Das Wichtigste zur Probezeit
Die Probezeit vom Führerschein ist üblicherweise für zwei Jahre angesetzt. Sie beginnt mit dem Abschluss der praktischen Fahrprüfung.
Neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, werden Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit in A- und B-Verstöße eingeteilt.
Leisten sich Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Welche weiteren Konsequenzen drohen, lesen Sie hier.
Den Führerschein gibt es zunächst auf Probe
Nachdem die Führerscheinprüfung erfolgreich bestanden wurde, gibt es nichts, worauf sich junge Autofahrer mehr freuen: Endlich alleine fahren. Die anfängliche Freude wird jedoch in manchen Fällen durch die zweijährige Probezeit beim Führerschein getrübt, in der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet werden als bei erfahrenen Kraftfahrern.
Fahranfänger werden zu Beginn ihrer Karriere meist öfter in Unfälle mit dem Auto verwickelt, was auf ihren Leichtsinn oder schlichtweg ihre Unerfahrenheit zurückzuführen ist. Aus diesem Grund wurde am 1. November 1986 die Fahrerlaubnis auf Probe eingeführt, um so für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen.
Wann die Probezeit verlängert werden kann, wie Sie sich die Teilnahme an einem Aufbauseminar vorstellen können und ob Punkte in der Probezeit verteilt werden, können Sie im folgenden Ratgeber nachlesen.
Spezifische Ratgeber zum Thema Probezeit
Inhalt
Video: A- und B-Verstoß – Konsequenzen für Fahranfänger
Die Verlängerung der Probezeit beim Führerschein
Ab dem Moment, in dem sich junge Autofahrer ein Vergehen leisten, welches mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro bestraft wird, kann es zu einer Probezeitverlängerung kommen. In einem solchen Fall wird die zweijährige Probezeit auf eine Dauer von vier Jahren hochgestuft.
Wann dies explizit der Fall ist und mit welchen Sanktionen Sie als Führerscheinneuling bei einem oder mehreren A-Verstößen rechnen müssen, können Sie in folgender Tabelle nachlesen:
Vergehen | Maßnahmen |
---|---|
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre & Aufbauseminar |
A-Verstoß in der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Empfehlung eines verkehrspsychologischen Beratungsgespräches |
Weiterer A-Verstoß in der Probezeitverlängerung | Führerscheinentzug |
Zu den A-Verstößen zählen beispielsweise Abstandsvergehen, Unfallflucht oder Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h. Um B-Verstöße handelt es sich hingegen beim Fahren mit abgefahrenen Reifen, falscher Ladungssicherung oder der Nutzung vom Handy am Steuer.
Die Maßnahmen bei B-Verstößen in der Probezeit sehen wie folgt aus:
Vergehen | Maßnahmen |
---|---|
1. B-Verstoß | - |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre & Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße in der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Empfehlung eines verkehrspsychologischen Beratungsgespräches |
Weitere zwei B-Verstöße in der Probezeitverlängerung | Führerscheinentzug |
Dementsprechend können Sie sich von Ihrem Führerschein in der Probezeit bei drei A-Verstößen oder sechs B-Verstößen ganz schnell wieder verabschieden. Es existieren jedoch durchaus auch Vergehen, die keinen Einfluss auf die Verlängerung der Probezeit haben. Wenn Sie als Fahranfänger beispielsweise
- die Vorfahrt missachten, dabei aber niemanden gefährden,
- die Parkzeit überschreiten oder
- eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen, dabei aber unter 20 km/h zu schnell waren,
bleiben Sie von einer Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre verschont und müssen lediglich das veranschlagte Bußgeld zahlen. Ihre Fahrerlaubnis können Sie selbstverständlich auch behalten.
Rote Ampel überfahren in der Probezeit?
Bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich um ein schwerwiegendes Vergehen, nicht nur in der Probezeit. Ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg sind hier die Konsequenz. Ging mit dem Überfahren der roten Ampel außerdem eine Gefährdung einher, steigt das Bußgeld auf 200 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Bei einer zusätzlichen Gefährdung müssen Kraftfahrer mit 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie ebenfalls einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Diese Sanktionen gelten für erfahrene Autofahrer und Fahranfänger gleichermaßen. In der Probezeit bringt das Überfahren einer roten Ampel zusätzlich eine Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar mit sich. Es handelt sich dementsprechend um einen A-Verstoß.
Geblitzt in der Probezeit?
Mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit ist nicht zu spaßen. Wenn Sie als Führerscheinneuling in der Probezeit geblitzt werden, kommen neben einem hohen Bußgeld auch Punkte in Flensburg auf Sie zu. Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 26 bis 30 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 180 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Auch ein Fahrverbot ist in der Probezeit beim Führerschein möglich. Sind Sie beispielsweise auf der Autobahn 50 km/h schneller gefahren als erlaubt, dann werden 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot fällig.
Ab 21 km/h zu schnell zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den A-Verstößen und bringt eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre sowie ein Aufbauseminar mit sich. Überschreitungen unter 20 km/h bedeuten lediglich eine Verwarnung, die Probezeit wird vorerst nicht verlängert.
Alkohol in der Probezeit
Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt in der Probezeit die Null-Promille-Grenze. Sie dürfen dementsprechend nicht einen Schluck Alkohol zu sich nehmen, wenn sie in der Probezeit mit dem Auto unterwegs sind.
Halten Sie sich als junger Fahrer nicht an diese Vorschrift und werden in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Betrunken Auto zu fahren, ist außerdem ein A-Verstoß. Bei gravierenden Verstößen kann Ihnen auch hier die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Dies bedeutet, dass die Probezeit beim Führerschein in jedem Fall auf vier Jahre verlängert wird. Hinzu kommt die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger, bei dem auch ein Verkehrspsychologe anwesend sein muss.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger soll den jungen Leuten ein ordnungsgemäßes Verhalten im Verkehr näherbringen, indem die begangenen Verstöße und deren Ursachen gemeinsam in Gruppen von bis zu zwölf Teilnehmern besprochen werden.
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten von 150 bis 400 Euro verbunden. Aus diesem Grund sollten Sie sich gerade als Neuling auf den Straßen peinlich genau an die Regeln halten, um sich so einigen Ärger zu ersparen.
Ist es möglich, die Probezeit zu verkürzen?
Vor einigen Jahren war es möglich, die Probezeit um ein Jahr zu verkürzen. Dafür mussten Fahranfänger bereits seit einem halben Jahr im Besitz einer Fahrerlaubnis auf Probe sein sowie an einem Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) teilnehmen.
Auch auffällig gewordene Führerscheinneulinge, die sich bereits in der verlängerten Probezeit befanden, konnten an einem solchen Seminar teilnehmen, um diese wieder zu verkürzen.
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Nico meint
23. März 2019 at 15:49
Moin ich schon ein verstoß was passiert wen ich vorfahrt missachte ohne jmd zu gefährden muss ich mit nachschulung rechnen?
Khan meint
26. Januar 2019 at 10:35
Hallo ich war gestern in Stuttgart geblitzt, ampel war gelb und bin gefahren und so danach ist ampel sofort rot geworden. Und bin geblitzt sogar 2 mal. Ist des ne Strafe?