Das Wichtigste für die Verlängerung beim LKW-Führerschein
Ja, gemäß den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung müssen die Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E sowie alle D-Klasse alle fünf Jahre verlängert werden.
Maßgeblich ist der Tag der Auftragserteilung für die Ausstellung des Führerscheins. Ab diesem Tag beginnt die Frist. Das Ablaufdatum ist im Führerschein vermerkt.
Für die Verlängerungen müssen ein biometrisches Passfoto, ein Ausweis, der alte Führerschein sowie ein augenärztliches Gutachten und eine ärztliche Bescheinigung vorhanden sein. Berufskraftfahrer müssen zudem eine Weiterbildung gemäß BKrFQG vorweisen. Weitere Informationen zum Ablauf der Verlängerung finden Sie hier.
Verlängerung ist beim LKW-Führerschein Pflicht
Mit tonnenschweren Lasten fahren täglich unzählige Lkw über Deutschlands Straßen. Seit 2008 ist ein steter Anstieg des Lkw-Bestandes zu verzeichnen. Im Jahr 2016 lag die Anzahl bei ca. 2.8 Millionen.
Mit diesem Gewinn an Fahrzeugen geht auch eine Steigerung der entsprechend beantragten Fahrerlaubnisklasse einher und diese ist mit einigen Besonderheiten verbunden.
So muss der Besitzer von einem Lkw-Führerschein diesen regelmäßig verlängern. Der Grund dafür liegt in der hohen Schadensgefahr, die solch ein massives Gefährt in sich birgt. Lesen Sie im Folgenden, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihren Lkw-Führerschein verlängern wollen.
Inhalt
Diese Klassen vom Lkw-Führerschein müssen Inhaber verlängern
In der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, also der Fahrerlaubnis-Verordnung, ist vorgeschrieben, dass für bestimmte Führerscheinklassen eine festgesetzte Geltungsdauer existiert.
§ 23 legt diese Frist dabei genau fest. Dort heißt es in Absatz 1:
Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:
- Klassen C1, C1E: für fünf Jahre,
- Klassen C, CE: für fünf Jahre,
- Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre.
Betroffen von dieser strengen Gültigkeitsfrist sind die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE von Lkw und Bus. Inhaber müssen seit dem 1. Januar 1999 ihren Lkw-Führerschein alle fünf Jahre verlängern.
Allerdings wurde die Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV, 2013 durch die Verabschiedung einer neuen EU-Richtlinie ergänzt. Demnach ist nicht nur der Lkw-Führerschein zu verlängern. Für die übrigen Führerscheinklassen, also zum Beispiel den normalen Pkw-Führerschein, gilt nunmehr eine Ablauffrist. Diese Maßnahme nimmt dabei sogar Einfluss auf Dokumente, die vor dem Stichtag des 19. Januars 2013 ausgestellt wurden.
Nichtsdestotrotz sind die Hintergründe dieser Verlängerungsregelungen gänzlich verschieden. Die Einführung der sogenannten EU-Führerscheine 2013 diente vorrangig der Schaffung eines zentralen, EU-weiten Registers. Zudem sollte dadurch eine Fälschungssicherung gewährleistet werden.
Die Vorschrift, den Lkw-Führerschein regelmäßig zu verlängern, ist vor allem der Verkehrssicherheit geschuldet. Ähnliches gilt beim Führerschein für den Bus, bei welchem aufgrund der Personenbeförderung ebenfalls hohe Sicherheitsstandards gewährleistet sein müssen.
Neben der Verlängerung selbst unterliegen Lkw-Fahrer weiteren Pflichten, die im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der zugehörigen Verordnung (BKrFQV) festgelegt sind.
Zunächst müssen Anwärter für den Lkw-Führerschein die sogenannte Grundqualifikation erwerben. Diese dient gemäß § 4 BKrFQG der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und soll die allgemein beruflichen Fähigkeiten vom betreffenden Berufskraftfahrer durch die Vermittlung spezifischer Fertigkeiten bezeugen.
Schließlich müssen dann regelmäßig Weiterbildungen erfolgen, die der Betreffende nachweisen muss, wenn er seinen Lkw-Führerschein verlängern möchte. Die erste Weiterbildung muss fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation und dann weiterhin im Fünf-Jahres-Turnus stattfinden, um den Lkw-Führerschein erfolgreich zu verlängern. Diese Module sollen das erworbene Wissen immer wieder auffrischen. Alle fünf Jahre müssen daher fünf Weiterbildungen in einem Rahmen von jeweils sieben Stunden nachgewiesen werden.
Die erfolgreiche Teilnahme an Grundqualifikation und Weiterbildung findet sich auf dem Führerschein in der Schlüsselnummer 95 wieder.
Diese besonderen Anforderungen beziehen sich allerdings ausschließlich auf Kraftfahrer, die gewerblich einen Lkw über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus führen. Das heißt, dass diese Regelung sowohl Linien- oder Reisebusfahrer einschließt als auch Fernfahrer.
Das betrifft alle: Den EU-Führerschein verlängern
Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung am 19. Januar 2013 setzte eine begrenzte Gültigkeit der Führerscheine ein. Denn die nunmehr ausgestellten EU-Führerscheine verlieren nach 15 Jahren ihre Gültigkeit.
Achtung! Es erlischt lediglich das Dokument, nicht aber die Fahrerlaubnis. Das heißt, es muss zwar ein neuer Führerschein beantragt werden, eine erneute Prüfung ist dafür jedoch nicht notwendig.
