Das Wichtigste für die Verlängerung beim LKW-Führerschein
Ja, gemäß den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung müssen die Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E sowie alle D-Klasse alle fünf Jahre verlängert werden.
Maßgeblich ist der Tag der Auftragserteilung für die Ausstellung des Führerscheins. Ab diesem Tag beginnt die Frist. Das Ablaufdatum ist im Führerschein vermerkt.
Für die Verlängerungen müssen ein biometrisches Passfoto, ein Ausweis, der alte Führerschein sowie ein augenärztliches Gutachten und eine ärztliche Bescheinigung vorhanden sein. Berufskraftfahrer müssen zudem eine Weiterbildung gemäß BKrFQG vorweisen. Weitere Informationen zum Ablauf der Verlängerung finden Sie hier.
Verlängerung ist beim LKW-Führerschein Pflicht
Mit tonnenschweren Lasten fahren täglich unzählige Lkw über Deutschlands Straßen. Seit 2008 ist ein steter Anstieg des Lkw-Bestandes zu verzeichnen. Im Jahr 2016 lag die Anzahl bei ca. 2.8 Millionen.
Mit diesem Gewinn an Fahrzeugen geht auch eine Steigerung der entsprechend beantragten Fahrerlaubnisklasse einher und diese ist mit einigen Besonderheiten verbunden.
So muss der Besitzer von einem Lkw-Führerschein diesen regelmäßig verlängern. Der Grund dafür liegt in der hohen Schadensgefahr, die solch ein massives Gefährt in sich birgt. Lesen Sie im Folgenden, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihren Lkw-Führerschein verlängern wollen.
Inhalt
Diese Klassen vom Lkw-Führerschein müssen Inhaber verlängern
In der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, also der Fahrerlaubnis-Verordnung, ist vorgeschrieben, dass für bestimmte Führerscheinklassen eine festgesetzte Geltungsdauer existiert.
§ 23 legt diese Frist dabei genau fest. Dort heißt es in Absatz 1:
Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:
- Klassen C1, C1E: für fünf Jahre,
- Klassen C, CE: für fünf Jahre,
- Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre.
Betroffen von dieser strengen Gültigkeitsfrist sind die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE von Lkw und Bus. Inhaber müssen seit dem 1. Januar 1999 ihren Lkw-Führerschein alle fünf Jahre verlängern.
Allerdings wurde die Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV, 2013 durch die Verabschiedung einer neuen EU-Richtlinie ergänzt. Demnach ist nicht nur der Lkw-Führerschein zu verlängern. Für die übrigen Führerscheinklassen, also zum Beispiel den normalen Pkw-Führerschein, gilt nunmehr eine Ablauffrist. Diese Maßnahme nimmt dabei sogar Einfluss auf Dokumente, die vor dem Stichtag des 19. Januars 2013 ausgestellt wurden.
Nichtsdestotrotz sind die Hintergründe dieser Verlängerungsregelungen gänzlich verschieden. Die Einführung der sogenannten EU-Führerscheine 2013 diente vorrangig der Schaffung eines zentralen, EU-weiten Registers. Zudem sollte dadurch eine Fälschungssicherung gewährleistet werden.
Die Vorschrift, den Lkw-Führerschein regelmäßig zu verlängern, ist vor allem der Verkehrssicherheit geschuldet. Ähnliches gilt beim Führerschein für den Bus, bei welchem aufgrund der Personenbeförderung ebenfalls hohe Sicherheitsstandards gewährleistet sein müssen.
Neben der Verlängerung selbst unterliegen Lkw-Fahrer weiteren Pflichten, die im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der zugehörigen Verordnung (BKrFQV) festgelegt sind.
Zunächst müssen Anwärter für den Lkw-Führerschein die sogenannte Grundqualifikation erwerben. Diese dient gemäß § 4 BKrFQG der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und soll die allgemein beruflichen Fähigkeiten vom betreffenden Berufskraftfahrer durch die Vermittlung spezifischer Fertigkeiten bezeugen.
Schließlich müssen dann regelmäßig Weiterbildungen erfolgen, die der Betreffende nachweisen muss, wenn er seinen Lkw-Führerschein verlängern möchte. Die erste Weiterbildung muss fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation und dann weiterhin im Fünf-Jahres-Turnus stattfinden, um den Lkw-Führerschein erfolgreich zu verlängern. Diese Module sollen das erworbene Wissen immer wieder auffrischen. Alle fünf Jahre müssen daher fünf Weiterbildungen in einem Rahmen von jeweils sieben Stunden nachgewiesen werden.
Die erfolgreiche Teilnahme an Grundqualifikation und Weiterbildung findet sich auf dem Führerschein in der Schlüsselnummer 95 wieder.
Diese besonderen Anforderungen beziehen sich allerdings ausschließlich auf Kraftfahrer, die gewerblich einen Lkw über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus führen. Das heißt, dass diese Regelung sowohl Linien- oder Reisebusfahrer einschließt als auch Fernfahrer.
