Eine medizinisch-psychologische Untersuchung – kurz MPU – hat verschiedene Ursachen. Doch der häufigste und bekannteste Grund dafür, dass eine MPU angeordnet wird, ist wohl wegen eines Alkoholdeliktes im Straßenverkehr. Viele Fahrer denken zudem, dass nur wegen Alkohol eine MPU droht. Doch das ist nicht so. Sie kann genauso aufgrund von
- Drogen,
- körperlichen Einschränkungen,
- geistigen Barrieren und
- zu vielen Punkten
angeordnet werden. Hierzu zählen folglich insbesondere solche Beschränkungen, die die Fahreignung der Personen in Frage stellen. Bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung gilt es jedoch, diese Eignung zum Fahren zu überprüfen, um eine Gefährdung auszuschließen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Dieser Ratgeber geht aber ausschließlich auf das Thema „MPU wegen Alkohol“ ein. Erhalten Sie hier also alle wichtigen Informationen dazu, ab wann mit einer MPU wegen Alkohol zu rechnen ist, wie viel sie kostet und welche Tests währenddessen zu erwarten sind.
MPU wegen Alkohol: Das Wichtigste in Kürze
1. Ab wie viel Promille droht eine MPU wegen Alkohol?
In der Regel wird eine MPU ab 1,6 Promille angeordnet, in einigen Bundesländern allerdings auch bereits ab 1,1 Promille.
2. Wie läuft eine Alkohol-MPU ab?
Die MPU besteht aus vier Teilen: Zunächst müssen Sie einen allgemeinen Fragebogen zu Ihrer Person ausfüllen, danach folgt die medizinische Untersuchung (inklusive der Kontrolle der Leberwerte) und der Leistungstest. Am Ende findet die verkehrspsychologische Untersuchung (Gespräch mit dem MPU-Gutachter) statt.
3. Was kostet die MPU?
Die Nettokosten für eine MPU, die aufgrund von Alkohol angeordnet wurde, betragen 338 Euro. Hinzu kommen jedoch Kosten für die MPU-Vorbereitung, die je nach Anbieter unterschiedlich hoch sein können.
Inhalt
Video: Überschreiten der Promillegrenze
Ab wie viel Promille droht die MPU?
In Deutschland ist die sogenannte 0,5-Promillegrenze einzuhalten. Das bedeutet, bis 0,49 Promille passiert einem Autofahrer in der Regel nichts. Erst ab 0,5 Promille gibt es laut dem Bußgeldkatalog Strafen:
- Verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Verstoß: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- Verstoß: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
So sieht sich der Führerschein bei Alkohol am Steuer auch in Gefahr. Es droht jedoch nicht immer nur ein Fahrverbot. Ist der Alkoholgehalt im Blut nämlich über 1,09 Promille, dann kommt es zum Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer.
Die MPU-Promillegrenze liegt allerdings in der Regel bei einem Blutalkoholgehalt von 1,6. Das heißt, ab diesem Wert ist eine MPU in jedem Fall ratsam.
Anders sieht es aus, wenn ein Fahrer ab 0,3 Promille eine Gefährdung im Verkehr verursacht. Dann drohen auch hier bereits gleich drei Punkte in Flensburg. Dies zeigt, dass bei Sanktionen im Verkehrsrecht eigentlich nie pauschalisiert werden kann. Aufgrund des Genusses von Alkohol kann eine MPU durchaus auch schon eher angeordnet werden. Das ist immer je nach Einzelfall zu entscheiden. War die Auffälligkeit im Verkehr enorm und es kam zudem zu einer drastischen Gefährdung, dann kann die MPU auch schon ab 1,1 Promille veranlasst werden; theoretisch auch bei einem noch niedrigeren Promillewert. Dies liegt im Ermessen der Behörden.
Übrigens: Komplett nüchtern, müssen Fahranfänger sowie Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bleiben. Sie haben eine 0,0-Promillegrenze einzuhalten und dürfen daher gar keinen Alkohol vor dem Fahren zu sich nehmen.
MPU-Test – Blutwerte, Leberwerte, Haaranalyse & Co.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist wie bei der MPU wegen Punkten und anderen Anlässen für die MPU-Teilnahme in vier Untersuchungsbereiche gegliedert:
- Schriftlich auszufüllender Fragebogen
- Medizinische Untersuchung
- Leistungstest
- Verkehrspsychologische Untersuchung
Bei einer MPU wegen Alkohol ist die medizinische Untersuchung von großer Bedeutung. Hier wird anhand von medizinischen Tests kontrolliert, ob der Fahrer ein Alkoholproblem hat oder nicht. Von diesen Ergebnissen kann das Bestehen der MPU abhängen. Dafür kann einerseits kontrolliertes Trinken oder aber sogar ein gänzlicher Abstinenznachweis gefordert werden. Was bei Ihnen der Fall ist, das wird Ihnen dann entsprechend mitgeteilt.
Kontrolliertes Trinken bei der MPU?