Diese zeitliche Begrenzung hat nicht nur gegenwärtige und zukünftige Folgen, sondern nimmt auch rückwirkend Einfluss. So müssen auch Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, verlängert und in einen EU-Führerschein umgewandelt werden. Betreffende haben dafür bis spätestens 19. Januar 2033 Zeit, es sind jedoch unterschiedliche Umtauschfristen einzuhalten:
Für Führerscheine im Scheckkartenformat:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
- Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033
Für Papierführerscheine:
- geboren vor 1953: 19. Januar 2033
- geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- geboren ab 1971: 19. Januar 2025
Kommt es dann zu der Verlängerung vom Führerschein, müssen dafür ein biometrisches Passbild, ein gültiges Ausweisdokument und der alte Führerschein vorgelegt werden.
Die Besonderheiten beim Lkw-Führerschein: Die Verlängerung und ihre Anforderungen
Prinzipiell gelten bei der Führerscheinverlängerung für den Lkw höhere Anforderungen an den Berufskraftfahrer als beispielsweise beim Pkw. Allerdings gibt es auch beim Lkw-Führerschein Unterschiede.
So müssen Besitzer von einem zivilen Lkw-Führerschein beim Verlängern nicht ganz so hohe Hürden überwinden. Bei einer ausschließlich privaten Nutzung muss zwar nach fünf Jahren ebenfalls eine Führerscheinverlängerung erfolgen, allerdings müssen für den Antrag bei der Führerscheinstelle nur ein Attest vom Allgemeinmediziner und eines vom Augenarzt eingereicht werden.
Zivile Führerscheine besitzen unter anderem Kraftfahrer, die ihren Lkw-Führerschein bei der Bundeswehr erworben haben und ihn nach ihrem Wehrdienst auf einen zivilen Schein haben umschreiben lassen. Sie können den Führerschein so beispielsweise für einen privaten Umzug nutzen.
Liegt eine gewerbliche Nutzung des Lkw-Führerscheins vor, sind die Auflagen strenger. Neben den Arztgutachten ist die Teilnahme an Schulungen alle fünf Jahre zwingend erforderlich, um den Lkw-Führerschein zu verlängern und die Frist erneut auf fünf Jahre zu erweitern.
Für Inhaber der Klassen C1 und C1E lag bis 2017 eine Einschränkung der Verlängerungspflicht vor. Denn dieser Lkw-Führerschein, der für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3500 und 7500 kg ausgelegt ist, galt bis dahin grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr. Erst danach musste er alle fünf Jahre verlängert werden. Seit 2017 gilt nur noch die Regel zur Verlängerung alle 5 Jahre.
Für alle anderen betroffenen Lkw-Klassen C, CE, sowie die Busführerscheine D1, D1E, D und DE, gibt es diese Lockerung nicht. Sie müssen stets alle fünf Jahre verlängert werden, da sie ansonsten ihre Gültigkeit verlieren.
Woher weiß ich, wann der Lkw-Führerschein abgelaufen ist?
Auch wenn die Fünf-Jahres-Frist einen klaren Rahmen liefert, können jedoch Unsicherheiten dahingehend entstehen, wann die Gültigkeit tatsächlich verfällt. In § 23 FeV ist daher genau festgelegt, ab wann die Frist einsetzt:
Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.
Der Tag der Auftragserteilung für die Herstellung des Führerscheins ist also maßgeblich. Anders ist das aber, wenn Sie den Führerschein für einen Lkw verlängern wollen. Hier ist nicht der Tag der Bearbeitung ausschlaggebend, sondern das Datum, an dem die Klasse offiziell ihre Gültigkeit verliert.
Der Beginn der Fünf-Jahres-Frist hängt davon ab, wann Sie Ihren Lkw-Führerschein verlängern lassen möchten. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Antrag auf Verlängerung weniger als sechs Monate vor Gültigkeitsverlust: Fünf-Jahres-Frist setzt mit offiziellem Ablaufdatum, welches auf dem Führerschein vermerkt ist, ein
- Antrag auf Verlängerung mehr als sechs Monate vor Gültigkeitsverlust: Fünf-Jahres-Frist startet ab Beantragungsdatum der Verlängerung
Wichtig ist dabei jedoch, dass sich lediglich um einen Neuantrag der Klasse handelt. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen und muss daher nicht mit entsprechenden Prüfungen erneut absolviert werden.
Ohne Führerscheinverlängerung Lkw fahren?
Nach Unterlassen oder Vergessen, den Führerschein zu verlängern, darf kein Lkw mehr gefahren werden. Ohne eine entsprechende Verlängerung verliert der Lkw-Führerschein seine Gültigkeit.
Mit abgelaufener Klasse zu fahren ist genauso schwerwiegend, wie ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis zu führen. Das Fahren ohne gültigen Lkw-Führerschein ist eine Straftat und wird daher nicht mit einem Bußgeld geahndet, sondern kann gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Außerdem droht bei wiederholter Begehung der Einzug des Fahrzeugs. Diese Maßnahme kann das Gericht auch bei einmaliger Tat mit dem Vorliegen eines besonders schweren Falls anordnen.
Mit ungültigem Lkw-Führerschein einen Lkw zu führen, bringt nicht nur Sie in Schwierigkeiten, sondern auch den Halter des Fahrzeugs. Denn Fahrer und Halter sind in einem solchen Fall beide haftbar.
