Eine medizinisch-psychologische Untersuchung – kurz MPU – hat verschiedene Ursachen. Doch der häufigste und bekannteste Grund dafür, dass eine MPU angeordnet wird, ist wohl wegen eines Alkoholdeliktes im Straßenverkehr. Viele Fahrer denken zudem, dass nur wegen Alkohol eine MPU droht. Doch das ist nicht so. Sie kann genauso aufgrund von
- Drogen,
- körperlichen Einschränkungen,
- geistigen Barrieren und
- zu vielen Punkten
angeordnet werden. Hierzu zählen folglich insbesondere solche Beschränkungen, die die Fahreignung der Personen in Frage stellen. Bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung gilt es jedoch, diese Eignung zum Fahren zu überprüfen, um eine Gefährdung auszuschließen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Dieser Ratgeber geht aber ausschließlich auf das Thema „MPU wegen Alkohol“ ein. Erhalten Sie hier also alle wichtigen Informationen dazu, ab wann mit einer MPU wegen Alkohol zu rechnen ist, wie viel sie kostet und welche Tests währenddessen zu erwarten sind.
MPU wegen Alkohol: Das Wichtigste in Kürze
1. Ab wie viel Promille droht eine MPU wegen Alkohol?
In der Regel wird eine MPU ab 1,6 Promille angeordnet, in einigen Bundesländern allerdings auch bereits ab 1,1 Promille.
2. Wie läuft eine Alkohol-MPU ab?
Die MPU besteht aus vier Teilen: Zunächst müssen Sie einen allgemeinen Fragebogen zu Ihrer Person ausfüllen, danach folgt die medizinische Untersuchung (inklusive der Kontrolle der Leberwerte) und der Leistungstest. Am Ende findet die verkehrspsychologische Untersuchung (Gespräch mit dem MPU-Gutachter) statt.
3. Was kostet die MPU?
Die Nettokosten für eine MPU, die aufgrund von Alkohol angeordnet wurde, betragen 338 Euro. Hinzu kommen jedoch Kosten für die MPU-Vorbereitung, die je nach Anbieter unterschiedlich hoch sein können.
Inhalt
Video: Überschreiten der Promillegrenze
Ab wie viel Promille droht die MPU?
In Deutschland ist die sogenannte 0,5-Promillegrenze einzuhalten. Das bedeutet, bis 0,49 Promille passiert einem Autofahrer in der Regel nichts. Erst ab 0,5 Promille gibt es laut dem Bußgeldkatalog Strafen:
- Verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Verstoß: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- Verstoß: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
So sieht sich der Führerschein bei Alkohol am Steuer auch in Gefahr. Es droht jedoch nicht immer nur ein Fahrverbot. Ist der Alkoholgehalt im Blut nämlich über 1,09 Promille, dann kommt es zum Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer.
Die MPU-Promillegrenze liegt allerdings in der Regel bei einem Blutalkoholgehalt von 1,6. Das heißt, ab diesem Wert ist eine MPU in jedem Fall ratsam.
Anders sieht es aus, wenn ein Fahrer ab 0,3 Promille eine Gefährdung im Verkehr verursacht. Dann drohen auch hier bereits gleich drei Punkte in Flensburg. Dies zeigt, dass bei Sanktionen im Verkehrsrecht eigentlich nie pauschalisiert werden kann. Aufgrund des Genusses von Alkohol kann eine MPU durchaus auch schon eher angeordnet werden. Das ist immer je nach Einzelfall zu entscheiden. War die Auffälligkeit im Verkehr enorm und es kam zudem zu einer drastischen Gefährdung, dann kann die MPU auch schon ab 1,1 Promille veranlasst werden; theoretisch auch bei einem noch niedrigeren Promillewert. Dies liegt im Ermessen der Behörden.
Übrigens: Komplett nüchtern, müssen Fahranfänger sowie Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bleiben. Sie haben eine 0,0-Promillegrenze einzuhalten und dürfen daher gar keinen Alkohol vor dem Fahren zu sich nehmen.
MPU-Test – Blutwerte, Leberwerte, Haaranalyse & Co.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist wie bei der MPU wegen Punkten und anderen Anlässen für die MPU-Teilnahme in vier Untersuchungsbereiche gegliedert:
- Schriftlich auszufüllender Fragebogen
- Medizinische Untersuchung
- Leistungstest
- Verkehrspsychologische Untersuchung
Bei einer MPU wegen Alkohol ist die medizinische Untersuchung von großer Bedeutung. Hier wird anhand von medizinischen Tests kontrolliert, ob der Fahrer ein Alkoholproblem hat oder nicht. Von diesen Ergebnissen kann das Bestehen der MPU abhängen. Dafür kann einerseits kontrolliertes Trinken oder aber sogar ein gänzlicher Abstinenznachweis gefordert werden. Was bei Ihnen der Fall ist, das wird Ihnen dann entsprechend mitgeteilt.
Kontrolliertes Trinken bei der MPU?
Ob bei Ihrer MPU „kontrolliertes Trinken“ zu einem positiven Gutachten führt, hängt von verschiedenen Umständen ab. Kontrolliertes Trinken bedeutet jedoch nicht, gänzlich auf Alkohol verzichten zu müssen. Gerade eben weil in unserem Kulturkreis der Genuss von Alkohol zu einer allgemeinen Akzeptanz führt, ist das Trinken in Maßen natürlich niemandem zu verdenken.
Alkohol beim Fahren mit dem Auto ist hingegen zu unterlassen, denn ein solches Verhalten kann gefährlich bis tödlich enden. Kann der MPU-Teilnehmer den Verkehrspsychologen davon überzeugen, dass er in der vergangenen Zeit zwischen Anordnung und Durchführung der MPU Alkohol bedacht durch kontrolliertes Trinken zu sich genommen hat, dann stehen die Chancen für ein positives Gutachten gut.
