Das Wichtigste für die Verlängerung beim LKW-Führerschein
Ja, gemäß den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung müssen die Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E sowie alle D-Klasse alle fünf Jahre verlängert werden.
Maßgeblich ist der Tag der Auftragserteilung für die Ausstellung des Führerscheins. Ab diesem Tag beginnt die Frist. Das Ablaufdatum ist im Führerschein vermerkt.
Für die Verlängerungen müssen ein biometrisches Passfoto, ein Ausweis, der alte Führerschein sowie ein augenärztliches Gutachten und eine ärztliche Bescheinigung vorhanden sein. Berufskraftfahrer müssen zudem eine Weiterbildung gemäß BKrFQG vorweisen. Weitere Informationen zum Ablauf der Verlängerung finden Sie hier.
Verlängerung ist beim LKW-Führerschein Pflicht
Mit tonnenschweren Lasten fahren täglich unzählige Lkw über Deutschlands Straßen. Seit 2008 ist ein steter Anstieg des Lkw-Bestandes zu verzeichnen. Im Jahr 2016 lag die Anzahl bei ca. 2.8 Millionen.
Mit diesem Gewinn an Fahrzeugen geht auch eine Steigerung der entsprechend beantragten Fahrerlaubnisklasse einher und diese ist mit einigen Besonderheiten verbunden.
So muss der Besitzer von einem Lkw-Führerschein diesen regelmäßig verlängern. Der Grund dafür liegt in der hohen Schadensgefahr, die solch ein massives Gefährt in sich birgt. Lesen Sie im Folgenden, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihren Lkw-Führerschein verlängern wollen.
Inhalt
Diese Klassen vom Lkw-Führerschein müssen Inhaber verlängern
In der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, also der Fahrerlaubnis-Verordnung, ist vorgeschrieben, dass für bestimmte Führerscheinklassen eine festgesetzte Geltungsdauer existiert.
§ 23 legt diese Frist dabei genau fest. Dort heißt es in Absatz 1:
Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:
- Klassen C1, C1E: für fünf Jahre,
- Klassen C, CE: für fünf Jahre,
- Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre.
Betroffen von dieser strengen Gültigkeitsfrist sind die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE von Lkw und Bus. Inhaber müssen seit dem 1. Januar 1999 ihren Lkw-Führerschein alle fünf Jahre verlängern.
Allerdings wurde die Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV, 2013 durch die Verabschiedung einer neuen EU-Richtlinie ergänzt. Demnach ist nicht nur der Lkw-Führerschein zu verlängern. Für die übrigen Führerscheinklassen, also zum Beispiel den normalen Pkw-Führerschein, gilt nunmehr eine Ablauffrist. Diese Maßnahme nimmt dabei sogar Einfluss auf Dokumente, die vor dem Stichtag des 19. Januars 2013 ausgestellt wurden.
Nichtsdestotrotz sind die Hintergründe dieser Verlängerungsregelungen gänzlich verschieden. Die Einführung der sogenannten EU-Führerscheine 2013 diente vorrangig der Schaffung eines zentralen, EU-weiten Registers. Zudem sollte dadurch eine Fälschungssicherung gewährleistet werden.
Die Vorschrift, den Lkw-Führerschein regelmäßig zu verlängern, ist vor allem der Verkehrssicherheit geschuldet. Ähnliches gilt beim Führerschein für den Bus, bei welchem aufgrund der Personenbeförderung ebenfalls hohe Sicherheitsstandards gewährleistet sein müssen.
Neben der Verlängerung selbst unterliegen Lkw-Fahrer weiteren Pflichten, die im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der zugehörigen Verordnung (BKrFQV) festgelegt sind.
Zunächst müssen Anwärter für den Lkw-Führerschein die sogenannte Grundqualifikation erwerben. Diese dient gemäß § 4 BKrFQG der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und soll die allgemein beruflichen Fähigkeiten vom betreffenden Berufskraftfahrer durch die Vermittlung spezifischer Fertigkeiten bezeugen.
Schließlich müssen dann regelmäßig Weiterbildungen erfolgen, die der Betreffende nachweisen muss, wenn er seinen Lkw-Führerschein verlängern möchte. Die erste Weiterbildung muss fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation und dann weiterhin im Fünf-Jahres-Turnus stattfinden, um den Lkw-Führerschein erfolgreich zu verlängern. Diese Module sollen das erworbene Wissen immer wieder auffrischen. Alle fünf Jahre müssen daher fünf Weiterbildungen in einem Rahmen von jeweils sieben Stunden nachgewiesen werden.
