Das Wichtigste zu Punkten während der Probezeit
Ja, bei einem Punkt in der Probezeit ist der Führerschein noch nicht gleich weg. Bei der Fahrerlaubnis auf Probe kommt es vielmehr darauf an, ob es sich um einen A- oder einen B-Verstoß handelt. Weisen die Reifen an Ihrem Auto bspw. nicht die erforderliche Mindestprofiltiefe auf, erhalten Sie dafür einen Punkt. Es handelt sich hierbei aber um einen B-Verstoß, der kein Aufbauseminar oder eine Probezeitverlängerung nach sich zieht.
Wird in Ihr Fahreignungsregister ein Punk für einen A-Verstoß eingetragen, erhalten Sie in aller Regel die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Ihre Probezeit wird dann außerdem auf insgesamt vier Jahre verlängert.
Auch hier ist es wieder nebensächlich, wie viele Punkte Sie in Flensburg haben. Entscheidend ist, wie viele A-oder B-Verstöße Sie begehen. Beim dritten A- bzw. beim sechsten B-Verstoß wird Ihnen die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen. Verstöße, die mit drei Punkten sanktioniert werden, führen direkt zum Fahrerlaubnisentzug. Hierbei handelt es sich um Verkehrsstraftaten.
Auch Führerscheinneulinge können Punkte kassieren
Können Fahranfänger während der Probezeit auch Punkte in Flensburg bekommen, z. B. wenn Sie während der Probezeit geblitzt werden? Ja. Wie bei Autofahrern, die den Führerschein schon etwas länger haben, können Fahranfänger Punkte kassieren. Die Probezeit kann sich infolgedessen verlängern.
Außerdem riskiert der Betroffene weitere Sanktionen z. B. die Teilnahme an einem Aufbauseminar, eine verkehrspsychologische Beratung und in besonders schweren Fällen sogar den Entzug der Fahrerlaubnis.
Wichtig ist dabei die Schwere des Vergehens (A- oder B-Verstoß). Wann ein Punkt in der Probezeit anfällt und welche Auswirkungen das auf den Führerschein hat, erklärt dieser Ratgeber. Weiterhin soll geklärt werden, was passiert, wenn 2 oder 3 Punkte in der Probezeit angesammelt wurden.
Inhalt
Punkte in Flensburg abfragen
Möchten Sie herausfinden, wie viele Punkte Sie in Flensburg haben, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen erklärt, wie Sie dabei am besten vorgehen.
Verstöße, für die Punkte in Flensburg drohen
Je nach Schwere eines Verstoßes sieht der Bußgeldkatalog neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg vor. Wann Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten drohen, erfahren Sie auf den folgenden Seiten:
Ein Punkt in der Probezeit: Bei welchen Verstößen?
Einige Verkehrsdelikte sind schwerer als andere. Deshalb unterscheidet der Gesetzgeber für Fahranfänger nicht nur zwischen A- und B-Verstößen, sondern hat für besonders schwerwiegende Vergehen noch weitere Sanktionen ausgearbeitet, die sich direkt auf die Fahrerlaubnis auswirken.
Verstöße, für die es keine Punkte in der Probezeit gibt, sind auch nicht mit führerscheinrechtlichen Konsequenzen behaftet. Problematischer sind Vergehen, bei denen der Bußgeldkatalog einen oder mehrere Punkte vorsieht. In der Probezeit kann dies zusätzlich Folgendes bedeuten:
- Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre
- Teilnahme an einem Aufbauseminar
- Verkehrspsychologische Beratung
- Verwarnung
- Führerscheinentzug
Unten stehender Bußgeldtabelle können Sie entnehmen, für welche Verstöße in der Probezeit ein Punkt droht und ob zusätzlich noch ein Fahrverbot hinzukommt. Dabei kommt es darauf an, welche Verstöße verzeichnet wurden und wie oft.
Die meisten A-Verstöße ziehen 1-2 Punkte während der Probezeit nach sich. Schon beim ersten Vergehen kann deshalb eine Verlängerung der Probezeit sowie ein Aufbauseminar angeordnet werden:
Vergehen | Maßnahmen |
---|---|
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre & Aufbauseminar |
A-Verstoß in der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Empfehlung eines verkehrspsychologischen Beratungsgespräches |
Weiterer A-Verstoß in der Probezeitverlängerung | Führerscheinentzug |
Nur wenige B-Verstöße können sich in der Probezeit auf den Führerschein auswirken. Zwei Punkte oder mehr gibt es in der Regel nicht für solche „weniger schwerwiegenden“ Verkehrsordnungswidrigkeiten. Häufen sich diese, kann jedoch auch dafür eine Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre folgen:
Vergehen | Maßnahmen |
---|---|
1. B-Verstoß | - |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre & Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße in der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Empfehlung eines verkehrspsychologischen Beratungsgespräches |
Weitere zwei B-Verstöße in der Probezeitverlängerung | Führerscheinentzug |
Probezeit: Wie viele Punkte, bis der Führerschein weg ist?
