Das Wichtigste zum P-Schein
Hier erfahren Sie, für welche Berufe Sie einen Personenbeförderungsschein besitzen müssen.
Sie müssen in aller Regel nachweisen, dass Sie über die persönliche und körperliche Eignung zur Personenbeförderung verfügen. Auch der Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist Pflicht.
Welche Strafen drohen, wenn Sie ohne P-Schein Fahrgäste befördern, können Sie hier nachlesen.
Personenbeförderung in Deutschland
Nicht nur öffentliche Verkehrsmittel bringen täglich Millionen Menschen zur Arbeit oder Schule und nach dem Feierabend wieder nach Hause. Auch die Fahrgastbeförderung mit einem Mietwagen, Taxen oder anderweitig gewerblich genutzten Pkw ist ein lukrativer Wirtschaftszweig.
Um in diesem Bereich arbeiten zu können, ist der sogenannte „Personenbeförderungsschein“ (kurz: P-Schein) erforderlich (nicht zu verwechseln mit den Klassen D oder DE). Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellt allerdings keine eigenständige Führerscheinklasse dar.
Doch wer kann einen Personenbeförderungsschein eigentlich beantragen? Dieser Frage widmet sich der nachfolgende Ratgeber. Wir erklären außerdem, wann Sie einen P-Schein verlängern müssen und was bei einem Personenbeförderungsschein für Kosten zu bedenken sind.
Inhalte
Was ist ein P-Schein?
Ein Personenbeförderungsschein ist notwendig, wenn eine gewerbliche Fahrgastbeförderung stattfinden soll. Allerdings ist dieser nicht mit einem Busführerschein der Klassen D oder DE zu verwechseln.
Es handelt sich vielmehr um ein zusätzliches Zertifikat, welches nur in Verbindung mit einer bereits bestehenden Führerscheinklasse (mindestens B) Gültigkeit besitzt. Da bei der Fahrgastbeförderung eine besondere Verantwortung auf dem Fahrzeugführer lastet, ist diese gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Damit soll sichergestellt werden, dass angemessen und verantwortungsvoll mit den Fahrgästen umgegangen wird. Die rechtlichen Grundlagen zum P-Schein sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgeschrieben. Darauf gehen wir im weiteren Textverlauf im Detail ein.
Wer muss einen Personenbeförderungsschein machen?
Wie bereits erwähnt, finden sich in der FeV die Vorgaben zum Personenbeförderungsschein.
Diesen zu erwerben ist laut § 48 FeV in folgenden Fällen erforderlich:
Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Zusammengefasst müssen also folgende Personengruppen den Personenbeförderungsschein zusätzlich zum Führerschein beantragen:
- Taxifahrer
- Fahrer von Krankentransporten (sofern diese gewerblich genutzt werden)
- Mietwagenfahrer
- Chauffeure jeglicher Art (beispielsweise auch Limousinenfahrer)
Allerdings sieht § 48 FeV auch einige Ausnahmen vor, bei denen es nicht notwendig ist, einen P-Schein zu beantragen. Dies ist beispielsweise bei Kfz der Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei der Fall. Auch Militär und Katastrophenschutz sind von der Pflicht, einen Personenbeförderungsschein zu machen, ausgenommen.
Weitere Ausnahmefälle stellen Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge dar. Hier steht nicht der gewerbliche Gedanke bei der Personenbeförderung im Vordergrund, sodass ein P-Schein nicht notwendig ist, wenn ein Patient beispielsweise als Notfall in die Notaufnahme gebracht wird.
Taxischein machen: Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Ein gutes Beispiel für einen Beruf, bei dem der Personenbeförderungsschein erforderlich ist, ist der des Taxifahrers. Hiermit sind eine Reihe an Voraussetzungen verbunden, die zu erfüllen sind, bevor der P-Schein beantragt werden kann.
