Das Wichtigste zur Lichtschranke beim Blitzer
Ein Blitzer mit Lichtschranke wird für Geschwindigkeitskontrollen eingesetzt und erfasst Fahrzeuge, die durch den Messbereich fahren. Bei einer Überschreitung löst dann eine Kamera aus und ein Blitzerfoto wird erstellt.
Die Geschwindigkeitsmessung mit einer Lichtschranke erfolgt über das Weg-Zeit-Prinzip. Dafür werden mehrere Lichtschranken über die Fahrbahn gelegt und gemessen, wann ein Fahrzeug diese durchfährt. Die Geschwindigkeit wird durch die benötigte Zeit zum Durchfahren ermittelt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Auch mit einer Lichtschranke beim Blitzer kann es zu Messfehlern kommen. So kann es zu Zuordnungsfehlern kommen, wenn mehrere Fahrzeuge im Messbereich unterwegs sind. Weitere Fehlerquellen haben wir hier zusammengefasst.
Spezifische Ratgeber zur Lichtschrankenblitzern
Lichtschranke: Geschwindigkeitsmessung per Lichtstrahlen
Inhalt
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands– oder Rotlichtverstöße können auf verschiedenen Wegen festgestellt werden. Eine Möglichkeit stellt die Lichtschranke dar. Blitzer, die mit dieser Technik funktionieren, stellen Überschreitungen durch die Weg-Zeit-Berechnung fest. Es werden mehrere Lichtschranken in definierten Abständen über die Fahrbahn gelegt.
Fahrzeuge durchfahren diese und lösen Sensoren aus. Anhand der Zeit, die Fahrzeug für das Durchfahren aller Lichtschranken benötigen, wird dann die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt. Wird anhand der Daten eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, löst eine Kamera aus, die dann das Blitzerfoto anfertigt.
In der nachfolgenden Grafik können Sie sich die Funktionsweise der Lichtschranke beim Blitzer genauer ansehen:
Lichtschrankenmessgeräte können sowohl mobil als auch stationär eingesetzt werden. Zu den bekanntesten Modellen gehören unter anderem die Modelle vom Typ ESO, wie zum Beispiel ESO µP 80, ESO ES 1.0, ESO ES 3.0 oder ESO ES 8.0. Zudem gibt es auch Modelle, bei denen die mit der Lichtschranke verbundene Blitzer-Kamera ohne Blitz auslöst. Die Sensoren der Lichtschranke sowie der Blitzer müssen geeicht sein und eine Zulassung der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) aufweisen. Nur dann können die Messergebnisse im Bußgeldverfahren verwendet werden.
Bekannte Fehlerquellen beim Lichtschranken-Blitzer
Haben weder die Lichtschranke noch der Blitzer eine Zulassung oder sind sie nicht richtig geeicht, können die Messergebnisse unzulässig sein. Gleiches gilt, wenn die Handhabung des Blitzers nicht durch geschultes Personal erfolgt oder die Zuordnung der Messergebnisse nicht bzw. nicht eindeutig möglich ist.
Weitere Fehlerquellen bei Lichtschranken-Blitzern sind unter anderem Folgende:
- Aufbau des Messgeräts ist fehlerhaft
- Messbereich zu klein oder zu weit
- Fotoliniendokumentation ist fehlerhaft oder fehlt
- Verarbeitung der Daten zu langsam, sodass Kamera zu spät auslöst
- Unsachgemäßes Messprotokoll
Grobe Messfehler können bei einem mit Lichtschranke funktionierenden Blitzer zur Unzulässigkeit der Messungen führen. Diese können dann im Bußgeldverfahren nicht mehr als Beweismittel verwendet werden.
Kleinere Abweichungen, die bei Messungen immer auftreten können, gleicht ein Toleranzabzug aus. Dieser ist in der Regel auch im Bußgeldbescheid benannt. Ist das nicht der Fall, dann kann dies als Fehler ebenfalls einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen. Der Toleranzabzug beträgt bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h üblicherweise 3 km/h. Liegt das Tempo über 100 km/h, werden 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.
Vermuten Sie Fehler bei Messungen mit der Lichtschranke, am Blitzer oder weist der Bußgeldbescheid Ungenauigkeiten oder ebenfalls Fehler auf, kann ein Einspruch sinnvoll sein. Diesen können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einlegen. Da Laien die Akteneinsicht und das Lesen der Messprotokolle eher selten weiterhilft, ist die Unterstützung durch einen Anwalt empfehlenswert.
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