Bußgeldkatalog: Falsches Abbiegen am Grünpfeil
Beim Rechtsabbiegen am grünen Pfeil* … | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
… nicht den rechten Fahrstreifen genutzt | 15 Euro | |
… den Fahrzeugverkehr aus freigegebener Richtung gefährdet | 100 Euro | 1 |
… mit dem Fahrzeugverkehr aus freigegebener Richtung einen Unfall verursacht | 120 Euro | 1 |
… nicht vorher angehalten | 70 Euro | 1 |
… Fußgänger oder Radfahrer behindert | 100 Euro | 1 |
… Fußgänger oder Radfahrer gefährdet | 150 Euro | 1 |
… Unfall mit Fußgängern oder Radfahrern verursacht | 180 Euro | 1 |
* In dieser Bußgeldtabelle ist mit „grüner Pfeil“ das seitlich an einer Ampel/Lichtzeichenanlage angebrachte Grünpfeilschild gemeint (Verkehrszeichen Nummer 720).
Das Wichtigste zum Grünpfeil
Er gibt den Verkehr zum Abbiegen in die angezeigte Richtung frei, auch wenn die für den geradeaus fahrenden Verkehr geltende Ampel eigentlich rot ist. Dabei muss zwischen dem gründen Blech- und dem Leuchtpfeil unterschieden werden.
Ist der Grünpfeil aus Blech, fungiert er wie ein Stoppschild, das heißt, Sie müssen zuerst anhalten, ehe Sie weiterfahren. Andere Verkehrsteilnehmer haben Vorfahrt.
Der Bußgeldkatalog hält einige Sanktionen für ein Fehlverhalten am Grünpfeil bereit. Klicken Sie hier, um die Bußgelder einzusehen.
Die wichtigsten Grünpfeil-Regeln als Video
Grün ist eine positive Farbe. In den meisten Bereichen des Alltags bedeutet sie „ja“ oder „richtig“. Im Straßenverkehr zeigt eine grüne Ampel an, ob ein Auto fahren darf, eine gelbe Ampel bedeutet „warten“. Das natürliche Gegenteil bildet die Farbe Rot, die meistens zum Halten oder Warten auffordert, z. B. eine rote Ampel. Ein grüner Pfeil, der nach rechts zeigt und direkt neben der Ampel angebracht ist, stößt deshalb manchmal auf Verwunderung.
Das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ (Nummer 720) ist sozusagen ein Erbstück aus der ehemaligen DDR. Er darf nicht mit einer Ampel mit leuchtendem grünem Pfeil verwechselt werden. Autofahrer müssen vor dem Rechtsabbiegen zunächst halten, ähnlich wie beim Stoppschild.
Was ein grüner Pfeil bedeutet, welche Unterscheide es zu anderen Verkehrszeichen gibt und was die Straßenverkehrsordnung (StVO) dazu sagt und was der Bußgeldkatalog bei Missachtung des Verkehrszeichens vorsieht, können Sie im Folgenden nachlesen. Außerdem erfahren Sie Wissenswertes über die Herkunft der grünen Pfeile im Verkehr.
Inhalt
Diese Verkehrsregeln bringt ein grüner Pfeil mit sich
Müssen Grünpfeil und grüner Pfeil voneinander unterschieden werden? Gibt es noch andere grüne Pfeile? Tatsächlich sind verschiedene Grünpfeile im Straßenverkehr im Einsatz. Alle gehen auf § 37 StVO zurück:
- Grüner Pfeil (Wechsellichtzeichen) nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 f.: Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.
- Grünpfeil (Blechschild) nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 8: Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist.
- Grünpfeil (Leuchtpfeil) nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 12: Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf.
- Grüner Pfeil (Dauerlichtzeichen) nach § 37 Abs. 3 Satz 3: Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet: „Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
Dass an einer Ampel ein nebenstehender grüner Pfeil nur für Rechtsabbieger gilt, versteht sich eigentlich von selbst. Es darf nur in die Richtung abgebogen werden, in die der Pfeil zeigt. Ein ähnlicher grüner Pfeil, der bei roter Ampel das Abbiegen nach Links gestattet, wird schwer zu finden sein. Bei Leuchtpfeilen als Teil der Wechsellichtanlage ist das anders.