Das betrifft alle: Den EU-Führerschein verlängern
Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung am 19. Januar 2013 setzte eine begrenzte Gültigkeit der Führerscheine ein. Denn die nunmehr ausgestellten EU-Führerscheine verlieren nach 15 Jahren ihre Gültigkeit.
Achtung! Es erlischt lediglich das Dokument, nicht aber die Fahrerlaubnis. Das heißt, es muss zwar ein neuer Führerschein beantragt werden, eine erneute Prüfung ist dafür jedoch nicht notwendig.
Diese zeitliche Begrenzung hat nicht nur gegenwärtige und zukünftige Folgen, sondern nimmt auch rückwirkend Einfluss. So müssen auch Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, verlängert und in einen EU-Führerschein umgewandelt werden. Betreffende haben dafür bis spätestens 19. Januar 2033 Zeit, es sind jedoch unterschiedliche Umtauschfristen einzuhalten:
Für Führerscheine im Scheckkartenformat:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
- Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033
Für Papierführerscheine:
- geboren vor 1953: 19. Januar 2033
- geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- geboren ab 1971: 19. Januar 2025
Kommt es dann zu der Verlängerung vom Führerschein, müssen dafür ein biometrisches Passbild, ein gültiges Ausweisdokument und der alte Führerschein vorgelegt werden.
Die Besonderheiten beim Lkw-Führerschein: Die Verlängerung und ihre Anforderungen
Prinzipiell gelten bei der Führerscheinverlängerung für den Lkw höhere Anforderungen an den Berufskraftfahrer als beispielsweise beim Pkw. Allerdings gibt es auch beim Lkw-Führerschein Unterschiede.
So müssen Besitzer von einem zivilen Lkw-Führerschein beim Verlängern nicht ganz so hohe Hürden überwinden. Bei einer ausschließlich privaten Nutzung muss zwar nach fünf Jahren ebenfalls eine Führerscheinverlängerung erfolgen, allerdings müssen für den Antrag bei der Führerscheinstelle nur ein Attest vom Allgemeinmediziner und eines vom Augenarzt eingereicht werden.
Zivile Führerscheine besitzen unter anderem Kraftfahrer, die ihren Lkw-Führerschein bei der Bundeswehr erworben haben und ihn nach ihrem Wehrdienst auf einen zivilen Schein haben umschreiben lassen. Sie können den Führerschein so beispielsweise für einen privaten Umzug nutzen.
Liegt eine gewerbliche Nutzung des Lkw-Führerscheins vor, sind die Auflagen strenger. Neben den Arztgutachten ist die Teilnahme an Schulungen alle fünf Jahre zwingend erforderlich, um den Lkw-Führerschein zu verlängern und die Frist erneut auf fünf Jahre zu erweitern.
Für Inhaber der Klassen C1 und C1E lag bis 2017 eine Einschränkung der Verlängerungspflicht vor. Denn dieser Lkw-Führerschein, der für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3500 und 7500 kg ausgelegt ist, galt bis dahin grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr. Erst danach musste er alle fünf Jahre verlängert werden. Seit 2017 gilt nur noch die Regel zur Verlängerung alle 5 Jahre.
Für alle anderen betroffenen Lkw-Klassen C, CE, sowie die Busführerscheine D1, D1E, D und DE, gibt es diese Lockerung nicht. Sie müssen stets alle fünf Jahre verlängert werden, da sie ansonsten ihre Gültigkeit verlieren.
Woher weiß ich, wann der Lkw-Führerschein abgelaufen ist?
Auch wenn die Fünf-Jahres-Frist einen klaren Rahmen liefert, können jedoch Unsicherheiten dahingehend entstehen, wann die Gültigkeit tatsächlich verfällt. In § 23 FeV ist daher genau festgelegt, ab wann die Frist einsetzt:
Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.
Der Tag der Auftragserteilung für die Herstellung des Führerscheins ist also maßgeblich. Anders ist das aber, wenn Sie den Führerschein für einen Lkw verlängern wollen. Hier ist nicht der Tag der Bearbeitung ausschlaggebend, sondern das Datum, an dem die Klasse offiziell ihre Gültigkeit verliert.
Der Beginn der Fünf-Jahres-Frist hängt davon ab, wann Sie Ihren Lkw-Führerschein verlängern lassen möchten. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Antrag auf Verlängerung weniger als sechs Monate vor Gültigkeitsverlust: Fünf-Jahres-Frist setzt mit offiziellem Ablaufdatum, welches auf dem Führerschein vermerkt ist, ein
- Antrag auf Verlängerung mehr als sechs Monate vor Gültigkeitsverlust: Fünf-Jahres-Frist startet ab Beantragungsdatum der Verlängerung
Wichtig ist dabei jedoch, dass sich lediglich um einen Neuantrag der Klasse handelt. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen und muss daher nicht mit entsprechenden Prüfungen erneut absolviert werden.
Ohne Führerscheinverlängerung Lkw fahren?
Nach Unterlassen oder Vergessen, den Führerschein zu verlängern, darf kein Lkw mehr gefahren werden. Ohne eine entsprechende Verlängerung verliert der Lkw-Führerschein seine Gültigkeit.
