Das Wichtigste für die Verlängerung beim LKW-Führerschein
Ja, gemäß den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung müssen die Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E sowie alle D-Klasse alle fünf Jahre verlängert werden.
Maßgeblich ist der Tag der Auftragserteilung für die Ausstellung des Führerscheins. Ab diesem Tag beginnt die Frist. Das Ablaufdatum ist im Führerschein vermerkt.
Für die Verlängerungen müssen ein biometrisches Passfoto, ein Ausweis, der alte Führerschein sowie ein augenärztliches Gutachten und eine ärztliche Bescheinigung vorhanden sein. Berufskraftfahrer müssen zudem eine Weiterbildung gemäß BKrFQG vorweisen. Weitere Informationen zum Ablauf der Verlängerung finden Sie hier.
Verlängerung ist beim LKW-Führerschein Pflicht
Mit tonnenschweren Lasten fahren täglich unzählige Lkw über Deutschlands Straßen. Seit 2008 ist ein steter Anstieg des Lkw-Bestandes zu verzeichnen. Im Jahr 2016 lag die Anzahl bei ca. 2.8 Millionen.
Mit diesem Gewinn an Fahrzeugen geht auch eine Steigerung der entsprechend beantragten Fahrerlaubnisklasse einher und diese ist mit einigen Besonderheiten verbunden.
So muss der Besitzer von einem Lkw-Führerschein diesen regelmäßig verlängern. Der Grund dafür liegt in der hohen Schadensgefahr, die solch ein massives Gefährt in sich birgt. Lesen Sie im Folgenden, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihren Lkw-Führerschein verlängern wollen.
Inhalt
Diese Klassen vom Lkw-Führerschein müssen Inhaber verlängern
In der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, also der Fahrerlaubnis-Verordnung, ist vorgeschrieben, dass für bestimmte Führerscheinklassen eine festgesetzte Geltungsdauer existiert.
§ 23 legt diese Frist dabei genau fest. Dort heißt es in Absatz 1:
Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:
- Klassen C1, C1E: für fünf Jahre,
- Klassen C, CE: für fünf Jahre,
- Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre.
Betroffen von dieser strengen Gültigkeitsfrist sind die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE von Lkw und Bus. Inhaber müssen seit dem 1. Januar 1999 ihren Lkw-Führerschein alle fünf Jahre verlängern.
Allerdings wurde die Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV, 2013 durch die Verabschiedung einer neuen EU-Richtlinie ergänzt. Demnach ist nicht nur der Lkw-Führerschein zu verlängern. Für die übrigen Führerscheinklassen, also zum Beispiel den normalen Pkw-Führerschein, gilt nunmehr eine Ablauffrist. Diese Maßnahme nimmt dabei sogar Einfluss auf Dokumente, die vor dem Stichtag des 19. Januars 2013 ausgestellt wurden.
Nichtsdestotrotz sind die Hintergründe dieser Verlängerungsregelungen gänzlich verschieden. Die Einführung der sogenannten EU-Führerscheine 2013 diente vorrangig der Schaffung eines zentralen, EU-weiten Registers. Zudem sollte dadurch eine Fälschungssicherung gewährleistet werden.
Die Vorschrift, den Lkw-Führerschein regelmäßig zu verlängern, ist vor allem der Verkehrssicherheit geschuldet. Ähnliches gilt beim Führerschein für den Bus, bei welchem aufgrund der Personenbeförderung ebenfalls hohe Sicherheitsstandards gewährleistet sein müssen.
Neben der Verlängerung selbst unterliegen Lkw-Fahrer weiteren Pflichten, die im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der zugehörigen Verordnung (BKrFQV) festgelegt sind.
Zunächst müssen Anwärter für den Lkw-Führerschein die sogenannte Grundqualifikation erwerben. Diese dient gemäß § 4 BKrFQG der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und soll die allgemein beruflichen Fähigkeiten vom betreffenden Berufskraftfahrer durch die Vermittlung spezifischer Fertigkeiten bezeugen.
Schließlich müssen dann regelmäßig Weiterbildungen erfolgen, die der Betreffende nachweisen muss, wenn er seinen Lkw-Führerschein verlängern möchte. Die erste Weiterbildung muss fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation und dann weiterhin im Fünf-Jahres-Turnus stattfinden, um den Lkw-Führerschein erfolgreich zu verlängern. Diese Module sollen das erworbene Wissen immer wieder auffrischen. Alle fünf Jahre müssen daher fünf Weiterbildungen in einem Rahmen von jeweils sieben Stunden nachgewiesen werden.
Die erfolgreiche Teilnahme an Grundqualifikation und Weiterbildung findet sich auf dem Führerschein in der Schlüsselnummer 95 wieder.
Diese besonderen Anforderungen beziehen sich allerdings ausschließlich auf Kraftfahrer, die gewerblich einen Lkw über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus führen. Das heißt, dass diese Regelung sowohl Linien- oder Reisebusfahrer einschließt als auch Fernfahrer.
Das betrifft alle: Den EU-Führerschein verlängern
Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung am 19. Januar 2013 setzte eine begrenzte Gültigkeit der Führerscheine ein. Denn die nunmehr ausgestellten EU-Führerscheine verlieren nach 15 Jahren ihre Gültigkeit.
