Das Wichtigste zum Inhalt eines Bußgeldbescheids
Ja. Welche Informationen ein Bußgeldbescheid beinhalten muss, regelt § 66 OWiG genau. Wichtig sind vor allem persönliche Angaben zum Betroffenen sowie Zeit, Ort und die genaue Bezeichnung des Verkehrsverstoßes.
Das kommt darauf an, welchen Angaben fehlen. Bei einer fehlerhaften bzw. fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung z. B. verlängert sich lediglich die Einspruchsfrist, lässt den Bescheid aber nicht unwirksam werden.
Unsere Infografik veranschaulicht, wie ein Bußgeldbescheid aufgebaut ist.
Bußgeldbescheid immer genau durchlesen
Ohne Warnung liegt plötzlich ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Wie reagieren Sie? Was ein Bußgeldbescheid enthalten muss, regelt § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Dabei sind einige Aspekte konkreter festgelegt als andere.
Beispielsweise heißt es im entsprechenden Paragrafen, dass auch Beweismittel zum Inhalt vom Bußgeldbescheid gehören, welche das sein können, ist dort nicht geregelt.
In der Folge dieser Regelungen stellt sich natürlich die Frage, ob ein fehlerhafter Bescheid anfechtbar ist. Wie Sie den Inhalt vom Bußgeldbescheid prüfen und was Sie tun können, wenn relevante Angaben fehlen, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Inhalte
Video: Das muss im Bußgeldbescheid stehen
Der Inhalt vom Bußgeldbescheid ist gesetzlich geregelt
Nach § 66 OWiG lautet der Inhalt vom Bußgeldbescheid wie folgt:
- Persönliche Angaben des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
- Name und Anschrift des Verteidigers,
- Bezeichnung der zur Last gelegten Tat sowie Zeit und Ort des Vergehens und die jeweiligen gesetzlichen Angaben (auch der angewendeten Bußgeldvorschriften),
- Beweismittel,
- Höhe der Geldbuße,
- Nebenfolgen (z. B. Punkte in Flensburg, Fahrverbot), wobei ein Bußgeldbescheid auch ohne Angabe von Punkten gültig ist.
Außerdem darf die Rechtsbehelfsbelehrung nicht fehlen. Darin wird der Empfänger darauf hingewiesen, dass …
- der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn der Betroffene nicht (fristgerecht) Einspruch dagegen einlegt.
- ein Einspruch auch zu Ungunsten des Betroffenen ausfallen kann,
- die Frist für den Einspruch zwei Wochen beträgt (wer den Bußgeldbescheid in dieser Zeit ignoriert, riskiert, dass er rechtskräftig wird),
- wo und wie die Geldbuße bezahlt werden muss und dass
- Erzwingungshaft angeordnet werden kann, wenn der Betroffene die Geldbuße nicht wie gefordert bezahlt.
Ist ein Bußgeldbescheid mit fehlerhaftem Inhalt anfechtbar?
Ist der Inhalt des Bußgeldbescheides fehlerhaft oder sogar unvollständig, lohnt sich unter Umständen ein Einspruch gegen den Bescheid. formale und inhaltliche Fehler machen den Bescheid nämlich anfechtbar, selbst dann, wenn Sie die Ordnungswidrigkeit tatsächlich begangen haben.
Allerdings macht nicht jeder Fehler in Form oder Inhalt den Bußgeldbescheid automatisch unwirksam. Ein falscher Name im Bescheid beispielsweise wird als Begründung für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kaum ausreichen, wenn es sich nur um einen Tippfehler handelt.
Solche kleinen Mängel können der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren unterlaufen, solange aber die Identität des Verkehrssünders klar ist und keine Verwechslungsgefahr besteht, ist an der Entscheidung der Behörde normalerweise nicht mehr zu rütteln.
Ein falsches Kfz-Kennzeichen stellt hingegen einen Mangel im Inhalt vom Bußgeldbescheid dar, der diesen unter Umständen unwirksam machen. Lassen Sie den Bescheid deshalb vorab von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.
So könnte der Bußgeldbescheid aussehen
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