Bußgeldtabelle: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Das Wichtigste zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften hängt davon ab, mit welchem Kfz Sie sich fortbewegen. Hier finden Sie eine entsprechende Übersicht der Termpolimits für die jeweiligen Fahrzeugklassen.
Auf der Autobahn gilt auf einigen Streckenabschnitten für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Das bedeutet, dass Sie dort auch deutlich schneller fahren dürfen, wenn es die Verkehrslage erlaubt. Ein Tempolimit ist nicht vorgegeben.
Unserer Tabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf Sie zukommen können.
Freie Fahrt außerhalb geschlossener Ortschaften?
Inhalt
Innerorts teilen sich viele Verkehrsteilnehmer die Straßen: Kfz-Fahrer, Radler und Fußgänger. Hinzu kommen auch die E-Scooter-Fahrer. Damit alle Parteien möglichst unfallfrei durch den Verkehr kommen, gilt innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich ein Tempolimit von 50 km/h.
Dieses ist für alle Verkehrsteilnehmer bindend. Anders sieht es da aus, wenn es um die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften geht. Da hängt das Tempolimit nämlich von der Art des Kfz ab, mit welchem Sie sich fortbewegen.
Doch wie schnell dürfen die einzelnen Fahrzeuge außerorts fahren? Welche Sanktionen drohen, wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften missachten? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Welche Höchstgeschwindigkeit gilt außerorts?
Sobald Sie mit Ihrem Fahrzeug das Schild passieren, durch welches angezeigt wird, dass die Ortschaft endet, können Sie das Tempo erhöhen. Wie schnell Sie letztendlich fahren dürfen, hängt von dem Kraftfahrzeug ab, mit welchem Sie sich fortbewegen.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick der jeweiligen Tempolimits, die auf der Landstraße für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen gelten:
- 100 km/h: Pkw und andere Kfz bis 3,5 t
- 80 km/h: Kfz von 3,5 bis 7,5 t, Pkw mit Anhänger, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger und Busse (auch mit Gepäckanhänger)
- 60 km/h: Kfz über 7,5 t, Kfz über 3,5 t mit Anhänger sowie Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen
Diese zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften gilt nur, wenn keine Verkehrsschilder diese herabsetzen. Dies kann beispielsweise bei engen Kurven der Fall sein, um das Unfallrisiko zu senken.
Gut zu wissen: Statten Sie Ihr Kfz mit Schneeketten aus, dürfen Sie maximal 50 km/h fahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften fortbewegen.
Was hat es mit der Richtgeschwindigkeit auf sich?
In Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften nimmt die Autobahn eine Sonderrolle ein. Dort gilt nämlich auf einigen Streckenabschnitten für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Das bedeutet, dass es auf diesen Streckenabschnitten kein Tempolimit gibt. Lassen es die Witterungsbedingungen sowie die Verkehrslage zu, können Sie dort auch deutlich schneller fahren. Allerdings ist das kein Freifahrtschein für Raser.
Gemäß § 3 Absatz 1 StVO gilt nämlich:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. […]
Wird die Richtgeschwindigkeit bald abgeschafft?
Durch die Richtgeschwindigkeit auf den Autobahnen hat Deutschland ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber den europäischen Nachbarländern. Dort gilt nämlich überall ein entsprechendes Tempolimit.
Auch in Deutschland werden Forderungen nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung immer lauter. Befürworter berufen sich darauf, dass durch ein Tempolimit Unfälle vermieden und das Klima besser geschützt werden könnten.
Wichtig: Aktuell handelt es sich dabei allerdings nur um eine Debatte. Die Bundesregierung hat bisher nicht signalisiert, dass sie ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen einführen möchten.
Überschrittene Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften: Welche Sanktionen drohen?
Die festgelegte Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften soll dafür sorgen, dass das Unfallrisiko auf diesen Strecken sinkt. Denn je höher das Tempo bei einer Kollision ist, desto drastischer fallen die Konsequenzen aus.
Daher wird die Einhaltung des Tempolimits kontrolliert. Zu diesem Zweck kommen Blitzer und Radarfallen zum Einsatz. Ermitteln diese einen Temposünder, muss der Fahrer mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.
Dabei kann es sich um eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten handeln. Welche Sanktionen konkret ausgesprochen werden, können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.
Können Sie gegen die Sanktionen vorgehen?
Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Radarfallen und Blitzer kann es zu Fehlern kommen. Zwar arbeiten die Geräte in aller Regel sehr zuverlässig, doch können unterschiedliche Gründe dazu führen, dass das Messergebnis verfälscht wird.
Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn das Gerät nicht ordnungsgemäß geeicht wurde. Erhalten Sie nun einen Bußgeldbescheid und können sich nicht erklären, warum Sie geblitzt wurden, haben Sie die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bescheids schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, werden die Sanktionen rechtskräftig und Sie können keine Rechtsmittel mehr einlegen.
Zwar können Sie den Einspruch grundsätzlich ohne anwaltliche Hilfe einlegen, allerdings empfiehlt es sich, einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Dieser kann nämlich eine Akteneinsicht beantragen und durch sein geschultes Auge schnell erkennen, wenn ein Fehler im Messprotokoll des Blitzers vorliegt.
Interessant: Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann auch durch die Verjährung der Ordnungswidrigkeit begründet sein. Die Bußgeldstelle hat nämlich grundsätzlich nur drei Monate nach dem Tattag Zeit, einen Bußgeldbescheid zu erstellen. Diese Verjährungsfrist kann allerdings auch unterbrochen werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Fahrer einen Anhörungsbogen zugestellt bekommt.
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