Das Wichtigste zum Führerscheinentzug wegen Punkten in Flensburg
Punkte aufgrund von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten haben unterschiedliche Tilgungsfristen.
Nach einer Ordnungswidrigkeit, die 1 Punkt nach sich zog, dauert es 2,5 Jahre.
Nach Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die 2 Punkte nach sich zogen, dauert es 5 Jahre.
Nach Straftaten, die 3 Punkte nach sich zogen, dauert es 10 Jahre.
In der Regel kommt es bei mindestens acht oder mehr Punkten zum Führerscheinentzug.
Nein. Wenn Sie beispielsweise die Punkte innerhalb eines großen Zeitraums gesammelt haben, kann es sein, dass Sie die MPU nicht besuchen müssen. Aber das entscheidet der Einzelfall.
Das Punktekonto ist voll und der Führerschein weg – Die MPU steht an
Punkte in Flensburg gibt es für so einige Vergehen im Straßenverkehr, sei es für das drastische Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, für einen Rotlichtverstoß oder die Tatbestände „Handy am Steuer“ und „Alkohol am Steuer“.
So können Autofahrer ganz schnell acht Punkte auf ihrem Punktekonto in Flensburg sammeln, sie bilden nämlich seit Mai 2014 die Obergrenze in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Inhalt
Punkte in Flensburg: Das Punktekonto ist erschöpft
Hat ein Fahrer nun acht oder sogar mehr Punkte bekommen, dann kann es sein, dass er eine MPU wegen dieser Punkte machen muss. In jedem Fall führt diese Anzahl der Punkte zu einem Führerscheinentzug bzw. zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dieser ist während einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten abzusitzen. In der Zeit darf der Fahrzeugführer kein Fahrzeug bedienen.
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis muss zudem ebendiese neu beantragt und dann durch die Fahrerlaubnisbehörde wiedererteilt werden. Den entsprechenden Antrag dafür können Sie aber auch schon vor Ablauf der sechsmonatigen Sperrfrist stellen. Manchmal ist das auch recht sinnvoll, da Ihnen hier die Fahrerlaubnisbehörde bereist mitteilen kann, ob in Ihrem Fall eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wurde.
MPU wegen Punkten – das muss nicht immer sein
Es wird nicht in jedem Fall wegen zu vieler Punkte eine MPU erteilt. Dafür kommt es stets auf den Einzelfall an. Deshalb sollten Sie sich bei der Führerscheinstelle erkundigen, ob Sie eine MPU wegen der vielen Punkte machen müssen oder nicht.
Haben Sie beispielsweise die acht Punkte über einen längeren Zeitraum gesammelt und dabei immer verschiedene Vergehen begangen, so kann es sein, dass Ihnen keine MPU droht. Häufig müssen aber ebenjene Fahrer damit rechnen, die die acht Punkte oder mehr in kürzester Zeit gesammelt haben. Doch auch Wiederholungstäter sind für eine MPU prädestiniert. Hierbei könnte Ihnen nämlich beharrliches Verhalten angelastet werden.
Unter Beharrlichkeit ist ein stures und ausdauerndes Verkehrsverhalten zu verstehen, bei welchem die Behörden vermuten, dass ein Fahrer sein Fehlverhalten nicht einsieht. Aufgrund dessen ordnen sie hier eine MPU an, bei der der Pkw-Führer sein Verhalten reflektieren und den Sachverständigen seine Einsicht und seine Verhaltensänderung beweisen soll.
Schlussendlich liegt die Entscheidung für eine MPU jedoch immer bei der jeweiligen Behörde. Die Frage, ob Ihnen eine solche droht, kann also nie pauschal beantwortet werden. Die Devise heißt also abwarten oder direkt bei der Führerscheinstelle anfragen.
www.fuehrerscheinfix.de/mpu/punkte
Besserungs- und Einsichtsphase: Die MPU-Vorbereitung
Um die MPU zu bestehen, ist eine entsprechende Vorbereitung nicht verkehrt. Hierbei können zukünftige MPU-Teilnehmer bereits einer verkehrspsychologischen Beratung beiwohnen und ihr Fehlverhalten erkennen sowie überdenken. Dabei können sie weiterhin bereits etwaige Vermeidungsstrategien entwickeln, um ihr Handeln in Zukunft und zu Gunsten der Verkehrssicherheit zu wandeln. Dabei kann es hilfreich sein, die Sachverständigen durch konkrete Argumente und Beispiele zu überzeugen.