Mit abgelaufener Klasse zu fahren ist genauso schwerwiegend, wie ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis zu führen. Das Fahren ohne gültigen Lkw-Führerschein ist eine Straftat und wird daher nicht mit einem Bußgeld geahndet, sondern kann gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Außerdem droht bei wiederholter Begehung der Einzug des Fahrzeugs. Diese Maßnahme kann das Gericht auch bei einmaliger Tat mit dem Vorliegen eines besonders schweren Falls anordnen.
Mit ungültigem Lkw-Führerschein einen Lkw zu führen, bringt nicht nur Sie in Schwierigkeiten, sondern auch den Halter des Fahrzeugs. Denn Fahrer und Halter sind in einem solchen Fall beide haftbar.
Hinsichtlich der Führerscheinverlängerung gilt für Berufskraftfahrer, die ihren Führerschein der Klasse CE verlängern, eine andere Frist.
Wurde der Führerschein dieser Klasse vor dem 1. Januar 1999 erworben, setzte die Auflage zur Führerscheinverlängerung bis 2017 erst ab dem 50. Lebensjahr ein. Das hieß, dass die regelmäßige Erneuerung ab dem 50. Geburtstag erfolgen musste. Das ist nun nicht mehr der Fall. Auch die Klassen C und CE sind alle fünf Jahre zu verlängern – und das unabhängig vom Alter des Führerscheininhabers.
Nachträgliche Führerscheinverlängerung – Ist das möglich?
Oftmals passiert es, dass Personen es vergessen, ihren Lkw-Führerschein zu verlängern, weil sie ihn selten oder zeitweise gar nicht nutzen. In solchen Fällen stellt sich dann die Frage, ob sie den Führerschein auch nachträglich verlängern und somit Lkw fahren können.
Generell ist es nicht notwendig, die Führerscheinverlängerung sofort bei Fristende zu beantragen. Manchmal vergeht einige Zeit, bis der Führerscheininhaber überhaupt bemerkt, dass seine Führerscheinklasse ihre Gültigkeit verloren hat. Ehe dann alle notwendigen Unterlagen und Nachweise für den Neuantrag zusammen sind, gehen wiederum Tage, wenn nicht gar Wochen, ins Land.
Wenngleich eine gewisse zeitliche Verzögerung grundsätzlich unproblematisch ist, sollten Sie sich dennoch nicht zu viel Zeit lassen, um Ihren Führerschein der Klasse C zu verlängern. Die Führerscheinstelle prüft bei jedem eingehenden Verlängerungsantrag individuell, ob Sie infolge der langen Zeitspanne noch geeignet sind, die beantragte Klasse zu führen.
In der Vergangenheit gab es diesbezüglich eine feste Vorschrift, die besagte, dass Verkehrsteilnehmer immer dann eine erneute Prüfung absolvieren mussten, wenn sie länger als zwei Jahre kein Fahrzeug der entsprechenden Klasse geführt haben, für welche nun die Verlängerung beantragt wurde.
Diese einheitliche Regel ist inzwischen einer uneinheitlichen Ordnung gewichen. Nunmehr legt jede Behörde einen Zeitrahmen fest. Es lohnt also, sich bei längerer Nichtnutzung einer bestimmten Führerscheinklasse darüber zu informieren, welche Fristen für eine erneute Prüfung gelten.
So müssen Sie ihren Lkw-Führerschein richtig verlängern: Erforderliche Dokumente
Haben Sie vor, Ihren Führerschein zu verlängern, dann sollten Sie das rechtzeitig angehen. Es empfiehlt sich, etwa 8-10 Wochen vor Gültigkeitsende der Fahrerlaubnisklasse den Erneuerungsantrag zu stellen. Denn mit dem Vorlegen der notwendigen Dokumente ist es allein nicht getan. Die zuständige Behörde benötigt Zeit, um die Unterlagen zu prüfen und einen neuen Führerschein auszustellen.
Folgende Unterlagen und Nachweise benötigen Sie, um Ihren Lkw-Führerschein korrekt zu verlängern:
- ein aktuelles biometrisches Foto
- ein gültiges Ausweisdokument, also Personalausweis oder Reisepass
- den alten Führerschein
- ein augenärztliches Gutachten
- eine ärztliche Bescheinigung vom Allgemeinmediziner
- bei gewerblicher Nutzung: Nachweise über Weiterbildungen laut BKrFQG
Wichtig ist zudem, dass der Führerschein-Antrag persönlich erfolgen muss. Es ist nicht möglich, diese Aufgabe einem Vertreter zu übertragen.
Keine Führerscheinverlängerung ohne augenärztliches Gutachten
Die ärztliche Bescheinigung eines Augenarztes ist eine der Besonderheiten, die Fahrer erfüllen müssen, um ihren C1-, C1E-, C- oder CE-Führerschein zu verlängern. Diese Untersuchung prüft, ob beim Lkw-Führerschein ein Verlängern möglich ist. Dabei muss der Fahrer zeigen, dass er Gefahren, Verkehrsschilder und Verkehrsteilnehmer scharf und deutlich erkennen kann.
