Das Wichtigste zur Mobilität mit Handicap
Ja, das ist möglich. Brems- und Gaspedal können durch einen Umbau z. B. durch einen Handschalter ersetzt werden. Es ist auch möglich, mithilfe eines Hubsystems einen Elektrorollstuhl ins Auto zu bringen.
Wenn Sie sich für einen Neuwagen entscheiden, können Sie in der Regel von diversen Vergünstigungen profitieren. Vor allem regelt das die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV). Die Rabatt-Höhe richtet sich nach Ihrem Einkommen.
Das wird immer im Einzelfall entschieden. Um herauszufinden, ob Sie Auto fahren dürfen, sind in der Regel einige Gutachten notwendig. Das können z. B. eine MPU oder ein ärztliches Gutachten sein.
Mit Handicap Auto fahren – ist das möglich?
Für viele Menschen in Deutschland ist es heutzutage eine Selbstverständlichkeit, täglich mit dem Auto zur Arbeit, zum Einkaufen oder zu wichtigen Terminen zu fahren.
Besitzen sie kein Auto, so können sie immer noch auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen oder das Fahrrad nehmen. Für Menschen mit einer körperlichen Behinderung jedoch ist das nicht immer so selbstverständlich.
Denn: Herkömmliche Kraftfahrzeuge sind selten so konzipiert, dass sie auch von behinderten Menschen ohne Hilfe bedient werden können. Mobil bleiben mit einer Behinderung ist also schwierig. Auch zusätzlicher Stauraum, um einen eventuell vorhandenen Rollstuhl im Fahrzeug transportieren zu können, ist oft nicht vorhanden. Aber welche Möglichkeiten gibt es für das Autofahren mit einer Behinderung?
Weiterführende Informationen zum Autofahren bei Krankheit
Inhalt
Fahrhilfen für Behinderte
Um mobil zu bleiben mit einer Behinderung gibt es für betroffene Menschen unter anderem zwei Möglichkeiten: Entweder, Sie erwerben direkt ein Auto, das bereits behindertengerecht ausgestattet ist, oder Sie lassen ein normales Fahrzeug umbauen, sodass es auch mit einem Handicap bedient werden kann.
Bei Umbauten ist es hilfreich, sich an ein darauf spezialisiertes Unternehmen zu wenden, das die Änderungen an Ihrem Fahrzeug fachgerecht vornehmen lassen kann. Denn Sie müssen beachten, dass nicht alle Veränderungen auch durch die StVZO abgesegnet sind und im schlimmsten Fall einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen können. Aus diesem Grund ist ein eigenmächtiger Umbau oft nicht zu empfehlen.
Welche Umbauten sind nötig?
Was genau am Fahrzeug verändert werden sollte, ist selbstverständlich auch davon abhängig, welche Art der Behinderung vorliegt. Beschränkungen im Bereich der Arme fordern andere Hilfen als beispielsweise Gehbehinderungen oder Kleinwuchs. Sollten Sie im Rollstuhl sitzen, ist es sinnvoll, eine Einstiegshilfe in das Fahrzeug einzubauen.
Das kann ein Dreh- oder Schwenksitz oder ein Personenlift sein. Auch ein Rutschbrett ist möglich, da es durch die Staffelung der Höhe vom Sitz bis zum Rollstuhl den Ein- und Ausstieg erleichtert.
Um direkt mit dem Rollstuhl Auto zu fahren gibt es ebenfalls Lösungen, bei denen ein Elektrorollstuhl mithilfe eines Hubsystems direkt in den Fahrerraum gehoben werden kann.
Bei Querschnittslähmungen oder amputierten Gliedmaßen unterhalb der Hüfte lassen sich Brems- und Gaspedal durch Handschalter ersetzen. Kleinwüchsige Personen können von Verlängerungen des Schalthebels oder der Fußpedale, Trittstufen zum erleichterten Einstieg oder einer Lenksäulenverlängerung profitieren.
Sind die Arme bzw. Hände der fahrenden Person nur eingeschränkt verwendbar, so können Fußlenksysteme, kleine Joysticks oder Elektrofernbedienungen dabei helfen, trotz Handicap mobil zu bleiben.
Fahrzeuge ab Werk mit Behindertenrabatt
Sollten Sie sich für einen Neuwagen entscheiden, so können Sie von diversen Vergünstigungen profitieren. Zum einen regelt dies die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV). Dabei richtet sich die Höhe der Unterstützung zur Mobilität nach Ihrem Einkommen und ist in § 6 der KfzHV geregelt. Dazu wird jedes Jahr eine Bezugsgröße (BG) festgelegt, anhand derer sich der Rabatt berechnen lässt.
Verdienen Sie beispielsweise weniger als 40 % dieser festgesetzten Bezugsgröße, kann der Neuwagenkauf (oder auch ein Umbau) bis zu 100 % gefördert werden. Der Wagen muss allerdings auf den Behinderten selbst zugelassen sein. Dieser benötigt außerdem einen Schwerbehindertenausweis.