Achtung! Es erlischt lediglich das Dokument, nicht aber die Fahrerlaubnis. Das heißt, es muss zwar ein neuer Führerschein beantragt werden, eine erneute Prüfung ist dafür jedoch nicht notwendig.
Diese zeitliche Begrenzung hat nicht nur gegenwärtige und zukünftige Folgen, sondern nimmt auch rückwirkend Einfluss. So müssen auch Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, verlängert und in einen EU-Führerschein umgewandelt werden. Betreffende haben dafür bis spätestens 19. Januar 2033 Zeit, es sind jedoch unterschiedliche Umtauschfristen einzuhalten:
Für Führerscheine im Scheckkartenformat:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
- Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033
Für Papierführerscheine:
- geboren vor 1953: 19. Januar 2033
- geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- geboren ab 1971: 19. Januar 2025
Kommt es dann zu der Verlängerung vom Führerschein, müssen dafür ein biometrisches Passbild, ein gültiges Ausweisdokument und der alte Führerschein vorgelegt werden.
Die Besonderheiten beim Lkw-Führerschein: Die Verlängerung und ihre Anforderungen
Prinzipiell gelten bei der Führerscheinverlängerung für den Lkw höhere Anforderungen an den Berufskraftfahrer als beispielsweise beim Pkw. Allerdings gibt es auch beim Lkw-Führerschein Unterschiede.
So müssen Besitzer von einem zivilen Lkw-Führerschein beim Verlängern nicht ganz so hohe Hürden überwinden. Bei einer ausschließlich privaten Nutzung muss zwar nach fünf Jahren ebenfalls eine Führerscheinverlängerung erfolgen, allerdings müssen für den Antrag bei der Führerscheinstelle nur ein Attest vom Allgemeinmediziner und eines vom Augenarzt eingereicht werden.
Zivile Führerscheine besitzen unter anderem Kraftfahrer, die ihren Lkw-Führerschein bei der Bundeswehr erworben haben und ihn nach ihrem Wehrdienst auf einen zivilen Schein haben umschreiben lassen. Sie können den Führerschein so beispielsweise für einen privaten Umzug nutzen.
Liegt eine gewerbliche Nutzung des Lkw-Führerscheins vor, sind die Auflagen strenger. Neben den Arztgutachten ist die Teilnahme an Schulungen alle fünf Jahre zwingend erforderlich, um den Lkw-Führerschein zu verlängern und die Frist erneut auf fünf Jahre zu erweitern.
Für Inhaber der Klassen C1 und C1E lag bis 2017 eine Einschränkung der Verlängerungspflicht vor. Denn dieser Lkw-Führerschein, der für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3500 und 7500 kg ausgelegt ist, galt bis dahin grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr. Erst danach musste er alle fünf Jahre verlängert werden. Seit 2017 gilt nur noch die Regel zur Verlängerung alle 5 Jahre.
Für alle anderen betroffenen Lkw-Klassen C, CE, sowie die Busführerscheine D1, D1E, D und DE, gibt es diese Lockerung nicht. Sie müssen stets alle fünf Jahre verlängert werden, da sie ansonsten ihre Gültigkeit verlieren.
Woher weiß ich, wann der Lkw-Führerschein abgelaufen ist?
Auch wenn die Fünf-Jahres-Frist einen klaren Rahmen liefert, können jedoch Unsicherheiten dahingehend entstehen, wann die Gültigkeit tatsächlich verfällt. In § 23 FeV ist daher genau festgelegt, ab wann die Frist einsetzt:
Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.
Der Tag der Auftragserteilung für die Herstellung des Führerscheins ist also maßgeblich. Anders ist das aber, wenn Sie den Führerschein für einen Lkw verlängern wollen. Hier ist nicht der Tag der Bearbeitung ausschlaggebend, sondern das Datum, an dem die Klasse offiziell ihre Gültigkeit verliert.
Der Beginn der Fünf-Jahres-Frist hängt davon ab, wann Sie Ihren Lkw-Führerschein verlängern lassen möchten. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Antrag auf Verlängerung weniger als sechs Monate vor Gültigkeitsverlust: Fünf-Jahres-Frist setzt mit offiziellem Ablaufdatum, welches auf dem Führerschein vermerkt ist, ein
- Antrag auf Verlängerung mehr als sechs Monate vor Gültigkeitsverlust: Fünf-Jahres-Frist startet ab Beantragungsdatum der Verlängerung
Wichtig ist dabei jedoch, dass sich lediglich um einen Neuantrag der Klasse handelt. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen und muss daher nicht mit entsprechenden Prüfungen erneut absolviert werden.
Ohne Führerscheinverlängerung Lkw fahren?
Nach Unterlassen oder Vergessen, den Führerschein zu verlängern, darf kein Lkw mehr gefahren werden. Ohne eine entsprechende Verlängerung verliert der Lkw-Führerschein seine Gültigkeit.
Mit abgelaufener Klasse zu fahren ist genauso schwerwiegend, wie ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis zu führen. Das Fahren ohne gültigen Lkw-Führerschein ist eine Straftat und wird daher nicht mit einem Bußgeld geahndet, sondern kann gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Außerdem droht bei wiederholter Begehung der Einzug des Fahrzeugs. Diese Maßnahme kann das Gericht auch bei einmaliger Tat mit dem Vorliegen eines besonders schweren Falls anordnen.