Hinsichtlich der Führerscheinverlängerung gilt für Berufskraftfahrer, die ihren Führerschein der Klasse CE verlängern, eine andere Frist.
Wurde der Führerschein dieser Klasse vor dem 1. Januar 1999 erworben, setzte die Auflage zur Führerscheinverlängerung bis 2017 erst ab dem 50. Lebensjahr ein. Das hieß, dass die regelmäßige Erneuerung ab dem 50. Geburtstag erfolgen musste. Das ist nun nicht mehr der Fall. Auch die Klassen C und CE sind alle fünf Jahre zu verlängern – und das unabhängig vom Alter des Führerscheininhabers.
Nachträgliche Führerscheinverlängerung – Ist das möglich?
Oftmals passiert es, dass Personen es vergessen, ihren Lkw-Führerschein zu verlängern, weil sie ihn selten oder zeitweise gar nicht nutzen. In solchen Fällen stellt sich dann die Frage, ob sie den Führerschein auch nachträglich verlängern und somit Lkw fahren können.
Generell ist es nicht notwendig, die Führerscheinverlängerung sofort bei Fristende zu beantragen. Manchmal vergeht einige Zeit, bis der Führerscheininhaber überhaupt bemerkt, dass seine Führerscheinklasse ihre Gültigkeit verloren hat. Ehe dann alle notwendigen Unterlagen und Nachweise für den Neuantrag zusammen sind, gehen wiederum Tage, wenn nicht gar Wochen, ins Land.
Wenngleich eine gewisse zeitliche Verzögerung grundsätzlich unproblematisch ist, sollten Sie sich dennoch nicht zu viel Zeit lassen, um Ihren Führerschein der Klasse C zu verlängern. Die Führerscheinstelle prüft bei jedem eingehenden Verlängerungsantrag individuell, ob Sie infolge der langen Zeitspanne noch geeignet sind, die beantragte Klasse zu führen.
In der Vergangenheit gab es diesbezüglich eine feste Vorschrift, die besagte, dass Verkehrsteilnehmer immer dann eine erneute Prüfung absolvieren mussten, wenn sie länger als zwei Jahre kein Fahrzeug der entsprechenden Klasse geführt haben, für welche nun die Verlängerung beantragt wurde.
Diese einheitliche Regel ist inzwischen einer uneinheitlichen Ordnung gewichen. Nunmehr legt jede Behörde einen Zeitrahmen fest. Es lohnt also, sich bei längerer Nichtnutzung einer bestimmten Führerscheinklasse darüber zu informieren, welche Fristen für eine erneute Prüfung gelten.
So müssen Sie ihren Lkw-Führerschein richtig verlängern: Erforderliche Dokumente
Haben Sie vor, Ihren Führerschein zu verlängern, dann sollten Sie das rechtzeitig angehen. Es empfiehlt sich, etwa 8-10 Wochen vor Gültigkeitsende der Fahrerlaubnisklasse den Erneuerungsantrag zu stellen. Denn mit dem Vorlegen der notwendigen Dokumente ist es allein nicht getan. Die zuständige Behörde benötigt Zeit, um die Unterlagen zu prüfen und einen neuen Führerschein auszustellen.
Folgende Unterlagen und Nachweise benötigen Sie, um Ihren Lkw-Führerschein korrekt zu verlängern:
- ein aktuelles biometrisches Foto
- ein gültiges Ausweisdokument, also Personalausweis oder Reisepass
- den alten Führerschein
- ein augenärztliches Gutachten
- eine ärztliche Bescheinigung vom Allgemeinmediziner
- bei gewerblicher Nutzung: Nachweise über Weiterbildungen laut BKrFQG
Wichtig ist zudem, dass der Führerschein-Antrag persönlich erfolgen muss. Es ist nicht möglich, diese Aufgabe einem Vertreter zu übertragen.
Keine Führerscheinverlängerung ohne augenärztliches Gutachten
Die ärztliche Bescheinigung eines Augenarztes ist eine der Besonderheiten, die Fahrer erfüllen müssen, um ihren C1-, C1E-, C- oder CE-Führerschein zu verlängern. Diese Untersuchung prüft, ob beim Lkw-Führerschein ein Verlängern möglich ist. Dabei muss der Fahrer zeigen, dass er Gefahren, Verkehrsschilder und Verkehrsteilnehmer scharf und deutlich erkennen kann.
Dieses Gutachten muss nicht zwangsläufig von einem Augenarzt ausgestellt werden. Ebenso möglich ist es, dafür eine Begutachtungsstelle für Fahreignung aufzusuchen. An folgende Stellen bzw. Mediziner können Sie sich wenden, wenn Sie eine augenärztliche Bescheinigung benötigen:
- Gesundheitsamt
- Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“
- Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
- anderweitiger Arzt der öffentlichen Verwaltung
Überprüft werden im Wesentlichen vier Bereiche Ihres Sehvermögens. Dies sind die zentrale Tagesschärfe, das Farbsehen, das Gesichtsfeld und das Stereosehen.
Die Dioptrienzahl ist für eine positive Bescheinigungirrelevant. Allerdings sollte es sich nicht in zu hohen Bereichen bewegen, da es sonst problematisch werden kann, den Test zu bestehen. Ab einer Dioptrienzahl von +/- 8,0 Dioptrien sind spezielle Kontaktlinsen vorgeschrieben. In diesem Fall ist eine Brille nicht gestattet.