Die erfolgreiche Teilnahme an Grundqualifikation und Weiterbildung findet sich auf dem Führerschein in der Schlüsselnummer 95 wieder.
Diese besonderen Anforderungen beziehen sich allerdings ausschließlich auf Kraftfahrer, die gewerblich einen Lkw über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus führen. Das heißt, dass diese Regelung sowohl Linien- oder Reisebusfahrer einschließt als auch Fernfahrer.
Das betrifft alle: Den EU-Führerschein verlängern
Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung am 19. Januar 2013 setzte eine begrenzte Gültigkeit der Führerscheine ein. Denn die nunmehr ausgestellten EU-Führerscheine verlieren nach 15 Jahren ihre Gültigkeit.
Achtung! Es erlischt lediglich das Dokument, nicht aber die Fahrerlaubnis. Das heißt, es muss zwar ein neuer Führerschein beantragt werden, eine erneute Prüfung ist dafür jedoch nicht notwendig.
Diese zeitliche Begrenzung hat nicht nur gegenwärtige und zukünftige Folgen, sondern nimmt auch rückwirkend Einfluss. So müssen auch Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, verlängert und in einen EU-Führerschein umgewandelt werden. Betreffende haben dafür bis spätestens 19. Januar 2033 Zeit, es sind jedoch unterschiedliche Umtauschfristen einzuhalten:
Für Führerscheine im Scheckkartenformat:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
- Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033
Für Papierführerscheine:
- geboren vor 1953: 19. Januar 2033
- geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- geboren ab 1971: 19. Januar 2025
Kommt es dann zu der Verlängerung vom Führerschein, müssen dafür ein biometrisches Passbild, ein gültiges Ausweisdokument und der alte Führerschein vorgelegt werden.
Die Besonderheiten beim Lkw-Führerschein: Die Verlängerung und ihre Anforderungen
Prinzipiell gelten bei der Führerscheinverlängerung für den Lkw höhere Anforderungen an den Berufskraftfahrer als beispielsweise beim Pkw. Allerdings gibt es auch beim Lkw-Führerschein Unterschiede.
So müssen Besitzer von einem zivilen Lkw-Führerschein beim Verlängern nicht ganz so hohe Hürden überwinden. Bei einer ausschließlich privaten Nutzung muss zwar nach fünf Jahren ebenfalls eine Führerscheinverlängerung erfolgen, allerdings müssen für den Antrag bei der Führerscheinstelle nur ein Attest vom Allgemeinmediziner und eines vom Augenarzt eingereicht werden.
Zivile Führerscheine besitzen unter anderem Kraftfahrer, die ihren Lkw-Führerschein bei der Bundeswehr erworben haben und ihn nach ihrem Wehrdienst auf einen zivilen Schein haben umschreiben lassen. Sie können den Führerschein so beispielsweise für einen privaten Umzug nutzen.
Liegt eine gewerbliche Nutzung des Lkw-Führerscheins vor, sind die Auflagen strenger. Neben den Arztgutachten ist die Teilnahme an Schulungen alle fünf Jahre zwingend erforderlich, um den Lkw-Führerschein zu verlängern und die Frist erneut auf fünf Jahre zu erweitern.
Für Inhaber der Klassen C1 und C1E lag bis 2017 eine Einschränkung der Verlängerungspflicht vor. Denn dieser Lkw-Führerschein, der für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3500 und 7500 kg ausgelegt ist, galt bis dahin grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr. Erst danach musste er alle fünf Jahre verlängert werden. Seit 2017 gilt nur noch die Regel zur Verlängerung alle 5 Jahre.
Für alle anderen betroffenen Lkw-Klassen C, CE, sowie die Busführerscheine D1, D1E, D und DE, gibt es diese Lockerung nicht. Sie müssen stets alle fünf Jahre verlängert werden, da sie ansonsten ihre Gültigkeit verlieren.
Woher weiß ich, wann der Lkw-Führerschein abgelaufen ist?
