Das Wichtigste zum Autofahren trotz Parkinson
Parkinson ist eine Erkrankung des Zentralen Nervensystems. Hierbei sterben wichtige Nervenzellen ab, was zu Bewegungsstörungen führt.
Gemäß der Anlage 4 zur FEV ist das nur erlaubt, wenn es sich um eine lediglich leichte Erkrankung handelt, die erfolgreich therapiert wird.
Wer an Parkinson leidet, darf keine Fahrzeuge der Führerscheinklasse C oder D führen. LKW und Fahrgastbeförderung sind damit tabu.
Parkinson – auch Morbus Parkinson genannt – ist eine der häufigsten Erkrankungen des Zentralen Nervensystems, die mit fortschreitendem Alter zunimmt. Im Verlauf der Krankheit sterben Nervenzellen im Gehirn nach und nach ab, wodurch es zu einem Mangel am Botenstoff Dopamin kommt. Dieses ist unter anderem an der Bewegungssteuerung des menschlichen Körpers beteiligt.
In der Folge der Parkinson-Erkrankung kommt es bei den Patienten zu Einschränkungen der Beweglichkeit, zu Zittern oder Muskelversteifungen, die sich unterschiedlich stark äußern können.
Erkrankt ein Patient also an Parkinson, will das Autofahren aber trotzdem unbedingt erlernen oder nach Einsetzen der Krankheit weiterführen, so ist dies durch die körperlichen Einschränkungen, die Symptome und den Einfluss auf die Fahrtauglichkeit schwierig.
Allerdings ist das Autofahren bei Parkinson nicht unmöglich. Alles weitere zum Thema Morbus Parkinson und der Fahrtauglichkeit der Patienten lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Parkinson: Ist das Autofahren erlaubt?
Wie bei nahezu jeder anderen Nervenkrankheit – zum Beispiel beim Autofahren mit Multipler Sklerose – entscheidet der Einzelfall, ob eine von Parkinson betroffene Person weiterhin im Straßenverkehr Auto fahren darf bzw. in der Lage ist, die Fahrerlaubnis überhaupt erst zu erwerben. Denn auch bei Parkinson ist das Autofahren nur dann möglich, wenn der Patient lediglich eine leichte Form der Erkrankung vorweist.
Dies ist in Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) niedergeschrieben. Demnach ist es möglich, Parkinson und das Autofahren zu kombinieren, wenn lediglich ein leichter Fall vorliegt, der erfolgreich – durch Medikamente oder physische Methoden – therapiert wird. Zudem muss alle ein, zwei oder vier Jahre eine erneute ärztliche Untersuchung folgen. Diese ist maßgeblich dafür bestimmend, ob der Parkinsonpatient weiterhin dem Autofahren nachgehen kann oder ob dieser seinen Führerschein abgeben muss.
Dürfen Sie mit Parkinson Lkw fahren?
Sollten Sie zeitlebens Berufskraftfahrer gewesen sein und nun an Parkinson erkranken, ist eine Berufsausführung meist nicht mehr möglich.
Laut Anlage 4 der FeV ist es einem Parkinsonpatienten nicht erlaubt, auch trotz der Medikamente Fahrzeuge der Klasse C oder D inklusive aller Unterklassen zu führen.
Denn: Hier ist die Gefahr von Unfällen im Straßenverkehr zu hoch. Auch nach einer erfolgreichen Therapie darf der Lkw-Führerschein nicht erworben bzw. dieser nicht mehr genutzt werden.
Parkinson: Das Autofahren kann einiger Änderungen bedürfen
Auch wenn trotz Parkinson das Autofahren erlaubt sein sollte, ist es zunächst ratsam, als Patient auf sich selbst zu hören: Sind Sie tatsächlich in der Lage, trotz Ihrer Krankheit und der Medikamente die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten?
Trauen Sie es sich selbst zu, ein Auto zu fahren? Wenn Sie sich bezüglich dieser Fragen nicht sicher sein sollten, können Sie einen Fahrlehrer bitten, Ihre Fahreignung zu überprüfen. Dies kann alternativ auch durch eine Fahrprobe – zum Beispiel beim TÜV – durchgeführt werden.
Sollten Sie sich allerdings fit genug fühlen, ein Fahrzeug zu führen und wird diese Fahreignung durch die ärztliche Bescheinigung ebenfalls bestätigt, so sollte der Mobilität trotz Ihrer Behinderung nichts im Weg stehen.
Bemerken Patienten, dass sie plötzliche Seh- oder Wahrnehmungsstörungen ereilen, so sollten sich diese an einen entsprechenden Arzt – zum Beispiel einen Neurologen – wenden, um die Hintergründe abzuklären. Gehen Sie bezüglich Ihrer Fahrtauglichkeit lieber auf Nummer sicher, anstatt sich später beim Autofahren mit Parkinson unwohl oder gar unsicher zu fühlen.
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Uwe meint
9. Mai 2018 at 10:10
Sehtest beim Augenarzt sehr sehr gut.Beim Kardiologe sowie Hausarzt alles Top.Neurologe sehr zufrieden,nur alle 3-4 Monate VORSTELLEN,wenn Tabletten aufgebraucht.Autofahren Fahrschule ,incl.Tüv-Prüfung ohne Nachschulung sofort bestanden.Notwendige Bestand-Bescheinigungen postum erhalten.Neurologe wurde von mir sofort vor ORT in seiner Praxis informiert,machte Reaktionstest.Sehr begeistert zufrieden.Essen,Trinken ,Schlafen , Verdauung,Toilettengang keine Probleme.Habe in meinem Leben überhaupt ,selber beantragt die erste Reha vor mir. Hauptproblem was mich nervt,Behörde-Fahrerlaubnis grauer Führerschein, will diesen Umtauschen gegen rosanen. Ich vermute zeitliche Genehmigung mit alljährlichen Fahrprüfung-Auflagen .Was kann unternommen werden. Denn die jeweiligen Untersuchungen KOSTEN jährlich ca.€500,00.Ärtzliche Befunde extra.