Auch diese Anforderungen sind in der FeV festgehalten, sodass sie verbindlich für alle angehenden Taxifahrer und allgemein Personen, die einen Personenbeförderungsschein machen wollen, gelten. Im Folgenden werden die einzelnen Punkte zusammengefasst.
Vorbesitz einer Führerscheinklasse
Wie bereits erwähnt, ist der Vorbesitz einer Fahrerlaubnis Grundvoraussetzung, um einen P-Schein überhaupt beantragen zu können. Dabei muss es sich um ein gültiges und in Deutschland anerkanntes Dokument handeln.
Der Führerschein muss bei angehenden Taxifahrern zudem mindestens zwei Jahre im Besitz des jeweiligen Bewerbers sein. Für einen Krankentransport reicht in Ausnahmefällen auch schon der Führerscheinbesitz (Klasse B) von einem Jahr.
Persönliche Eignung
Da bei der Fahrgastbeförderung eine besondere Verantwortung auf den Schultern des Fahrers lastet, ist es unerlässlich, dass dieser auch vertrauenswürdig ist und über eine gewisse Eignung für diesen Beruf verfügt.
Um diese nachzuweisen, muss ein polizeiliches Führungszeugnis erstellt und bei der Antragsstellung vorgelegt werden. Dieses wird gegen eine Bearbeitungsgebühr vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Folgende Unterlagen müssen Sie beifügen, um ein Führungszeugnis zu erhalten:
- Reisepass oder Personalausweis
- Name und Anschrift der Behörde, die das Führungszeugnis benötigt ( es wird dieser direkt übermittelt)
In diesem Dokument, welches für den Personenbeförderungsschein erforderlich ist, finden sich Angaben zu eventuellen Vorstrafen. Bestehen diese, können die persönliche Eignung für den P-Schein angezweifelt und eine Ausstellung dessen abgelehnt werden.
Körperliche Eignung
In § 48 Absatz 4 FeV ist zudem definiert, dass für einen P-Schein die geistige und körperliche Eignung vorgewiesen werden muss. Diese kann in einem umfassenden Gutachten durch einen Arzt der Verkehrsmedizin überprüft werden.
Dabei sollen Krankheiten ausgeschlossen werden, die eine Fahreignung generell in Frage stellen. Dies sind beispielsweise Epilepsie oder kardiovaskuläre Erkrankungen, sowie Schädigungen im zentralen Nervensystem.
Auch psychische Störungen stehen, ab einem gewissen Ausmaß, einem erfolgreichen Antrag auf den Personenbeförderungsschein entgegen.
Im Rahmen der Untersuchung werden folgende Bereiche durch verschiedene Tests überprüft: Orientierungssinn, Belastbarkeit in Stresssituationen, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit.
Soll der Personenbeförderungsschein als Legitimation für die Tätigkeit als Fahrer in Krankentransporten dienen, ist es zudem erforderlich, einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren, damit im Ernstfall der Patient entsprechend betreut werden kann.
Durch diese Anforderung soll verhindert werden, dass es zu schwerwiegenden Unfällen kommt, weil aufgrund einer Sehschwäche Abstände nicht richtig eingeschätzt oder Schilder falsch gelesen werden.
Personenbeförderungsschein: Eine Prüfung ist notwendig
Der Abschluss der Ausbildung zu einem Taxifahrer und notwendige Voraussetzung für den P-Schein ist die Ortskundeprüfung. Diese muss an einer von der Führerscheinstelle zugewiesenen Prüfstelle abgelegt werden. Für die Abnahme der Prüfung sind TÜV oder DEKRA zuständig.
Haben Sie den P-Schein beantragt und diesem wurde stattgegeben, erhalten Sie ein Jahr Zeit, um die Ortskundeprüfung erfolgreich abzuschließen. Halten Sie diesen Zeitraum nicht ein, ist eine erneute Antragsstellung auf den P-Schein erforderlich.