Jedes Auge muss mindestens eine Leistung von 80 Prozent aufweisen. Um das zu erreichen, ist auch die Nutzung einer Sehhilfe zulässig, welche dann mit entsprechender Schlüsselzahl auf dem Führerschein vermerkt wird.
Insgesamt werden folgende Leistungen abverlangt:
- beide Augen müssen gemeinsam eine Leistung von 100 Prozent haben
- uneingeschränkte Kontrastwahrnehmung
- Sehvermögen trotz Dämmerung
- Fähigkeit, in einem Winkel von 25 Grad nach oben, 70 Grad nach rechts und 40 Grad nach links zu blicken
- Nachweis räumlichen Sehvermögens
Das Gutachten darf beim Antrag auf Führerscheinverlängerung nicht älter als zwei Jahre sein. Die Kosten für eine solche Untersuchung, um den Lkw-Führerschein zu verlängern, liegen zwischen 80 und 100 Euro.
Das ärztliche Gutachten bei einer Führerscheinverlängerung
Neben dem augenärztlichen benötigen Sie außerdem ein allgemeinärztliches Gutachten, wenn Sie Ihren Führerschein verlängern möchten. Hierbei wird in mehreren Tests Ihre körperliche und emotionale Belastbarkeit überprüft.
Ärzte und Stellen, die für eine solche ärztliche Untersuchung berechtigt sind, finden Sie hier:
- Hausarzt
- Betriebsarzt
- feste Institutionen, zum Beispiel eine Niederlassungsstellen vom TÜV
Im Mittelpunkt stehen hier die Reaktionsfähigkeit, die Aufmerksamkeit, die Konzentrationsfähigkeit, die Belastbarkeit und das Orientierungsvermögen. Außerdem wird der allgemeine Gesundheitszustand des Lkw-Fahrers festgehalten. Etwaige Herz-Kreislauf-Erkrankungen gilt das dabei ebenso auszuschließen wie Schlafstörungen (z. B. Schlafapnoe) und erhöhte Blutzuckerwerte.
Das Gutachten darf beim Antrag auf Führerscheinverlängerung nicht älter als ein Jahr sein. Die Kosten betragen in der Regel ca. 30 bis 50 Euro.
Aus alt mach neu: Den Führerschein der Klasse 2 verlängern
Der Führerschein der Klasse 2 gehört noch in die alte Systematik vor Einführung der EU-Richtlinie im Januar 2013. Er wurde abgelöst von dem CE-Führerschein und berechtigt zum Führen von Lkw über 7,5 Tonnen. Er enthält also gleichsam alle Berechtigungen des neuen Führerscheins CE.
Für den alten Führerschein der Klasse 2 herrscht ebenfalls eine Ablauffrist. Eine Verlängerung wird mit Vollendung des 50. Lebensjahres, also am Tage vor dem 50. Geburtstag, fällig. Wurde diese Verlängerung vorgenommen, tritt auch hier die Fünf-Jahres-Frist ein, denn dann erfolgt zugleich die Anpassung an die EU-Richtlinie. Das heißt, der einstige Führerschein 2 muss als neuer Führerschein CE alle fünf Jahre neu beantragt werden.
Mit diesen Kosten können Sie rechen
Wenn Sie ihren Lkw-Führerschein verlängern, kommen einige Kosten auf Sie zu. Dabei summieren sich die unterschiedlichsten Posten. Hier sehen Sie eine Übersicht über die anfallenden Kosten:
- augenärztliches Gutachten: 80 bis 100 Euro
- ärztliche Untersuchung: 30 bis 50 Euro
- Führerscheinstelle: 40 Euro
Im Einzelfall variieren die Ausgaben und vor allem bei den Gutachten lohnen Preisvergleiche.
Bildnachweise: fotolia.com/© lassedesignen, istockphoto.com/ froxx, fotolia.com/© lassedesignen, fotolia.com/© PhotoSG, fotolia.com/ © BillionPhotos.com, istockphoto.com/ Nastco, istockphoto.com/ endopack, fotolia.com/© ivan kmit,
Fred F. meint
4. Oktober 2017 at 12:02
Hallo:
Ich habe meinen Führerschein( C1E CE 2010 wegen BTM verloren. 2011 Mit Positiver MPU wieder zurück bekommen. Nun ist mein Führerschein abgelaufen und habe alle Notwendigen Unterlagen; sprich Augenärztlicher und Körperlichen Begutachtung sowie die 5 Module Neu bei der Führerscheinstelle eingereicht. Jetzt liegt aber ein Eintrag vom Kraftfahrtbundesamt vor, das ich 2011 eine neu Erteilung wegen Entzug des Führerscheins hatte. Womit muss ich rechnen.
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 11:02
Hallo Fred F.,
da Sie offensichtlich Ihren Führerschein ganz regulär durch eine MPU wiedererlangt haben, sollte sich die frühere Straftat nicht auf die Wiedererteilung auswirken. Schließlich ist die Straftat ja gewissermaßen schon gesühnt. Insofern Sie die Module ordentlich bestanden und eingereicht haben, sollten Sie nichts weiter zu befürchten haben.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
I.Böll meint
11. September 2017 at 12:59
Hallo,
hätte nie gedacht nochmal in die Verlegenheit zu kommen Lkw fahren zu müssen.
Aus diesem Grund habe ich nicht daran gedacht meine Fahrerlaubnis C1E/CE verlängern zu lassen, die 09/2014 lt. Schein wohl abgelaufen sind.