Dieses Gutachten muss nicht zwangsläufig von einem Augenarzt ausgestellt werden. Ebenso möglich ist es, dafür eine Begutachtungsstelle für Fahreignung aufzusuchen. An folgende Stellen bzw. Mediziner können Sie sich wenden, wenn Sie eine augenärztliche Bescheinigung benötigen:
- Gesundheitsamt
- Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“
- Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
- anderweitiger Arzt der öffentlichen Verwaltung
Überprüft werden im Wesentlichen vier Bereiche Ihres Sehvermögens. Dies sind die zentrale Tagesschärfe, das Farbsehen, das Gesichtsfeld und das Stereosehen.
Die Dioptrienzahl ist für eine positive Bescheinigungirrelevant. Allerdings sollte es sich nicht in zu hohen Bereichen bewegen, da es sonst problematisch werden kann, den Test zu bestehen. Ab einer Dioptrienzahl von +/- 8,0 Dioptrien sind spezielle Kontaktlinsen vorgeschrieben. In diesem Fall ist eine Brille nicht gestattet.
Jedes Auge muss mindestens eine Leistung von 80 Prozent aufweisen. Um das zu erreichen, ist auch die Nutzung einer Sehhilfe zulässig, welche dann mit entsprechender Schlüsselzahl auf dem Führerschein vermerkt wird.
Insgesamt werden folgende Leistungen abverlangt:
- beide Augen müssen gemeinsam eine Leistung von 100 Prozent haben
- uneingeschränkte Kontrastwahrnehmung
- Sehvermögen trotz Dämmerung
- Fähigkeit, in einem Winkel von 25 Grad nach oben, 70 Grad nach rechts und 40 Grad nach links zu blicken
- Nachweis räumlichen Sehvermögens
Das Gutachten darf beim Antrag auf Führerscheinverlängerung nicht älter als zwei Jahre sein. Die Kosten für eine solche Untersuchung, um den Lkw-Führerschein zu verlängern, liegen zwischen 80 und 100 Euro.
Das ärztliche Gutachten bei einer Führerscheinverlängerung
Neben dem augenärztlichen benötigen Sie außerdem ein allgemeinärztliches Gutachten, wenn Sie Ihren Führerschein verlängern möchten. Hierbei wird in mehreren Tests Ihre körperliche und emotionale Belastbarkeit überprüft.
Ärzte und Stellen, die für eine solche ärztliche Untersuchung berechtigt sind, finden Sie hier:
- Hausarzt
- Betriebsarzt
- feste Institutionen, zum Beispiel eine Niederlassungsstellen vom TÜV
Im Mittelpunkt stehen hier die Reaktionsfähigkeit, die Aufmerksamkeit, die Konzentrationsfähigkeit, die Belastbarkeit und das Orientierungsvermögen. Außerdem wird der allgemeine Gesundheitszustand des Lkw-Fahrers festgehalten. Etwaige Herz-Kreislauf-Erkrankungen gilt das dabei ebenso auszuschließen wie Schlafstörungen (z. B. Schlafapnoe) und erhöhte Blutzuckerwerte.
Das Gutachten darf beim Antrag auf Führerscheinverlängerung nicht älter als ein Jahr sein. Die Kosten betragen in der Regel ca. 30 bis 50 Euro.
Aus alt mach neu: Den Führerschein der Klasse 2 verlängern
Der Führerschein der Klasse 2 gehört noch in die alte Systematik vor Einführung der EU-Richtlinie im Januar 2013. Er wurde abgelöst von dem CE-Führerschein und berechtigt zum Führen von Lkw über 7,5 Tonnen. Er enthält also gleichsam alle Berechtigungen des neuen Führerscheins CE.
Für den alten Führerschein der Klasse 2 herrscht ebenfalls eine Ablauffrist. Eine Verlängerung wird mit Vollendung des 50. Lebensjahres, also am Tage vor dem 50. Geburtstag, fällig. Wurde diese Verlängerung vorgenommen, tritt auch hier die Fünf-Jahres-Frist ein, denn dann erfolgt zugleich die Anpassung an die EU-Richtlinie. Das heißt, der einstige Führerschein 2 muss als neuer Führerschein CE alle fünf Jahre neu beantragt werden.
Mit diesen Kosten können Sie rechen
Wenn Sie ihren Lkw-Führerschein verlängern, kommen einige Kosten auf Sie zu. Dabei summieren sich die unterschiedlichsten Posten. Hier sehen Sie eine Übersicht über die anfallenden Kosten:
- augenärztliches Gutachten: 80 bis 100 Euro
- ärztliche Untersuchung: 30 bis 50 Euro
- Führerscheinstelle: 40 Euro
Im Einzelfall variieren die Ausgaben und vor allem bei den Gutachten lohnen Preisvergleiche.