Bei der Prüfung selbst kommt es darauf an, dass der angehende Taxifahrer die lokalen Gegebenheiten genau kennt. Dabei sind auch Kenntnisse über Sehenswürdigkeiten, öffentliche Einrichtungen oder Hotels vonnöten.
Besteht der Prüfling alle ihm gestellten Aufgaben, wird eine Bescheinigung für die bestandene Ortskundeprüfung ausgestellt. Somit kann der Taxischein erhalten und die Tätigkeit aufgenommen werden.
Zusammenfassend müssen also folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie einen Personenbeförderungsschein erhalten und fortan als Taxifahrer arbeiten können:
- Fahrerlaubnis der Klasse B (seit mindestens zwei Jahren)
- Ein Mindestalter von 21 Jahren
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis (ohne Vorstrafen)
- Nachweis über die psychische und körperliche Eignung (ärztliches Gutachten)
- Bestandener Sehtest
- Erfolgreiche Ortskundeprüfung
Personenbeförderungsschein: Wo beantragen Sie diesen überhaupt?
Den Antrag auf die Ausstellung von einem P-Schein können Sie bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle einreichen. Sind alle erforderlichen Unterlagen zusammengetragen, ist von einer Bearbeitungszeit von maximal sechs Wochen auszugehen, bis Sie eine entsprechende Rückmeldung erhalten.
Was kostet ein Personenbeförderungsschein?
Eine pauschale Aussage über die Kosten für einen Personenbeförderungsschein lässt sich nicht treffen, da die Preise regional variieren können. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die einzelnen Posten, die Sie bedenken müssen, wenn Sie den P-Schein beantragen:
- Bearbeitungskosten bei der Führerscheinstelle: etwa 40 Euro
- Ausstellung des polizeilichen Führungszeugnisses: 13 Euro
- Gutachten bei einem Arzt der Verkehrsmedizin inklusive Leistungstests: zwischen 80 bis 140 Euro
- Ortskundeprüfung bei TÜV oder DEKRA: etwa 50 Euro
Die Kosten für den Personenbeförderungsschein werden also in jedem Fall den dreistelligen Bereich erreichen. Mit weit über 200 Euro müssen Sie allerdings in der Regel nicht rechnen.
Wann müssen Sie den P-Schein verlängern?
Anders als beim Führerschein der Klasse B müssen bestimmte Klassen in regelmäßigen Abständen verlängert werden. Dieser Zeitraum beträgt fünf Jahre und findet auch beim Personenbeförderungsschein Anwendung.
Für eine Verlängerung müssen ein erneuter Gesundheitsnachweis und ein Sehtest vorgelegt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die körperliche Eignung zur Fahrgastbeförderung weiterhin besteht.
Führerschein zur Fahrgastbeförderung nicht vorhanden? Diese Strafen drohen
Da ein Personenbeförderungsschein laut FeV vorgeschrieben ist, wenn gewerbliche Fahrten zum Fahrgasttransport unternommen werden, gibt es entsprechende Sanktionen, wenn diese Vorgabe missachtet wird.
Zu den weniger schwerwiegenden Verstößen gehört es, wenn Sie den P-Schein zwar besitzen, diesen aber nicht mitführen und entsprechend bei einer Kontrolle durch die Polizei nicht vorzeigen können. Hierfür wird ein Verwarngeld von zehn Euro fällig.
Ein grober Verstoß liegt vor, wenn eine Fahrgastbeförderung ohne die entsprechende Fahrerlaubnis (also den Personenbeförderungsschein) durchgeführt wird. Hier ist mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen.
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Josef meint
11. September 2018 at 10:14
Vielen Dank für die Erläuterungen zum P-Schein. Mein Freund will sich selbständig machen und u.a. auch Krankentransporte anbieten. Ich werde ihm die Seite gleich weiterempfehlen.
