Das Wichtigste zur Punkteabfrage in Flensburg
Dafür gibt es verschiedene Wege. Die Abfrage ist vor Ort in Dresden oder Flensburg beim Kraftfahrt-Bundesamt, postalisch oder über das Internet möglich. Die Postadresse finden Sie hier.
Für die Abfrage Ihrer Punkte in Flensburg benötigen Sie ein Ausweisdokument wie bspw. einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Die Abfrage direkt beim KBA ist kostenlos.
Wie bekomme ich eine Punkteauskunft?
Wenn ein Fahrer unsicher ist, wie sein Punktestand in Flensburg aussieht, weil er Sorge hat, seinen Führerschein zu verlieren, dann hat er die Möglichkeit, sich einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister zuschicken zu lassen. So kann er seine Punkte in Flensburg abfragen. Das geht ohne große Umstände vonstatten. Wie die Punkteauskunft in Flensburg funktioniert, lesen Sie hier.
Übrigens: Das Verkehrszentralregister heißt seit Mai 2014 Fahreignungsregister. Im Volksmund ist es dennoch vor allem als Verkehrssünderkartei bekannt.
Inhalt
Punkteabfrage in Flensburg – So funktioniert es
Es gibt zwei Handlungsweisen, um den Punktestand in Flensburg abfragen zu können. Einerseits können Fahrer persönlich ihre Punkte in Flensburg abfragen und andererseits postalisch eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister zu den eigenen Punkten anfordern.
Das Kraftfahrt-Bundesamt – kurz KBA – ist die Anlaufstelle, wenn ein Autofahrer vor Ort sein Punktekonto in Flensburg einsehen möchte. Das KBA besitzt in Deutschland zwei Häuser: Einmal in Dresden und selbstverständlich in Flensburg. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 15:00 Uhr. Am Donnerstag sind die Stellen sogar bis 17:30 Uhr geöffnet.
Doch egal, wie Sie beim KBA in Dresden oder Flensburg über Ihre Punkte Auskunft einfordern, so benötigen Sie stets einen Identitätsnachweis, wie den
- Personalausweis/Reisepass oder
- wenn vorhanden, den gültigen behördlichen Dienstausweis
Wenn Sie den Postweg wählen, um die Punkteabfrage in Flensburg durchzuführen, dann können Sie sich direkt über die Webseite des KBA den Antragsvordruck auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister herunterladen. Diesen Antrag drucken Sie aus und versehen ihn mit Ihren Personendaten sowie mit Ihrer persönlichen Unterschrift. Dem sollten Sie zudem eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Vorder- und Rückseite beilegen. Optional können Sie auch eine amtlich beglaubigte Unterschrift anfügen.
Die Unterlagen für die Punkteauskunft in Flensburg schicken Sie dann postalisch an:
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
Ohne einen Identitätsnachweis können Sie leider nicht Ihre Punkte in Flensburg abfragen.
Online die Punkte in Flensburg einsehen?
Die Online-Auskunft über die Punkte in Flensburg ist bisher nur dann möglich, wenn Sie einen neuen Personalausweis mit einem Datenchip besitzen. „Neu“ bedeutet in dem Fall, dass dieser nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurde. Das allein reicht aber dennoch nicht aus, um die Punkte in Flensburg abfragen zu können. Für die Auskunft in Flensburg benötigen Sie zusätzlich ein Kartenlesegerät für den Computer.
Auf der Webseite des KBA finden Sie außerdem auch das Online-Formular. Um die Punkte in Flensburg abfragen zu können, müssen Sie aber auch hier Ihre Personendaten angeben. Dazu gehören:
- Vor- und Zuname
- aktuelle Anschrift
- Geburtsdatum und -ort
- Geburtsname
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrages?
Sie sollten in etwa zehn Werktage einplanen, bis Sie erfahren, wie viele Punkte Sie in Flensburg haben. Übrigens: Als im Mai 2014 das neue Punktesystem in Kraft trat, stellten plötzlich vermehrt Leute einen Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister. Denn sie wollten ihre Punkte in Flensburg abfragen, weil diese durch die Umrechnung nun nur noch maximal einen Stand von acht erreichen dürfen.
Benachrichtigung durch das KBA
Eine Punkteauskunft kann wichtig für einen Fahrer sein, wenn er auf sein Auto angewiesen ist, denn ab acht Punkten folgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Allerdings schickt das KBA ab bestimmten Punkteständen schriftliche Benachrichtigungen darüber an den Punkteinhaber:
- 1 bis 3 Punkte – Vormerkung im System
- 4 bis 5 Punkte – schriftliche, kostenpflichtige Ermahnung
- 6 bis 7 Punkte – schriftliche, kostenpflichtige Verwarnung
- 8 Punkte – Konsequenz: Fahrerlaubnisentzug
Im Übrigen finden Sie auf der Auskunft auch Informationen darüber, wann Ihre Punkte verfallen bzw. verjähren und zwar mit dem genauen Datum des Verfalls. Außerdem ist die Abfrage über das KBA kostenlos.
Bildnachweise: istockphoto.com/Milous, istockphoto.com/Brilt
Klaus T. meint
30. Januar 2018 at 10:10
Vielen Dank.
Wirklich hilfreich und umfassend.