Mit ungültigem Lkw-Führerschein einen Lkw zu führen, bringt nicht nur Sie in Schwierigkeiten, sondern auch den Halter des Fahrzeugs. Denn Fahrer und Halter sind in einem solchen Fall beide haftbar.
Hinsichtlich der Führerscheinverlängerung gilt für Berufskraftfahrer, die ihren Führerschein der Klasse CE verlängern, eine andere Frist.
Wurde der Führerschein dieser Klasse vor dem 1. Januar 1999 erworben, setzte die Auflage zur Führerscheinverlängerung bis 2017 erst ab dem 50. Lebensjahr ein. Das hieß, dass die regelmäßige Erneuerung ab dem 50. Geburtstag erfolgen musste. Das ist nun nicht mehr der Fall. Auch die Klassen C und CE sind alle fünf Jahre zu verlängern – und das unabhängig vom Alter des Führerscheininhabers.
Nachträgliche Führerscheinverlängerung – Ist das möglich?
Oftmals passiert es, dass Personen es vergessen, ihren Lkw-Führerschein zu verlängern, weil sie ihn selten oder zeitweise gar nicht nutzen. In solchen Fällen stellt sich dann die Frage, ob sie den Führerschein auch nachträglich verlängern und somit Lkw fahren können.
Generell ist es nicht notwendig, die Führerscheinverlängerung sofort bei Fristende zu beantragen. Manchmal vergeht einige Zeit, bis der Führerscheininhaber überhaupt bemerkt, dass seine Führerscheinklasse ihre Gültigkeit verloren hat. Ehe dann alle notwendigen Unterlagen und Nachweise für den Neuantrag zusammen sind, gehen wiederum Tage, wenn nicht gar Wochen, ins Land.
Wenngleich eine gewisse zeitliche Verzögerung grundsätzlich unproblematisch ist, sollten Sie sich dennoch nicht zu viel Zeit lassen, um Ihren Führerschein der Klasse C zu verlängern. Die Führerscheinstelle prüft bei jedem eingehenden Verlängerungsantrag individuell, ob Sie infolge der langen Zeitspanne noch geeignet sind, die beantragte Klasse zu führen.
In der Vergangenheit gab es diesbezüglich eine feste Vorschrift, die besagte, dass Verkehrsteilnehmer immer dann eine erneute Prüfung absolvieren mussten, wenn sie länger als zwei Jahre kein Fahrzeug der entsprechenden Klasse geführt haben, für welche nun die Verlängerung beantragt wurde.
Diese einheitliche Regel ist inzwischen einer uneinheitlichen Ordnung gewichen. Nunmehr legt jede Behörde einen Zeitrahmen fest. Es lohnt also, sich bei längerer Nichtnutzung einer bestimmten Führerscheinklasse darüber zu informieren, welche Fristen für eine erneute Prüfung gelten.
So müssen Sie ihren Lkw-Führerschein richtig verlängern: Erforderliche Dokumente
Haben Sie vor, Ihren Führerschein zu verlängern, dann sollten Sie das rechtzeitig angehen. Es empfiehlt sich, etwa 8-10 Wochen vor Gültigkeitsende der Fahrerlaubnisklasse den Erneuerungsantrag zu stellen. Denn mit dem Vorlegen der notwendigen Dokumente ist es allein nicht getan. Die zuständige Behörde benötigt Zeit, um die Unterlagen zu prüfen und einen neuen Führerschein auszustellen.
Folgende Unterlagen und Nachweise benötigen Sie, um Ihren Lkw-Führerschein korrekt zu verlängern:
- ein aktuelles biometrisches Foto
- ein gültiges Ausweisdokument, also Personalausweis oder Reisepass
- den alten Führerschein
- ein augenärztliches Gutachten
- eine ärztliche Bescheinigung vom Allgemeinmediziner
- bei gewerblicher Nutzung: Nachweise über Weiterbildungen laut BKrFQG
Wichtig ist zudem, dass der Führerschein-Antrag persönlich erfolgen muss. Es ist nicht möglich, diese Aufgabe einem Vertreter zu übertragen.
Keine Führerscheinverlängerung ohne augenärztliches Gutachten
Die ärztliche Bescheinigung eines Augenarztes ist eine der Besonderheiten, die Fahrer erfüllen müssen, um ihren C1-, C1E-, C- oder CE-Führerschein zu verlängern. Diese Untersuchung prüft, ob beim Lkw-Führerschein ein Verlängern möglich ist. Dabei muss der Fahrer zeigen, dass er Gefahren, Verkehrsschilder und Verkehrsteilnehmer scharf und deutlich erkennen kann.
Dieses Gutachten muss nicht zwangsläufig von einem Augenarzt ausgestellt werden. Ebenso möglich ist es, dafür eine Begutachtungsstelle für Fahreignung aufzusuchen. An folgende Stellen bzw. Mediziner können Sie sich wenden, wenn Sie eine augenärztliche Bescheinigung benötigen:
- Gesundheitsamt
- Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“
- Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
- anderweitiger Arzt der öffentlichen Verwaltung
Überprüft werden im Wesentlichen vier Bereiche Ihres Sehvermögens. Dies sind die zentrale Tagesschärfe, das Farbsehen, das Gesichtsfeld und das Stereosehen.