Ingo meint
5. September 2018 at 14:09
Hallo Führerscheinfixteam,
Ich möchte nebenberuflich für ein Shuttle-Unternehmen fahren , welches international bei diversen Veranstaltungen / Unternehmen tätig ist. Alle Grundvoraussetzungen für den P-Schein machen weiterhin Sinn, bis auf die Ortskundeprüfung. Denn was bringt mir eine Ortskunde in z.B. Hamburg wenn ich aber z.B. in Barcelona fahren muss.
Ist sie dann noch von Nöten?
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Mit besten Grüssen,
Ingo
Bernd meint
4. September 2018 at 8:47
Ich fahre mit einem Kleinbus am Samstag Fußballer zu den Spielen. Muss ich ein Personenbeförderungsschein haben.
Ps nicht mehr als acht Fahrgäste
Maria N. meint
3. September 2018 at 19:34
Arbeite in einem Altenheim als Demenzbetreuerin. Manchmal ist es notwenig, mit einem Bewohner
zum Arzt zu fahren mit dem PKW, das das Altenheim zur Verfügung steht.
Ist dafür ein Personenbeförderungsschein erforderlich.
Danke für baldige Antwort.
Diane meint
15. August 2018 at 22:25
Hallo, ich habe gerade ein Angebot für einen Minijob. Dabei soll ich Senioren mit einem normal großen PKW von der Tagesstätte nach Hause fahren. Brauche ich hierfür einen Personenbeförderungsschein? Die Kosten dafür müsste ich selbst bezahlen.
Petra meint
15. August 2018 at 13:05
Guten Tag,
Wir leisten ambulante Familienhilfe im Auftrag von verschiedenen Jugendämtern. Unsere Tätigkeit ist nicht auf eine Stadt oder einen Landkreis beschränkt. Manchmal nehmen wir die zu betreuenden Familien oder auch nur einzelne Kinder im PKW mit zur Arbeitsagentur, Jugendamt o.ä. . Gelegentlich finden auch Ferienausflüge statt. Dann transportieren wir bis zu 8 Kinder in einem VW-Bus der Firmeninhaberin oder gemieteten Transporter.
Brauchen unsere Mitarbeiter einen Personenbeförderungsschein?
Die Fahrtauglichkeit haben wir für die meisten Mitarbeiter schon vom Betriebsarzt analog der G25-Vorsorge bescheinigt bekommen.
Lutz. meint
24. Juli 2018 at 20:15
Was muß ich machen um einen (P) Schein zu bekommen. Möchte aber kein Taxi fahren sonder nebenberuflich Mietwagen fahren. Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen.
Marcel K. meint
22. Juli 2018 at 20:28
Guten Tag,
ich beginne demnächst als Nebenjob bei einem Subunternehemen für diverse Dienstleistungen mein Arbeitsverhältnis. Dieser fährt auch für Kinder und Jugendtransporte von Heim, WG, Elternhaus in die Schule und zurück, wofür ich eingeteilt werden soll. Mehr als 4 Personen werden pro Tour nicht gefahren und mein zukünftiger Chef meinte das es nicht zwingend Voraussetzung ist einen P-Schein zu besitzen.
Meine Frage: Ist dies richtig, benötige ich für solche kleinen Touren wirklich kein P-Schein?
MfG Marcel
Miriam meint
20. Juli 2018 at 9:47
Wenn ich (für unsere Pflegedienst) während der Arbeit mit Kunden zum Supermarkt fahre mit mein Privatauto, bin ich dann über meine Haftpflicht für die Kunden abgesichert falls was passieren würde.
Brauch ich dafür auch ein Personen-Beförderungsschein?
Klaus meint
26. Juni 2018 at 18:46
Ich möchte einen Kleinbus steuern mit bis zu neun Personen inclusive Fahrer. Brauche ich hierfür einen PBS?
gerd meint
20. Juni 2018 at 16:42
Habe gehört, dass in Hessen kein P-Schein notwendig ist um Behinderte zu transportieren. Es wird aber von einigen Auftraggebern verlangt. Stimmt das ?