Letztlich kommt es dabei aber trotzdem auf die Glaubwürdigkeit des Fahrers an. Bestimmte Fallgeschichten können dabei unterstützend mitwirken. Weiterhin ist es auch wichtig, wie der Fahrer die Fragen bei der MPU zum Alkohol beantwortet.
Folgende Tipps sind beispielsweise beim kontrollierten Trinken zu beherzigen:
- Trinken nur bei geplanten Anlässen, davon wenige pro Jahr
- Zwischendurch stets auch alkoholfreie Getränke zu sich nehmen
- Nicht mehr als bis zu einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille Alkohol konsumieren
- Bei geplanten Trinkanlässen nie mit dem Auto ankommen
- Planung der Hin- und Rückfahrt im Voraus
Manchmal wird auch ein Trinktagebuch vom Teilnehmer verlangt. Kontrolliertes Trinken sollte mindestens sechs Monate lang aufrechtgehalten worden sein. Bei Problemen können Betroffene an ambulanten Programmen in der Gruppe oder auch einzeln teilnehmen. Solche sind gemäß der gesetzlich festgelegten Gesundheitsförderung im Sozialgesetzbuch anzubieten. Einige Krankenkassen unterstützen diese Kurse. Informieren Sie sich also online oder direkt bei Ihrer Krankenkasse, welche Möglichkeiten sich dazu in Ihrer Stadt bieten.
MPU bestehen mit Abstinenznachweis bei Alkohol
Gerade jene Personen, die nun schon zum 2. Mal eine MPU wegen Alkohol machen müssen, sollten eher mit gänzlicher Abstinenz in der Untersuchung überzeugen. Auch hier bietet sich ein Kurs in einer Suchtberatungsstelle an. Das Führen eines Trinktagebuches ist in diesem Fall ein Muss.
In manchen Fällen wird der Abstinenznachweis für die MPU von Anfang an verlangt. Liegen bei dem Betroffenen nämlich bereits offensichtliche Missbrauchsmuster vor, dann ist ein vollkommener Alkoholverzicht unabdingbar. Kontrolliertes Trinken hilft dann nicht weiter, wenn der Fahrer die MPU bestehen will. So ist es wichtig, insbesondere im Untersuchungszeitraum komplett auf Alkohol zu verzichten. Das bedeutet, dass auch kleine Mengen untersagt sind. Ein Schuss Rotwein in der Soße ist dann genauso tabu, wie ein Stückchen Schwarzwälder Kirschtorte.
Um die Abstinenz nachzuweisen werden Tests beim Fahrzeugführer durchgeführt:
- MPU-Haaranalyse wegen Alkohol
- MPU-Urinscreening wegen Alkohol
- MPU-Bluttest wegen Alkohol
Kontrolle der Leberwerte bei der MPU
Um die Leberwerte bei Alkohol für die MPU zu checken, kommt es meistens zu einer Blutabnahme. Hier erkennen die Gutachter eventuelle Rückstände in Folge eines verstärkten Konsums. Dennoch gelten die Leberwerte bei der MPU mittlerweile als nicht mehr allzu zuverlässig. Eine starke Schädigung der Leber liegt indes vor, wenn ein starker Alkoholmissbrauch besteht. Trotzdem können die Werte natürlich als Nachweis im MPU-Verfahren genutzt werden. Als alleinige Information zur Fahrtauglichkeit einer Person reichen sie jedoch nicht aus.
MPU-Haaranalyse und Urinanalyse
Mithilfe der Nieren baut der menschliche Körper alkoholische Substanzen ab. Diese werden dann als Fremdstoffe aus dem Blut ausgesiebt und ausgeschieden. Daher können Alkohol, aber auch Drogen, noch einige Stunden bis Tage im Urin nachgewiesen werden. Aus diesem Grund wird für die MPU gern ein Urinscreening vorgenommen.
Wie lange etwaige Substanzen im Urin nachweisbar sind, kommt häufig auf die Dosierung an. So kann bei der MPU wegen Alkohol auch teilweise ein Drogentest unternommen werden, da alle fremden Stoffe sowohl im Urin als auch in den Haaren nachgewiesen werden können. In der Regel erfolgt pro halbes Jahr viermal und pro ganzes Jahr sechsmal eine Urinabgabe.
Für die Haaranalyse muss ein Haar mindestens drei Zentimeter lang sein. Zudem darf es nicht behandelt – also gefärbt, getönt oder gebleicht – sein. So kann eine einzige Haaranalyse ausreichen, um eine mehrmonatige Abstinenz nachzuweisen. Außerdem ist die Haaranalyse oft preiswerter als das Urinscreening.
MPU wegen Alkohol: Diese Fragen könnten auf Sie zukommen
Der Verkehrspsychologe befragt seinen Patienten ausführlich. Dazu wird er eine Art MPU-Fragebogen zum Thema „Alkohol“ mit ihm durchgehen. Mitunter können auch bereits zu Beginn beim schriftlichen Interview diverse Fragen zum Trinkverhalten auf Sie zukommen.
Fragen, die bei der MPU wegen Alkohol zum Beispiel gestellt werden könnten:
- Beschreiben Sie bitte den Tattag samt Tathergang, an dem Sie mit Alkohol am Steuer auffällig geworden sind.
- Warum haben Sie an dem Tag Alkohol getrunken?
- Wie viel Alkohol hatten Sie zu sich genommen?
- Weshalb sind Sie alkoholisiert ins Auto gestiegen?