Auch wenn die Fünf-Jahres-Frist einen klaren Rahmen liefert, können jedoch Unsicherheiten dahingehend entstehen, wann die Gültigkeit tatsächlich verfällt. In § 23 FeV ist daher genau festgelegt, ab wann die Frist einsetzt:
Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.
Der Tag der Auftragserteilung für die Herstellung des Führerscheins ist also maßgeblich. Anders ist das aber, wenn Sie den Führerschein für einen Lkw verlängern wollen. Hier ist nicht der Tag der Bearbeitung ausschlaggebend, sondern das Datum, an dem die Klasse offiziell ihre Gültigkeit verliert.
Der Beginn der Fünf-Jahres-Frist hängt davon ab, wann Sie Ihren Lkw-Führerschein verlängern lassen möchten. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Antrag auf Verlängerung weniger als sechs Monate vor Gültigkeitsverlust: Fünf-Jahres-Frist setzt mit offiziellem Ablaufdatum, welches auf dem Führerschein vermerkt ist, ein
- Antrag auf Verlängerung mehr als sechs Monate vor Gültigkeitsverlust: Fünf-Jahres-Frist startet ab Beantragungsdatum der Verlängerung
Wichtig ist dabei jedoch, dass sich lediglich um einen Neuantrag der Klasse handelt. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen und muss daher nicht mit entsprechenden Prüfungen erneut absolviert werden.
Ohne Führerscheinverlängerung Lkw fahren?
Nach Unterlassen oder Vergessen, den Führerschein zu verlängern, darf kein Lkw mehr gefahren werden. Ohne eine entsprechende Verlängerung verliert der Lkw-Führerschein seine Gültigkeit.
Mit abgelaufener Klasse zu fahren ist genauso schwerwiegend, wie ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis zu führen. Das Fahren ohne gültigen Lkw-Führerschein ist eine Straftat und wird daher nicht mit einem Bußgeld geahndet, sondern kann gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Außerdem droht bei wiederholter Begehung der Einzug des Fahrzeugs. Diese Maßnahme kann das Gericht auch bei einmaliger Tat mit dem Vorliegen eines besonders schweren Falls anordnen.
Mit ungültigem Lkw-Führerschein einen Lkw zu führen, bringt nicht nur Sie in Schwierigkeiten, sondern auch den Halter des Fahrzeugs. Denn Fahrer und Halter sind in einem solchen Fall beide haftbar.
Hinsichtlich der Führerscheinverlängerung gilt für Berufskraftfahrer, die ihren Führerschein der Klasse CE verlängern, eine andere Frist.
Wurde der Führerschein dieser Klasse vor dem 1. Januar 1999 erworben, setzte die Auflage zur Führerscheinverlängerung bis 2017 erst ab dem 50. Lebensjahr ein. Das hieß, dass die regelmäßige Erneuerung ab dem 50. Geburtstag erfolgen musste. Das ist nun nicht mehr der Fall. Auch die Klassen C und CE sind alle fünf Jahre zu verlängern – und das unabhängig vom Alter des Führerscheininhabers.
Nachträgliche Führerscheinverlängerung – Ist das möglich?
Oftmals passiert es, dass Personen es vergessen, ihren Lkw-Führerschein zu verlängern, weil sie ihn selten oder zeitweise gar nicht nutzen. In solchen Fällen stellt sich dann die Frage, ob sie den Führerschein auch nachträglich verlängern und somit Lkw fahren können.
Generell ist es nicht notwendig, die Führerscheinverlängerung sofort bei Fristende zu beantragen. Manchmal vergeht einige Zeit, bis der Führerscheininhaber überhaupt bemerkt, dass seine Führerscheinklasse ihre Gültigkeit verloren hat. Ehe dann alle notwendigen Unterlagen und Nachweise für den Neuantrag zusammen sind, gehen wiederum Tage, wenn nicht gar Wochen, ins Land.
Wenngleich eine gewisse zeitliche Verzögerung grundsätzlich unproblematisch ist, sollten Sie sich dennoch nicht zu viel Zeit lassen, um Ihren Führerschein der Klasse C zu verlängern. Die Führerscheinstelle prüft bei jedem eingehenden Verlängerungsantrag individuell, ob Sie infolge der langen Zeitspanne noch geeignet sind, die beantragte Klasse zu führen.