Ob bei Ihrer MPU „kontrolliertes Trinken“ zu einem positiven Gutachten führt, hängt von verschiedenen Umständen ab. Kontrolliertes Trinken bedeutet jedoch nicht, gänzlich auf Alkohol verzichten zu müssen. Gerade eben weil in unserem Kulturkreis der Genuss von Alkohol zu einer allgemeinen Akzeptanz führt, ist das Trinken in Maßen natürlich niemandem zu verdenken.
Alkohol beim Fahren mit dem Auto ist hingegen zu unterlassen, denn ein solches Verhalten kann gefährlich bis tödlich enden. Kann der MPU-Teilnehmer den Verkehrspsychologen davon überzeugen, dass er in der vergangenen Zeit zwischen Anordnung und Durchführung der MPU Alkohol bedacht durch kontrolliertes Trinken zu sich genommen hat, dann stehen die Chancen für ein positives Gutachten gut.
Letztlich kommt es dabei aber trotzdem auf die Glaubwürdigkeit des Fahrers an. Bestimmte Fallgeschichten können dabei unterstützend mitwirken. Weiterhin ist es auch wichtig, wie der Fahrer die Fragen bei der MPU zum Alkohol beantwortet.
Folgende Tipps sind beispielsweise beim kontrollierten Trinken zu beherzigen:
- Trinken nur bei geplanten Anlässen, davon wenige pro Jahr
- Zwischendurch stets auch alkoholfreie Getränke zu sich nehmen
- Nicht mehr als bis zu einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille Alkohol konsumieren
- Bei geplanten Trinkanlässen nie mit dem Auto ankommen
- Planung der Hin- und Rückfahrt im Voraus
Manchmal wird auch ein Trinktagebuch vom Teilnehmer verlangt. Kontrolliertes Trinken sollte mindestens sechs Monate lang aufrechtgehalten worden sein. Bei Problemen können Betroffene an ambulanten Programmen in der Gruppe oder auch einzeln teilnehmen. Solche sind gemäß der gesetzlich festgelegten Gesundheitsförderung im Sozialgesetzbuch anzubieten. Einige Krankenkassen unterstützen diese Kurse. Informieren Sie sich also online oder direkt bei Ihrer Krankenkasse, welche Möglichkeiten sich dazu in Ihrer Stadt bieten.
MPU bestehen mit Abstinenznachweis bei Alkohol
Gerade jene Personen, die nun schon zum 2. Mal eine MPU wegen Alkohol machen müssen, sollten eher mit gänzlicher Abstinenz in der Untersuchung überzeugen. Auch hier bietet sich ein Kurs in einer Suchtberatungsstelle an. Das Führen eines Trinktagebuches ist in diesem Fall ein Muss.
In manchen Fällen wird der Abstinenznachweis für die MPU von Anfang an verlangt. Liegen bei dem Betroffenen nämlich bereits offensichtliche Missbrauchsmuster vor, dann ist ein vollkommener Alkoholverzicht unabdingbar. Kontrolliertes Trinken hilft dann nicht weiter, wenn der Fahrer die MPU bestehen will. So ist es wichtig, insbesondere im Untersuchungszeitraum komplett auf Alkohol zu verzichten. Das bedeutet, dass auch kleine Mengen untersagt sind. Ein Schuss Rotwein in der Soße ist dann genauso tabu, wie ein Stückchen Schwarzwälder Kirschtorte.
Um die Abstinenz nachzuweisen werden Tests beim Fahrzeugführer durchgeführt:
- MPU-Haaranalyse wegen Alkohol
- MPU-Urinscreening wegen Alkohol
- MPU-Bluttest wegen Alkohol
Kontrolle der Leberwerte bei der MPU
Um die Leberwerte bei Alkohol für die MPU zu checken, kommt es meistens zu einer Blutabnahme. Hier erkennen die Gutachter eventuelle Rückstände in Folge eines verstärkten Konsums. Dennoch gelten die Leberwerte bei der MPU mittlerweile als nicht mehr allzu zuverlässig. Eine starke Schädigung der Leber liegt indes vor, wenn ein starker Alkoholmissbrauch besteht. Trotzdem können die Werte natürlich als Nachweis im MPU-Verfahren genutzt werden. Als alleinige Information zur Fahrtauglichkeit einer Person reichen sie jedoch nicht aus.
MPU-Haaranalyse und Urinanalyse
Mithilfe der Nieren baut der menschliche Körper alkoholische Substanzen ab. Diese werden dann als Fremdstoffe aus dem Blut ausgesiebt und ausgeschieden. Daher können Alkohol, aber auch Drogen, noch einige Stunden bis Tage im Urin nachgewiesen werden. Aus diesem Grund wird für die MPU gern ein Urinscreening vorgenommen.