Die Dioptrienzahl ist für eine positive Bescheinigungirrelevant. Allerdings sollte es sich nicht in zu hohen Bereichen bewegen, da es sonst problematisch werden kann, den Test zu bestehen. Ab einer Dioptrienzahl von +/- 8,0 Dioptrien sind spezielle Kontaktlinsen vorgeschrieben. In diesem Fall ist eine Brille nicht gestattet.
Jedes Auge muss mindestens eine Leistung von 80 Prozent aufweisen. Um das zu erreichen, ist auch die Nutzung einer Sehhilfe zulässig, welche dann mit entsprechender Schlüsselzahl auf dem Führerschein vermerkt wird.
Insgesamt werden folgende Leistungen abverlangt:
- beide Augen müssen gemeinsam eine Leistung von 100 Prozent haben
- uneingeschränkte Kontrastwahrnehmung
- Sehvermögen trotz Dämmerung
- Fähigkeit, in einem Winkel von 25 Grad nach oben, 70 Grad nach rechts und 40 Grad nach links zu blicken
- Nachweis räumlichen Sehvermögens
Das Gutachten darf beim Antrag auf Führerscheinverlängerung nicht älter als zwei Jahre sein. Die Kosten für eine solche Untersuchung, um den Lkw-Führerschein zu verlängern, liegen zwischen 80 und 100 Euro.
Das ärztliche Gutachten bei einer Führerscheinverlängerung
Neben dem augenärztlichen benötigen Sie außerdem ein allgemeinärztliches Gutachten, wenn Sie Ihren Führerschein verlängern möchten. Hierbei wird in mehreren Tests Ihre körperliche und emotionale Belastbarkeit überprüft.
Ärzte und Stellen, die für eine solche ärztliche Untersuchung berechtigt sind, finden Sie hier:
- Hausarzt
- Betriebsarzt
- feste Institutionen, zum Beispiel eine Niederlassungsstellen vom TÜV
Im Mittelpunkt stehen hier die Reaktionsfähigkeit, die Aufmerksamkeit, die Konzentrationsfähigkeit, die Belastbarkeit und das Orientierungsvermögen. Außerdem wird der allgemeine Gesundheitszustand des Lkw-Fahrers festgehalten. Etwaige Herz-Kreislauf-Erkrankungen gilt das dabei ebenso auszuschließen wie Schlafstörungen (z. B. Schlafapnoe) und erhöhte Blutzuckerwerte.
Das Gutachten darf beim Antrag auf Führerscheinverlängerung nicht älter als ein Jahr sein. Die Kosten betragen in der Regel ca. 30 bis 50 Euro.
Aus alt mach neu: Den Führerschein der Klasse 2 verlängern
Der Führerschein der Klasse 2 gehört noch in die alte Systematik vor Einführung der EU-Richtlinie im Januar 2013. Er wurde abgelöst von dem CE-Führerschein und berechtigt zum Führen von Lkw über 7,5 Tonnen. Er enthält also gleichsam alle Berechtigungen des neuen Führerscheins CE.
Für den alten Führerschein der Klasse 2 herrscht ebenfalls eine Ablauffrist. Eine Verlängerung wird mit Vollendung des 50. Lebensjahres, also am Tage vor dem 50. Geburtstag, fällig. Wurde diese Verlängerung vorgenommen, tritt auch hier die Fünf-Jahres-Frist ein, denn dann erfolgt zugleich die Anpassung an die EU-Richtlinie. Das heißt, der einstige Führerschein 2 muss als neuer Führerschein CE alle fünf Jahre neu beantragt werden.
Mit diesen Kosten können Sie rechen
Wenn Sie ihren Lkw-Führerschein verlängern, kommen einige Kosten auf Sie zu. Dabei summieren sich die unterschiedlichsten Posten. Hier sehen Sie eine Übersicht über die anfallenden Kosten:
- augenärztliches Gutachten: 80 bis 100 Euro
- ärztliche Untersuchung: 30 bis 50 Euro
- Führerscheinstelle: 40 Euro
Im Einzelfall variieren die Ausgaben und vor allem bei den Gutachten lohnen Preisvergleiche.
Bildnachweise: fotolia.com/© lassedesignen, istockphoto.com/ froxx, fotolia.com/© lassedesignen, fotolia.com/© PhotoSG, fotolia.com/ © BillionPhotos.com, istockphoto.com/ Nastco, istockphoto.com/ endopack, fotolia.com/© ivan kmit,
Ralf meint
22. August 2018 at 12:23
Hallo,ich habe 1986 den Führerschein gemacht und bin jetzt 50 Jahre alt.Habe nun den neuen EU Führerschein beantragt ,aber den LKW Schein bis7.5 Tonnen nicht mehr eintragen lassen.Ist der Fahrerlaubnis bis 7.5 Tonnen dann für immer weg oder kann ich ihn falls ich ihn Mal benötige wieder eintragen lassen? Vielen Dank
Rainer meint
15. August 2018 at 17:50
Mein Schein Klasse2 wurde seit 2009 nicht neu beantragt.Bin 56 Jahre (im September).habe ich noch ne chance ohne neue Prüfung?
