichen Höhe, an dessen Ende der Fahrerlaubnisentzug winkt. Und ein solcher Entzug ist nicht ohne. Nicht nur, dass er sich durch die Sperrfrist bis zu einem Jahr und länger hinziehen kann, für manchen Fahrer heißt das auch MPU wegen Punkten.
Wie schön wäre es da, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen? Wie Sie Ihre Punkte loswerden können, ob diese von jemand anderem übernommen oder sogar verkauft werden können, verrät Ihnen dieser Ratgeber.
Inhalte
Punkte in Flensburg verkaufen – legal oder völlig in Ordnung?
Der Punktehandel ist ein heikles und schwieriges Thema, denn er ist bisher noch nicht konkret im Gesetz geregelt. Doch klar ist, dass sich ein Fahrer, der seine Punkte verkauft und auch die Person, die sie übernimmt durch ihr Handeln strafbar machen. Hierbei handelt es sich nämlich laut Strafgesetzbuch (StGB) um Betrug oder auch falsche Verdächtigung. Wer eine Behörde vorsätzlich täuscht, macht sich höchst strafbar. § 164 StGB hält für die falsche Verdächtigung sogar Freiheitsstrafen bereit. So heißt es unter anderem:
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes […] zu erlangen.
Leider muss dazu gesagt werden, dass es dennoch relativ simpel ist, einen Punktehandel mit den Flensburg-Punkten zu betreiben. Daher wird auch die Dunkelziffer solcher Taten ziemlich hoch eingeschätzt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist jedoch mittlerweile auf der Hut und hat bereits diverse Anstalten gemacht, gegen den Punktehandel mit Flensburg-Punkten vorzugehen. Es sind sogar schon Strafanzeigen durch das KBA gestellt worden.
Tipp der Redaktion: Weiterführende Informationen zum Thema: Punktehandel mit Flensburg – Ist es gefährlich? Erfahren Sie auf: rechtsanwalt.com
Flensburg-Punkte verkaufen: Es muss Geld fließen
Geblitzt? Punkte zu übernehmen ist bereits zu einem lukrativen Geschäft geworden. Denn diejenigen, die die Flensburg-Punkte kaufen, verlangen auch einen anständigen Preis dafür. Fraglich ist, ob es das wert ist. Mindestens werden pro Punkte 100 oder 200 Euro verlangt. Doch manch einem verzweifelten Verkehrssünder werden auch bis zu 1.000 Euro abgeknöpft, wenn er sich kurz vor der magischen 8-Punkte-Marke befindet.
Das Geld ist zum einen für den Strohmann, auf den die Punkte übertragen werden und zum anderen für die Agentur, die oft solch einen Punktehandel vermittelt und dementsprechend auch eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Solche Geschäfte werden meistens über das Internet abgehandelt. Doch in diesen Kreisen gibt es auch genug schwarze Schafe, die dem Verzweifelten das Geld abnehmen und dann auf nimmer wiedersehen verschwinden.
Hat einen Fahrer allerdings jemanden gefunden, bei dem er die Punkte wirklich „abgeben“ kann, dann läuft das Prozedere ungefähr so ab:
- Der Strohmann stimmt zu, die Punkte zu übernehmen und zwar für Geld
- Somit muss er auch im Anhörungsbogen mit seiner Unterschrift bestätigen und zugeben, dass er eigentlich den Verstoß zum Tatzeitpunkt und -ort anstelle des angeschriebenen Fahrers begangen hat
- Handelt es sich um einen Verstoß mit Blitzerfoto als Beweismittel, dann sollte zwischen Fahrer und Strohmann eine gewisse Ähnlichkeit bestehen
- Jetzt wird das Bußgeldverfahren gegen den tatsächlichen Verkehrssünder eingestellt und stattdessen gegen den Strohmann eröffnet
- Aufgepasst: Natürlich wird der Strohmann verlangen, dass der Fahrer das Bußgeld selbst bezahlt, denn an ihn sind lediglich die Punkte zu verkaufen
Kann jemand anderes aus der Familie die Punkte übernehmen?