- Haben Sie versucht, die Alkoholfahrt zu vermeiden?
- Wann hatten Sie den allerersten Kontakt mit Alkohol?
- Tranken und trinken Sie regelmäßig?
- Wann, mit wem und wie viel tranken Sie?
- Wie oft waren Sie zuvor schon alkoholisiert im Straßenverkehr mit dem Auto unterwegs, ohne erwischt zu werden?
- Hatte Ihr Trinkverhalten bereits Auswirkungen auf Ihr Leben?
- Haben Sie schon einmal versucht, komplett auf Alkohol zu verzichten?
- Haben Sie schon einmal die Kontrolle über Ihr Trinkverhalten verloren?
- Nehmen Sie heute noch Alkohol zu sich?
- Wenn ja, wann und wie viel?
- Wann tranken Sie zuletzt Alkohol?
- Aus welchen Gründen trinken Sie heute alkoholische Getränke?
- Mit welchen Mitteln haben Sie versucht Ihr Trinkverhalten zu ändern?
- Wie haben Sie die Phase der Umstellung erlebt?
- Hat sich Ihre Verhaltensänderung schon auf Ihr Leben ausgewirkt?
- Können Sie mit Sicherheit sagen, dass Sie nicht mehr in alte Verhaltensmuster zurückfallen?
- Mit welchen Mitteln können Sie Ihr jetziges Trinkverhalten beibehalten?
Selbstreflexion: Die beste Medizin
Was ist die beste MPU-Vorbereitung bei Alkohol? Grundsätzlich ist es bei einer MPU immer gut, selbst einmal ehrlich über sein Verhalten im Straßenverkehr nachzudenken. Wichtig für die Vorbereitung ist nämlich eine individuelle Gestaltung der eigenen Persönlichkeit. Überlegen Sie, wie es so weit kommen konnte und was Sie falsch gemacht haben. In dem Zusammenhang ist es ebenso von Relevanz Strategien zu entwickeln, wie Sie Ihr Verhalten bessern und wandeln können.
Suchen Sie sich Hilfe, wenn Sie nicht mehr weiter wissen – vor allem dann, wenn Sie bei sich ein Alkoholproblem entdecken sollten, denn damit greifen Sie Ihre Gesundheit an. Denn der Führerscheinentzug durch den Alkohol und die MPU bilden nur den Anfang. Sehen Sie dies als Warnung. Vorbereitungskurse für die MPU werden von verschiedenen Anbietern angeboten. Dazu gehört der TÜV oder die DEKRA.
MPU-Kosten bei Alkohol
Die Kosten für eine MPU wegen Alkohol belaufen sich auf derzeit 338 Euro netto – also rund 400 Euro brutto (Stand November 2015). Hinzu kommen Kosten für Urin- und Haarproben, die sich je nach Anbieter zwischen 200 und 600 Euro einpegeln. Je nachdem, ob Sie sich außerdem für die Teilnahme bei einem Vorbereitungskurs entscheiden, würden hier noch einmal circa 1.000 Euro hinzukommen. Im Groben müssen MPU-Teilnehmer wegen Alkohol also mit insgesamt mindestens 600 bis 1.000 Euro rechnen.
MPU wegen Alkohol umgehen?
Die Verjährung für die MPU bei Alkohol liegt bei 15 Jahren. So lange würden Sie weder Fahrerlaubnis noch Führerschein besitzen. Es ist allerdings nicht sicher gesagt, dass dann tatsächlich keine MPU wegen Alkohol mehr folgt. Diese Entscheidung obliegt der Behörde.
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Matthias meint
13. Februar 2017 at 13:19
Hallo,
mir wurde im April 2016 die Fahrerlaubniss entzogen.Alkoholfahrt 1,3 Promille lt. Bluttest.Ich war/ bin Berufskraftfahrer Klasse CE.Erlangt 2004, Klasse 3 alt erlangt 1990.Beides in Hamburg wohnhaft ebenfalls Hamburg.
Es war meine erste Auffälligkeit mit Alkohol im Straßenverkehr und auch die letzte.Ich möchte nun den Antrag auf Wiedererteilung stellen.
Ist eine Anordung zur MPU in meinem Fall zu erwarten oder eher nicht?
Da ich 1990 den Führerschein für PKW bestanden habe durfte ich bisher Klasse C1E bis7,5 t uneingeschränkt fahren.Bleibt das dabei oder wird bei mit Wiedererteilung etwas geändert?
Danke für Info
fuehrerscheinfix.de meint
16. Februar 2017 at 8:50
Hallo Matthias,
ob eine MPU angeordnet wird, entscheidet die zuständige Führerscheinbehörde. Dort erhalten Sie auch genauere Informationen zu den weiteren Voraussetzungen.
Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 ist bis zum 50. Lebensjahr uneingeschränkt gültig. Danach bedarf sie alle 5 jahre einer Verlängerung.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Enrico meint
24. Januar 2017 at 23:05
Hallo zusammen,
ich muss mich jetzt auch einmal erkundigen, wie die Chancen auf Neuerteilung bei mir stehen.
Die Ausgangslage:
08/1998 Trunkenheitsfahrt (1,63 Promille) – Wohnort im Land Brandenburg
11/1998 Verurteilung und Entzug der Fahrerlaubnis (11 Monate) – Wohnort im Land Brandenburg
08/1999 MPU – nicht bestanden – Wohnort im Land Brandenburg
08/2000 MPU – nicht bestanden (Antrag auf FE nicht zurückgezogen) – Wohnort im Land Brandenburg
seit 05/2001 Wohnort im Land Nordrhein Westfalen
Nach den Erfahrungen mit der MPU habe ich mich nie wieder um eine Neuerteilung gekümmert. Sowohl im Beruf als auch privat habe ich den Führerschein nie wieder benötigt. Jetzt tut sich allerdings eine berufliche Aufstiegschance auf, in der ein Führerschein unabdingbar wäre. Unsere Konzernzentrale würde mich gern „befördern“, allerdings wäre dies die Bedingung.