Zudem bieten diverse Autohersteller ebenfalls einen Rabatt für Personen mit Handicap an. Je nach Grad der Behinderung (GdB) kann dieser unterschiedlich hoch ausfallen. Wollen Sie ein Auto kaufen, um mobil mit Ihrer Behinderung zu bleiben, sollten Sie sich vorher genau darüber informieren, was genau bezuschusst wird. Der Vorteil an einem behindertengerechten Wagen ist: Wird dieser Ihren Bedürfnissen direkt beim Einkauf gerecht, müssen Sie keine weiteren Umbaumaßnahmen mehr durchführen.
Wichtig ist hinsichtlich der Förderung durch die KfzHV allerdings auch, dass Sie auf das Fahrzeug angewiesen sein müssen, es also dringend für den Weg zur Arbeit oder zu einer sonstigen der Bildung dienlichen Ausbildungsstätte benötigen.
Weiterführende Informationen zum Autofahren mit Behinderung
Mobil mit Handicap: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Sollte eine Person mit Handicap kein eigenes Auto oder keinen Führerschein besitzen oder dieses einfach nicht benötigen, aber trotzdem mobil sein wollen mit einer Behinderung, so ist dies auch mit dem ÖPNV möglich. Hier können Sie mit einem Schwerbehindertenausweis kostenlos fahren.
Auch in vielen Nahverkehrszügen ist dies der Fall. Dafür benötigen Sie allerdings immer Ihren Schwerbehindertenausweis sowie eine Wertmarke, die beim Versorgungsamt erhältlich ist.
Achten Sie bei Ihrer Fahrt darauf, dass der Bahnhof oder die Haltestelle, an der Sie ein- oder aussteigen wollen, barrierefrei erreichbar ist. Besonders für Rollstuhlfahrer ist diese Option im Hinblick auf die Mobilität wichtig. Sollten Sie mit dem Nah- oder Fernverkehr reisen wollen, ist es hilfreich, sich eine gewisse Zeit – oft etwa einen Tag – vorher anzukündigen, damit entsprechende Ein- und Ausstiegshilfe als Unterstützung geleistet werden kann.
Fahrschule für Behinderte
Heutzutage gibt es bereits überall in Deutschland Fahrschulen, die auf eine behindertengerechte Ausbildung spezialisiert sind. In der Regel gelten sowohl für die theoretische als auch für die praktische Prüfung die gleichen Voraussetzungen wie bei Fahrschülern, die kein Handicap besitzen.
Bevor Sie mit der Ausbildung beginnen, sollten Sie sich über Möglichkeiten der Bezuschussung nach der KfzHV informieren. Je nach Art der Behinderung sollten Sie sich an eine Fahrschule wenden, die mit entsprechenden Hilfen im Fahrzeug ausgestattet ist. Das gilt nicht nur für offensichtliche körperliche Behinderungen, sondern auch wenn Sie etwa gehörlos mit dem Auto fahren wollen.
Haben Sie Ihren Führerscheinantrag gestellt, wird dieser an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Dieses prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Dokumente wie ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) ein.
Welche Auflagen Sie beim Fahren befolgen müssen, wird bei erfolgreich bestandenen Prüfungen auf Ihrem Führerschein vermerkt. Das geschieht durch sogenannte Schlüsselzahlen.
Mobil mit geistiger Behinderung?
Genau wie bei einer körperlichen Behinderung auch muss bei einer Einschränkung der geistigen Fähigkeiten immer der Einzelfall betrachtet werden.
Während bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit der Beine beispielsweise diverse Umbauten am Fahrzeug vorgenommen werden können, um das Autofahren dennoch zu ermöglichen, ist eine Hilfe zum Beispiel bei eingeschränkter Sehleistung nicht möglich. Genauso verhält es sich auch bei geistigen Behinderungen.
Hier werden in der Regel zunächst diverse Gutachten gefordert. Das können sowohl ein ärztliches Gutachten als auch ein Protokoll über eine absolvierte MPU sein.
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Thomas meint
22. August 2021 at 16:07
Ich habe aufgrund einer Autoimmunschwäche Einschränkungen der Beweglichkeit der Füße. Ich besitze seit vielen Jahren einen PKW Führerschein und fahre einen Dienstwagen. Seit Monaten (mit Beginn der Krankheit) fahre ich nicht mehr, da ich mich unsicher fühle. Muss ich / sollte ich nicht ggfs. meine Fahrtauglichkeit beweisen bzw. überprüfen lassen? Wo kann man das machen? Mein Arbeitgeber und dessen Versicherung sollten informiert sein. Meine Gesundheit wird langsam etwas besser, ich werde wahrscheinlich aber nicht mehr 100% erreichen.
Thomas (61 Jahre)