Heute bin ich 57J. alt und könnte zum 01.11.17 einen Job als Lagerist antreten, wo ich auch gelegentlich einspringen müsste auch Lkw’s zu fahren der Klasse CE.
Jetzt die eigentliche Frage, muss ich den Schein komplett neu machen (Theorie&Praxis) oder reichen die 5 Module, augenärzliches Gutachten, ärztliche Bescheinigung?
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 9:50
Hallo I.Böll,
eine Verlängerung bedeutet lediglich eine „Auffrischung“ – Sie müssen nicht die gesamte Ausbildung wiederholen, sondern eben nur jede Module absolvieren. Wie die genauen Anforderungen sind, kann bei der Behörde/Stelle erfragt werden, welche Ihnen diese abnimmt.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Holger R meint
25. August 2017 at 14:16
Guten Tag zusammen,
ich habe 2004 einen grauen Führerschein von 1983 in die EU Versinon umschreiben lassen.
Laut Führereschein ist in diesem Jahr die klasse CE 79 (C1E>12000KG, L<3) am 09.04. abgelaufen die Klassen C1 und C1E haben allerdings kein Ablaufdatum, sind diese trotzdem mit meinem 50igsten Geburtstag abgelaufen?
Besten Dank Gruß Holger R.
fuehrerscheinfix.de meint
9. Oktober 2017 at 9:07
Hallo Holger,
ja, das sind sie. Erkundigen Sie sich am besten bei einer lokalen Fahrerlaubnisbehörde über entsprechende Verlängerungen.
Das Team von fuehrerscheinfix.de
Marko meint
9. Oktober 2018 at 23:03
Die C1 und CE1 haben Bestandschuz und müssen nicht verlängert werden
A. Wittemann meint
17. Juli 2017 at 10:37
Guten Tag,
ich habe meinen Führerschein der Klasse 2 bei der Bundeswehr gemacht und diesen entsprechend in den rosaroten Füsch eintragen lassen.
Am 07.08. diesen jahres werde ich nun 50 Jahre alt.
Binnen welcher Frist muss ich nun den Füsch CE beantragen und wie alt dürfen die beiden Untersuchungs- (Arzt) berichte höchstens sein?
Besten Dank vorab und viele Grüße
fuehrerscheinfix.de meint
24. Juli 2017 at 10:25
Hallo,
genauere Informationen zu den Vorgaben erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Elke D. meint
13. Juli 2017 at 11:20
Hallo,
gibt es für die Untersuchung, die für die Lkw-Führerschein Verlängerung ab 50 gemacht werden muss, irgendwo im Netz einen Fragebogen oder ähnliches? Unser Hausarzt hat das noch nie gemacht, wir möchten das aber gerne dort machen lassen. Doch er möchte im vorhinein wissen, was alles untersucht werden muss.
Vielen Dank und Grüße
Elke D.
fuehrerscheinfix.de meint
17. Juli 2017 at 8:54
Hallo Elke,
ein solches Dokument ist uns nicht bekannt.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Hans-Jürgen Haas meint
4. Juli 2017 at 13:36
Hallo,
ich bin seit 09/2016 50 Jahre alt. Habe noch einen Führerschein mit den Klassen 1/2/3/4/5. Von einer Verlängerungsfrist habe ich erst gestern erfahren. Gibt es irgend eine Möglichkeit meinen LKW Führerschein noch verlängern zu lassen?
Vorab vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen H.
fuehrerscheinfix.de meint
10. Juli 2017 at 9:10
Hallo Hans-Jürgen,
diesbezüglich sollten Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Mike meint
6. Juni 2017 at 15:04
Mein Führerschein ce ist Zeit 2010 abgelaufen bin selbständig als Kurier dienst und habe es Zeit damals nicht benötigt. Jetzt brauche ich es wegen familien Spedition Betrieb wieder musste ich es neu machen?
fuehrerscheinfix.de meint
7. Juni 2017 at 8:08
Hallo Mike,
diesbezüglich sollten Sie sich direkt an die Führerscheinstelle wenden.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Joachim meint
8. Mai 2017 at 8:16
Hallo fuehrerscheinfix.de Team ,
Meine schlüsselzahl 95 ist noch bis September 2019 gültig,
durch einen nicht selbst verschuldeten Unfall sitzte ich jetzt noch mindesten´s 4 Wochen zuhaus und bin zum nicht´s tun verdammt .
jetzt meine Frage : mein Führerschein läuft in den nächsten 10 Wochen ab,
wenn ich jetzt die Module für schlüsselzahl 95 mache und mit meinem Führerscheinm verlängern lasse gelten diese dann nur 5 Jahre ,oder soll ich diese erst einreichen wenn 2019 diese benötigt werden ?
sonst würde ich ja 2 Jahre verschenken,ich sollte wissen wenn ich die Module jetzt mache ,ob ich diese problemlos 2019 einreichen kann ?
DANKE… und Grüße von Joe
fuehrerscheinfix.de meint
11. Mai 2017 at 8:51
Hallo Joachim,
da Sie die Verlängerung mehr als sechs Monate früher verlängern, beginnt die Frist ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Verlängerung erneut zu laufen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Thomas L. meint
5. Mai 2017 at 16:08
Hallo Zusammen,
mein FS Klasse C ist ausgestellt am 23.10.2009. Ich nutze den FS ausschließlich privat für meinen MAN-Expeditions-LKW. Vor Ablauf der 5-Jahresfrist sind wir zu einer Transafrikareise aufgebrochen.