Wie lange etwaige Substanzen im Urin nachweisbar sind, kommt häufig auf die Dosierung an. So kann bei der MPU wegen Alkohol auch teilweise ein Drogentest unternommen werden, da alle fremden Stoffe sowohl im Urin als auch in den Haaren nachgewiesen werden können. In der Regel erfolgt pro halbes Jahr viermal und pro ganzes Jahr sechsmal eine Urinabgabe.
Für die Haaranalyse muss ein Haar mindestens drei Zentimeter lang sein. Zudem darf es nicht behandelt – also gefärbt, getönt oder gebleicht – sein. So kann eine einzige Haaranalyse ausreichen, um eine mehrmonatige Abstinenz nachzuweisen. Außerdem ist die Haaranalyse oft preiswerter als das Urinscreening.
MPU wegen Alkohol: Diese Fragen könnten auf Sie zukommen
Der Verkehrspsychologe befragt seinen Patienten ausführlich. Dazu wird er eine Art MPU-Fragebogen zum Thema „Alkohol“ mit ihm durchgehen. Mitunter können auch bereits zu Beginn beim schriftlichen Interview diverse Fragen zum Trinkverhalten auf Sie zukommen.
Fragen, die bei der MPU wegen Alkohol zum Beispiel gestellt werden könnten:
- Beschreiben Sie bitte den Tattag samt Tathergang, an dem Sie mit Alkohol am Steuer auffällig geworden sind.
- Warum haben Sie an dem Tag Alkohol getrunken?
- Wie viel Alkohol hatten Sie zu sich genommen?
- Weshalb sind Sie alkoholisiert ins Auto gestiegen?
- Haben Sie versucht, die Alkoholfahrt zu vermeiden?
- Wann hatten Sie den allerersten Kontakt mit Alkohol?
- Tranken und trinken Sie regelmäßig?
- Wann, mit wem und wie viel tranken Sie?
- Wie oft waren Sie zuvor schon alkoholisiert im Straßenverkehr mit dem Auto unterwegs, ohne erwischt zu werden?
- Hatte Ihr Trinkverhalten bereits Auswirkungen auf Ihr Leben?
- Haben Sie schon einmal versucht, komplett auf Alkohol zu verzichten?
- Haben Sie schon einmal die Kontrolle über Ihr Trinkverhalten verloren?
- Nehmen Sie heute noch Alkohol zu sich?
- Wenn ja, wann und wie viel?
- Wann tranken Sie zuletzt Alkohol?
- Aus welchen Gründen trinken Sie heute alkoholische Getränke?
- Mit welchen Mitteln haben Sie versucht Ihr Trinkverhalten zu ändern?
- Wie haben Sie die Phase der Umstellung erlebt?
- Hat sich Ihre Verhaltensänderung schon auf Ihr Leben ausgewirkt?
- Können Sie mit Sicherheit sagen, dass Sie nicht mehr in alte Verhaltensmuster zurückfallen?
- Mit welchen Mitteln können Sie Ihr jetziges Trinkverhalten beibehalten?
Selbstreflexion: Die beste Medizin
Was ist die beste MPU-Vorbereitung bei Alkohol? Grundsätzlich ist es bei einer MPU immer gut, selbst einmal ehrlich über sein Verhalten im Straßenverkehr nachzudenken. Wichtig für die Vorbereitung ist nämlich eine individuelle Gestaltung der eigenen Persönlichkeit. Überlegen Sie, wie es so weit kommen konnte und was Sie falsch gemacht haben. In dem Zusammenhang ist es ebenso von Relevanz Strategien zu entwickeln, wie Sie Ihr Verhalten bessern und wandeln können.
Suchen Sie sich Hilfe, wenn Sie nicht mehr weiter wissen – vor allem dann, wenn Sie bei sich ein Alkoholproblem entdecken sollten, denn damit greifen Sie Ihre Gesundheit an. Denn der Führerscheinentzug durch den Alkohol und die MPU bilden nur den Anfang. Sehen Sie dies als Warnung. Vorbereitungskurse für die MPU werden von verschiedenen Anbietern angeboten. Dazu gehört der TÜV oder die DEKRA.
MPU-Kosten bei Alkohol
Die Kosten für eine MPU wegen Alkohol belaufen sich auf derzeit 338 Euro netto – also rund 400 Euro brutto (Stand November 2015). Hinzu kommen Kosten für Urin- und Haarproben, die sich je nach Anbieter zwischen 200 und 600 Euro einpegeln. Je nachdem, ob Sie sich außerdem für die Teilnahme bei einem Vorbereitungskurs entscheiden, würden hier noch einmal circa 1.000 Euro hinzukommen. Im Groben müssen MPU-Teilnehmer wegen Alkohol also mit insgesamt mindestens 600 bis 1.000 Euro rechnen.
MPU wegen Alkohol umgehen?
Die Verjährung für die MPU bei Alkohol liegt bei 15 Jahren. So lange würden Sie weder Fahrerlaubnis noch Führerschein besitzen. Es ist allerdings nicht sicher gesagt, dass dann tatsächlich keine MPU wegen Alkohol mehr folgt. Diese Entscheidung obliegt der Behörde.