Bernhard J. meint
14. August 2018 at 18:34
Hallo,
am 14.12.1966 wurde die Fahrerlaubnisklasse (alt) 3 erworben.
Auf dem Kartenführerschein (Rückseite) steht folgendes:
(Auszug)
B: Feld 10: 14.12.66 Feld 11: – Feld 12: –
C1: Feld 10: 14.12.66 Feld 11: – Feld 12: 171
C1E: Feld 10: 14.12.66 Feld 11: – Feld 12: –
CE: Feld 10: 14.12.66 Feld 11: 06.12.04 Feld 12: 79(C1E > 12000kg, L ≤ 3)
L: Feld 10: 25.11.64 Feld 11: – Feld 12: 174 / 175
Die Führerscheine wurden nicht verlängert!
Wäre schön, wenn ich unser Sattel-KFZ fahren könnte, welches unter 12000 zGM (zulässige Gesamtmasse) wiegt und mit der alten Klasse 3 (natürlich mit Verlängerung) gefahren werden dürfte.
Habe ich noch eine Chance, meinen Klasse CE { 79(C1E > 12000kg) } für private Zwecke zu verlängern bzw. welche LKW mit welchen Anhängern darf ich jetzt noch für private Zwecke fahren?
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard J.
Waiss meint
11. August 2018 at 9:27
Hallo,
ich habe leider erst gestern erfahren dass mein Führerschein seit dem 11.01.2018 abgelaufen ist, als der Polizeibeamter mich darauf aufmerksam gemacht hat.
Kann jemand mir sagen, was mich jetzt erwartet? Brauche ich einen Anwalt?
Danke im voraus.
Lothar meint
3. August 2018 at 5:17
Hallo, ich plane eine mehrjährige Auslandsreise mit einem Expeditionsmobil (10t, WoMo). Damit mein FS C nicht während der Reisezeit im Ausland abläuft, würde ich vorzeitig verlängern.
A) Ist das möglich?
B) Bei mehr als 5 Jahren im Ausland:
Ist eine Rückkehr nach DE zwingend, um eine Verlängerung zu beantragen?
Kann ein ausländischer Arzt/Augenarzt gültige Gutachten erstellen?
MfG
Lothar
Silvio meint
10. Juli 2018 at 21:37
Hallo,
Meine Klasse CE lief am im März 2014 aus. Da ich nur kleinere Lkwś und Landwirtschaftliche Fahrzeuge gefahren bin hatte ich diese nicht verlängert. Nun möchte ich meine CE neu beantragen. Reichen hierfür die notwendigen Untersuchungen (Hausarzt und Augenarztattest) und ein neues Passfoto? Oder was genau wird noch benötigt ?
Vielen Dank schonmal im Vorraus.
Andreas meint
20. Juni 2018 at 19:36
Führerscheininhaber der Klasse CE hat am 05.06.18 seinen 50. Geburtstag, in seiner Führerscheinkarte steht als Gültigkeitsdauer ebenfalls der 05.06.18.
Darf er an diesem Tag noch fahren oder ist am 04.06. der letzte Tag?
Ursula meint
10. Juni 2018 at 21:52
Hallo,
mein Sohn ist Berufskraftfahrer und muss seine Fahrerkarte alle 5 Jahre erneuern. Kann er die Kosten für die Verlängerung der Fahrerkarte und die damit verbundenen ärztlichen Untersuchungen wenigstens von der Steuer absetzen; zumal der Arbeitgeber diese Kosten nicht ersetzt. Der Lohn als Kraftfahrer ist so gering, dass eine völlige Alleinfinanzierung schon als sehr hart interpretiert werden kann.
Rene meint
17. Mai 2018 at 8:35
Hallo
Ich habe eine Frage, wie lange muss man auf den neuen Führerschein warten bei Verlängerung für LKW
Danke in voraus
Mit freundlichen Grüssen Rene J.
Michael meint
10. Mai 2018 at 9:15
Hallo,
wollte wissen, ob es generell möglich ist,meinen CE Führerschein wieder zu erneuern?
Meine Führerschein ist 2016.ausgelaufen. von daher möchte gerne in erfahrung bringen,ob es möglich wäre und welche kosten auf mich zu kämen.
Danke im vorraus,der Beantwortung.
mfg Michael
Jürgen K. meint
9. Mai 2018 at 6:21
Hallo,
der LKW-Führerschein meines Mitarbeiters ist seit Jahren abgelaufen. Wenn ich das hier richtig verstanden habe, darf er jetzt noch Fahrzeuge bis 3,5 to. fahren. Nun muss ich wissen, wieviel Anhängelast darf er damit fahren? Bis 3,5 to., oder nur 750 kg?
Gruß Jürgen K.
Danny meint
5. Mai 2018 at 18:58
Hallo mein Führerschein Klasse 2 läuft in 5 Jahren ab. Wenn ich die ärztliche Prüfung nicht bestehe verliere ich dann neben der Klasse 2 auch meinen Pkw Führerschein? Kann man überhaupt nur eine Führerschein Klasse einzeln verlieren oder verliert man mit der höheren Klasse automatisch auch immer die unteren Klassen.