Im Februar 2018 komme ich zurück nach Deutschland. Kann ich dann den FS problemlos verlängern lassen?
Vieel Grüße aus Namibia
Thomas
fuehrerscheinfix.de meint
11. Mai 2017 at 8:56
Hallo Thomas,
Dies ist nicht möglich, das die Fahrerlaubnisklasse zwei Jahre nach Ablauf des missachteten Verlängerungsdatums erlischt. Fahren Sie mit einem abgelaufenen Führerschein in Deutschland, müssen Sie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bzw. einer entsprechend hohen Geldstrafe rechnen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Giovanni meint
27. April 2017 at 13:52
Hallo, habe 2006 einen Tschechischen Führerschein gemacht, alles regulär ist auch bisher so alles akzeptiert worden, allerdings ist der nun abgelaufen. Da ich es Versäumt habe eine Verlängerung zu beantragen und ihn Umzuschreiben, wird es nun wohl auf eine neu Erteilung raus laufen, welche mit einer MPU und 1 Jahr Abstinenz verbunden sein wird!
Die Abstinenz ist mir soweit egal, da habe ich keine Bedenken. Mehr bedenken habe ich bei der MPU die ist Kostenaufwendig und Zeit aufwendig, da man ja eine MPU ohne Vorbereitung nicht besteht.
Was für mich im Moment absolut tödlich ist, da mein Job mit von meinem Schein abhängt und ich mitten in einer Beruflichen Weiterbildung bin, die mir ohnehin schon den letzten Cent kostet, jetzt noch eine MPU finanzieren keine Chance. Aber ohne MPU kein Schein!
Was mich bis dato wundert ist, das ich seiner Zeit einen Entzug bekommen habe obwohl es ein Erstvergehen war, und dazu noch eine Ordnungswidrigkeit. Dennoch, sofortiger Entzug und 250€ Bußgeld ohne Sperrfrist ohne Vorstrafe!!
Und eine Tilgung nach 15 Jahren statt 10 Jahre!
Was jetzt?
Umschreibung und Verlängerung ist nicht möglich da der Schein abgelaufen ist!
Gruß
Giovanni
fuehrerscheinfix.de meint
4. Mai 2017 at 9:13
Hallo Giovanni,
leider dürfen wir Ihnen keine Rechtsberatung geben. Ein Anwalt kann Ihnen eine genaue Antwort geben.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Uwe H. meint
20. April 2017 at 18:53
Hallo,
warum muss ich für die Verlängerung meines C1E Führerscheins eine Urin und Blutprobe abgeben ?
Mit freundlichen Grüssen
Uwe H.
fuehrerscheinfix.de meint
27. April 2017 at 9:06
Hallo Uwe,
im Rahmen der ärztlichen Untersuchung soll geprüft werden, ob Erkrankungen vorliegen, welche Ihre Fahreignung beeinträchtigen oder ausschließen. Hierfür kann eine Untersuchung von Blut und Urin notwendig sein.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Michael S. meint
3. April 2017 at 14:10
Ich werde im April diesen Jahres 63 Jahre alt und habe meinen Führerschein CE schon zweimal verlängern lassen . Die Frist läuft jetzt am 5.4.17 ab kann ich ihn jetzt noch verängern lassen oder habe eine Frist versäumt.
fuehrerscheinfix.de meint
6. April 2017 at 9:36
Hallo Michael,
Sie können die Führerschein noch verlängern – allerdings dürfen Sie erst dann wieder entsprechende Fahrzeuge führen, wenn die Verlängerung erledigt ist.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Volker meint
2. April 2017 at 20:02
Schönen guten Tag zusammen,
leider bin ich mit meiner C/CE-Verlängerung etwas spät dran. Das Ablaufdatum ist der 19.04.
Bin im öffentlichen Dienst und habe am 11.04. die amtsinternen Untersuchungen. Ich weiß leider auch nicht, ob ich direkt schriftliche Ergebnisse bekomme, oder ob ich mich danach noch gedulden muss.
Frage: wie lange muss ich ungefähr rechnen bis ich vom Straßenverkehrsamt ein neues Dokument erhalte?
Gibt es die Möglichkeit einer vorläufigen Fahrerlaubnis?
Danke für die Auskunft
Volker
fuehrerscheinfix.de meint
6. April 2017 at 9:35
Hallo Volker,
in der Regel dauert die Ausstellung 4 bis 6 Wochen. Sie können bei der Führerscheinstelle um einen vorläufigen Führerschein bitten.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Sven meint
22. März 2017 at 14:55
Ich habe mein Führerschein C 1999 bei der bundeswehr gemacht ist 2011 abgelaufen was kann passieren hatte seit damals keine verkehrskontrolle mehr hab mich selber erschrocken
fuehrerscheinfix.de meint
23. März 2017 at 10:53
Hallo Sven,
wenn Sie mit einer abgelaufenen Fahrerlaubnis fahren, machen Sie sich strafbar nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Thomas meint
19. März 2017 at 13:38
Hallo Team fuehrerscheinfix.de
ich muß in diesem Jahr meinen LKW-Führerschein verlängern. Die 5 Module habe ich alle bereits in 2013 absolviert, also vor 4 Jahren. Jetzt habe ich irgendwo gelesen, daß das letzte Modul bei der FS-Verlängerung nicht älter als zwei Jahre sein darf. Ist das korrekt?