Bildnachweise: fotolia.com/© lassedesignen, istockphoto.com/ froxx, fotolia.com/© lassedesignen, fotolia.com/© PhotoSG, fotolia.com/ © BillionPhotos.com, istockphoto.com/ Nastco, istockphoto.com/ endopack, fotolia.com/© ivan kmit,
Norbert meint
21. April 2020 at 10:38
Servus zusammen,
ich habe am 20.04.2015 meinen Führerschein verlänger bzw. den neuen beantragt, ich habe im Juni Geburtstag. Ich habe gestern auf der Führerscheinstelle erfahren, das mit Antragstellung die 95 gültig wird.
ist das Rechtens? ich verliere dadurch 2 Monate, die ich nicht mehr gewerblich fahren darf!
Somit müsste ich ja bei Antragstellung den neuen Führerschein ausgehändigt bekommen um bis zum Ablauf der Fahrerlaubnis gewerblich fahren zu dürfen
Alexander meint
20. Januar 2020 at 17:22
Hallo,
Ich muss meinen Lkw Schein verlängern.
Läuft im März 2020 ab.
Habe die 5 Jahres Regelung da erst 2010 gemacht.
Jetzt fahre ich seit 4 Jahren kein Lkw mehr. Arbeite im Pharma Bereich. Muss ich verlängern falls ich doch mal wieder fahren will.
Und brauche ich die Module jetzt dazu. Fahrschulen sagt ja alles. Sonst erneute Prüfungen.
Führerscheinstelle meint es langt nur das ärztliche zeug. Will den Schein halt nur nicht verfallen lassen. Wer weiß was im Leben noch so alles kommt.
Könnt ihr mir da helfen. Oder Tipps geben wo man sichvda erkundigen kann. Im Netz werde ich auch nicht Schlau. Mfg Alex
Matthias meint
17. Januar 2020 at 8:34
Kann man den sehtest für den Eintrag 95 LKW-Fahrer im Ausland machen und wird er in Deutschland dann auch anerkannt
Rolf meint
9. Juli 2019 at 17:23
Guten Tag ,
meine Fahrerlaubnis , Kl. 2 , war im
Oktober 2018 abgelaufen und ich
habe versäumt sie verlängern zu
lassen .
Kann ich sie nachträglich verlängern
oder muss ich den Führerschein neu
machen ?
Jetzt mit 60 Jahren wäre es sowieso die
letzte Verlängerung , danach ist Schluss.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf
Steffen meint
10. Mai 2019 at 0:06
Guten Morgen
ich lebe in Sydney und komme im Sommer nach Deutschland. Bei diesem Heimatbesuch will ich auch meinen LKW Schein verlängern, da ich 50 werden.
Meine Frage ist, ob ich mich dafür polizeilich anmelden muss oder gibt eine Möglichkeit, zum Beispiel ohne festen Wohnsitz, diesen Antrag zu stellen?
Herzliche Grüsse
Steffen
Andreas meint
1. Mai 2019 at 17:52
Hallo
Bin jetzt 47 Jahre alt habe den 2 er Führerschein muss jetzt die schlüsselzahl 95 eintragen lassen .
Der Führeschein gilt noch 3 Jahre bis ich 50 bin
Kann ich mit den ärztlichen Untersuchungen mein Fürerschein vorzeitig verlängern damit ich die Schlüsselzahl und die Führerschein Verlängerung alle 5 Jahre beantragen kann alles in einem Datum
Zander meint
29. April 2019 at 13:58
Hallo,
verstehe das momentan nicht mit gewerblich und Privat?
Werde jetzt 50 Jahre muss verlängern, nutze den Führerschein momentan nicht gewerblich,
verlängere jetzt.
Mal angenommen ich benötige den Führerschein ab in 2 Jahren gewerblich, was nun? Darf ich diesen dann überhaupt nutzen?
Ist bei den neuen Führerscheinen vermerkt ob man den beruflich nutz oder nur privat?
Frank meint
29. April 2019 at 12:16
Hallo,
in unserer Firma nutzen wir ausschließlich 7,5 t. LKW s, Da wir die Fahrzeuge nur für den Pendelverkehr zwischen unseren einzelnen Lägern oder den Messaufbau benötigen haben wir für die Fahrzeuge für den Werksverkehr angemeldet.
Nun folgende Frage: Die Kollegen ab 50 Jahren benötigen nun welchen Unterlagen für die Verlängerung?
Ich denke ärztlichen Gutachten und dem Sehtest. Die Module werden doch nicht benötigt?
Vielen Dank schon mal.
Gruss
Frank
Oliver meint
6. März 2019 at 11:29
Hallo,
Ich hab da auch mal eine Frage zur Führerschein Verlängerung ich muss am 19.4.2019 meinen Führerschein verlängern lassen also die 95er Zeilen. Ich werde in zwei Jahren 50 Jahre alt, muss ich dann den Führerschein wieder verlängern lassen, oder kann ich die fünfziger Untersuchung beziehungsweise Verlängerung schon vorziehen auf das jetzige Datum
Mit freundlichen Grüßen Olli
Marco meint
1. März 2019 at 15:19
Hallo,
ich bin 53 Jahre alt, im Werkverkehr tätig und fahre seit 1998 C/CE.