Die Kosten für einen Vorbereitungskurs zu MPU belaufen sich allerdings auf etwa 1.000 Euro. Bei der MPU an sich müssen Sie mit Kosten um die 500 bis 600 Euro rechnen.
Unterschiede zur MPU wegen Alkohol und Drogen
Ist in Flensburg das Punktekonto voll, kann eine MPU genauso angeordnet werden, wie bei einer Trunkenheitsfahrt oder einer Fahrt unter Drogeneinfluss. Die meisten Leute denken zuerst gar nicht daran, dass die MPU auch wegen Punkten angewiesen werden kann. Hierbei handelt es sich aber um einen Irrtum. Fragen Sie deshalb bei der Führerscheinstelle nach, ob dies für Sie zutrifft.
Im ersten Moment vermuten Autofahrer, dass eine MPU wegen Punkten wesentlich leichter zu bestehen ist, als eine wegen Alkohol oder Drogen. Doch bei letzteren können auch medizinische Gutachten bezeugen, dass ein Fahrer abstinent ist. Bei zu vielen Punkten ist vor allem Ihre Überzeugungskraft relevant, denn eine Laboruntersuchung findet meistens bei der MPU wegen Punkten nicht statt.
Trotzdem ist eine Überprüfung der Fahreignung vorzunehmen, da der Fahrer aufgrund häufiger Verkehrsverstöße auffällig geworden ist. Am Ende zählt nämlich die Sicherheit im Straßenverkehr. Den Führerschein erhalten nur jene Fahrer zurück, die am Ende ein positives MPU-Gutachten in den Händen halten.
Verjährung und Abbau von Punkten
Mittels eines Punkteabbauseminars haben Sie die Möglichkeit einen Punkt abzubauen. Dies ist aber nur möglich, wenn Sie maximal fünf Punkte auf dem Punktekonto haben.
Zudem haben Punkte eine Verjährung:
- Punkteverfall in 2,5 Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen
- Punkteverfall in fünf Jahren, bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte nach sich ziehen
- Punkteverfall in zehn Jahren, bei Straftaten, die drei Punkte nach sich ziehen
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Ryan meint
4. Oktober 2023 at 10:09
Guten Tag. Ich habe in meiner Vergangenheit durch Straftaten wie zB Fahren ohne Fahrerlaubnis insgesammt 9 Punkte gesammelt. Ich hatte bislang noch keinen Führerschein. Ich habe vor ein paar jahren eine Speerfrist von einem Jahr erhalten die aber längst abgelaufen ist. Nun habe ich einen Antrag auf Klasse B gestellt. Meine Frage ist, werde ich zu 100% eine MPU wegen den Punkten machen müssen oder kann die Füherescheinstelle nach Ermessen entscheiden in dem Fall und mir dennoch den Führerschein gewähren ohne dass ich die MPU machen muss?.
Heike B. meint
9. August 2023 at 15:22
Anfrage
Ich habe 4 Punkte in Flensburg und musste jetzt durch eine Ordnungswidrigkeit meine Fahrerlaubnis an das zuständige Ordnungsamt schicken. Eine Verwarnung bzgl. des Punktestandes habe ich von meiner Führerscheinstelle auch bekommen. Da ich jetzt drei Monate zu Hause bin, nutze ich diese Zeit und nehme an einen Punkteabbauseminar teil. Die Psychologin hat im Gespräch gesagt, dass sie mir vielleicht eine MPU empfehlen würde und mir einen Flyer hier mitgegeben. Nun meine Frage: kann die Psychologin mir denn diese einfach vorschreiben und meine Führerscheinstelle darüber informieren? Es wurde meine Fahrerlaubnis nur eingezogen und nach 3 Monaten bekomme ich sie ohne Auflagen wieder.