Cedric meint
12. Juni 2018 at 16:04
Hallo,
meine Frage lautet folgendermaßen..
Am 07.07. Habe ich mit der Firma eine SommerFeier.. Jetzt stellt uns die Firma einen kleinen Bus zur Verfügung…
Mit mir wären wir 10 Personen..
Also 9 Mitfahrer.. Aber halt nur Einmalig zu der SommerFeier.. Brauch ich jetzt extra einen PBS für eine SommerFeier ?
DANKE UND GRUß
Cedric
Frank meint
11. Juni 2018 at 19:11
Und wenn ich während der Seniorenbetreuung innerhalb eines ambulanten Pflegedienstes lediglich hin und wieder mal mit EINEM Kunden / EINER Kundin zum Einkaufen fahre?
Horst meint
9. Juni 2018 at 15:23
Hallo,
ich hole morgens und bringe abends Gäste einer Tagespflege in einer Seniorenresidenz . Max. 8 Personen gehbehindert und Rollstuhlfahrer.
Fahrzeug ist Eigentum der Seniorenresidenz. Brauche ich hierfür einen P -Schein?
Danke!
Irene meint
3. Juni 2018 at 10:54
Bis zum welchem Alter darf man mit dem P-Schein Personen befördern?
Benötigt man auch ein P-Schein, wenn man Leute von unterwegs mit nimmt?
S. meint
28. Mai 2018 at 9:54
Wenn ich im Dienstwagen 4 Kollegen mit zur Arbeit mit nehme, benötige ich ein P-Schein oder nicht.
David meint
27. Mai 2018 at 18:56
Ist denn ein P-Schein auch nötig, wenn Fahrgäste aus nichtgewerblichen Gründen transportiert werden (z.B. mehrsitziger Bus mit Freunden)?
Nicole meint
19. Mai 2018 at 9:33
Hallo. Ich arbeite als Schulbegleitung. Nach den Sommerferien bekomme ich eine neue Schülerin zugewiesen,die ich auf dem Weg zur Schule und zurück begleiten soll. Am einfachsten wäre dies in meinem PKW. Benötige ich, trotz dem Einverständnis der Eltern, einen P-Schein? Liebe Grüße
Rog meint
15. Mai 2018 at 13:20
Wenn ich gelegentlich Personen, die selbst kein Kfz fahren, von A nach B bringe (z. B. Arzt, Familie, Veranstaltung), brauche ich dann einen P-Schein?
Markus meint
2. Mai 2018 at 12:14
für den P-Schein reicht mein Rosafarbenen Führerschein oder muss ich den neuen Checkkarten Führerschein haben?
Cornel meint
28. April 2018 at 5:52
Gibt es Alternativen zum „Streßtest“ und kann dieser auch von einem Allgemeinmediziner (Hausarzt) vorgenommen werden ?
Dankeschön
Cornel
Lara meint
25. April 2018 at 8:13
Ein Bekannter hat bei einem Chauffeurservice angefangen. Bevor es aber so weit war, musste er erst noch den Personenbeförderungsschein machen, welchen ihm der Arbeitgeber unter Auflagen finanziert hatte. Hier habe ich jetzt gelesen dass der P Schein alle fünf Jahre durch einen Gesundheitsnachweis und ein Sehtest erneuert werden muss. Dass erinnert mich daran, dass ich meinen C1E Schein auch bald mit einem Gesundheitsnachweis erneuern lassen muss.
H. meint
24. April 2018 at 13:02
Ich bin über 50 – Habe FEKl BCE /D/DE ohne G95! und PersBef Schein für Ausflugsfahrten
Darf ich für Malteser ASB Rotes Kreuz etc … Behinderte Personen befördern .?
Marco T. meint
21. April 2018 at 12:58
Hallo Zusammen,
ich bin im Veranstaltungsgewerbe tätig und wir haben jetzt privat einen Siebensitzer gekauft.