Es gibt nur wenige Verkehrsdelikte, die mehr als zwei Punkte in der Probezeit nach sich ziehen. Trotzdem kann es natürlich sein, dass der Fahranfänger wiederholt auffällig wird und durch mehrere Verstöße insgesamt 3 oder 4 Punkte in der Probezeit ansammelt.
Das wirft natürlich die Frage auf, wie viele Punkte Betroffene überhaupt haben dürfen, bevor diese zu führerscheinrechtlichen Konsequenzen führen. Grundsätzlich wirken sich eintragungspflichtige Verstöße auf den Führerschein aus, wenn …
- der Betroffene zu einer Geldbuße von mindestens 60 Euro verurteilt wird,
- ein Fahrverbot verhängt wurde,
- die Fahrerlaubnis entzogen werden musste oder
- eine Verkehrsstraftat vorliegt.
Der Fahrerlaubnisentzug droht, wenn nach einem erstmaligen Verkehrsvergehen zwei weitere A- oder 4 weitere B-Verstöße anfallen oder der Führerscheinneuling insgesamt acht Punkte in der Probezeit angesammelt hat.
Punkte bei einem Führerschein auf Probe: Übersicht der Verstöße*
Verstoß | Bußgeld (in €) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Kategorie A | |||
21-30 km/h zu schnell (innerorts) | 115-180 | 1 | - |
31 bis über 70 km/h zu schnell (innerorts) | 260-800 | 2 | 1-3 Monate |
21-30 km/h zu schnell (außerorts) | 100-150 | 1 | - |
31 bis über 70 km/h zu schnell (außerorts) | 200-700 | 2 | 1-3 Monate |
Abstandsverstoß (bei über 80 km/h) | 75-320 | 1 | - |
Abstandsverstoß (bei über 100 km/h) | 75-320 | 1-2 | bis zu 3 Monate |
Abstandsverstoß (bei über 130 km/h) | 100-400 | 1-2 | bis zu 3 Monate |
Am Seitenstreifen vorgedrängelt | 75-110 | 1 | - |
Geisterfahrt | 75-290 | 1-2 | bis zu 1 Monat |
Verstoß gg. das Rechtsfahrgebot | 80-100 | 1 | - |
Geschwindigkeit nicht an äußere Umstände angepasst | 100-217,50 | 1 | - |
Überholverstoß | 100-150 | 1 | - |
Überholverstoß an einem Bahnübergang | 150-300 | 1-2 | bis zu 1 Monat |
Vorfahrtsverstoß (mit Gefährdung oder Unfall) | 100-120 | 1 | - |
Falsches Linksabbiegen (mit Gefährdung oder Unfall) | 140-170 | 1 | 1 Monat |
Rettungsgasse nicht ordnungsgemäß gebildet und Einsatzfahrzeuge behindert | 200-320 | 2 | 1 Monat |
Falsch auf eine Kraftstraße/Autobahn aufgefahren | 75-110 | 1 | - |
Rotlichtverstoß | 100 | 1 | - |
Handy am Steuer | 100 | 1 | - |
Erhöhte Geschwindigkeit bei schlechter Sicht | 100 | 1 | - |
Verbotswidriges Überholen | 150 | 1 | - |
Alkohol am Steuer | 250 | 1 | - |
Verbotswidriges Überqueren eines Bahnübergangs | 240-700 | 2 | 1 Monat |
Alkohol am Steuer | 500-1500 | 2-3 | 1-3 Monate |
Drogen am Steuer | 500-1500 | 2-3 | 1-3 Monate |
Kategorie B | |||
Verbotswidriges Parken vor einer Feuerwehrzufahrt (mit Behinderung) | 100 | 1 | - |
Überladung (mit Anhänger) bis 2 t um mehr als 5 bis mehr als 25 % | 140-425 | 1 | - |
Ohne Winterreifen bei Schnee und Eis | 60-205 | 1 | - |
An einer unübersichtlichen Stelle geparkt (mit Behinderung) | 55 | 1 | - |
Außerorts ohne Licht gefahren | 60-90 | 1 | - |
Verbotswidriges Parken auf einer Kraftstraße/Autobahn | 70-105 | 1 | - |
Liegengebliebenes Kfz nicht ordnungsgemäß abgesichert | 60-75 | 1 | - |
* Die Liste ist nicht abschließend. Viele Verstöße ziehen weitere Punkte bzw. Monate Fahrverbot nach sich, wenn es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kam.
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