Michael meint
26. Februar 2021 at 15:12
Hab mal eine frage und zwar hab ich meinen Führerschein vor 5 Jahren wegen Punkte abgeben müssen bin seit dem Fuß ganger und hab mir so nix verschulden lassen meine frage ist muss ich dennoch zur mpu wenn meine Punkte akte leer sein sollte oder kann ich diesen Dan wieder so ohne zur mpu zu gehe beantragen lg
B. B meint
21. Januar 2020 at 23:18
Guten Abend.. Ich hab mal eine frage.. Und zwar musste ich meinen Führerschein abgeben wegen 8 Punkten… 2mal Handy am Ohr… 1 mal wegen einer Ampel angefahren und weiter gefahren(fahrerflucht) 4mal geblitzt… Muss man da mpu machen…?
Jürgen meint
19. Oktober 2019 at 17:08
Hallo Team führerscheinfix,
Ich habe eine MPU Auflage bekommen wegen gespeicherte Verstöße von 5 Punkten. Geschwindigkeit 2014 und 2016 Alkohol 2019 mit 0,7 Promille. Kann ich dagegen juristisch vorgehen?
Jürgen
Alexandra meint
21. August 2019 at 6:21
Hallo,
Mich erwartet höchstwahrscheinlich eine MPU, weil ich mit 2,0 Promille auf dem Fahrrad erwischt wurde. Dies ist schon 1 Jahr her, jedoch habe ich gelesen, dass das manchmal sehr lange dauert, bis das Schreiben bzgl. MPU kommt.
Nun habe ich im letzten Jahr auch noch 3 Punkte wegen zu schnellen Fahrens/rote Ampel gesammelt. (3x 1 Punkt)
Wirken sich diese Punkte auch negativ auf die Alkohol-MPU aus oder läuft das unabhängig voneinander?
Vielen Dank im Voraus!
Eugen meint
5. August 2019 at 1:23
Servus! Führerschein seit Dezember beim behördlichen, 8 Punkten Geschwindigkeit Überschreitung was kommt noch auf mich zu? Danke voraus
fuehrerscheinfix.de meint
16. August 2019 at 15:55
Hallo Eugen,
haben Sie acht Punkte in Flensburg, kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Ob Sie eine MPU machen müssen, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Max meint
23. Juni 2019 at 16:27
Hallo,
2009 musste ich meinen Führerschein für ein Jahr abgeben, Trunkenheit am Steuer (1,2 Promille), zudem hatte ich es auch geschafft mein Punkte Konto auf 18 aufzufüllen.
Seit den letzten 8 Jahren lebe ich in Neuseeland und habe dort einen neuen Führerschein gemacht. Darf ich mit diesem in Deutschland nun Fahren oder muss ich eine wieder Erteilung beantragen.
Vielen Herzlichen Dank
Tola meint
20. Februar 2019 at 1:18
Hallo,
Ich habe 8 Punkte seit 2-3 Monaten. Die Führerscheinstelle will mir jetzt die Fahrerlaubnis entziehen. Mich droht eine MPU auch. Aber es werden 3 Punkte bei mir bis Oktober 2019 automatisch gelöscht sein. (1 Punkt wird schon in 4-5 Monaten glöscht). Meine Frage ist; ob ich meinen Führerschein an die Führerscheinstelle nicht schicke und abwarte, dass die Punkte in einpaar Monaten gelöscht sind und sodass ich keine MPU machen muss, sinnvoll wäre oder ob es sowas geht ?
Wie kann ich die ganze Unangenehmlichkeit umgehen?
Danke
Peter meint
6. November 2018 at 9:46
Hallo,
ich habe den Fall, das ich durch Trunkenheit am Steuer eine MPU machen muss. Durch das Vergehen habe ich auch zusätzlich 3 Punkte bekommen und stehe somit auf 7 Punkten in Flensburg.
Meine Frage nun, kann ich mit dieser MPU auch gleich mein Punktekonto von 7 auf 0 setzen, oder muss ich mir noch irgendwie einen Punkt „besorgen“?
