Das Wichtigste zum Erwerb des Führerscheins mit geistiger Behinderung
Das kann pauschal nicht gesagt werden. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich ist es möglich, mit einer geistigen Behinderung mobil zu bleiben und Auto zu fahren.
Häufig wird eine MPU oder ein ärztliches Gutachten angeordnet, womit die Fahreignung nachgewiesen werden soll. Wenn die Ergebnisse positiv ausfallen, steht dem Autofahren in der Regel nichts mehr im Weg.
Bestimmte Fahrschulen sind auf geistige Behinderungen spezialisiert. Diese bieten besondere Lernmaterialien an und bereiten gegebenenfalls Themen einfacher auf.
Mit geistiger Behinderung Auto fahren
Weiterhin Auto fahren zu können, das ist körperlich Behinderten oft ein großes Anliegen. Denn bei Einkäufen oder Arztbesuchen immer auf jemanden angewiesen zu sein, schränkt ein eigenständiges Leben stark ein.
Durch viele technische Erfindungen wird es deshalb heutzutage vielen körperlich behinderten Menschen ermöglicht, ungeachtet ihrer Behinderung mobil zu bleiben und beispielsweise trotz Rollstuhl Auto fahren zu können.
Aber wie sieht es aus, wenn eine Behinderung nicht körperlicher, sondern geistiger Natur ist? Können Menschen, die geistig behindert sind, einen Führerschein machen?
Inhalt
Was besagt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)?
Mit welchen Einschränkungen – auch im Hinblick auf eine geistige Behinderung – der Führerschein gemacht werden kann, ist in der Anlage 4 der FeV festgelegt. Unter Punkt sieben werden alle geistigen Störungen aufgezählt, die im Hinblick auf den Führerschein wichtig sein könnten.
Liegt eine leichte geistliche Behinderung vor, darf in der Regel der Führerschein für alle Führerscheinklassen erworben werden. Im Hinblick auf eine geistige Behinderung kann der Führerschein jedoch nicht immer gemacht werden, wenn ein schwerer Grad der Einschränkung vorliegt.
In diesen Fällen muss eine umfangreiche Untersuchung der Persönlichkeit vorgenommen werden. Fällt diese positiv aus, so kann auch ein geistig schwerbehinderter Fahranfänger den Führerschein erwerben.
Bei einer Persönlichkeitsstörung, die der behinderten Person nachgewiesen wird, ist eine sichere Fahrweise in der Regel ausgeschlossen. Eine geistige Behinderung schließt den Führerschein für ein Fahrzeug in solchen Fällen aus.
Wann ist ein Führerschein mit geistiger Behinderung möglich?
Eine pauschale Aussage zum Autofahren trotz geistiger Behinderung zu treffen, ist jedoch trotzdem nicht möglich. Vielmehr muss – je nach Situation – eine Einzelfallentscheidung getroffen werden.
In der Regel wird dazu eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, bei der die betroffene Person unter anderem auf die Reaktions- und Wahrnehmungsfähigkeit getestet wird.
Auch die Fähigkeit zur Konzentration wird genau unter die Lupe genommen, da diese besonders im Straßenverkehr von großer Bedeutung ist. Sollte die MPU positiv ausfallen, ist die geistige Behinderung für den Führerschein kein K.-o.-Kriterium.
In der Regel ist es geistig Behinderten dann problemlos möglich – genau wie Menschen ohne eine Einschränkung – den Führerschein zu erwerben. Allerdings ist es empfehlenswert, eine entsprechend ausgebildete Fahrschule aufzusuchen.
Welche Fahrschule ist auf geistige Behinderung beim Führerschein spezialisiert?
Sollten Sie sich als geistig Behinderter dazu entscheiden, den Führerschein machen zu wollen, sollten Sie sich eine Fahrschule aussuchen, die auf die Bedürfnisse geistig eingeschränkter Personen spezialisiert ist.
Je nach Grad der Behinderung können hier komplexe Themen leicht verständlich erklärt werden. Auch dann, wenn spezielle Lernmaterialien nötig sind, können diese von der spezialisierten Fahrschule angefordert und an die Fahrschüler weitergegeben werden. Ebenso erfolgt die Prüfung für behinderte Menschen auf andere Weise.
Eine geistige Behinderung und der Führerschein sind deshalb ebenso eng miteinander verbunden, wie die Ausbildung von Fahrschülern mit eingeschränkter Sehstärke oder gemindertem Hörvermögen.
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T. meint
1. Januar 2019 at 17:37
Ich habe leider eine körperliche Schwerbeschädigung samt dazugehörigen Ausweis „erworben“
Vor 5 Jahren..
Dennoch fahre ich unfallfrei und nach Angaben von Mitfahrern auch seriös und defensiv.
Muss ich dem Amt eine solche Behinderung melden, bzw. meldet das Versorgungsamt als Aussteller die Situation an die Führerscheinstelle?
Denn ein Datenschutz zwischen verschiedenen Behörden besteht ja m Regelfall nicht. MfG.