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Peter meint
29. November 2018 at 9:34
Habe den Führerschein 2 Mal abgeben müssen 1.mal 0.56 Promille 2.mal 0.68 Promille mit MPU
Jetzt nach 5 Jahren mit 1,2 Promille
Muss ich jetzt 1 Jahr lang Abstinenz nachweisen oder reichen auch schon 6 Monate
Benjamin meint
27. November 2018 at 13:59
05/2016 mit 1,2 Promille erwischt.
6 Monate Führerscheinentzug ohne MPU
11/2016 Führerschein zurück erhalten
10/2018 mit 1,4 erwischt
Mit was kann ich rechnen?
Bitte um Rückmeldung.
Vielen Dank
Bjarne meint
23. November 2018 at 10:53
Hallo,
2004 wurde mir der Fs wegen cannabiskonsum in der Probezeit entzogen.
2011, Neuerteilung nach bestandener Mpu.
Jetzt angehalten worden mit 1,45 Promille. (Bayern)
Gelte ich als Wiederholungstäter ?
Und ist die Mpu somit zwingend erforderlich?
Danke für Feedback
Fatlinda meint
12. November 2018 at 23:12
Hallo guten Abend ich hatte 2009 mit 1,54 Promille eine MPU machen müssen. 2010 neuer Führerschein jetzt vor kurzem mit 0,8 Promille kontrolliert warum kam jetzt Bußgeldbescheid 500 € Strafe und nur 1 Monat Fahrverbot also nicht als Wiederholungstäter eingestuft. Und wie sieht es mit MPU aus erwarte ich dir wieder?
Ricardo meint
24. Oktober 2018 at 21:04
Hallo , bin letztes jahr einmal im Februar 2017 mit 0,5 Promille erwischt wurden und im mai 2017 wieder zum zweiten mal erwischt wurden , die strafen habe ich bezahlt auch Fahrverbote über 1 monat & 3 monate gehalten , jetzt bekomme ich ein Brief von der Führerscheinstelle wegen mpu Gutachten, also bin total verwirrt? Bitte um Beratung
Adam meint
2. Mai 2018 at 19:31
Hallo ich habe eine Frage mit was muss ich rechnen ?
Bin Auto gefahren hatte beim pusten 1 Promille ab zu Wache Blut Abnahme 1,41 Promille
Führerschein entzogen
Jetzt muss der Richter entscheiden was auf mich zukommt.
Seit 22 Jahren im Führerschein Besitz und noch nie mit dem Gesetz was gehabt !
Womit muss ich nach den neuen Regeln rechnen ? Es ist am 28.12.2017 passiert warte immer noch auf die Entscheidung
Rüdiger H. meint
24. April 2018 at 19:53
Ist es eigentlich Pflicht, während der Dauer einer MPU auch in eine Selbsthilfegruppe zu gehen?
Dom meint
18. April 2018 at 23:23
Hallo,
wird in einer Alkohol-MPU bei der Blutabnahme auch auf THC getestet?
Richard meint
12. März 2018 at 22:47
Guten Tag,
Ich wurde Anfang 2017 mit 2,15 Promille auf dem Fahrrad erwischt. Die Polizei sagte, dass ich gefahren sei, ich jedoch, dass ich nicht gefahren sei. Vor 2 Wochen wurde dann das Verfahren eingestellt ohne weitere Auflagen. Vor Gericht wurde auch nichts zur MPU gesagt und im anschließenden Brief ebenso nicht.
Nun meine Fragen: Muss ich überhaupt zur Alkohol -MPU? Muss es zwingend gesagt werden? Wie lange könnte es dauern, bis ich von einer möglichen MPU erfahre? Wird bei einer Alkohol MPU auch nach THC im Organismus gesucht?
Danke im Voraus.
LG Richard
derya meint
10. März 2018 at 18:15
Mein Mann ist erwischt worden in der Probe Zeit 1.7 Wir haben von Gericht 2000euro und 8 Monate Führerschein weg ich wollte fragen was komt noch auf uns zu ob er ein mpu machen muss danke
Dieter P. meint
7. März 2018 at 17:59
Mein Enkel hat alle auflagen zur MPU erfüllt.Urinproben,immer abgegeben o% ergebnisse immer .die mpu prüfung bestanden.Hatte aber vor wochen eine starke erkältung und bekam medikamente.angeblich sind seine leberwerte zu hoch.Wieso nochmal eine untersuchung.Das ist doch nur Geldschneiderei,der Staat verdient sich dumm und dämlich an diese Menschen,da wird ja ein Dieb milder bestarft.Untersuchung soll naochmal 49 euro kosten.
kingkong meint
14. Januar 2018 at 21:07
Ich hatte einen unfall mit 0.86 promille ist eine mpu erfoderlich?
fuehrerscheinfix.de meint
19. März 2018 at 13:03
Hallo,
da kommt auf die weiteren Umstände an, z. B. ob Sie schon einmal alkoholauffällig im STraßenverkehr waren. Bei erstmaliger Auffälligkeit wird in der Regel bei 0.86 noch keine MPU angeordnet.