Tom meint
13. August 2021 at 16:51
Hallo,
Nach einer MPU geht dein Konto wieder auf 0
VG
Michaela meint
3. August 2018 at 10:30
Hallo,
mein Freund musste wegen Alkohol am Steuer (1,5 Promille) letztes Jahr im Oktober seinen Führerschein abgeben. Im ersten Anschreiben des Gerichtes stand noch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, weil er noch ein paar Meter weitergefahren ist, dann aber angehalten. Die Gerichtsverhandlung war im Mai diesen Jahres und er wurde zu einem Bußgeld und weiteren 3 Monaten Führerscheinsperre verurteilt (also insgesamt war er dann 10 Monate ohne Führerschein). Das unerlaubte entfernen stand nicht mehr in der Anklageschrift und kam auch bei der Verhandlung nicht zur Sprache. Im Schreiben nach der Verhandlung stand es aber wieder drin, was wir nicht verstehen. Aber jetzt meine eigentliche Frage, wie viele Punkte gibt es insgesamt für die Alkoholfahrt und das unerlaubte Entfernen? Und werden diese dann zu den bereits 2 Punkten die er in Flensburg hat zugezogen? Die Sperrfrist läuft jetzt Ende August aus, kann es dennoch wegen der Punkte Schwierigkeiten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis geben?
Vielen Dank schon mal für Ihre Rückinfo.
Denis.S meint
23. Juli 2018 at 1:23
Hallo,
ich habe 7 Punkte erreicht und neulich einen weiteren Punkt bekommen. Da noch nicht über die Tat entschieden wurde und in 2 Wochen einer meiner 7 Punkte erlicht, wollte ich wissen ob der Führerschein jetzt weg ist. Da der Tattag noch bei 7 Punkten war, aber kein Urteil gefallen ist und in 2 Wochen ich 6 Punkte haben werde, ob das so Funktionieren würde.
Mit freundichen Grüßen
Maren meint
17. April 2018 at 22:33
Hallo
Mein Freund hat vor 24 Monaten sein Führerschein wegen 8 Punkte abgeben müssen.
Er wahr Lkw Fahrer und hat durch Zeitdruck die Geschwindigkeit nicht eingehalten und einmal Handy am Steuer. Er hat nie einen Brief wegen Punkte Abbau bekommen. Behörde sagte damals sie hätten ihn informiert. Er sollte mpu machen, dieses ist aus finanziellen Gründen leider bis heute nicht möglich gewesen.
Wie ist das wenn er jetzt nur seinen Pkw Führerschein wieder möchte ?
Muss er da auch Lou machen.
Vergehen wahren immer nur mit dem Lkw.
Danke für die antwort
Anja meint
23. März 2018 at 8:47
Hallo ich habe 2 Punkte in Flensburg einer verfällt am 12.8.2018 der andere am 9.5.2020 . Gestern hatte ich einen Unfall wo ich geblendet wurde von Sonne und ich eine rote Ampel übersah und eine Fußgängerin leicht angefahren habe! Glaub ich bekomme 3 Punkte! Jetzt geht es zum Staatsanwalt und wenn das verfahren eingestellt wird und es zu keiner Verhandlung kommt ,bekomme ich dann auch Punkte ? Bzw.wenn ich eine Strafe bekomme was dann?
Carla meint
29. Januar 2018 at 8:01
Ich wurde 2016 2x geblitzt (26km/h und 31km/h) und musste dann meinen Führerschein einen Monat abgeben bis Mitte Januar. 2017 wurde ich am 10. Dezember geblitzt… mit 21km/h zu viel und musste wieder meinen Führerschein abgeben bis Mitte Januar.
Und jetzt zwei Wochen nach der Abgabe bin ich innerorts mit 26km/h zu schnell in einen Blitzer gefahren.
Muss ich jetzt MPU machen?
Habe insgesamt 4 Punkte.
fuehrerscheinfix.de meint
26. März 2018 at 12:58
Hallo Carla,
ob eine MPU angeordnet wird lässt sich im Vorfeld schwer sagen, das es sich dabei meist um eine Einzelfallentscheidung der Führerscheinstelle handelt.
Ihr Team von führerscheinfix.de
A.U.S. meint
7. Dezember 2017 at 22:26
Guten Tag,
nach Fahrerlaubnisentzug, Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis und positivem MPU-Gutachten erfolgte die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Meines Wissens wird der Punktestand im Fahreignungsregister nach positivem MPU-Gutachten auf 0 Punkte gesetzt.