Kann ich nun einfach so zur Führerscheinstelle gehen, den Antrag stellen und (wegen mir auch nach einer neuen Fahrschule) mit einem neuen Führerschein rechnen (Klasse B reicht vollkommen aus)? Oder muss ich doch damit rechnen, daß mir noch Steine in den Weg gelegt werden (nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt, daß ich inzwischen meinen Hauptwohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt habe)? Sollte ich mir im Vorfeld einen Auszug aus dem VZR holen? Wenn ja, ist das der selbe Auszug wie die „Einsicht in das Punktekonto“? Wie lange würde das ganze Prozedere denn insgesamt in etwa dauern (bis zum Projektstart hätte ich ca. 4-5 Monate Zeit)?
Danke schon einmal für die Antwort(en)
Gruß aus Köln
fuehrerscheinfix.de meint
30. Januar 2017 at 9:12
Hallo Enrico,
Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an die Führerscheinstelle zu wenden.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
dinc meint
6. Dezember 2016 at 15:56
Hallo habe vor 6 Jahren in der Türkei wegen alkohol mit 1,99 Promil mein Fürhrerschein abgegeben und die Haben ohne Bluttest und gerät wo mit bong ist mir eine strafe von Fahrverbot von 6 monaten gegeben. Die behörde hat nach 4 jahren meine Führerscheid zu Deutsche behörden geschickt und Fürhrerschein stelle wollte von mir eine MPU und bin beim erstenmal Durchgefallen jetzt habe ich irgend wo gelesen das ich normaleweise keine MPU machen müsste weil die Alkohot test nicht gültig sei und das man beim min. 1,09 Promil beim Gerät mit einem bong oder Bluttest gemacht werden müsste ist es richtig.
fuehrerscheinfix.de meint
8. Dezember 2016 at 10:28
Hallo,
mit einer solchen Frage sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
EGON meint
3. Dezember 2016 at 0:07
Sehr geehrte Damen un Herren!
Ich wurde innerhalb von zwei zweimal mit Alkohol am Steuer kontrolliert.
Beim erstenmal waren es 0,43 mg/l;1Monat Fahrverbot+500,-EUR Bußgeld
18 Monate später 0,33 mg/l ; 3 Monate Fahrverbot+1000,-EUR Bußgeld
Das Landratsamt verlangt jetzt eine mpu.Ist das korrekt??? Es handelt sich
um geringe Alkoholwerte.
fuehrerscheinfix.de meint
8. Dezember 2016 at 10:23
Hallo Egon,
die Entscheidung darüber, ob jemand eine MPU absolvieren muss, trifft die zuständige Behörde.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
a. meint
26. September 2016 at 16:48
bin am 7.6.2015 mit einem promill 2,06 angehalten worden , habe jetzt 20 vorbereitungsgespräche 2 urin sceenig und 3 haaranalysen alles nagativ. bin natürlich schon 68 jahre alt, und mache am 11.10.216 meine mp
u. welche schancen habe ich in dem alter? ersttäter keine eintragungen alles sauber bin nicht gerade redegewand
klaus
fuehrerscheinfix.de meint
4. Oktober 2016 at 9:45
Hallo,
das hängt in der Regel vom Einzelfall ab. Hier können Sie weitere Informationen zur MPU finden: https://www.fuehrerscheinfix.de/mpu/ .
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Rebecca meint
23. September 2016 at 14:55
Hallo, ich habe Anfang August durch eine TF mit 1,93 Promille meinen Führerschein verloren. Ich habe noch keinen Bescheid. Was kommt auf mich zu ? Mpu ja gewiss.. Ich starte im November einen großen Vorbereitungskurs. Möchte mit KT die MPU bestehen wollen. Wer sagt mir und wann ob ich Abzinensnachweise brauche? Ich wollte sonst freiwillig ein halbes Jahr Haarproben abgeben, habe aber Angst, dass dies nachher bei der MPU nicht reicht.
fuehrerscheinfix.de meint
26. September 2016 at 9:22
Hallo Rebecca,
hier finden Sie mehr Informationen zum Abstinenznachweis: https://www.fuehrerscheinfix.de/abstinenznachweis/ .
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Harzer2016 meint
15. September 2016 at 16:33
Hallo,
habe da auch eine frage,wurde im Dez.2015 amgehalten und der Führerschein im Krankenhaus eingezogen. Hatte dann laut Blutwert 1.51% Blutalkoholwert. Strafe bis Okt.also nächsten Monat Sperrzeit.Habe Führerschein neu beantragt 3Monate vor ablauf der Sperrfrist.Habe stand heute noch keine Antwort erhalten!?Wielange dauert es falls eine MPU gefordert wird nach Antragstellung?Die Dame wo ich den Antrag usw.angegeben habe,meinte es dauert ca.4-6Wochen dann kriegr ich bescheid.Ist paar Tage schon über denn 6 Wochen.Sie sagte auch bei durch schau meiner Unterlagen das ich ja knapp ab einer MPU vorbeigeschlittert bin.Aber die können ja im nachhinein immer noch einen was auf Auge drücken oder?Ach ja Ersttat keine Punkte oder Vorstrafen wegen Alkhol,Drogen oder Gewaltdelikte od ähnliches. Habe leider nur einen Beitrag gefunden wo drin stand falls MPU angeordnet wird melden die Behörde sich nach Antragstellung innerhalb von 14Tagen stimmt das? Vielen dank für eure Hilfe.Ach Bundesland Niedersachen Stadt Goslar.ist ja überall anders.