Jürgen W. meint
28. März 2018 at 17:23
Habe meinen Führerschein der Klasse 5 in der DDR 1957 erhalten.Wie heist jetzt die neue Klasse und was darf ich jetzt noch fahren ?
Bernd meint
24. März 2018 at 19:38
Brauche ich im öffentlichen Dienst die eintragung b95
Dennis M. meint
13. März 2018 at 9:08
Hallo. Ich bin etwas knapp dran mit meiner Verlängerung und habe knapp 3 Jahre nicht mehr gefahren. Zumindest nicht gewerblich, was durch die Fahrerkarte nachgewiesen werden kann. Muss ich damit rechnen, dass ich eine erneute Prüfung machen muss? Ist es schlimm, wenn ich erst ein paar Tage vor Ablauf bei der Zulassungsstelle den Antrag stelle, da ich so spät erst mit den Modulen fertig bin? Ein Modul liegt 4 Jahre zurück, ist das noch gültig? Vielen Dank.
Stefan S. meint
4. März 2018 at 19:11
Hallo
Werde im Juli 45 Jahre alt. Mein CE Führerschein läuft 2023 ab. Da werde ich 50 Jahre. Wann muss ich ein ärztliches Attest ablegen?
Gruß Stefan
Thomas H. meint
21. Januar 2018 at 16:33
Hallo
Mein Führerschein und die Fahrerkarte laufen im August 2019 ab.
Im September 2020 werde ich 50 .
Die 5 Module habe ich auch schon gemacht und würde jetzt in 2018 alles komplett zusammen legen.
Also Gesundheitsprüfung , Führerschein , Fahrerkarte und Personalausweis wäre auch fällig.
Würde das alles jetzt schon mit 48 Jahren möglich.
Danke im voraus
Mit freundlichen Grüssen Thomas H.
fuehrerscheinfix.de meint
26. März 2018 at 11:28
Hallo Thomas,
die vorzeitige Verlängerung ist grundsätzlich möglich. Die neue 5-Jahresfrist startet ab dem Beantragungsdatum Verlängerung.
Ihr Team von führerscheinfix.de
Klaus P. meint
21. Januar 2018 at 10:55
Hallo, und guten Tag,
nach einmaligem Verlängern meiner Fahrerlaubnis Klasse II, steht nun eine erneute Verlängerung im Mai 2018 an. Ich benötige den FS nicht gewerblich, überlege aber, ihn verfallen zu lassen.
Meine Frage: Darf ich nach ungültigkeit der FS-Klasse II noch LKW`s bis 7,49to (nicht gewerblich) bewegen??
Vielen Dank!
und Grüße aus Hessen
K. P.
fuehrerscheinfix.de meint
26. März 2018 at 11:20
Hallo Klaus,
ja, das ist möglich. Ohne Verlängerung der Klasse II dürfen Sie neben den Lkws über 7,5 Tonnen allerdings auch keine Gespanne mit einem Gesamtgewicht von über 12 Tonnen. Für Fahrzeuge bzw Fahrzeugkombinationen der Klasse T fehlt dann ebenfalls die Berechtigung.
Ihr Team von führerscheinfix.de
Marion meint
6. Juni 2018 at 20:32
Ich werde in 2 Wochen 50 und habe noch den alten 3er FS. Da wir ein Wohnmobil 7,49 t mit Anhänger (Gesamtgewicht <12t) haben, ist nun meine Frage ob mein FS hierfür an meinem Geburtstag erlischt?
Was muss ich tun um weiterhin das Wohnmobil -Gespann fahren zu dürfen?
Welche Frist muss ich einhalten, bzw. Was brauche ich alles um meinen momentanen Bestand zu wahren?
MfG
Marion
Franz-Josef A. meint
15. Januar 2018 at 12:49
Hallo,
„Eine Verlängerung wird mit Ablauf des 50. Lebensjahres, also zum 50. Geburtstag, fällig.“ (Klasse 2)
Achtung damit kann man auf die Nase fallen. Ich war an meinem 50. Geburtstag auf der Führerscheinstelle, da ich da einen Tag frei hatte, und wollte meine Klasse 2 verlängern. Die haben mir dann gesagt, dass ich einen Tag zu spat dran bin. Ich bekomme also nur einen neuen Führerschein der Klasse C/CE. Bestimmte Rechte der alten Klasse 2 habe ich verloren (v. B. Bus ohne Personen fahren als Wohnmobil). Laut Gesetz lauft das 50. Lebensjahr einen Tag vor Deinem 50. Geburtstag ab. So etwas weiß natürlich keener. Habe lange mit denen diskutiert/gestritten. Hat nichts geholfen. Daher bitte ich Euch den Text zu überarbeiten (,also einen Tag vor dem 50. Geburtstag,). Danke!