Vom Regierungspräsidium Gießen habe ich eine Bestätigung, daß diese Regelung in Hessen nicht angewandt wird. Mittlerweile bin ich aber nach Sachsen umgezogen. Wissen Sie zufällig, wie es sich dort verhält?
Besten Dank für eine kurze Rückmeldung.
fuehrerscheinfix.de meint
23. März 2017 at 11:02
Hallo Thomas,
uns ist eine derartige Regelung nicht bekannt. Allerdings sollten Sie, um sicher zu gehen, bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Henning meint
10. März 2017 at 10:29
Guten Tag. Ich habe meinen CE Führerschein 2004 gemacht und er ist dementsprechend 2009 abgelaufen.
Als ich ihn damals verlängern wollte und ich fragte,ob das jederzeit geht,weil ich ihn nicht brauche,gab man mir grünes Licht.
Jetzt könnte ich ihn gebrauchen und frage mich,ob ich wieder eine erneute Prüfung ablegen muss. Hab echt keine Bock auf diese Kosten,die da auf mich zukommen.
Meine Frage ist,ist das zwingend notwendig jetzt für mich,oder kann ich ihn einfach wieder aktivieren?
fuehrerscheinfix.de meint
16. März 2017 at 9:53
Hallo,
es ist wahrscheinlich, dass Sie eine erneute Prüfung ablegen müssen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Adrian meint
10. März 2017 at 3:52
Hallo,
ich habe vergessen, meinen C Führerschein zu verlängern, der im August 2014 abgelaufen ist. Sie schreiben, daß die Behörde nach 2 Jahren verlangen kann, daß man den Führerschein der Klasse C dann neu machen muß. Entscheiden die Behörden dies individuell, oder kann es sein, daß eine Behörde verlangt, ihn neu zu machen und eine andere nicht?
fuehrerscheinfix.de meint
16. März 2017 at 9:54
Hallo,
dies ist in der Tat eine Einzelfallentscheidung seitens der Behörde.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Micha meint
8. März 2017 at 17:24
Mein ce ist seit 2013 abgelaufen muss ich jetzt alles neu machen
fuehrerscheinfix.de meint
9. März 2017 at 9:29
Hallo Micha,
Sie sollten Ihren Führerschein nach Vorlage des ärztlichen Untersuchungsergebnisses verlängern können. Da seit dem Ablauf des Schein bereits mehr als zwei Jahre vergangen sind, kann die Behörde verlangen, dass Sie ihn neu machen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Jürgen S. meint
8. März 2017 at 12:45
Hallo,
ich werde im Dezember 55 und möchte/muss meine C/CE Fahrerlaubnis verlängern! Vor 5 Jahren habe ich meinen 1996 erworbenen Führerschein in einen neuen Kartenführerschein getauscht und auch die Schlüsselzahl 95 eingetragen bekommen! Ich „nutze“ die FE bis jetzt rein privat! Muss/soll ich bei der Verlängerung die 5 Module einer Fortbildung mit einreichen um mir die Grundqualifikation zu erhalten ?
Aus obigen Antworten lese ich leider auch viele Kann-Vorschriften heraus, dass Führerscheinstellen unterschiedlich agieren !?!
Gruß Jürgen
fuehrerscheinfix.de meint
9. März 2017 at 9:35
Hallo Jürgen,
zur Verlängerung Ihres Führerscheins mit Erhalt der 95er Schlüsselzahl müssen Sie ein Weiterbildungsmodul absolvieren.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
R. Kieback meint
30. September 2017 at 11:36
Ein Modul reicht leider nicht.
Für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 muss man 5 Module nachweisen.
Hans meint
5. November 2017 at 6:39
Dann fällt die Schlüsselzahl 95 weg, bei Verlängerung. Wenn Sie ihn nichtgewerblich nutzen ist das egal.
David meint
7. März 2017 at 10:50
Guten Tag,
müssen die Augen/Arzt Gutachten im original vorliegen oder reicht auch eine Kopie?
Beste Grüße
fuehrerscheinfix.de meint
9. März 2017 at 9:31
Hallo David,
in der Regel möchten Behörden das Original einsehen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Hans meint
5. November 2017 at 6:37
Die kopieren das original.
Hartmut meint
14. Februar 2017 at 7:14
Hallo,
ich bin völlig überrascht. Von einem Ablauf der Gültigkeit habe ich noch nie gehört. Allerdings fahre ich nur selten Fahrzeuge der Klasse C1.
Auf meinem Führerschein ist in der Spalte 11 (gültig bis) nichts eingetragen. Dann muss ich doch davon ausgehen, dass hier „unendlich“ gilt, oder?
Sie schreiben aber, alle Führer von C1 und C1E müssen den Führerschein verlängern. Ich bin weit über 50 Jahre (geb. 1960) und der Führerschein wurde am 19.10.10 ausgestellt.
was nun?
fuehrerscheinfix.de meint
16. Februar 2017 at 8:48
Hallo Hartmut,
wie im Ratgeber beschrieben, muss der Führerschein der Klasse C1 ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre verlängert werden. Kommen Sie dem nicht nach, läuft die entsprechende Fahrerlaubnis ab.
Genauere Informationen erhalten Sie auch bei der zuständigen Führerscheinbehörde.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Carsten meint
9. Februar 2017 at 20:44
Hallo,
Ich habe gehört daß man für die Verlängerung des lkw-führerscheines einen aktuellen erste Hilfe Lehrgang vorlegen muss.