Jetzt hat mich ein Kunde gefragt (wo wir auch die Beschallung stellen ), ob wir für dieseVeranstaltung einen Shuttlesevice einrichten können.
Welchen Schein müsste ich beantragen?
MfG
Marco
Stefan H. meint
17. April 2018 at 19:10
Hallo,
ich bin Frührentner und muß seit mehr als 10 Jahren starke Schmerzmittel nehmen. Ist es ein Grund zur Ablehnung?
Andy meint
25. April 2019 at 10:45
Hallo, das kommt auf die Art, Dosierung des Schmerzmittels an – steht etwas im Beipackzettel, dass nach der Einnahme „keine Maschinen bedient oder Fahrzeuge geführt werden dürfen“, kannst du dir die Frage selbst beantworten. In allen anderen Fällen: nicht hier im Forum sondern einen Arzt (deinen Hausarzt) fragen – der sollte eine adäquate Ersteinschätzung abgeben können.
Uwe meint
2. April 2018 at 16:39
Guten Tag,
habe mir einen gebrauchten Ford mit 17 Sitzen gekauft. In dem Wagen kann ich drei Motorräder verladen. Mit meinen Freunden wollen wir zur Rennstrecke.
Mit Fahrer sind wir 11 Personen. Der Wagen hat ein zgG von 5 to. Also kein Gewichtsproblem. Ich fahre nicht gewerblich.
Darf ich alle mitnehmen?
Habe C 1 E
Mit freundlichen Grüßen
Uwe
Ignatz meint
28. März 2018 at 17:29
Für den C1 brauchte ich ja auch die ärztlichen Untersuchungen.
Sind die da auch gültig ? (war vor einem halben Jahr ).
Gruas
Ignatz
Hermann H. meint
23. März 2018 at 17:14
Dieses ist kein Kommentar sondern eine Anfrage: ich habe mir einen neuen Seat-Arona gekauft – sportlich und geräumig. Meine Frage, kann ich eine Fahrgastbeförderung per Mietwagen (eingene kl. Firma) beginnen? Was muss ich tun. Mein Führerschein hat Klasse 3 und ist von 1957.
Es grüßt und fragt: Hermann
G. meint
22. März 2018 at 3:04
Hallo
Kann ich mit einem Schweizer Führerschein, oder einem in der Schweiz ausgestellten internationalen Führerschein, in Deutschland einen Personenbeförderungsschein beantragen?
G.
Siegfried F. meint
8. Januar 2018 at 10:30
Für eine Sozialstation hole ich morgens von zuhause Senioren, teils gehbehindert oder im Rollstuhl ab, bringe sie in die dortige Tagespflege und bringe sie nachmittags wieder nach Hause.
Ist für diese Tätigkeit ein „Personenbeförderungsschein “ erforderlich?
Ich kenne Kollegen beim DRK oder LEBENSHILFE , dort ist für diese Art von Tätigkeit kein PBS vorgeschrieben.
Sind also Soziale Dienste wie DRK, Malteser, Johanniter usw. davon ausgenommen bzw. haben einen „Sonderstatus“..?
fuehrerscheinfix.de meint
19. März 2018 at 12:19
Hallo Siegfried,
es kommt darauf an, wie viele Personen befördert werden. Ab acht Personen ist ein P-Schein von Nöten. Allerdings reicht für Chauffeure und Krankentransporte der „kleine P-Schein“. Die Kosten und Anforderungen sind dort etwas niedriger.
Ihr Team von führerscheinfix.de
Sven meint
29. März 2018 at 11:29
Hallo,
bedeutet das dann bei obiger Tätigkeit für den Transport einzelne Personen (behinderte oder ältere), dass hier kein Schein nötig ist.
Gerd l. meint
28. April 2019 at 19:53
Alles größer Blödsinn ab 9,Personen ist ein Omnibus Führerschein erforderlich !!! Mfg. Gerd L.