Gruß
Franz
Fritz meint
15. Januar 2018 at 7:40
Moin, vielleicht können sie mir genaueres sagen. Mein Führerschein (C+CE) ist am 2.1.18 abgelaufen. Ich konnte erst am 27.12.17 alle Papiere einreichen da ich zuvor dafür kein frei bekommen habe. Nun ist der neue natürlich noch nicht da und der andere abgelaufen. Darf ich trotzdem LKW fahren wenn ich die beantragungs etc. unterlagen mit mir führ?
fuehrerscheinfix.de meint
19. März 2018 at 13:16
Hallo Fritz,
Sie sollten diesbezüglich bei der Führerscheinstelle direkt nachfragen. In der Regel sollten Sie das Fahrzeug jedoch nicht fahren, ehe die Behörde die Unterlagen geprüft und Ihnen die Fahrerlaubnis verlängert hat.
Ihr Team von führerscheinfix.de
Adam D. meint
10. Januar 2018 at 6:41
Als Grund für die Verlängerung wird angegeben “ Der Grund dafür liegt in der hohen Schadensgefahr, die solch ein massives Gefährt in sich birgt. “
Rein physikalisch betrachtet hat aber ein landwirtschaftliches Fahrzeug bzw ein Zug den ich mit Klasse T mit 40t bis 60 km/h fahren darf die gleich große kinetische Energie wie ein LKW mit 40t der über Land auch nur 60 fahren darf also die gleiche Schadens Gefahr. nur dass man die Klasse T nicht verlängern muss. Mich darf man nicht falsch verstehen. Ich bin nicht für eine Verlängerungs-Pflicht der Klasse T, denn ich fahre selbst in der Landwirtschaft. Es zeigt nur wieder was sich Behörden so ausdenken und mit was sie es begründen.
Genauso der 2. Punkt
Jetzt mal überspitzt formuliert: ich bin Jahrgang 82 und hier hat es wohl einen Wandel der Gesundheit gegeben. Denn mein Kumpel der etwas älter ist und daher noch die Klasse 2 machen konnte muss erst ab 50 die Untersuchungen machen und ich schon ab 18 alle fünf Jahre. Wo ist hier die Einheitlichkeit .? Man könnte auch sagen ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Ich hätte gesagt diese Untersuchungen machen durchaus Sinn aber nicht in den „Glanz Jahren des Lebens“ sondern für alle ab 50.
Außerdem hätte man auch um die Bürger nicht unnötig mit Kosten zu belasten folgendes machen können: z.b. wenn zwei Untersuchungen hintereinander mit 1,0 abgeschlossen werden, dass man dann die nächste Verlängerung erst in 10 Jahren machen muss.
Gruß Adam D.
Hermann W. meint
31. Dezember 2017 at 10:43
Hallo
Ich habe 1993 meinen LKW-Führerschein bei der Bundeswehr gemacht und ihn anschließend mit
21 Jahren an der Führerscheinstelle umschreiben lassen. Bin im September 1972 geboren. ( bin jetzt 45 Jahre alt )
Meine Fragen: Ist gehe davon aus,daß mein LKW-Führerschein noch seine Gültigkeit hat
Bis wann muss ich ihn verlängern?
Möchte mich für die Antwort recht herzlich bedanken.
FG hermann
fuehrerscheinfix.de meint
19. März 2018 at 11:37
Hallo Hermann,
innerhalb der zwei Jahre nach Vollendung Ihres 50. Lebensjahres, also in ca. fünf Jahren, muss der Führerschein verlängert werden.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Volker K. meint
19. Dezember 2017 at 18:18
Am 05.04.2019 läuft mein LKW Führerschein aus, und ich möchte ihn verlängernMeine 5 Module habe ich alle.Wenn ich 2019 zur Führerscheinstelle gehe muß ich alle 5neue Module vorlegen?Reicht jedes Jahr 1 Modul,da ich bloß noch 2Jahre arbeiten will.Mein Geburtsdatum ist der 15.04.1954.danke im voraus.
fuehrerscheinfix.de meint
28. Dezember 2017 at 12:30
Hallo Volker,
diese Module sollen das erworbene Wissen immer wieder auffrischen, weshalb alle Module nachgewiesen werden müssen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Adam D. meint
10. Januar 2018 at 6:54
Ob diese Module Sinn machen oder nicht sei mal dahingestellt. Denn ob jetzt jemand einen Spanngurt anlegt oder nicht hat oft was mit der persönlichen Einstellung zu tun also ist man eher (auf gut schwäbisch) ein Schlamper ist oder nicht.
Und auch hier stelle ich mir die Frage ob es nicht ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz ist. Denn es nennt sich EU-Führerschein. Aber nur in Deutschland muss man diese zusätzliche Grundqualifikation machen und hat somit zusätzlichen Aufwand und Kosten.
Oder verlernen nur die Deutschen alle 5 Jahre diese Grundqualifikation und alle anderen wissen diese auf Lebzeit 😉
Ich glaube eine Argumentation für diese Verschärfung war dass man den Berufskraftfahrer Stand stärken will , weil dann nicht jeder mit dem LKW Führerschein so nebenher fahren darf . Aber ich glaube das Gegenteil ist eingetroffen. Denn der deutsche Berufskraftfahrer wird immer teurer sprich die ausländischen Mitbewerber haben einen Wettbewerbsvorteil durch deutlich niedrigere Kosten.
Gruß Adam D.