Wisst ihr da was von? Bin jetzt knapp 63 Jahre und muss in zwei Jahren wieder verlängern. Brauche den Führerschein eigentlich nur für Probefahrt als kfz Sachverständiger.
Mfg carsten
fuehrerscheinfix.de meint
16. Februar 2017 at 8:56
Hallo Carsten,
in der Regel wird der Erste Hilfe-Kurs beim erstmaligen Antrag auf Erweiterung bzw. der Erteilung notwendig. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber den Kurs nicht vor.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Reiner meint
27. Dezember 2016 at 12:16
Hallo
ich werde am 1 März 50 und will jetzt den Busführerschein machen alle anderen habe ich schon jetzt mache ich das ärztliche Gutachen im Januar für Bus muss ich dann wenn ich 50 werde ieder neues Gutachten machen oder gilt das dann noch im voraus Danke
fuehrerscheinfix.de meint
2. Januar 2017 at 11:22
Hallo Reiner,
Sie haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachzufragen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Hecktor meint
23. Dezember 2016 at 6:39
Hallo habe ein Wohnmobil mit 7,5 t mit Anhänger brauche ich mit 50 Jahren dann auch die Führerschein Verlängerung
mfg Uwe
fuehrerscheinfix.de meint
2. Januar 2017 at 11:17
Hallo,
die Führerscheinklassen C1 und C1E gelten nach der Vollendung des 45. Lebensjahres für fünf Jahre. Die Führerscheinklassen C, CE, D, D1, DE und D1E gelten für fünf Jahre.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Torsten K. meint
30. November 2016 at 13:55
Hallo, mein LKW Führerschein ist im Oktober abgelaufen, da ich ihnen zur zeit nicht gewerblich nutze. Brauche ich bei der Verlängerung auch die Module wenn ich ihn nicht gewerblich nutze?
fuehrerscheinfix.de meint
8. Dezember 2016 at 10:27
Hallo Torsten,
Sie haben die Möglichkeit, bei der Führerscheinstelle nachzufragen.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
W. G. meint
23. November 2016 at 2:14
Ein Arzt meinte da es eine Sonderreglung gibt und ich den Führerschein LKW schon so lange habe vor 1998 würde ich ein Gutachten bekommen für eine Verlängerung
W. G. meint
23. November 2016 at 2:08
Hallo wollte mal fragen ..es gibt doch eine Regelung zur einer Führerscheinverlängerung , wenn mal den klasse 2 vor 1998 gemacht hat und der Augentest nicht gut ist wie im Normalfall trotzdem einen neuen Führerschein um weitere 5 Jahre bekommt .Stimmt das ? So die Auskunft eines Arztes .
fuehrerscheinfix.de meint
28. November 2016 at 9:34
Hallo,
der Führerschein der Klasse 2 muss in der Regel nach dem Erreichen des 50. Lebensjahres des Inhabers alle fünf Jahre verlängert werden. Zu den ärztlichen Untersuchungen, die dafür erforderlich sind, gehört normalerweise eine Untersuchung des Sehvermögens.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
j. meint
11. September 2016 at 16:44
koennt Ihr mir weiterhelfen ? mein fuehrerschein lkw fuer alle klassen,ist vor 6 jahren ,also mit erreichen des 50.lebensjahres,abgelaufen.kann ich den trotzdem jetzt noch verlaengern lassen oder muesste ich den neu machen ?
vg joerg
fuehrerscheinfix.de meint
12. September 2016 at 10:25
Hallo,
das kommt auf den Einzelfall an und wird in der Regel von der Führerscheinstelle festgelegt.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Adam D. meint
10. Januar 2018 at 6:18
Joerg schreibt oben „oder neu machen“. Wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, dann muss man ihn nicht nicht neu machen sondern „nur“ eventuell die Fahrprüfung neu ablegen. Was ja ein Himmel Weiter Unterschied in Sachen Aufwand und Kosten darstellt
Gruß Adam
Dennis S. meint
7. September 2016 at 11:00
Mein Führerschein der Klasse C/CE ist am 1.9.2016 abgelaufen weil ich den Termin zum Fristablauf nicht im Kopf hatte und nicht auf meinen Führerschein geguckt habe weil ich den zu selten brauche. Meine Frage reicht es jetzt wenn ich mit dem ärztlichen Gutachten und dem Sehtest zur Führerscheinstelle gehe oder muss ich noch zusätzlich was mitnehmen. Den Führerschein brauch ich rein privat und bin noch nicht mal annähernd 50 mit meinen 28 Jahren.
MfG
Dennis S.
fuehrerscheinfix.de meint
9. September 2016 at 16:26
Hallo Dennis,
in der Regel benötigen Sie lediglich diejenigen Dokumente für den Antrag, die Sie auch bei der Erstausstellung vorweisen mussten.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de
Winfried G. meint
28. Juli 2016 at 13:07
Mein Führerschein der Klassen C, CE läuft 22.11.17 ab. Ich möchte meinen Führerschein aber schon in diesem Jahr ( August 2016 ) neu beantragen und auch ausstellen lassen. Die erforderlichen Unterlagen habe ich bereits. Ist das möglich ? Oder gibt es auch in vorzeitigen beantragen Fristen?
Danke
W.G.
fuehrerscheinfix.de meint
1. August 2016 at 10:46
Hallo Winfried,
ja, das ist theoretisch möglich. Aber dann läuft in der Regel die 5-Jahre-Frist ab der Neuausstellung, nicht ab dem alten Ablaufdatum.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de