Das Wichtigste zum Mindestalter beim Führerschein
Ja, je nach Klasse müssen Sie beim Führerschein verschiedene Altersvorgaben beachten. Wann welches Mindestalter gilt, zeigt die Tabelle hier auf.
Das ist nur in Einzelfällen möglich, wenn bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt wird. Wann eine solche möglich ist, erfahren Sie hier.
Die Ausbildung zum Führerschein kann bereits vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen. Die Theorieprüfung darf drei Monate vor dem Erreichen absolviert werden, die praktische Prüfung einen Monat.
Das Mindestalter ist gesetzlich bestimmt.
Wer in Deutschland einen Führerschein für Kraftfahrzeuge erwerben will, muss ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben. Doch dieses ist nicht zwangsläufig erst mit dem 18. Geburtstag der Fall. Und nicht für jede Führerscheinklasse ist dieses Alter gleich. Das Mindestalter für die Führerscheinklasse A ist beispielsweise ein anderes als das für die Führerscheinklasse B.
Und auch für die theoretische und praktische Prüfung gelten wieder gesonderte Bestimmungen. Wie viele Jahre man also alt sein muss, um Auto beziehungsweise andere Fahrzeuge fahren zu können, kann somit nicht einheitlich beantwortet werden. Da kann es schnell mal zu Verwirrungen oder Unklarheiten kommen. Im Folgenden erhalten Sie die Antworten rund um das Thema. Ab wann dürfen Sie welchen Führerschein beantragen?
Inhalt
Das Mindestalter für den Führerschein der einzelnen Fahrzeugklassen.
Wie eingangs bereits erwähnt, ist das Mindestalter für den Führerschein bespielsweise der Klasse B ein anderes Alter als das für die übrigen Klassen. Für welche Führerscheinklasse in Deutschland welches Alter erreicht werden muss, lässt sich der folgenden Tabelle entnehmen:
Mindestalter Führerschein | Führerscheinklasse | Fahrzeugtyp |
---|---|---|
Ab 15 Jahren (Ausnahme: Bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren: Ab 16 Jahren) | Mofa | |
Ab 16 Jahren | A1 M L T | Leichtkraftrad 80 km/h Kleinkraftrad (Roller) 45 km/h Kleinere landwirtschaftliche Zugfahrzeuge Größere landwirtschaftliche Zugfahrzeuge |
Ab 17 Jahren | B | Begleitetes Fahren |
Ab 18 Jahren | A1 A B C C1 T | Leichtkraftrad 100 km/h Motorrad beschränkt auf 25 kW Pkw Lkw (über 7,5 t, keine gewerbliche Beförderung) Lkw bis zu 7,5 t Landwirtschaftliche Zugfahrzeuge über 40 km/h |
Ab 20 Jahren | A | Motorrad ohne Leistungsbeschränkungen |
Ab 21 Jahren | C D D1 | Lkw über 7,5 t bei gewerblicher Beförderung Omnibusse Omnibusse bis zu 16 Fahrgastplätzen |
Ab 25 Jahren | A | Motorrad ohne Leistungsbeschränkungen beim Direkteinstieg |
Was ist mit dem Begriff „Mindestalter für den Führerschein“ genau gemeint?
Mit dem Begriff „Mindestalter für den Führerschein“ ist gemeint, dass man an dem Tag, an dem man seine Fahrrlaubnis bekommt, das Alter erreicht haben muss, das jeweils erforderlich ist. Fahrausbildung und Prüfung hingegen können auch schon früher absolviert oder begonnen werden. Man kann sich also auch schon vor dem Erreichen des jeweiligen Alters für den Erwerb der Fahrerlaubnis anmelden. Fahren darf man dann allerdings erst nach bestandener Prüfung und Aushändigung der Fahrerlaubnis.
Mindestalter für die theoretische und praktische Ausbildung
Am theoretischen Unterricht darf bereits unmittelbar nach der Anmeldung in der Fahrschule teilgenommen werden. Aus haftungsrechtlichen Gründen dürfen praktische Fahrstunden hingegen erst ein halbes Jahr vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden.
Begleitetes Fahren
Wer 17 Jahre alt ist, hat in Deutschland die Option, am sogenannten begeleiteten Fahren für den Führerschein der Klasse B teilzunehmen. Bis zum Beginn der Volljährigkeit muss dann allerdings stets ein Begleiter mitfahren. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein und selbst schon mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein.