fuehrerscheinfix.de meint
19. September 2016 at 10:25
Hallo,
Sie haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde nachzufragen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
fidan meint
27. März 2017 at 23:29
Hallo ich bin viel dann ich bin in den März 2017 mit Alkohol am Steuer erwischt lassen ich hatte ihn pusten 1,17 Promille auch in Blutwerte ist das gleiche mit 1,17 Promille was droht mich wie viel Strafe muss ich zahlen und wie viel muss ich rechnen ohne Führerschein und droht mir nur was dazu das war mein erstes Mal und ich habe seit zwölf Jahre früh schreib und ich glaube einen Punkt in Flensburg
fuehrerscheinfix.de meint
30. März 2017 at 10:10
Hallo,
Sie müssen mit 3 Punkten in Flensburg, dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate, einer Freiheits- oder Geldstrafe und der Anordnung einer MPU rechnen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Helmut meint
29. August 2016 at 20:48
Hallo,
ich bin vor einer Woche von meiner Nachbarin angezeigt worden weil ich betrunken Fahrrad gefahren bin.Die Polizei kam erst als ich schon lange mein Fahrrad abgestellt habe.Sie nahmen mich mit zur Blutprobe die 1,4 Promille ergab.Ich hatte keinen Unfall und war auch nicht Fahrauffällig.Das blöde ist das ich vor etwas über 2 Jahren mit 0,8 Promille Auto gefahren bin.Für diese Ordnungswidrigkeit bekam ich ein Monat Fahrverbot und 500 Euro Strafe.Was kommt jetzt auf mich zu mit meinen 1,4 Promille auf dem Fahrrad.
Vielen Dank im Vorraus
fuehrerscheinfix.de meint
5. September 2016 at 9:27
Hallo Helmut,
in der Regel muss ein Fahrradfahrer mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad gefahren ist. Aber auch ab 0,3 Promille ist eine Strafanzeige möglich, wenn derjenige fahrauffällig gefahren ist. Wir dürfen allerdings keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden, wenn Sie eine solche wünschen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Maik meint
22. August 2016 at 15:43
Ich habe 10 Mon. Führerscheinentzug ab August 2016 durch Alkohol 1,29 Promille . Was kommt alles nun auf mich zu.
fuehrerscheinfix.de meint
29. August 2016 at 10:29
Hallo Maik,
es ist nicht auszuschließen, dass eine MPU angeordnet wird. In der Regel werden ab einem Alkoholgehalt von mehr als 1,09 Promille im Blut 3 Punkte in Flensburg erteilt. Außerdem kommt üblicherweise eine Geld- oder Freiheitsstrafe hinzu.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Rafaelo meint
10. August 2016 at 13:50
Ich bin gestern abend mit dem auto mit einem promillewert von 1.6 (blutergebnis steht noch aus) in ein parkendes auto gefahren. Zu schadwn gekommen ist niemand.
Ich bin 19 und noch in der probezeit, zuvor keine auffälligkeiten im strassenverkehr.
Wie lange wird mein führerschein weg sein und was kommt noch auf mich zu?
Danke im vorraus
fuehrerscheinfix.de meint
15. August 2016 at 9:27
Hallo Rafael,
in der Regel wird ab 1,6 Promille eine MPU angeordnet und es kommt zum Führerscheinentzug. Die Sperrfrist liegt üblicherweise bei mindestens sechs Monaten. Hinzu kommen in der Regel drei Punkte in Flensburg sowie eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe.
Es handelt sich bei Alkohol am Steuer um einen sogenannten A-Verstoß. Dieser führt üblicherweise zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Außerdem ist es normalerweise so, dass der Betroffene an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen hat.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Philip meint
6. August 2016 at 13:40
Hallo Leute und Seitenbetreiber!
Erstmal ein riesengroßes Dankeschön an die vielen Infos hier. Nun aber folgendes: Ich wurde vorgestern angehalten nachdem ich in einem Restaurant mit meiner Freundin essen gewesen bin. Blind wie ich natürlich bin, bilde ich mir ein die paar Meter auch mit dem Auto zurücklegen zu können. Ich bin 22 Jahre alt, nicht mehr in der Probezeit und noch nie vorher aus irgendeinem Grund aufgefallen. Bis auf dieses eine mal. 1,1 Promille und jetzt mach ich mir, auf gut deutsch gesagt, in diie Hose. Was habe ich als Ersttäter in NRW zu befürchten? Dieses mal wäre „mit einem blauen Auge davon kommen“ wirklich schön.
fuehrerscheinfix.de meint
8. August 2016 at 11:20
Hallo Philip,
bei einem Alkoholgehalt von mehr als 1,09 Promille wird in der Regel der Führerschein entzogen. Hinzu kommen üblicherweise 3 Punkte in Flensburg. Außerdem kommt es in der Regel zu einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe. Ob eine MPU wegen Alkohol angeordnet wird, entscheiden die Behörden je nach Einzelfall.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Heike meint
26. Juli 2016 at 17:00
Hallo , mir wurde vor 6 wochen der führerschein wegen 2,2 promille weggenommen und ich habe eine 8 monatige sperrfrist. das ist zum ersten mal passiert. jetzt weiss ich nicht, wie es jetzt weitergeht. ab wann sollte man sich zur mpu anmelden, sollte ich jetzt erstmal zu einem verkehrspsychologen?welche schritte muss ich jetzt machen und was zu welcher zeit einhalten? habe schon so viel unterschiedliche meinungen gehört und gelesen.habe aber schon mal einen terminbeim tüv. wie lange kann man beim urinscreening alkohol nachweisen? will auch einen entzug machen , hinterher eine therapie und gehe in eine selbsthilfegruppe. hilft mir das vielleicht auch weiter
fuehrerscheinfix.de meint
1. August 2016 at 10:16
Hallo Heike,
normalerweise wird ihnen mitgeteilt, ob Sie eine MPU machen müssen, sobald Sie einen Antrag auf einen neuen Führerschein stellen. Eine MPU besteht aus dem Ausfüllen eines Fragebogens zu Ihrer Person, einer medizinischen Untersuchung, einem Leistungstest und einer verkehrspsychologischen Untersuchung. Sie können bei der Stelle, die Ihnen mitteilt, dass eine MPU verlangt wird, nachfragen, wie der zeitliche Ablauf aussieht.