Ihr Team von führerscheinfix.de
Kerstin meint
22. November 2017 at 22:55
Hallo,
habe 1998 meinen Führerschein (wegen Alkohol abgeben müßen. Strafe-K Geldstrafe und MPU angeornet)
Die MPU ist ja nach 15 Jahren vejährt. Möchte meinen alten Füherschein jetzt wieder beantragen und was kostet das (Land Berlin)
Muß ich dann jetzt einen neuen Führerschein machen?
Vielen Dank an euer Team
fuehrerscheinfix.de meint
15. Dezember 2017 at 14:17
Hallo Kerstin,
die Neubeantragung des Führerscheins erfolgt bei der Führerscheinbehörde und kostet ca. 50€. Nach 19 Jahren ohne Fahrpraxis ist es aber sehr wahrscheinlich, dass Sie Ihren Führerschein komplett neue machen müssen. Dies erfragen Sie am besten bei der zuständigen Behörde.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Tim meint
17. Oktober 2017 at 23:07
Hallo
ich habe eine Freund der wurde mit 1,4 Promille erwischt hat 11 Monate Fahrverbot bekommen. Die Strafe ist jetzt vorbei.
Aber jetzt will die Führerscheinstelle im den Führerschein aber nicht zurück geben da er in dem Jahr noch 2 Strafanzeigen unter Alkoholeinfluss begangen hat. Strafanzeigen haben aber nichts mit Straßenverkehr zu tun. Ist das in Ordnung dürfen die so Entscheiden ?
fuehrerscheinfix.de meint
6. November 2017 at 8:49
Hallo Tim,
bei Delikten unter Drohen- oder Alkoholeinfluss wird oft die Führerscheinstelle informiert, da die Fahreignung des Betroffenen zweifelhaft sein könnte. In dem Fall wird der Führerschein erst einmal nicht zurück erteilt und häufig ein ärztliches Gutachten oder eine MPU angeordnet.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Suli meint
21. September 2017 at 13:02
Hallo könntet ihr bitte die § benennen die es erlauben nach ermessen auch weit unter 1,6%o eine mpu zu rechtfertigen.
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 10:23
Hallo Suli,
dafür gibt es keine gesetzliche Regelung. Eine MPU ist grundsätzlich Ermessenssache und kann immer dann angeordnet werden, wenn berechtigte Zweifel an der Tüchtigkeit eines Fahrers bestehen.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
margit meint
14. September 2017 at 0:13
Hallo, habe da folgende Frage, ich bin alkoholkrank und hatte nach 9 Jahren einen Rückfall, bon dann unter Restalkohol und Nachtrunk Auto gefahren, habe 2 Autos leicht beschädigt wurde durch Passanten aufgehalten und Polizei wurde geholt, 2,8 promille. Habe mich gleich in die Entgiftung begeben und habe mit einer ambulanten Therapie begonnen, mit welcher Strafe muß ich rechnen, kann ich schon während der Sperrfrist die Abstinenz nachweisen, vielen Dank
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 10:04
Hallo Margit,
Sie werden mit Sicherheit die Auflage für eine MPU erhalten und Ihnen wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Fahrerlaubnis entzogen. Daneben wird auch eine Geldbuße und Punkte anfallen – da Sie zwei Wagen angefahren haben, wird Ihnen zusätzlich zu der konkreten Sachbeschädigung auch Gefährdung unterstellt werden. Dass Sie sich direkt in eine Therapie begaben, ist sehr löblich, wird diese Strafe jedoch nicht abmildern. Wann Sie einen Abstinenznachweis erbringen müssen, wird Ihnen mitgeteilt.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
camilla meint
15. August 2017 at 17:10
Hallo liebes Team,
habe vor 2 Jahren meinen Führerschein verloren, da ich mit 1,34 Promille erwischt wurde, habe 2 parkende Autos leicht beschädigt.
3 Monate zuvor habe ich auch , ohne Alkohol, beim rückwärts ausweichen 2 parkende Autos leicht beschädigt und da ich dies nicht gleich bemerkt hatte, bin ich zu meinem Termin gefahren und sah, das mein Spiegel umgeklappt war. Also fuhr ich zur Polizei und zeigte mich selbst an.
Dennoch wurde mir Fahrerflucht vorgeworfen.
Nun steht die MPU an, ich hatte diese aus psychischen Gründen verschoben.
Ich habe 6 Monate nichts getrunken und danach das KT eingeübt. Habe auch 1 Jahr einen MPU Berater in Anspruch genommen, das war sehr hilfreich.
Das ist nun auch schon 4 Monate her!
Ich habe schon wieder große Angst vor der MPU, weil ich befürchte das meine Chance gering ist und nicht weiß, ob ich noch außer der Blutwerte andere Nachweise erbringen sollte?