Gehe ich recht in dieser Annahme?!
Was passiert, wenn ich nun, nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis erneut punkterelevante Verkehrsordnungswidrigkeiten begehe?!
Werde ich dann wie jeder andere, der 0 Punkte im Fahreignungsregister hat, behandelt oder haben erneute punkterelevante Ordnungswidrigkeiten für mich aufgrund meiner Vorgeschichte andere fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen?!
Bitte um eine kurze Antwort!
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
P.S.: Nach Recherche im Internet habe ich erfahrren, dass es juristisch einen Unterschied zwischen Neuerteilung (nicht: Ersterteilung) und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug, Antrag auf (Neu- oder Wieder- ?!?! )Erteilung und positivem MPU-Gutachten gibt.
Sofern das stimmt, was meine Onlinerecherche ergeben hat, wir einem bei Neuerteilung im Gegensatz zur Wiedererteilung eine erneute zweijährige Probezeit auferlegt.
Davon war in meinem Falle nicht die Rede.
Kann ich also davon ausgehen, dass es sich in meinem Fall um eine Wiedererteilung (ohne erneute Probezeit) und nicht um eine (wie ich oben in meiner Fragestellung geschrieben habe) Neuerteilung (mit erneuter zweijähriger Probezeit) handelt?!
fuehrerscheinfix.de meint
18. Dezember 2017 at 11:56
Hallo A.U.S.,
nach einer MPU verliert man alle Punkte in Flensburg. Allerdings bleiben die Taten weiterhin in der Verkehrssünderkartei gespeichert und sind für Polizei und die Behörden einsehbar. Somit ist es durchaus möglich, dass sich die vergangenen Taten in manchen Fällen immer noch negativ auf zukünftigen auswirken.
Bei der Wieder- und Neuerteilung der Fahrerlaubnis gibt es keinen Unterschied, auch gibt es keine erneute Probezeit.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Manuel meint
15. Oktober 2017 at 16:17
Hallo, ich habe auch mal eine Frage
Mir wurde der Führerschein vor rund 5 Jahren wegen zu vieler Punkte entzogen.
2008: 0,57 Promille – 4 Punkte
2009: Grünpfeil nicht beachtet – 3 Punkte
2010: illegal Xenon-Licht verbaut – 3 Punkte
2011: Höchstgeschwindigkeit überschritten 30-40 km/h – 3 Punkte
ebenfalls im gleichen Jahr Höchstgeschwindigkeit um 21-25 km/h überschritten nochmal – 1Punkt
2012: Unfall gebaut durch Vorfahrt nehmen geahndet als Körperverletzung 5 Punkte
= insgesamt 19 Punkte nach der alten Reform
Hab dann versucht das ganze rauszuzögern „Gerichtsverfahren wegen dem letzten“ musste dann aber 2013 den Lappen abgeben.
Habe mich die letzten Jahre nicht weiter darum gekümmert weil ich den FS nicht unbedingt brauchte.
Mittlerweile weiß ich nicht mehr was mich damals geritten hat aber eins ist klar, so würde ich mich nicht mehr im Straßenverkehr verhalten. Habe nun bei der Führerscheinstelle nachgefragt wie der Ablauf ist, das ich meinen Führerschein wiederbekomme… die meinte MPU. Habe aber mir einen aktuellen Auszug aus dem FAER schicken lassen und da steht das ich 0 Punkte habe, weil alle schon verjährt sind. Angehängt sind ansonsten 2 Entscheidungen „sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubniss“ und „unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis“.
Meine Frage ist, ist es überhaupt rechtens das ich eine MPU machen soll, also ich meine auf welcher Grundlage wenn im FAER keine Punkte mehr eingetragen sind? Lohnt es sich hier jemanden einzuschalten der mit Verkehrsrecht auskennt? Ich kenne mich mit der Materie nicht so wirklich aus und irgendwie der widerspricht sich vieles.
Würde mich über eine Rückantwort freuen. Mit freundlichen Grüßen, Manuel
fuehrerscheinfix.de meint
16. Oktober 2017 at 9:08
Hallo Manuel,
eine MPU-Anordnung ist gerechtfertigt, wenn Sie die Fahrerlaubnis erneut beantragen.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Moris meint
25. September 2017 at 19:45
Hallo,
mir wurde den Führerschein den ich im Jahr 2008 erworben habe wegen Erreichung der 8 Punkte in November 2016 entzogen.
