Blitzer – die böse Überraschung eines jeden Autofahrers. Laut einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes für das Jahr 2022 haben in Deutschland insgesamt über 2,7 Millionen Menschen gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit verstoßen. Pro Tag wurden durchschnittlich 7.462 Menschen geblitzt. Ärgerlich ist das natürlich für den Geldbeutel. Positiv wirkt es sich jedoch auf das Unfall- und Schadensrisiko aus, da überhöhte Geschwindigkeit einen bedeutenden Faktor bei Verkehrsunfällen darstellt. Doch kann man auch zu langsam fahren? Gibt es eine Mindestgeschwindigkeit in Deutschland? Und wenn ja, auf welchen Straßen gilt sie?
Bußgeldtabelle: Zu langsames Fahren
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Sie sind ohne triftigen Grund zu langsam gefahren | 20 € | |
Sie haben einen anderen Verkehrsteilnehmer mit nicht ausreichender Geschwindigkeit überholt | 80 € | 1 |
... und dadurch kam es zu einem Unfall | 120 € | 1 |
Das Wichtigste zur Mindestgeschwindigkeit
Nein, es gibt keine generelle Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn.
Allerdings dürfen nur Kraftfahrzeuge, die schneller als 60 km/h fahren können,
auf der Autobahn fahren.
In der Straßenverkehrsordnung ist auch die Mindestgeschwindigkeit auf einer Bundesstraße nicht explizit geregelt. Mittels Verkehrszeichen kann eine Mindestgeschwindigkeit jedoch örtlich angeordnet wurde. Mehr dazu hier.
Ja, zu langsames Fahren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro sanktioniert werden.
Begriffsklärung – Mindestgeschwindigkeit im Sinne von § 18 StVO
Inhalt
Nicht selten löst die Gesetzesformulierung in § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Verwirrung und Fehlinterpretationen aus.
Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; […]
Häufig wird sie so verstanden, dass Autofahrer auf entsprechenden Straßen nicht langsamer als 60 km/h fahren dürfen. Diese Annahme ist jedoch falsch. § 18 StVO bezieht sich lediglich auf die Fahrzeuge und ihre jeweilige Bauart. Sie bestimmt keine konstant einzuhaltende Geschwindigkeit. Gleichzeitig berechtigt die Regelung Autofahrer allerdings auch nicht dazu, eine beliebig langsamere Geschwindigkeit im Straßenverkehr zu fahren.
§ 18 StVO spricht nicht von bauartbedingter Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn, sondern von bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, die mindestens 60 km/h betragen muss.
Gibt es eine Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Straßen?
Eine Mindestgeschwindigkeit wird in der Straßenverkehrsordnung nicht explizit geregelt. Grundsätzlich gibt es daher in Deutschland weder eine Mindestgeschwindigkeit innerorts, noch außerorts. § 3 Abs. 2 StVO bestimmt lediglich, dass Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren dürfen, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Zulässig ist jedoch die örtliche Anordnung einer Mindestgeschwindigkeit durch ein Vorschriftszeichen gemäß § 41 Abs. 1 StVO. Die Art der Straße, auf der die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit bestimmt werden soll, ist dabei unwichtig. Es kann sowohl die Mindestgeschwindigkeit auf einer Bundesstraße als auch die Mindestgeschwindigkeit auf einer Landstraße örtlich angeordnet werden.
Oft wird sie dort erteilt, wo überwiegend hohe Geschwindigkeiten gefahren werden und der Verkehrsfluss durch potenzielle Schleicher gefährdet wird. Auch auf mehrspurigen Steigungsstrecken wird häufig eine Mindestgeschwindigkeit bestimmt, um das Risiko eines Unfalls zu minimieren.
Ähnliche Regelungen haben Österreich und die Schweiz. In Österreich dürfen gemäß § 46 Abs. 1 StVO auf der Autobahn ebenfalls nur Fahrzeuge fahren, die mindestens 60 km/h fahren können. In der Schweiz bestimmt Art. 35 VRV, dass “nur Motorfahrzeuge auf der Autobahn zugelassen sind, die eine Geschwindigkeit von wenigstens 80 km/h erreichen können und dürfen”.
Mindestgeschwindigkeit: Welches Schild ist zu beachten?
Eine Mindestgeschwindigkeit kann unter bestimmten Umständen wie etwa bei Strecken mit besonders starkem Anstieg durch das Verkehrszeichen 275 – einem blauen, kreisförmigen Schild mit weißen Ziffern – vorgeschrieben werden.
Das Verkehrszeichen 279 – ein blaues, kreisförmiges Schild mit durchgestrichenen weißen Ziffern – hebt die Mindestgeschwindigkeit hingegen auf, die für einen bestimmten Streckenabschnitt galt. Ab dem Verkehrsschild darf auf dem entsprechenden Fahrstreife langsamer als bisher gefahren werden. Natürlich nur in einer Geschwindigkeit, in der der Verkehrsfluss nicht behindert wird.
Was kann Schleichen drohen?
Bei extremer Wetterlage oder hohem Verkehrsaufkommen ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit erlaubt, oftmals sogar unerlässlich. Doch grundloses Schleichen, durch das der Verkehrsfluss behindert wird, ist ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln und wird mit einem Bußgeld gemäß des Bußgeldkatalogs in Höhe von 20 Euro sanktioniert. Der vollständige Stillstand ist dabei nur im Stau oder bei einer Panne erlaubt.
Richtgeschwindigkeit, Mindestgeschwindigkeit, Höchstgeschwindigkeit – Was sind die Unterschiede?
Als Richtgeschwindigkeit wird auf Straßen die Geschwindigkeit bezeichnet, die empfohlen wird. Es ist also auch erlaubt, schneller zu fahren. Empfohlen wird es allerdings nicht. Das Richtgeschwindigkeit-Schild ist ein blaues, eckiges Verkehrszeichen mit weißen Ziffern.
Die Mindestgeschwindigkeit bestimmt eine Geschwindigkeit, die bei idealen Verkehrsbedingungen nicht unterschritten werden darf – langsameres Fahren ohne Grund ist also verboten. Das Mindestgeschwindigkeit-Schild ist ein blaues, kreisförmiges Verkehrszeichen mit weißen Ziffern.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit stellt hingegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung dar – schnelleres Fahren ist demnach verboten. Das Höchstgeschwindigkeitsschild ist ein rot-weißes, kreisförmiges Schild mit schwarzen Ziffern.
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