Das Wichtigste zum Autofahren mit Epilepsie
Epilepsie ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems, die gewöhnlich mit wiederholten epileptischen Anfällen (Krampfanfällen) einhergeht. Ein solcher Anfall ist wie ein Gewitter im Kopf, bei dem sich die Nervenzellen übermäßig elektrisch entladen.
Laut Anlage 4 FEV dürfen Epileptiker Auto fahren, wenn sie seit mindestens einem Jahr anfallsfrei sind.
Nein, dies gilt nur für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T . Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und FzF (Fahrgastbeförderung) muss eine fünfjährige Anfallsfreiheit ohne Therapie bestehen.
Fahrtauglichkeit bei Krankheiten
Eine Krankheit oder eine Behinderung kann das Leben eines Betroffenen stark beeinträchtigen. Denn eine solche Einschränkung macht sich in den verschiedensten Lebensbereichen bemerkbar.
Ist ein Behinderter nicht mehr in der Lage, Einkäufe, Arztbesuche oder Behördengänge selbst zu erledigen, bedeutet das gleichzeitig einen großen Einschnitt in die Selbstbestimmtheit.
Das kann zum Beispiel bei der Erkrankung Epilepsie der Fall sein. Patienten erleiden dabei epileptische Krampfanfälle, die spontane und unwillkürliche Verhaltensstörungen herbeiführen. Trotzdem gibt es Menschen mit dieser Krankheit, die das Autofahren nach einem epileptischen Anfall noch ausüben können.
Aber welche Menschen gehören dieser Gruppe mit Fahrtauglichkeit an? Welche Vorschriften gilt es beim Autofahren und diagnostizierter Epilepsie aufgrund der spontanen Anfälle zu beachten?
Inhalt
Wann ist das Autofahren trotz Epilepsie erlaubt?
Viele Betroffene fragen sich oft: „Dürfen Epileptiker eigentlich das Autofahren ausüben?“ Das ist in der Regel davon abhängig, wie schwer die Erkrankung und die Anfälle sind und muss individuell entschieden werden. Zum Autofahren mit Epilepsie besagt Punkt 6.6 der Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), dass dies ausnahmsweise erlaubt werden kann, wenn das wesentliche Risiko von Anfällen minimiert wurde.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Betroffene seit einem Jahr keine Krampfanfälle mehr vorweist. Diese Regel gilt allerdings nur für die Führerscheinklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T.
Alle weiteren Klassen benötigen eine längere Zeit der Anfallsfreiheit. Laut Anlage 4 FeV muss eine mindestens fünfjährige Zeitspanne vorgewiesen werden, in der die Krampfanfälle nicht mehr vorgekommen sind.
Zudem sind, wenn Betroffene mit Epilepsie das Autofahren ausüben wollen, Nachuntersuchungen vorgesehen, bei der die Fahrtauglichkeit des Patienten überprüft wird. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) legt allerdings weitere Maßnahmen im Hinblick auf epileptische Anfälle fest, die im folgenden Abschnitt erläutert werden.
Trotz Epilepsie das Autofahren erlernen: Welches Gesetz ist maßgebend?
Ein epileptischer Anfall beim Autofahren kann schwere Unfälle hervorrufen. Deshalb gibt es neben der FeV zudem noch einen Leitfaden der BASt, der die Voraussetzungen für einen Führerschein trotz Epilepsie weiter differenziert.
Genau wie die FeV wird hier zwischen den Führerscheinklassen unterschieden. Für Gruppe 1, also die Klassen A bis T gelten folgende Regeln: Es darf mit Epilepsie weitergefahren werden, wenn
- nach erstmaligem Anfall eine Zeit ohne Anfälle von sechs Monaten besteht
- nach selbstverschuldetem Anfall (zum Beispiel durch Medikamente) seit drei Monaten kein Anfall mehr eintrat
- nach mehrmaligen Anfällen seit einem Jahr kein erneuter Krampfanfall vorkam.
Bei der zweiten Gruppe, also den Besitzern der Führerscheinklassen C bis D1E oder bei einer Fahrgastbeförderung, sind die Regeln strenger. Hier darf bei Epilepsie das Autofahren nur ausgeübt werden, wenn keine vom Arzt verschriebenen Antiepileptika eingenommen werden und
- nach erstem Anfall eine mindestens zweijährige Zeit ohne Anfälle bestand
- nach einem provozierten Anfall (zum Beispiel durch Medikamente) sechs Monate kein Anfall vorkam
- bei diagnostizierter Epilepsie fünf Jahre Anfallsfreiheit besteht
Epilepsie und das Autofahren: Welche Untersuchungen sind nötig?
Das Autofahren bei Epilepsie ist also in gewissen Fällen erlaubt. Aber sind ärztliche Gutachten nötig, um die Anfallfreiheit für die Fahrerlaubnis vorzuweisen? Ja, Patienten müssen sich vorher von einem Arzt durchchecken lassen, bevor sie die Fahrerlaubnis beantragen und ein Fahrzeug führen können.
Zudem müssen regelmäßige Nachuntersuchungen vorgewiesen werden, um die Fahreignung des Betroffenen zu garantieren. So kann ein Patient auch mit einer Behinderung mobil bleiben.
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Christoph meint
14. Juni 2024 at 17:28
Darf man als Epileptiker mit einer Prüfbescheinigung einen Führerschein freien Krankenfahrstuhl fahren,oder darf die Führerscheinstelle auch einen das fahren untersagen wenn man nur eine Prüfbescheinigung hat. Weil soviel ich weiß hat die Führerscheinstelle nichts mit der Mofa Prüfbescheinigung zu tun.