Nach 6 Monate Sperrfrist konnte ich zur MPU und ohne Vorbereitung natürlich negativ ausgefallen.
Jetzt habe ich wieder einen neuen Antrag gestellt und mache gerade die Vorbereitung auf die MPU bei einem Fahrlehrer der mir von der MPU Stelle empfohlen worden wurde.
Meine Frage : Kann die Vorbereitung von einem Fahrlehrer absolviert werden oder muss sie bei Verkehrspsychologen gemacht werden?
Die Empfehlung im negativen Gutachten hieß : ich soll mich an einem Verkehrspsychologe wenden um die Sachen zu korrigieren…
Gibt es Webseiten wo man Maßnahmen um Tempolimit nicht zu überschreiten finden kann oder welche Maßnahmen werden sie empfehelen um die Geschwindigkeit nicht zu überschreiten.
VG
Moris
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 10:45
Hallo Moris,
der Vorbereitungskurs für eine MPU ist kein offizielles Programm, sondern ein freiwilliges Zusatzangebot. Deswegen heißt es bei Ihnen auch „Empfehlung“.
Es empfiehlt sich jedoch, dieses zu absolvieren, weil es die Chancen auf ein Bestehen erhöht. Wenn Sie dazu neigen, die Geschwindigkeit zu überschreiten, dann können Sie über solch ein Angebot Ursachenforschung betreiben und Lösungen erarbeiten. In der Regel können auch Fahrlehrer solch eine Vorbereitung absolvieren. Möchten Sie sich über Vekehrspsychologen in Ihrer Nähe informieren, können Sie dies in der Regel bei einer Fahrerlaubnisbehörde in Ihrer Nähe, einer Fahrschule und unter Umständen auch beim TÜV erfragen.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Ralf K. meint
16. September 2017 at 0:14
Hallo,
eine Frage zur Überliegefrist. Die Tilgungsfrist beginnt bekanntlich mit dem Datum der Rechtskraft.
Gilt das dann auch für die Überliegefrist, oder ist es da das Datum der Tat?
Das wiederum würde bedeuten, dass die 2,5 Jahre Tilgungsfrist im Grunde auch 2,8 Jahre sein kann, wenn zwischen Tat und Rechtskraft die maximal mögliche Zeit von 3 Monate liegt aber das wäre eigentlich nicht mehr getreu dem Gesetzestext, da ja dort von 2,5 Jahren die Rede ist und nicht von 2,5 bis 2,8.
Freundiche Grüße
Ralf K.
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 10:12
Hallo Ralf K.,
die Überliegefrist ist eher eine behördliche Sache, sie hat in dem Sinne nichts mit der Tat an sich zu tun.
Wenn eine Tat nach einem bestimmten Zeitraum verjährt ist, ist diese zwar offiziell aus dem Register gelöscht, kann aber noch für zwölf weitere Monate nach dem Verjährungsdatum bei Bedarf „wiederhergestellt“ werden. Das hat damit zu tun, dass Behörden nun einmal Bearbeitungszeit haben und für eine Sanktion der Tattag gilt – angenommen, eine Person hat bereits sieben Punkte und hätte einen weiteren angesammelt, welcher einen Fahrerlaubnisentzug zur Folge hätte. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung mag sich dieser Kontostand eventuell durch Verjährung verringert haben, der Bearbeiter kann dann aber durch die Überliegefrist nachvollziehen, wie der Kontostand zum Tatzeitpunkt war.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Andrei meint
29. August 2017 at 19:12
Hallo zusammen,
mein Führerschein wurde mir vor ca, zwei Jahren abgenommen wegen zu vielen Punkten und ich habe von der Behörde einen Brief bekommen wo geschrieben steht das ich eine MPU machen soll. Könnt Ihr mir sagen ob ich bei der MPU trotzdem den Alkohol und Drogen Test machen soll oder muss obwohl ich nichts damit zu tun hatte?