Mein Führerschein Klasse C/CE läuft am 10.03.2019 ab. Ich habe alle Module gemacht, alle ärztlichen
Untersuchungen sind erledigt. Biometrische Fotos liegen vor.
Da meine Fahrerkarte 2020 fällig ist, bin ich immer im Glauben gewesen das mein Führerschein dann auch zur Verlängerung ansteht. Doch bei meinem letzten Modul hat der Fahrlehrer die Führerschein aller Teilnehmer überprüft und bei mir festgestellt das meiner am 10.03.2019 abläuft.
Ok, dachte ich, hab ja alles zusammen. Also rufe ich am 27.02.2019 auf unserer Führerscheinstelle ( Kreis Herford in NRW) an und wollte mich nach den Kosten und Terminen erkundigen.
Dort wurde mir dann gesagt das es keine Termine mehr gibt, die nächsten Termine gibt es erst ab dem 12.03.2019.
Ausserdem wäre ich ja selber schuld und nicht das Amt.
Tolle Feststellung, das weiß ich auch, hätte mich eher kümmern müssen.
Was da noch zu kommt, Termin können nur online gebucht werden, wer also keinen PC oder Smart Phone hat, ist verloren.
Also habe ich den nächst freien Termin am 12.03.2019 um 8.35 Uhr gebucht und auch per E-Mail bestätigt bekommen.
Nun meine Frage:
Der 10.03.2019 ist ein Sonntag, da mein Führerschein C/CE ab dem 10.03.2019 ja nicht mehr gültig ist darf ich ja logischer Weise auch keinen LKW mehr fahren. Wenn ich jetzt zu dem Termin gehe, meine Module, Untersuchungen etc. vorlege um den Führerschein zu verlängern, werde ich die Verlängerung bekommen ??????
Das ich einen vorläufigen FS bekommen würde, mit dem ich nicht im Ausland fahren darf ist mir bekannt.
Aber werde ich die Verlängerung bekommen, weil ich ja 2 Werktage über dem Termin bin ???
Bitte antwortet aber nur wenn Ihr es genau wißt, falsche Antworten bringen mich nicht weiter, denke eh im
Moment an nichts anderes als an meinen FS, denn da hängt auch mein Job dran.
Danke Euch
Gruß Marco
Armin meint
24. Februar 2019 at 8:55
Hallo zusammen,
Im Mai 2019 muß ich die 95 in meinem Führerschein um 5 Jahre verlängern lassen. Im November 2020 werde ich 50. Ich wollte jetzt alles im Mai 2019 verlängern lassen aber die Führerschein Stelle sagt das geht nicht. Gibt es eine gesetzliche Grundlage das ich das Ablauf Datum zusammen legen kann? Gruß Armin
V. meint
16. Februar 2019 at 16:34
Guten Tag, ich bin jetzt ein wenig durcheinander gekommen. Ich habe die Klassen: B1 und B und BE und auch C1 und C1E. Ich fahre ein Wohnmobil zwischen einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 to.
Muß ich ab 50. Lebensjahr auch zum Arzt und dann wieder jedes Mal nach 5 Jahren?
Muß ich alle 5 Jahre den Führerschein verlängern lassen, um meine C – Klassen zu erhalten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe, freundliche Grüße, V.
WD meint
15. Februar 2019 at 18:30
Hallo ,meine 95 läuft am 19.8.19 ab, 3 Monate später gehe ich in Rente. Gibt’s da eine Verlängerung oder muss ich die Weiterbildung machen.
Gruß WD
Toralf meint
15. Februar 2019 at 13:52
Hallo,
eine kurze Frage.
Ich bin seit 20-ig Jahren ncht mehr beruflich LKW gefahren sondern nur noch privat.
Ich werde im Februar 2020 , 50ig Jahre. Ich hätte jetzt wieder ein Angebot zum LKW fahren (C,CE)
könnten Sie mir sagen welche Möglichkeiuten bzw. welche Aufgaben ich erfüllen muss? (abgesehen von den körperlichen)
mfg
Toralf S.
Sebastian meint
11. Februar 2019 at 18:35
Hallo,
Ich bin 47 Jahre Jung und muss im September 2019 mein Führerschein verlängern mit Eintrag 95
Am 22.12.2021 werde ich 50. Meine Frage lautet: muss ich jetzt schon mit 47 die Ärztliche Untersuchung machen oder erst mit 50 oder in 5 Jahren mit 52?
Ich bedanke mich im Voraus
Lg
Sebastian
Heinrich meint
25. Januar 2019 at 12:00
Hallo,
ich beabsichtige die Klasse A zu erwerben. Kann ich in diesem Zuge auch die Klasse C verlängern. Dieser ist im August 2018 abgelaufen.