Wie lange Alkohol im Urin nachgewiesen werden kann, hängt von der Dosierung des Alkohols ab.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Willi meint
21. Juli 2016 at 8:31
Hallo mir wurde der Führerschein mit über 3.06 Promille nach einer 500 Meter Fahrt (04.2016) zum Getränke Shop von der Polizei, nach Anzeige des Betreibers, zuhause von der Polizei sichergestellt, nach § 316.
Mit welcher Strafe muss ich Rechnen, habe bis jetzt nichts gehört?
Welche MPU Anforderungen kommen auf mich zu?
Wie lange wird es dauern bis ich was von Gericht höre.
Habe keine Vorstrafen und keine Punke.
Es ist die erste Auffälligkeit wegen AL.
Gruß
Willi
fuehrerscheinfix.de meint
25. Juli 2016 at 9:26
Hallo Willi,
normalerweise wird ab 1,6 Promille eine MPU angeordnet. Dazu gehören das Ausfüllen eines Fragebogens zu Ihrer Person, eine medizinische Untersuchung, ein Leistungstest und eine verkehrspsychologische Untersuchung.
Es ist möglich, dass ein Abstinenznachweis gefordert wird. Das wird Ihnen aber mitgeteilt werden.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Rüdiger K. meint
14. Juli 2016 at 23:36
Hallo,
Ich war so doof, mich mit über 2 Promille hinter das Steuer zu setzen. Ich habe Depressionen und dazu kam noch Liebeskummer. Ist alles keine Entschuldigung.
Vor 16 Jahren musste ich schon mal eine MPU machen. Ist das noch in den Akten?
Und gibt es noch den Richtervorbehalt bei Blutentnahmen?
LG
fuehrerscheinfix.de meint
18. Juli 2016 at 10:21
Hallo Rüdiger K.,
nach 16 Jahren sollte eine MPU verjährt sein, doch kann es unter Umständen möglicherweise Ausnahmen geben.
Für eine Blutabnahme ist in der Regel eine richterliche Genehmigung erforderlich.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Pia S. meint
26. Juni 2016 at 22:04
Hi,
stimmt es dass man bei 1,6 Promille und 9 Monaten Führerscheinentzugs (sonst noch nie was gewesen) gar nicht erst zur MPU gehen braucht ohne einen Abstinenznachweis von mindestens 1Jahr vorzuweisen?
Das habe ich mal gehört und bin jetzt total verunsichert.
Pia
fuehrerscheinfix.de meint
27. Juni 2016 at 9:30
Hallo Pia,
es kann sein, dass ein Abstinenznachweis gefordert wird. Das wird Ihnen jedoch mitgeteilt.
Abstinenznachweise können für ein halbes oder ein ganzes Jahr erbracht werden. Es ist unter Umständen möglich, den Zeitraum selbst zu bestimmen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Rebecca meint
23. September 2016 at 14:48
Wer teilt einem das mit und wann?
Seröga meint
29. Mai 2016 at 18:00
Hallo ich hab eine Frage. Ich wurde 2004 auf dem Fahrrad angehalten und hatte mehr als 1,6 Promille, hatte eine eine Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr.. wie gesagt es ist schon mehr als 12 Jahre her.. Ich hatte damals kein Führerschein.. Ich bin aber dabei ihn zu machen. Hab schon 4 Theorie Stunden geleistet.. droht mit die mpu??
fuehrerscheinfix.de meint
30. Mai 2016 at 10:39
Hallo Seröga,
es ist durchaus möglich, dass die zuständige Behörde vorher eine MPU von Ihnen verlangt, um sich zu versichern, dass Sie sich dazu eignen, Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Julia meint
26. Mai 2016 at 19:24
Hallo,
meine Situation ist Folgende: Mein Führerschein ist wegen Alkohol am Steuer im Februar weg! Vorher keine Vorfälle, keine Auffälligkeiten oder Ähnliches, nicht mal vorbestraft;))(Spaß!)
10 Monate Sperrfrist, aber keine medizinische Nachweise(Urin, Blut, Haar) vom Gericht verlangt. Laut LA kann Antrag auf Wiedererteilung schon im August beantragt werden. Seit dem mein Führerschein entzogen wurde, bin ich in absoluter Abstinenz (für mich absolut kein Problem), habe aus eigener Initiative schon zwei medizinische Bescheinigungen (Blutproben Leber und CDTR) → beide unauffällig!
MPU mit Sicherheit Ja!
Aber!!!! Daher meine Frage: Sind diese Vorbereitungskurse für MPU (für die sehr viel Geld verlangt wird) wirklich notwendig??? Erstens habe ich NICHTS zu verbergen, zweitens bereue ich die Tat aufrichtig. Kann ich nicht einfach mit meinem ehrlichen ICH und meiner Abstinenz(Vorlegen von Bescheinigungen) zu MPU ohne diese Kurse erscheinen und ohne vorbereitet zu sein bei MPU teilnehmen???