Könnt Ihr mir etwas raten?
Wann bin ich gut genug vorbereitet?
fuehrerscheinfix.de meint
21. August 2017 at 11:50
Hallo Camilla,
vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, Rechtsberatungen zu erteilen.
Die Inanspruchnahme eines MPU-Beraters ist grundsätzlich jedoch eine gute Wahl. Es gibt in dem Sinne jedoch keinen Richtwert, ab wann man gut genug auf eine MPU vorbereitet ist. Angst vor einem Versagen zu haben ist völlig normal. Neben einem erneuten Konsultieren einer MPU-Beratung könnten Sie zudem eine psychologische Beratung in Anspruch nehmen, um allgemeine Beklemmungsgefühle abzubauen.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Heinz1983 meint
8. August 2017 at 5:08
Hallo,
Ich habe wegen mehreren Straftaten in Verbindung mit hohem Alkoholkonsum meinen Führerschein 2011 verloren. War zu dem Zeitpunkt nicht mehr in der Probezeit. Habe jenen dieses Jahr dank positiver MPU (vor ca. 2 Monaten) wieder erhalten. Ich wurde heute Nacht kontrolliert und musste pusten. Ergebnis war 0,24 Promille. Die Polizeibeamten gaben mir meinen Führerschein wieder und meinten ich solle mit Alkoholkonsum in Verbindung mit Autofahren vorsichtig sein. Sind jedoch nicht weiter drauf eingegangen und ließen mich weiter fahren. Hierzu hätte ich 2 Fragen:
1. Habe ich in irgend einer Form Konsequenzen zu erwarten?
2. Wird dieser Wert an die FSS weitergegeben?
Danke im Voraus,
Heinz
fuehrerscheinfix.de meint
14. August 2017 at 12:52
Hallo Heinz,
da Ihr Wert unter 0,3 Promille lag, sollten keine Konsequenzen folgen.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Bvb1982 meint
24. Juli 2017 at 21:05
Hallo ich wurde im Dezember 2012 mit 0,39 mlg gemessen , das waren 500 Euro Geld Strafe plus 1 Monat Fahrverbot , am 17.6.2017 wurde ich von der Polizei angehalten , wurde mitgenommen zur wache, das Ergebnis wahr 0,25 mlg Alkohol was droht mir jetzt . Führerschein Erwerb 2001
fuehrerscheinfix.de meint
7. August 2017 at 12:18
Hallo Bvb1982,
0,25 mlg entspricht in etwa 0,5 Promille. Bei einem zweiten Alkoholverstoß mit mehr als 0,5 Promille drohen in der Regel 2 Punkte, 1.000 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Mona meint
15. Juni 2017 at 22:14
Hallo, ich habe bereits vor mehr als 6 Jahren meine 2te MPU wegen Alkohol gemacht. Anfang 2016 hatten wir Besuch aus dem Ausland und hatten über einige Tage was getrunken. Die Polizei war dann da und es wurde 2,5 Promille festgestellt. Ich fahre nicht wenn ich getrunken habe und habe es auch an diesem Abend nicht. Nun habe ich dennoch eine Aufforderung zur mpu bekommen? Wie stehen meine Chancen meinen Führerschein zu behalten?
fuehrerscheinfix.de meint
3. Juli 2017 at 9:36
Hallo Mona,
eine Einschätzung spezifischer Fälle kann nur ein Anwalt vornehmen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Sarah meint
5. Juni 2017 at 15:18
Hallo, mein Sohn wurde gestern nach einem privaten Fest gegen 18 Uhr auf seinem Mofaroller von der Polizei aufgehalten.
Der erste Alkoholtest ergab 1,06 Promille, daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet, zu der er freiwillig zugestimmt hat. Nun stellt sich uns die Frage, wie wirkt sich das auf seinen laufenden Führerschein aus? Er hätte in ein paar Tagen die theoretische Prüfung und in gut 2 Wochen die praktische Prüfung, er ist bereits 18 Jahre alt und vorher noch nie negativ aufgefallen. Ich muss dazu sagen (ich will das auf keinen Fall schönreden) dass er vor 2 Monaten einen starken Schicksalsschlag hatte und seitdem 15 kg an Gewicht verloren hat und Antidepresiva einnehmen muss, ich schätze mal dass der Alkoholwert deswegen so hoch ausgefallen ist. Soll er seine Prüfungen trotzdem machen? Der Führerschein wird dann sowieso eingezogen, darauf stellen wir uns schonmal ein aber wir wissen jetzt wirklich nicht ob es ratsam ist erst auf das Schreiben der Polizei zu warten oder ob er ihn trotzdem machen soll, so würden seine bereits geleisteten Fahrstunden wenigstens nicht verfallen oder wird die Prüfung durch das vorgefallene ungültig? Welche Massnahmen könnte er im Vorfeld schon erbringen, da er gern schon alles mögliche machen würde, da er seine Dummheit sehr bereut.