Danke und Gruß
Heinrich
Mirko meint
18. Januar 2019 at 20:21
Guten Abend. Muss ich auch die ärztlichen Untersuchungen machen, obwohl ich den Führerschein schon seit Mai 1998 besitze?
franchino meint
16. August 2019 at 20:34
Ja klar jede die 50 Jahre is. Muss dise Test machen. 5Module, gesundeittest, augentest (beim Augenarzt).
Jens meint
15. Januar 2019 at 21:03
Habe meine klasse c 2005 bei der Bundeswehr bekommen abgelaufen 12.09 muss ich jetzt eine neue prüfung machen um ihn zu verlängern?
Nobby meint
10. Januar 2019 at 21:07
hallo,
ich werde dieses jahr 50 und muss somit den führerschein verlängern lassen.
allerdings brauche ich ihn nur für die freiwiilige Feuerwehr um die Fahrzeuge fahren zu können.brauche ich dazu auch die module? fahre ja nicht gewerblich
Rainer meint
28. Dezember 2018 at 13:16
Hallo. ich bin jetzt 57 und habe noch den alten Grauen Führerschein Kl 3u.2.
Fahre privat einen 7,5t Tonner LKW und möchte ihn jetzt wieder auflasten auf 12 Tonnen.
Bekomme ich meinen alten Kl. 2 Führerschein mit Attest und Augenarzt Untersuchung wieder, oder gibt es noch andere Auflagen.
Da ich ja 7 Jahre überfällig bin ?
Gruss
Rainer
Uwe meint
18. Dezember 2018 at 14:27
Hallo , ich habe den alten 3er FS mit CE 79 bis zum 50sten Lebensjahr.
Ich habe kein räumliches Sehvermögen und dies war für den alten 3er auch nicht wichtig.
Wenn ich nun den CE verlängern lassen will, brauche ich dann plötzlich diese Seheigenschaft, obwohl ich sie vorher nicht brauchte, um CE fahren zu dürfen ?
Steinert meint
12. Dezember 2018 at 8:52
Hallo, meine Frage lautet: Muß ich die Verlängerung meiner Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle meines Hauptwohnsitzes beantragen, oder kann ich dieses auch bei der Führerscheinstelle meines Nebenwohnsitzes beantragen?
Mit freundlichen Grüßen, D. Steinert
Wolfgang B. meint
7. Dezember 2018 at 16:14
Hallo Liebes Team von führerscheinfix. ich habe meine Klasse CE verlängert und ist in meinem Besitz. Die Klasse D1E ist am 15.12.2016 abgelaufen. Meine Frage ist wie lange habe ich zeit für die Verlängerung ohne neue Prüfung. Die fünf Module hat das Strasseverkrsamt Bergheim NRW schon. Das Gesudheitszeugnis fehlt mir noch eine Untersuchung (Reaktionstest) wenn ich die gemacht habe kann ich mir meinen neuen Führerschein holen. Auf der Seite von Strassenverkersamt steht 7 Jahre meinen die nach Ablauf ? Allso 2016 abgelaufen plus 7 Jahre heißt ich habe bis 2023 Zeit. Ist das richtig.
Dirk meint
18. Juni 2019 at 14:56
Ich habe meinen Führerschein 1988 bekommen, nah Einzug, im Mäz 1996 wiedererlangt. Im Frühjahr 2011 habe ich die Mottorradklasse A bekommen.
Nachdem mir der Führerschein im Scheckkartenformat 2016 zerbrochen ist, habe ih einen neuen Führerschein im Februar 2016 rhalten. Nun meine Frage: Als Ausstellungsdatum ist nun der 16.02.2016 auf dem Führerschein vermerkt. Ab wann läuft die 5-Jahres-Frist fü meine Klasse CE? Am 28.05.2020 vollende ich mein 50. Lebensjahr. Darf ich derzeit „schwere LKW fahren? damit meine ich die richtigen Brummis mit Anhänger, die insgesamt mehr als 12 Tonnen auf die Waage bringen.
Mia meint
4. Dezember 2018 at 5:28
Ein Bekannter arbeitet als Kraftfahrer. Er wird bald 50 und muss seinen 7,5 Tonnen Schein verlängern. Er hofft, dass er durch die Untersuchung kommt.
Karl-Heinz K. meint
26. November 2018 at 15:14
ich bin 60Jahre , bei der Lkw fahrer untersuchung hat man zu hohen Blutdruck fest gestellt., bekomme ich den Lkw führerschein nicht ausgestellt.???????
Tim meint
13. November 2018 at 13:21
Hallo,
Ich besitze einen ATPL (Verkehrsflugzeugführerschein) für den ich jährlich eine medizinische Untersuchung („Medical“) benötige. Reicht die Vorlage der Lizenz (oder des Medicals) für die Verlängerung eines LKW-Führerscheins aus?
Mit freundlichen Grüßen
TIM
Andreas meint
26. Juni 2020 at 10:12
Hi,
normalerweise untersuchen VMD und FMD unterschiedlich, es wird also nicht reichen, das Medical vom FMD vorzulegen auch wenn ein Medical höherwertig erscheint.