Nach der bestandenen Prüfung für das begleitete Fahren erhält der Prüfling noch nicht den Kartenführerschein, sondern ihm wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, auf die die Begleitperson dann eingetragen wird.
Auto fahren bevor man das Mindestalter für den Führerschein ereicht hat.
Es besteht zudem noch die weitere Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis vorzeitig zu erwerben und zwar kann in besonderen Einzelfällen bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beantragt werden. Diese sogenannte vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis kann ein Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beantragt werden.
Ein solcher Ausnahmefall liegt beispielsweise vor, wenn bestimmte familiäre Gegebenheiten das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis erfordern.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Eltern erkrankt sind.
Eine Ausnahme kann zudem erteilt werden, wenn der Betroffene unverhältnismäßig lange und schlecht zu erreichende Strecken zur Schule oder zum Ausbildunsplatz zurücklegen muss.
Des Weiteren ist eine Zustimmung der erziehungsberechtigten Personen erforderlich und es bedarf eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Fahreignung. Gegebenenfalls kann die Ausnahmegenehmigung aber auch mit bestimmten Auflagen verknüpft werden. Zum Beispiel kann die Auflage erteilt werden, dass dann nur ganz bestimmte Fahrten, beispielsweise zur Ausbildungsstätte, durchgeführt werden dürfen.
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Samantha meint
18. März 2023 at 11:42
Ich finde es interessant, dass man mit 15 Jahre schon Mofa fahren darf. Dies scheint mit besonders auf dem Dorf eine praktische Alternative zum Bus zu sein. Da meine Tochter bald 15 wird, werden wir uns nun näher mit dem Thema auseinandersetzen.
B. meint
28. März 2019 at 21:18
Wann kan ein 17-Jähriger die prüfung für die Fahrerlaubnsi Klasse B machen wenn kein bek´gleitetes Fahrern vorgesehen ist.
Tim J. meint
12. Februar 2019 at 19:50
Sind die Bilder Urheberrechtlich geschützt?
fuehrerscheinfix.de meint
29. April 2019 at 15:37
Hallo Tim,
die Bilder sind urheberrechtlich geschützt.
Heiko meint
5. Dezember 2017 at 18:13
Hallo,
wenn Sie die Grundqualifikation nicht haben, dann dürfen Sie außerhalb Ihres eigenen Zirkus Betriebes
(Spedition, gewerblich) nicht fahren. Für eine Mindestalter Ausnahme wird es nicht langen. Hierfür langt es nicht, dass Sie im Familienbetrieb fahren. Es ist sinnvoller wenn Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden, denn die hat das letzte Wort.
Bezüglich der Grundqualifikation würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie sich darüber auch genauer informieren. Ich habe es leider auch zu spät bzw. über die Fahrschule falsch berichtet bekommen.
„Abschaffung der Grundqualifikation“ wird momentan als Petition veröffentlicht, wenn Sie diese mit Unterstützen und verbreiten, haben Sie und andere evtl. bald keine mehr zu absolvieren!
Viel Erfolg bei der Recherche
S. meint
14. August 2017 at 1:11
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Nico S. Gerne würde ich für einen Schaustellerbetrieb die Führerscheinklasse CE erwerben.
Dieser Schaustellerbetrieb arbeitet als Zirkus in verschiedenen Städten.
Leider bin ich erst 19 Jahre alt und weiß, dass es normalerweise erst mit 21 Jahren gestattet ist. Nach Absprache mit mehreren Fahrschulen ist es allerdings mit einem schriftlichen Antrag auf die Befreiung der Grundqualikfikation möglich, wenn mir das Straßenverkehrsamt die Genehmigung für diesen Führerschein erteilen.
Aus der Familie des Schaustellerbetriebes haben ebenfalls Mitglieder den Führerschein bereits ab 18 Jahren machen dürfen. Eine IHK-Prüfung oder beschleunigte Grundqualifikation war hier nicht nötig.
Für mich wäre es sehr wichtig, diesen Führerschein machen zu dürfen. Hierbei handelt es sich lediglich um privates fahren, ich möchte also nicht gewerblich fahren.
Bevor ich mich allerdings bei einer Fahrschule anmelde und den großen ersten Hilfe Kurs besuche, sowie die ärztliche Untersuchung wollte ich mich bei Ihnen erkundigen.
Ich habe bereits den Führerschein der Klasse B und BE.
Über eine Hilfe und Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich riesig freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Nico S.
fuehrerscheinfix.de meint
14. August 2017 at 12:56
Hallo Nico,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an die zuständige Führerscheinstelle.
Das Team von fuehrerscheinfix.de