LG
fuehrerscheinfix.de meint
7. Juni 2017 at 8:15
Hallo Sarah,
es handelt sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis, was eine Straftat darstellt- Dies wird mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert. Konsequenzen für den Erwerb eines Führerscheins werden vom Richter im Einzelfall festgelegt.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Ich meint
26. Mai 2017 at 16:35
Hallo zusamen
Ich worde mit auslandischem Fuhrerschein am 15.06.2016. angehalten mit BAK 2,29 Promille.Fuhrerschein worde eingezogen und in mein land zuruckgeschickt,Sperrfrist 18 Monate,habe ein geparktes Auto gekratzt,MPU muss ich machen.Sperrfrist endet 06.12.2017.Antrag kann ich 3 Monate vorher machen.Wegen Gelt Probleme konnte ich nicht fruher eine vorbereitung machen sowie keine Urin screenings.Vor par Jahren verlohr ich mein Fuhrerschein zuhause wegen Alkohol.Seit dem Vorfall bin ich abstinent.Wie lange muss ich Abstinenz nachweisen,reichen 6 Monate und gute Vorbereitung?
fuehrerscheinfix.de meint
31. Mai 2017 at 12:02
Hallo Ich,
wie lange Sie die Abstinenz nachweisen sollten, hängt davon ab, ob und wie schwer alkoholabhängig Sie waren. Bei einer Alkoholabhängigkeit wird ein Abstinenznachweis von einem Jahr empfohlen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Birgit meint
1. Mai 2017 at 20:40
Hallo,
ich habe einen ausländischen Führerschein, der mir in Deutschland wegen 1,8 Promille abgenommen wurde.
In dem Land (EU) aus dem der Führerschein stammt bekomme ich ihn ohne MPU zurück, muss ich in Deutschland dann trotzdem noch eine MPU machen, auch wenn ich mittlerweile ausgewandert bin? Kann ich damit in Deutschland fahren, wenn ich zu Besuch bin?
fuehrerscheinfix.de meint
4. Mai 2017 at 9:12
Hallo Birgit,
Sie müssen den Führerschein in dem Land beantragen, in welchem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Erlangen Sie die Fahrerlaubnis in einem europäischen Ausland innerhalb einer deutschen Sperrfrist zurück, ist er hierzulande nicht gültig.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Carolin Darfus meint
18. April 2017 at 21:18
Hallo,
meine Situation ist folgende: Im Januar an eine Wochenende hatte ich Streit mit meinem damaligen Partner, wir haben nie zusammen gewohnt. Vor Frust habe ich eine Flasche Wein und mehrere Bier getrunken. Mein Partner kam zu mir nach Hause, ich habe ihn rausgeschmissen, der wollte der nicht gehen. Ich habe so getan, als ob ich die Polizei anrufen würde, dann ist er gegangen, hat aber selber die Polizei angerufen und diese mir nach Hause geschickt und denen gesagt, ich wäre Alkoholikerin und hätte eine Therapie abgebrochen. Eine Therapie habe ich nicht abgebrochen, sondern hatte vor 2 Jahren ein Therapie selber mir verordnet, wurde aber nach einer Woche wieder entlassen, da ich da laut Ärzten fehl am Platz war. Jedenfalls kam die Polizei zu mir nach Hause, ich habe sie hereingelassen, die haben gefragt, ob ich pusten würde, ich habe gesagt dass ich das machen würde: 1,3 wurde gemessen, das muss man dann verdoppeln. Daraufhin bekam ich 2 Monate ein Schreiben vom Landratsamt, dass ich eine MPU machen muss und dass ich gesagt hätte ich wäre Alkoholikerin und dass ich eine Therapie abgebrochen habe. Was nicht stimmt. Daraufhin war ich beim Anwalt, der mich gleich zu einem Spezialisten Geschichte hat für MPU Vorbereitung. Dieser wiederum möchte, dass ich ein Jahr Urinscreening mache, einer Gruppe wie Freundeskreis beitrete und am beste in eine Klinik gehe. Ist das rechtens? Ich war zu Hause und war gefrustet, ich habe ein Geschäftsauto fahr nie mit Alkohol am Steuer und hatte noch keine Verkehrsunfälle. Kann man da etwas tun?
fuehrerscheinfix.de meint
19. April 2017 at 8:00
Hallo Carolin,
bestehen begründete Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen. Ob Sie gegen diese Anordnung vorgehen können, kann nur Ihr Anwalt beantworten.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Andre meint
13. April 2017 at 10:39
Schönen Guten Tag,
Ich habe ein Problem und zwar wurde ich vor wenigen Tagen auf dem Weg Heim von der Polizei angehalten, lange Rede kurzer Sinn ich muss wegen meines Zustandes zur MPU.
Das hat mich wirklich hart getroffen, deswegen habe ich mich im Internet schlau gemacht.
Als ich mich etwas über das Thema belesen habe, habe ich teilweise gelesen, dass dies nicht mehr so einfach geht und von anderen Erfahrungsberichten, dass es sehr wohl noch klappt.