Danke im voraus
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 9:25
Hallo Andrei,
wahrscheinlich schon. Mit Bestimmtheit können wir das nicht sagen, aber Sie sollten mit einem Alkohl- bzw. Drogentest rechnen, auch wenn Ihre Punkte nicht wegen solcher Delikte angefallen sind.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Ferid meint
9. August 2017 at 22:08
Hallo liebe Freunde von Führerscheinfix
Ich habe 2010 mein Führerschein abgegeben wegen zu viele Punkte schnellfahren und telefonieren am Steuer. Jetzt sind 7 Jahre vergangen habe bei kraffahrt Bundesamt fahreignungsregister Auskunft beantragt und es bekommen. Nach neuem Punktesystem habe ich nur 2 punkte auf Konto. Und meine letzte tat war 2012 fahren ohne Führerschein aber wurde mit einer Geldstrafe 400 Euro und KEINE fahrsperre beurteilt. Meine Frage ist muss ich, obwohl ich nur 2 Punkte habe nach 7 Jahren trotzdem eine MPU machen,oder kann ich mein Führerschein auch einfach neu machen ? Ohne MPU.?
Danke im vorraus.
fuehrerscheinfix.de meint
14. August 2017 at 12:54
Hallo Ferid,
in dieser Situation ist eine Anordnung zur MPU möglich, diese muss aber nicht zwingend erfolgen.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Kai meint
13. Juli 2017 at 11:17
Hallo,
Habe folgendes frage:
Mir wurde meinen Führerschein vor 14 Jahren entzogen , da mein Punktekonto in flensburg voll war ( 18 Punkte ).
Keine Punkte wegen Drogen oder Alkohol
Nur wegen kleinen Geschwindigkeitsverstösen .
Habe mir nichts zu Schulden kommen lassen , führungszeugnis ist sauber
Aber laut straßenverkehrsamt habe ich einen Eintrag in Flensburg , habe aber die 14 Jahre nichts gemacht , wie kann das sein ???
Muß ich jetzt noch eine MPU machen ?
Und kann ich meinen Führerschein wieder bekommen ??
Mit freundlichen Grüßen Kai
fuehrerscheinfix.de meint
17. Juli 2017 at 8:50
Hallo Kai,
welche Auflagen mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verbunden sind, liegt im Ermessen der Behörde.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Tanjab.75 meint
18. Mai 2017 at 17:29
Habe seit 23 Jahre keinen fü èr erschein mehr wegen 29 Punkte ich wollte ihn mit 18 Punkte noch nicht abgeben daher kommen noch die 11 Punkte dazu.Meine frage sind die Punkt nach den 23 Jahre verjährt und ob ich jetzt den fü erscheint einfach wieder machen darf.ich habe mir in den Jahren nichts zu Schulden kommen lassen..LG Dieter
fuehrerscheinfix.de meint
24. Mai 2017 at 8:41
Hallo Dieter,
die Punkte sollten in Ihrem Fall in der Tat verjährt sein. Allerdings werden Sie, um einen neuen Führerschein zu bekommen, erneute theoretische und praktische Prüfungen absolvieren müssen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Adrian meint
19. April 2017 at 11:48
Guten Tag, ich habe heute (19.04.2017) ein Schreiben, in dem mich über 8 Punkte (Geschwindigkeit) informiert hat. Wie kann ich in diesem Fall schneller den Führerschein wieder zu haben?
fuehrerscheinfix.de meint
27. April 2017 at 8:52
Hallo Adrian,
mit dem Entzug der Fahrerlaubnis wird Ihnen ebenfalls die Dauer der Sperrfrist mitgeteilt. 3 Monate vor Ablauf der Frist können Sie bereits einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. Eine Beschleunigung des Verfahrens ist in der Regel nicht möglich.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Adrian meint
14. Mai 2017 at 11:02
Hallo, hier Adrian wieder. Also, der Führerschein wurde entzogen und muss ich mich für MPU anmelden. Any Tips / Bücher / Websites für Vorbereitung/Prüfung? Thanks.
fuehrerscheinfix.de meint
18. Mai 2017 at 8:46
Hallo Adrian,
worauf Sie bei der Vorbereitung für die MPU achten sollten, können Sie hier nachlesen: MPU-Vorbereitung
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de