Gruß
Julia
fuehrerscheinfix.de meint
30. Mai 2016 at 8:47
Hallo Julia,
Sie können selbst entscheiden, ob Sie an einem solchen Vorbereitungskurs teilnehmen oder nicht. In der Regel geht es dabei lediglich darum, dass Ihnen bewusst ist, was auf Sie zukommt und Sie selbstsicherer zur MPU erscheinen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Udo meint
18. Mai 2016 at 16:38
Hallo bin letztes Jahr zweimal wegen Alkohol angehalten worden beim ersten mal war es 1.02 und 3Monate fahrverbot. Beim zweiten mal 1,49 und war vor Gericht und 8Monate Führerschein entzug. Meine Frage ist jetzt ich muß eine MPU machen aber muß ich eine Abzinnes nachweißen?
fuehrerscheinfix.de meint
23. Mai 2016 at 12:05
Hallo Udo,
wenn Abstinenznachweise verlangt werden, wird Ihnen dies entsprechend mitgeteilt. Es liegt natürlich in Ihrem Ermessen, ob Sie die Nachweise selbstständig erbringen, um zu beweisen, dass Sie den Alkohol unter Kontrolle haben.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Andreas meint
16. Mai 2016 at 12:24
Hallo Ich hatte 2010 eine Alkoholfahrt mit 0,56%o dies ziehte ein Fahrverbot von 4 wochen.2012 hatte Ich eine fahrt mit Amphetamin 7,1ng pro/ml hier drohte mir eine MPU die Ich auch1 Jahr später bestanden habe. 2 Monate später wurde Ich mit einem Promillewert von 1,2 promille aufgehalten und Gerichtliches Fahrverbot von 3 Monaten erteilt,eine Fahrerlaubnis nach behörde erst wieder nach 8 Monaten zu erteilen.
Jetzt will meine Zulassungsstelle/Führerscheinstelle wieder eine MPU kann Ich dagegen rechtliche Schritte einleiten um diese Mpu zu umgehen?
mfg Andreas
fuehrerscheinfix.de meint
17. Mai 2016 at 10:47
Hallo Andreas,
wir würden Ihnen empfehlen, sich mit diesem Anliegen an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
heiko meint
15. Mai 2016 at 19:00
hallo ich muss am25.05.16 zur mpu.Bin am 26.06.15 zur entgiftung,dann 6wochen in der tagesklink gewesen.Nun ist die Frage wie lange maan trocken sein muss?
fuehrerscheinfix.de meint
17. Mai 2016 at 10:53
Hallo Heiko,
in der Regel müsste Ihnen in dem Schreiben, in dem Sie zur MPU aufgefordert wurden, mitgeteilt werden, wie lange Sie Abstinenz nachweisen müssen. Normalerweise liegt diese Zeitspanne zwischen 6 und 12 Monaten.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Mike meint
6. Mai 2016 at 18:47
Hallo, Ich habe im Oktober 2010 wegen Alkohol am Steuer den Fuehrerschein entzogen bekommen, es waren ungefaehr 2 Promille und ich bin cirka 800 Meter gefahren. Ich habe meinen Fuehrerschein seit 1985 und Ich hatte noch nie einen Unfall und hatte auch noch nie einen Punkt in Flensburg. Mein letzter Strafzettel war wegen falschem Parken in 1992. Ausser dem Bussgeld wegen Alkohol am Steuer hatte Ich auch noch nie ein Bussgeld Bescheid erhalten. Ich trinke fast nie Alkohol aber an diesem Tag in 2010 hat wohl irgendwie mein Gehirn ausgesetzt. Muss Ich wegen jetzt wegen diesem einen Fehler zur MPU? Ich wohne jetzt im Ausland in einer grossen Stadt und brauche kein Auto aber Ich haette gern meinen Fuehrerschein zurueck. Wer kann helfen??? Danke & Gruesse, Mike
fuehrerscheinfix.de meint
9. Mai 2016 at 7:58
Hallo Mike,
ab einer Promillezahl von 1,6 kommt es in der Regel in jedem Fall zu einer MPU, wenn Sie Ihren Führerschein wiedererlangen möchten. Ohne MPU haben Sie lediglich die Möglichkeit, 15 Jahre zu warten, da nach dieser Zeit die Verjährung eintritt. Einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte dann normalerweise nichts mehr im Weg stehen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Carlton meint
6. Mai 2016 at 15:10
Hallo ich habe jz zum zweiten mal wegen Alkohol mein Führerschein verloren beide mal noch in der probezeit aber nie mehr als 1,6 Promille gehabt kann meinen Fs nächsten Monat beantragen gehen können die mir dann vor Ort die mpu noch auferlegen oder hätte da schon ein Schreiben kommen müssen in dem die mir mitteilen das ich die mpu machen muss ?!..
fuehrerscheinfix.de meint
9. Mai 2016 at 9:24
Hallo Carlton,
erst nachdem Sie den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt haben, wird entschieden, ob Sie eine MPU absolvieren müssen oder nicht. Es kann also im Vorfeld kein Schreiben an Sie versendet worden sein.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Toshia meint
4. Mai 2016 at 16:26
Hallo,
Ich wurde zweimal im Jahr 2005 angehalten wegen Alkohol. Einmal mit 0.24 und das zweiten Mal mit 0.42.
Ich war nun 8 Jahre in Amerika und habe dort einen Führerschein in 2009 gemacht . Dieser wird mir hier in Deutschland nicht umgeschrieben ohne eine MPU zu machen. Das ganze liegt nun 11 Jahre zurück. Wenn man bis 0.5 Promille ne eine Ordnungswidrigkeit hat, warum muss ich dann nun eine MPU machen?