Mit der am 28.04.2020 in Kraft getretenen StVO-Novelle hat der Gesetzgeber ein neues Verkehrszeichen eingeführt: den Grünpfeil nur für Radfahrer. Im Übrigen wurden die Grünpfeil-Regeln für den Kfz-Verkehr auf Radfahrende erweitert.
Verhaltensregeln bei roter Ampel mit Grünpfeil
Ein grüner Pfeil ist in einem Punkt dem Stoppschild sehr ähnlich. Vor dem Abbiegen müssen Sie halten. Das bedeutet, dass Ihr Kfz absolut zum Stehen kommen muss. Ein sogenannter Rollstopp, bei dem Autofahrer nur kurz bremsen und dann langsam über die Haltelinie rollen, ist nicht ausreichend.
Außerdem dürfen Sie die Grünpfeilregelung nur in Anspruch nehmen, wenn das Rechtsabbiegen den freigegebenen Verkehr sowie schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer nicht behindert oder gefährdet. In § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 6 StVO wird deshalb betont, dass keines der Zeichen von der Sorgfaltspflicht entbindet.
Diese Verkehrsregeln bringt ein grüner Pfeil mit sich:
- Ein grüner Pfeil nach rechts gilt nur für die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen.
- Es muss an der Haltelinie gehalten werden (Nur kurzes Abbremsen reicht nicht aus).
- Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer (Fahrradfahrer, Fußgänger, Fahrzeugverkehr in freigegebener Richtung)
Verstöße gegen diese Verhaltensregeln werden mit bis zu 180 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Obiger Bußgeldtabelle können Sie die einzelnen Sanktionen entnehmen. Wundern Sie sich auch nicht, wenn Sie bei einer roten Ampel zwei Mal geblitzt werden. Manche Ampelblitzer lösen zwei Mal aus, einmal beim Überfahren der Haltelinie und einmal beim Einfahren in den Gefahrenbereich.
Ein grüner Pfeil kommt selten allein: Der grüne Leuchtpfeil auf der Autobahn
Grüne Pfeile gibt es zahlreich im Straßenverkehr. Normalerweise sind diese aber Bestandteil der Lichtzeichenanlage, also der Ampel. Ein grüner Leuchtpfeil kann nach links, geradeaus oder rechts deuten. In diesem Kontext bedeutet er, dass Autofahrer in die angezeigte Richtung fahren sollen.
Doch was bedeutet ein grüner Pfeil, der senkrecht nach unten zeigt? Diese Art Leuchtpfeil dürfte vor allem Lkw-Fahrern geläufig sein. Es ist auf Autobahnen und Kraftstraßen anzufinden. Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass manche Straßen einen ungewöhnlich breiten Seitenstreifen haben? Das liegt daran, dass dieser bei besonders hohem Verkehrsaufkommen als zusätzlicher Fahrstreifen dient. In § 37 Abs. 3 StVO ist dies geregelt:
Dauerlichtzeichen über einem Fahrstreifen sperren ihn oder geben ihn zum Befahren frei. Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an: „Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden“. Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet: „Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“. […].
Weil das Befahren dieser Spur nur bei Bedarf erlaubt ist, zeigen Leuchtzeichen darüber in regelmäßigen Abständen normalerweise ein rotes Kreuz. Erst wenn ein senkrecht nach unten zeigender grüner Pfeil zusehen ist, dürfen Sie diesen rechten Fahrstreifen nutzen. Alternativ kann das auch durch das Verkehrszeichen Nummer 223.1 angezeigt werden.
Es war einmal ein grüner Blechpfeil – Die Geschichte des Verkehrsschildes
1978 kam in der DDR zur Ampel ein grüner Pfeil hinzu, der das Rechtsabbiegen auch bei Rot erlaubte. Zum damaligen Zeitpunkt gab es noch keine Haltepflicht vor dem Abbiegen. Nach der Wiedervereinigung wurde dann nicht nur der Ampelmann sondern auch der Grünpfeil belassen.
Was zunächst nur eine Ausnahmeregelung für den Übergang sein sollte, hatte am Ende nicht nur Bestand, sondern wurde sogar von den alten Bundesländern übernommen. Inzwischen ist die alte Regelung jedoch stark umstritten. Beobachtungen ergaben, dass die grünen Pfeile nicht unbedingt zur Verkehrssicherheit beitrugen, weshalb einige Städte (z. B. Hamburg) diese wieder beseitigten.
Bildnachweise: fotolia.com/Stihl024, fotolia.com/SZ-Design.
Hinterlassen Sie einen Kommentar