Martin Müller meint
29. November 2017 at 22:40
Entschuldigen Sie, ich mrinte nicht Klasse B1E sondern B96!
Danke, M. Müller
Martin M. meint
29. November 2017 at 22:31
Guten Tag.
Ich habe folgende Frage:
Ich besitze die Klassen C1E (seit 1995) und seit zwei Jahren die Klassen C und CE.
Was passiert mit meinen Klassen wenn ich mit 50 Jahren die FS nicht verlängere?
Klasse C und CE ist klar, aber wie verhält es sich mit C1E? Wie weit „fällt sie ab“? Besitze ich danach den FS Klasse B oder B1E oder BE?
Vielen Dank, M. Müller
fuehrerscheinfix.de meint
18. Dezember 2017 at 10:28
Hallo Martin,
die Fahrerlaubnisklassen C und CE verlieren automatisch ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert werden. Ein „Austausch“ gegen eine niedrigere Führerscheinklasse ist uns nicht bekannt.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
W.R. meint
24. November 2017 at 8:36
Hallo fuehrerscheinfix.de Team!
Ablaufdatum der Klassen CE und DE auf meinem altem Füherschein waren 04-10-2017 konnte aus zeitlichen Gründen es nicht vor Ablaufdatum beantragen so ist der Antrag am 09-11-2017 bei Führerscheinstelle eingereicht worden. Nach ca. zwei Wochen bekamm ich neue Karte und stellte fest daß das im Feld 10 (gültig ab) nicht mehr 03-02-1999 ( da bekamm ich die Klasse) sondern 09-11-17 steht. Für mich sieht es aus als ob ich ein Neuling bin. Ist diese Eintragung korrekt?
Mit freundlichen Grüßen!
fuehrerscheinfix.de meint
18. Dezember 2017 at 10:18
Hallo W.R.,
es ist normal, dass der neu ausgestellte Führerschein das Datum des Verlängerungsantrages trägt.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Klaus meint
23. November 2017 at 7:46
Ich have meine Arzttermine für die Verlängerung meines beruflich benötigen LKW Führerschein erst eine Woche nach meinem 50 Geburtstag. Ich habe ihn aber schon vor 1998 gemacht. Darf ich weiterhin fahren?
fuehrerscheinfix.de meint
18. Dezember 2017 at 10:15
Hallo Klaus,
mit dem Gültigkeitsende Ihres LKW-Führerscheins endet auch Ihre Erlaubnis ein entsprechendes Fahrzeug führen zu dürfen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Ralf D. meint
11. November 2017 at 18:28
Hallo meine Frage: mein FS CE ist seit Okt 2015 abgelaufen. Habe nicht daran gedacht und es versäumt ihn zu verlängern. Muss ich jetzt den FS CE neu machen oder was muss ich beachten bei der Verlängerung.
Mfg. R.Döhr.
fuehrerscheinfix.de meint
13. November 2017 at 9:09
Hallo Ralf,
dies erfragen Sie am besten bei Ihrer Führerscheinstelle, weil bei jedem eingehenden Verlängerungsantrag individuell geprüft wird, ob Sie infolge der langen Zeitspanne noch geeignet sind, die beantragte Klasse zu führen.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Heinz L. meint
8. November 2017 at 19:26
Hallo,
meine Frage ist die.Im November läuft mein Führerschein ab.
Bin aus Gesundheitlichen Gründen z.Z.nicht in der der Lage,
die dafür nötige Ärztliche Untersuchung zu absolvieren.
Wie lang habe ich Zeit, Module und Mediziencheck nachzuholen.
Mfg
H.Luppa
fuehrerscheinfix.de meint
10. November 2017 at 10:07
Hallo Heinz,
da Sie vermutlich in dem Zeiabschnitt, in dem Ihr Führerschein nicht mehr gültig ist, aufgrund Ihrer gesundheitliche Lage dann auch keinen LKW fahren, ist eine gewisse zeitliche Verzögerung unproblematisch. Jedoch prüft die Führerscheinstelle bei jedem eingehenden Verlängerungsantrag individuell. Deshalb ist es am besten wenn Sie sich mit Ihrer Frage noch einmal direkt dorthin wenden.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Christian R. meint
25. Oktober 2017 at 13:13
Hallo,
gab es da nicht eine Änderung bezüglich der Klassen C1 und C1E wonach die Gültigkeit der Führerscheine auch nur für 5 Jahre gilt? Da war doch was mit einem EU Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bei der Führerscheinregelung.
Danach sind alle Führerscheine der o.g. Klasse die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden nur noch 5 Jahre gültig und müssen dann nächstes Jahr auch verlängert werden….
Ist jetzt nur die Frage, ob hier eine Ärztliche Untersuchung reicht, oder ob man auch die Weiterbildung braucht…
fuehrerscheinfix.de meint
30. Oktober 2017 at 12:15
Hallo Christian,
wie im Artikel beschrieben, gilt die Pflicht den Führerschein alle 15 Jahre zu erneuern für alle anderen Führerscheine seit dem 19.01.2013. Die 5-Jahres-Regelung inklusive Weiterbildung bezieht sich allerdings ausschließlich auf Kraftfahrer, die gewerblich einen Lkw über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus führen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de