In der Vergangenheit gab es diesbezüglich eine feste Vorschrift, die besagte, dass Verkehrsteilnehmer immer dann eine erneute Prüfung absolvieren mussten, wenn sie länger als zwei Jahre kein Fahrzeug der entsprechenden Klasse geführt haben, für welche nun die Verlängerung beantragt wurde.
Diese einheitliche Regel ist inzwischen einer uneinheitlichen Ordnung gewichen. Nunmehr legt jede Behörde einen Zeitrahmen fest. Es lohnt also, sich bei längerer Nichtnutzung einer bestimmten Führerscheinklasse darüber zu informieren, welche Fristen für eine erneute Prüfung gelten.
So müssen Sie ihren Lkw-Führerschein richtig verlängern: Erforderliche Dokumente
Haben Sie vor, Ihren Führerschein zu verlängern, dann sollten Sie das rechtzeitig angehen. Es empfiehlt sich, etwa 8-10 Wochen vor Gültigkeitsende der Fahrerlaubnisklasse den Erneuerungsantrag zu stellen. Denn mit dem Vorlegen der notwendigen Dokumente ist es allein nicht getan. Die zuständige Behörde benötigt Zeit, um die Unterlagen zu prüfen und einen neuen Führerschein auszustellen.
Folgende Unterlagen und Nachweise benötigen Sie, um Ihren Lkw-Führerschein korrekt zu verlängern:
- ein aktuelles biometrisches Foto
- ein gültiges Ausweisdokument, also Personalausweis oder Reisepass
- den alten Führerschein
- ein augenärztliches Gutachten
- eine ärztliche Bescheinigung vom Allgemeinmediziner
- bei gewerblicher Nutzung: Nachweise über Weiterbildungen laut BKrFQG
Wichtig ist zudem, dass der Führerschein-Antrag persönlich erfolgen muss. Es ist nicht möglich, diese Aufgabe einem Vertreter zu übertragen.
Keine Führerscheinverlängerung ohne augenärztliches Gutachten
Die ärztliche Bescheinigung eines Augenarztes ist eine der Besonderheiten, die Fahrer erfüllen müssen, um ihren C1-, C1E-, C- oder CE-Führerschein zu verlängern. Diese Untersuchung prüft, ob beim Lkw-Führerschein ein Verlängern möglich ist. Dabei muss der Fahrer zeigen, dass er Gefahren, Verkehrsschilder und Verkehrsteilnehmer scharf und deutlich erkennen kann.
Dieses Gutachten muss nicht zwangsläufig von einem Augenarzt ausgestellt werden. Ebenso möglich ist es, dafür eine Begutachtungsstelle für Fahreignung aufzusuchen. An folgende Stellen bzw. Mediziner können Sie sich wenden, wenn Sie eine augenärztliche Bescheinigung benötigen:
- Gesundheitsamt
- Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“
- Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
- anderweitiger Arzt der öffentlichen Verwaltung
Überprüft werden im Wesentlichen vier Bereiche Ihres Sehvermögens. Dies sind die zentrale Tagesschärfe, das Farbsehen, das Gesichtsfeld und das Stereosehen.
Die Dioptrienzahl ist für eine positive Bescheinigungirrelevant. Allerdings sollte es sich nicht in zu hohen Bereichen bewegen, da es sonst problematisch werden kann, den Test zu bestehen. Ab einer Dioptrienzahl von +/- 8,0 Dioptrien sind spezielle Kontaktlinsen vorgeschrieben. In diesem Fall ist eine Brille nicht gestattet.
Jedes Auge muss mindestens eine Leistung von 80 Prozent aufweisen. Um das zu erreichen, ist auch die Nutzung einer Sehhilfe zulässig, welche dann mit entsprechender Schlüsselzahl auf dem Führerschein vermerkt wird.
Insgesamt werden folgende Leistungen abverlangt:
- beide Augen müssen gemeinsam eine Leistung von 100 Prozent haben
- uneingeschränkte Kontrastwahrnehmung
- Sehvermögen trotz Dämmerung
- Fähigkeit, in einem Winkel von 25 Grad nach oben, 70 Grad nach rechts und 40 Grad nach links zu blicken
- Nachweis räumlichen Sehvermögens
Das Gutachten darf beim Antrag auf Führerscheinverlängerung nicht älter als zwei Jahre sein. Die Kosten für eine solche Untersuchung, um den Lkw-Führerschein zu verlängern, liegen zwischen 80 und 100 Euro.