Zumindest musste ich die Erfahrung machen das mein medical (CPL-H) nicht anerkannt wurde da die untersuchenden Ärzte unterschiedliche Voraussetzungen und Zulassungen haben.
VG
Heiko K. meint
8. November 2018 at 8:31
Hallo!
Mein LKW Führerschein ist am 22.11.2016 abgelaufen. Da ich durch die Erziehungszeit ja erst mal nicht arbeiten war habe ich damals auch die Verlängerung nicht beantragt. Die ärztliche Untersuchung habe ich am 15.11.2016 gemacht. Dieses Zeugnis ist ja 2 Jahre gültig.
Kann ich damit jetzt noch meinen Führerschein verlängern lassen?
Danke schon mal.
Frank meint
9. Oktober 2018 at 12:10
Hallo,
ich habe noch den „rosanen“ FS mit Fahrerlaubnis aller Klassen (1-5).
Klasse 1+3 seit 1981
Klasse 2 seit 1986
Ich möchte einen internationalen FS (lediglich für das Fahren von für Motorrad und PKW) beantragen.
Hierfür wird nach meiner Info der EU-FS benötigt.
Welche zeitliche oder Klassen-Einschränkungen muss ich beim Wandeln von rosa- auf EU-FS hinnehmen?
Ab wann wäre meine 2er Fahrerlaubnis innerhalb der EU nicht mehr gültig?
Ich nutze keine Klassen gewerblich.
Denny meint
4. Oktober 2018 at 18:12
Hallo, ich bin 38 jahre alt und habe meinen C C1 CE C1E 2013 gemacht und er ist jetzt abgelaufen, meine frage dazu, ich bin wie gesagt 38 und mir wurde gesagt das ich erst ab dem 50 Lebensjahr alle ärztlichen Dokumente einholen muss, stimmt das, oder muss ich trotzdem alle ärztliche Dokumente einholen auch wenn ich mein Führerschein nach 1999 gemacht habe.
Mfg
Denny
Paul1709 meint
7. September 2019 at 16:00
Hi, wenn du die Führerscheinklasse gewerblich nutzt, musst du die 5 Jahre Reglung einhalten,egal wie alt, die Reglung mit 50zig ist nur für den umtausch des vor 1999 erworbenen Führerschein relevant,also zusammen gefasst
Gewerblich = alle 5 Jahre mit allen nötigen Unterlagen
Privat = ab 50, dann alle 5 Jahre im vereinfachten Verfahren
Peter meint
24. September 2018 at 18:07
Hallo!
Habe meine Klasse 2 beim Bund gemacht.(1980) Ist auch umgeschrieben worden.
Habe auch schon lange eine Plastkkarte. C und CE sind in 2009 abgelaufen da ich ihn beruflich nicht brauche. Möchte jetzt ein Womo kaufen über 7,5 t. Wir mir der Führerschein noch verlängert?
Dank im voraus.
Mit freundlichem Gruß
Peter
René meint
29. Juli 2019 at 20:43
Den Führerschein der Klasse CE nach fünf Jahren zu verlängern, gilt nur für gewerbliche Zwecke, dass THW, Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei und Privat, sind von dieser idiotischen Regelung ausgeschlossen.
Du kannst ohne Bedenken dir dein Womo über 7,5 t zulegen, musst nur darauf achten das du zum Beginn des 50 Lebensjahr deine ärttliche Untersuchung machst.
Das mit der 95 Eintragung ist eine Idee der EU um an Kohle zu kommen.
Sofern du nicht gewerblich den Führerschein der Klasse CE nutzen magst, hast du nichts zu befürchten, nur die gewerblich den CE nutzen, müssen alle fünf Jahre den verlängern.
franchino meint
16. August 2019 at 20:26
👍
Simon meint
4. Juni 2020 at 14:58
Ich habe das gleiche Problem und verstehe nicht ganz.
Also ich möchte ihn nicht verfallen lassen da ich ihn privat zum fahren eines über 7,5 to. Wohnmobil nutzen möchte.ich bin 59 Jahre und hab alle 5 Jahre verlängert. Bin mit meiner neuen Ärztlichen Bescheinigung hin und die Behörde will ein Bescheinigung das ich lkw fahre. Darauf hin das ich ihn privat nutzen möchte gehen die nicht drauf ein. Muss ich ihn für die private Nutzung verlängern oder brauch ich das nicht.
Mit freundlichen Grüßen Simon
Alex meint
23. Januar 2020 at 13:34
Diese Info ist, um es einfach zu sagen, falsch. Auch der Dienstführerschein der Bundeswehr muss bei der Klasse C/CE alle 5 Jahre durch einen ärztlichen Sehtest verlängert werden. Dazu kommt ein neuer Stempel nach Durchführung dieser Tests mit dem neuen Ablaufdatum dieser Klasse in den Dienstführerschein. Mit dem verlängerten Dienstführerschein können Sie dann zur zivilen Führerscheinstelle gehen und ihren eventuell schon umgeschriebenen Führerschein für die Klasse C/CE verlängern lassen.