Vielen Dank
fuehrerscheinfix.de meint
9. Mai 2016 at 8:08
Hallo Toshia,
die Führerscheinbehörde kann stets im Einzelfall entscheiden, ob eine MPU verlangt wird oder nicht. Da Sie bereits zwei Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wurden und die Verjährung erst nach 15 Jahren eintritt, bleibt Ihnen in der Regel nichts anderes übrig, als an der MPU teilzunehmen oder noch weitere 4 Jahre zu warten.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Manfred meint
4. Mai 2016 at 11:53
Ich habe im Mai 2015 den Fürerschein wegen 1,54 Promille verlohren, habe seit August keinen Alkohol mehr getrunken und war 16 Wochen erfolgreich in einer Alkohol Reha. Muss ich trotzdem noch ein Alkoholscrening nachweisen?
fuehrerscheinfix.de meint
9. Mai 2016 at 8:01
Hallo Manfred,
sollte die zuständige Führerscheinbehörde ein Alkoholscreening von Ihnen verlangen, müssen Sie ein solches selbstverständlich nachweisen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Dami meint
22. April 2016 at 1:38
Halo ich muss mpu machen und 3 mal urinkontrolle habe ich gemacht alles wahren in Ordnung mus noch einmal machen, das heist ich trinke seit 6 monate kein alkohol mehr und werde nie mehr trinken,, und das frage ist ob das für mpu was mir hilft.
fuehrerscheinfix.de meint
25. April 2016 at 10:34
Hallo Dami,
wenn im Zuge der MPU Abstinenznachweise von Ihnen verlangt werden, hilft Ihnen dies in jedem Fall, wenn Sie die MPU bestehen wollen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Jessica meint
24. März 2016 at 11:46
Gibt es auch eine Mpu für Fahranfänger in der Probezeit? Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Probezeit?
fuehrerscheinfix.de meint
29. März 2016 at 8:41
Hallo Jessica,
auch Fahranfängern kann eine MPU auferlegt werden. Meist geschieht dies, wenn der Führerschein entzogen wurde und der betroffene Fahranfänger eine Wiedererteilung beantragt. Nach bestandener MPU läuft die Probezeit erneut, die bereits abgelaufene Zeit wird jedoch in der Regel angerechnet.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Alex meint
23. März 2016 at 16:55
Ich wurde letztes Jahr im Sommer mit dem Fahrrad angehalten bei einem Wert von 1,99 Promille. Gestern habe ich die Aufforderung zu einer MPU erhalten. Meine Frage ist nun, ob ich auch eine Haar- oder Urinprobe abgeben muss. Des Weiteren schreiben Sie, dass u.U. auch Drogen getestet werden. Ist das überhaupt zulässig, da man ja wegen Alkohol im Straßenverkehr die MPU auferlegt bekommen hat. Gibt es einen Unterschied im Ablauf ob man mit dem Rad oder dem Auto angehalten worden ist?
Vielen Dank!
fuehrerscheinfix.de meint
29. März 2016 at 8:59
Hallo Alex,
ob Sie eine Urin- oder Haarprobe abgeben müssen, wird Ihnen entsprechend mitgeteilt. Wird im Zuge einer MPU wegen Drogen ein Urinscreening durchgeführt, dann kann ebenfalls nachgewiesen werden, ob Sie Drogen konsumiert haben, da diese Stoffe ebenfalls im Urin nachweisbar sind. Explizit wird danach jedoch in der Regel bei einer Alkohol-MPU nicht gesucht. Ob Sie mit dem Fahrrad oder dem Auto angehalten worden sind, macht für den Ablauf normalerweise keinen Unterschied.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Sabine meint
16. März 2016 at 15:25
Ich wurde vor ein paar Jahren bereits einmal zur MPU gebeten. Jetzt wurde ich mit einem Wert von 1,2 Promille erwischt, droht mir nochmal eine Untersuchung, oder wonach bemisst sich das?
fuehrerscheinfix.de meint
21. März 2016 at 9:36
Hallo Sabine,
es ist durchaus möglich, dass Ihnen nun erneut eine MPU droht. Da es sich bereits um den zweiten Verstoß mit Alkohol am Steuer handelt, können außerdem ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein dreimonatiges Fahrverbot auf Sie zukommen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Thomas meint
7. März 2016 at 17:18
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man mit Alkohol auf dem fahrrad erwischt wurde? Hat das ab irgendeinem Wert auch Auswirkungen auf die Punkte oder den Führerschein?
Danke schon mal für die Antwort.
fuehrerscheinfix.de meint
14. März 2016 at 8:38
Hallo Thomas,
die Promillegrenze für Fahrradfahrer liegt bei 1,59. Wenn Sie sich als Radfahrer jedoch auffällig verhalten und damit den Verkehr gefährden, dann können auch bei einem niedrigeren Promillewert schon Strafen drohen. Mit 1,6 Promille gelten Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig. Die Strafen können aus einer Anzeige oder (bei 1,6 Promille oder mehr) aus einer Geldstrafe, drei Punkten in Flensburg und der Anordnung einer MPU bestehen. Dies hat dann auch Auswirkungen auf Ihren Führerschein.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Petra meint
21. Februar 2016 at 15:53
Ich hätte mir mehr Hilfe bei der Antragstellug zum Führerscheinneuerwerb gewünscht
auch bessere Beratung von der Diakonie Naumburg-Zeitz.Ich suche
nach einen Vorbereitungskurs in Zeitz.
Hilfe!
Danke Petra