Das ärztliche Gutachten bei einer Führerscheinverlängerung
Neben dem augenärztlichen benötigen Sie außerdem ein allgemeinärztliches Gutachten, wenn Sie Ihren Führerschein verlängern möchten. Hierbei wird in mehreren Tests Ihre körperliche und emotionale Belastbarkeit überprüft.
Ärzte und Stellen, die für eine solche ärztliche Untersuchung berechtigt sind, finden Sie hier:
- Hausarzt
- Betriebsarzt
- feste Institutionen, zum Beispiel eine Niederlassungsstellen vom TÜV
Im Mittelpunkt stehen hier die Reaktionsfähigkeit, die Aufmerksamkeit, die Konzentrationsfähigkeit, die Belastbarkeit und das Orientierungsvermögen. Außerdem wird der allgemeine Gesundheitszustand des Lkw-Fahrers festgehalten. Etwaige Herz-Kreislauf-Erkrankungen gilt das dabei ebenso auszuschließen wie Schlafstörungen (z. B. Schlafapnoe) und erhöhte Blutzuckerwerte.
Das Gutachten darf beim Antrag auf Führerscheinverlängerung nicht älter als ein Jahr sein. Die Kosten betragen in der Regel ca. 30 bis 50 Euro.
Aus alt mach neu: Den Führerschein der Klasse 2 verlängern
Der Führerschein der Klasse 2 gehört noch in die alte Systematik vor Einführung der EU-Richtlinie im Januar 2013. Er wurde abgelöst von dem CE-Führerschein und berechtigt zum Führen von Lkw über 7,5 Tonnen. Er enthält also gleichsam alle Berechtigungen des neuen Führerscheins CE.
Für den alten Führerschein der Klasse 2 herrscht ebenfalls eine Ablauffrist. Eine Verlängerung wird mit Vollendung des 50. Lebensjahres, also am Tage vor dem 50. Geburtstag, fällig. Wurde diese Verlängerung vorgenommen, tritt auch hier die Fünf-Jahres-Frist ein, denn dann erfolgt zugleich die Anpassung an die EU-Richtlinie. Das heißt, der einstige Führerschein 2 muss als neuer Führerschein CE alle fünf Jahre neu beantragt werden.
Mit diesen Kosten können Sie rechen
Wenn Sie ihren Lkw-Führerschein verlängern, kommen einige Kosten auf Sie zu. Dabei summieren sich die unterschiedlichsten Posten. Hier sehen Sie eine Übersicht über die anfallenden Kosten:
- augenärztliches Gutachten: 80 bis 100 Euro
- ärztliche Untersuchung: 30 bis 50 Euro
- Führerscheinstelle: 40 Euro
Im Einzelfall variieren die Ausgaben und vor allem bei den Gutachten lohnen Preisvergleiche.
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Elona meint
17. März 2021 at 14:39
Wenn das alles so stimmen würde dürften so einige kein LKW mehr fahren, ich kenne einen der hat trotz Herzinfarkt und zu hohen Blutdruck Sauerstoff Maske die er jede Nacht tragen muss, fährt er, dem ist das auch egal ob andere Schaden davon tragen wenn was passiert.
Solange die Hausärzte den Gesundheitscheck durchführen,
Bleiben Herzkranke die zu hohen Blutdruck haben und Männer die zu viel Alkohol zu sich nehmen weiter auf unseren Straßen.
Das sollte sich schnell ändern .
Rainer meint
5. Dezember 2020 at 17:47
Guten Tag, mein LKW Führerschein dient nur für Fahrten mit einem 9 t. Reisemobil. Nun lese ich imer wieder, dass der Blutzuckerspiegel eine Rolle spielt. Wie hoch darf drr bei einem 77 jährigen sein, um den Füherschein verlängert zu bekommen. Würde mich über eine verbindliche Auskunft freuen
Rainer
Sönke meint
3. Juni 2020 at 11:30
Hallo,
ich habe meinen Führerschein C / CE damals 18.05.1999 bei der Bundeswehr gemacht und auch auf zivil umschreiben
lassen, 10.04.2008 habe ich dann den Rosa Scheckkarten Führerschein bekommen und die Klassen C /CE wurden entfernt,
können die das einfach so machen oder hat dass einen Grund?