Das Wichtigste zur erlaubten Geschwindigkeit auf der Landstraße
Pkw ohne Anhänger und andere Kfz bis 3,5 t dürfen auf der Landstraße mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h fahren, sofern Verkehrsschilder keine andere Geschwindigkeitsbegrenzung ausweisen.
Für Lkw ist eine Geschwindigkeit auf der Landstraße von 80 km/h erlaubt, sofern diese ein Gewicht bis zu 7,5 t haben. Alle Kraftfahrzeuge, die ein höheres Gewicht aufweisen, müssen sich an ein Tempolimit von 60 km/h auf der Landstraße halten.
Für einen Tempoverstoß bis 10 km/h droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr gibt es einen Punkt in Flensburg. Ab 41 km/h zu viel wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Weitere Sanktionen für einzelne Tempoverstöße können Sie unserem Rechner entnehmen.
Auf der Landstraße vorgesehene Höchstgeschwindigkeit
Inhalte
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Kraftfahrzeuge gleichermaßen ein Tempolimit von 50 km/h. Außerorts gibt es allerdings unterschiedliche Tempolimits, die je nach gefahrenem Kfz greifen.
Auf der Landstraße gibt es drei unterschiedliche Geschwindigkeiten, die zulässig sind. Diese werden in § 3 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert:
[…]
a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
[…]
Zusammengefasst ergeben sich daraus folgende Tempolimits für die jeweiligen Kraftfahrzeuge auf einer Landstraße:
- 60 km/h für Kfz über 7,5 t, Kfz über 3,5 t mit Anhänger und Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen
- 80 km/h für Kfz von 3,5 bis 7,5 t (ausgenommen Pkw), Pkw mit Anhänger, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger und Busse (auch mit Gepäckanhänger)
- 100 km/h für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t
Wichtig: Grundsätzlich können durch Verkehrsschilder auch andere Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden. Diese werden vor allem in Kurven oder auf Streckenabschnitten, bei denen es vermehrt zu Wildwechsel kommen kann, eingesetzt.
Auf der Landstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten: Sanktionen
Wenn Sie auf der Landstraße die zulässige Geschwindigkeit überschreiten und dabei von einem Blitzer abgelichtet werden, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dabei kann es sich um Geldbußen, Punkte in Flensburg oder auch Fahrverbote handeln.
Nachfolgend fassen wir Ihnen einige Sanktionen zusammen, die auf Sie zukommen, wenn Sie mit einem Pkw oder einem anderen Kfz bis 3,5 t die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen überschreiten:
- 10 km/ zu schnell auf der Landstraße: Bußgeld in Höhe von 20 Euro
- 20 km/h zu schnell auf der Landstraße: Bußgeld in Höhe von 60 Euro
- 30 km/h zu schnell auf der Landstraße: Bußgeld in Höhe von 150 Euro und ein Punkt in Flensburg
- 40 km/h zu schnell auf der Landstraße: Bußgeld in Höhe von 200 Euro, ein Punkt in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat
- 50 km/h zu schnell auf der Landstraße: Bußgeld in Höhe von 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Mit unserem Bußgeldrechner können Sie für jedes einzelne Tempo ermitteln, welche Sanktionen mit einem Pkw oder Lkw drohen, wenn Sie auf der Landstraße die Geschwindigkeit überschreiten.
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