Innerhalb der Familie haben zum Beispiel Eheleute, der oder die Verlobte und auch die Kinder gegenüber einander das Recht der Zeugnisverweigerung. Haben also der Sohn oder die Tochter eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, ihre Mutter ist aber die Halterin vom Auto, dann könnte sie die Aussage darüber verweigern.
Drohen dann auch noch Punkte ist die Sorge besonders groß, vor allem, wenn der Jugendliche sich derzeit noch in der Probezeit befindet. Viele fragen sich, ob dann nicht einfach Mutti oder Vati die Punkte übernehmen könnte, ohne strafbar zu handeln.
Im ersten Moment mag das funktionieren, doch, wenn dieser Betrug auffällt, dann können neben einem Fahrverbot, auch eine hohe Geldstrafe und sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Diese Strafe kommt für alle beteiligten Personen in Frage und sicherlich möchte niemand einen anderen Familienangehörigen in solch eine missliche Lage bringen. Letztlich haben die Strafen im Bußgeldkatalog ja auch ihren Sinn. Im Übrigen sollten Sie auch die Finger von Angeboten lassen, die ein MPU-Gutachten zum Kauf versprechen.
Punkte loswerden – ganz legal
Zur Sicherung vom eigenen Führerschein müssen Sie Punkte aber nicht verkaufen. Sie können auch mit Hilfe eines Punkteabbauseminars eine Ihrer Eintragungen verlieren. Eine Teilnahme ist bis zu einem Punktestand von fünf möglich. Zwar muss das Seminar auch selbst bezahlt werden, aber die rund 400 Euro sind mehr wert als 1.000 Euro, wenn Sie Punkte verkaufen möchten. Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Punkteabbau finden Sie im verlinkten Ratgeber.
Punkte in Flensburg haben ihren Sinn
Punkte, Bußgeld oder Fahrverbot haben eine wichtige Bedeutung. Sie gelten nicht als boshafte Bestrafung. Im Straßenverkehr sind Regeln einzuhalten, die der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen. Umso wichtiger erscheint es, dass sie eingehalten werden und nicht jeder Autofahrer machen kann, was er will. Im schlimmsten Fall kann es hier zu einem tödlichen Unfall kommen, der auch den Fahrer selbst mit einschließen kann. Das sollte niemand ernsthaft provozieren wollen.
Die Sanktionen im Verkehrsrecht haben den Zweck, dass ein Kraftfahrer über sein fehlerhaftes Handeln nachdenkt und sich eines Besseren besinnt. Es ist wichtig, dass er sein Verhalten im Sinne der Verkehrssicherheit ändert. Aus diesem Grund ist es auch bedeutsam, dass ein Verkehrssünder nicht einfach so straffrei davonkommt und damit weitermacht, wo er aufgehört hat. Die drastischen Strafen, wie der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Medizinisch-psychologische Untersuchung folgen schließlich erst nachdem sich der Täter bereits einiges zu Schulden hat kommen lassen.
Fazit
Kann man also Punkte in Flensburg abgeben? Sicherlich kann ein Fahrer versuchen, die Strafe zu umgehen, indem er die Eintragungen an jemand anderes verkauft. Doch ein solches Verhalten ist strafbar und ein Fahrer sollte es sich zweimal überlegen, ob er noch eine wesentlich höhere Strafe in Kauf nehmen würde, wenn dieser Punktehandel auffallen sollte.
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Fahr Sicher meint
24. November 2017 at 8:34
Raser und Besoffene müssen mit der ganzen härte des Gesetzes bestraft werden. Es kann ja wohl nicht sein, wenn eine Frau Geld hat, dass sie sich frei kaufen kann. Gilt auch für Männer!
holger f meint
9. September 2017 at 12:21
..ein hallo an die tatsächlich “kommentarinteressierten“ ,
einen raser in einer menschenreichen dreißigerzone möchte ich nicht unterstützen.
einen unauffälligen verkehrsteilnehmer der in die “falle“ ging , an einer für den daran verdienden lukrativen stelle, helfe ich gern.
viele menschen wissen, dass viele “blitzorte“ überwiegend dem gewinn machen dienen, jedes jahr im etat fest eingeplant sind u verkehrserziehung immer mehr zur nebensache wird.
freundliche grüße und eine gute zeit Ihnen.
holger f , mitglied der deutschen verkehrswacht