Nun bitte ich um eure Hilfe Führerscheinfix-Team.
Ist dies so einfach möglich ?
Vielen Dank im voraus und einen schönen Tag.
fuehrerscheinfix.de meint
19. April 2017 at 8:07
Hallo Andre,
eine MPU zu umgehen ist nicht möglich, daher werden Sie diese antreten müssen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
André meint
10. April 2017 at 10:01
Hallo,
ich musste vor ca. 6 Jahren auf Grund von Drogen/Alkohol meine Fahrtauglichkeit mit einer MPU nachweisen und habe das auch getan.
Nun wurde ich erneut angehalten und hatte einem Atemalkohol von 0,68 Promille.
Die Strafe wäre laut Polizei 500€, 1 Monat Fahrverbot und ich glaube 2 Punkte.
Kann es sein das ich nun wieder zu einer MPU muss?
fuehrerscheinfix.de meint
13. April 2017 at 8:45
Hallo André,
bei dem angegebenen Promillewert ist eine MPU nicht vorgeschrieben. Allerdings können die zuständigen Behörden im Einzelfall dennoch ein einen entsprechenden Nachweis bestehen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Ivana-Lia meint
19. März 2017 at 7:45
Hallo… Mir wurde zum 1 mal Führerschein wegen Alkohol entzogen , hatte 1,54 promile im Blut. Plus haben sie antidepressiva im Blut festgestellt… Ich komme aus Bayern Augsburg … Ich muss jetzt Ende März neuen Antrag für Führerschein stellen…Muss ich mpu machen…? Und kann man fals ja ein wiederspruch einlegen bei führerscheinstelle? Bei mir läuft alles über anwalt , da ich aus angst ins Auto stieg und weg fuhr…. (gewalttätiger ex freund) Polizei ist informiert darüber…
fuehrerscheinfix.de meint
23. März 2017 at 11:03
Hallo Ivana-Lia,
sofern die Fahrerlaubnisbehörde dies für sinnvoll erachtet, kann Sie eine MPU gegen Sie anordnen. Diese lässt sich leider nicht umgehen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Antonio R. meint
10. März 2017 at 22:58
Hallo ich hatte noch einen Führerschein hatte aber Probleme mit Alkohol und Drogen und lebe nun seit 2015 Abstinenz und wollte nun den Führerschein der Klasse AM , also Roller machen !
Nun meine Frage muss ich auch Mpu machen ? Mann sagte mir das ich die machen müsste? Über eine Antwort würde ich mich freuen ! Danke
fuehrerscheinfix.de meint
16. März 2017 at 9:52
Hallo Antonio,
in Ihrem Fall ist eine MPU möglich, wenn Sie einen Führerschein erwerben wollen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Milan meint
25. Februar 2017 at 17:59
1.54 Promille 8.4.16. 9.Monaten sperre keine punkten 3 Haar Analyse +20 std.Psichologe. Antrag gestellt. Sperre aufgehoben. 3.2.17.was soll ich erwarten…?
fuehrerscheinfix.de meint
2. März 2017 at 8:31
Hallo Milan,
wenn die Sperrfrist abgelaufen ist und Sie den Antrag auf Wiedererteilung gestellt haben, müssen Sie lediglich auf eine Rückmeldung der Behörden warten.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Andie meint
20. Februar 2017 at 22:43
Hallo zusammen,
Ich wurde am 2.9.16 mit 2,7 BAK aus dem Verkehr gezogen.Ich schäme mich dafür in Grund und Boden.Meine bisherigen Schritte:Entgiftung,stationärer Aufenthalt von 14 Wochen und momentan die Nachsorge.jetzt meine Frage:der Richter bestand auf eine MPU,Führerscheinsperre von 8 Monaten und Abstinenznachweisen..wieviele weiß ich nicht..die Führerscheinstelle kann über die Länge der Abstinenz keine Auskunft geben( faselte nur was von Alkoholproblem),während der Verkehrspsychologe von unbedingt 12 Monaten sprach,da ich sonst die MPU nicht bestehen würde..ich bin jetzt völlig verwirrt wie ich weiter vorgehen soll!Zumal ich beruflich auf den Führerschein angewiesen bin(ich weiß,das hätte ich vorher wissen sollen)..ich hoffe,dir können mir helfen..Lg Andie
fuehrerscheinfix.de meint
23. Februar 2017 at 11:31
Hallo Andie,
in der Regel müssen Sie einen Abstinenznachweis über 12 Monate nachweisen. Diesen müssen Sie vor der MPU absolvieren. Dafür müssen Sie sich mit einem Labor, welches die Richtlinien erfüllt, in Verbindung setzen – auch der TÜB erstellt beispielsweise Abstinenznachweise. Mindestens sechs Proben müssen zum Nachweis abgegeben werden – das genau Vorgehen wird Ihnen von dem Labor erörtert.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de