Das Wichtigste zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren befindet sich meist eine Kamera im Polizeifahrzeug. Diese fertig Aufnahmen von einem Kfz an, welches vor dem Polizeiwagen fährt. Per Weg-Zeit-Berechnung kann dann das gefahrene Tempo ermittelt werden. Zudem fungiert der Tachowert des Polizeifahrzeugs als Referenzwert.
Handelt es sich um eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ohne Video, so darf die Strecke nicht zu kurz sein, um zuverlässige Messergebnisse erzielen zu können. Das Oberlandesgericht in Hamm hatte in einem Urteil zum Beispiel festgelegt, dass bei einer Geschwindigkeit von 71 – 90 km/h mindestens eine Strecke von 400 Metern zurückgelegt werden muss. Verbindliche Richtwerte gemäß Straßenverkehrsordnung gibt es für den Blitzer allerdings nicht.
Haben Sie aufgrund einer Messung durch ein Videonachfahrsystem einen Bußgeldbescheid erhalten, so ist binnen zwei Wochen ein Einspruch möglich. Diesen müssen Sie schriftlich an die Bußgeldstelle senden. Lassen Sie die Frist verstreichen, werden die Sanktionen rechtskräftig.
Wie funktioniert ein Videonachfahrsystem?
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Um die Einhaltung der Tempolimits zu überwachen, kommen unterschiedliche Messverfahren zum Einsatz. In der Regel werden diese durch einen stationären oder mobilen Blitzer durchgeführt. Häufig wird dafür Laser- oder Radartechnik verwendet.
In Deutschland kann aber auch eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren erfolgen. Wie der Name bereits verrät, verfolgt in diesem Fall ein Polizeiwagen ein anderes Kfz. Die Beamten versuchen, in gleichem Tempo wie das vorausfahrende Kfz zu fahren und den Abstand gleichmäßig zu halten.
Häufig ist eine Kamera im Messfahrzeug verbaut, die den gesamten Vorgang aufzeichnet. Über Sensoren sowie eine Weg-Zeit-Berechnung kann die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt werden. Auch der Tacho des Polizeifahrzeugs bietet einen verlässlichen Referenzwert.
Gut zu wissen: Liegt die errechnete Durchschnittsgeschwindigkeit über der Geschwindigkeitsbegrenzung, so wird der Messwert an die zuständige Bußgeldstelle weitergeleitet. Hat diese den Fahrer eindeutig identifiziert, erhält dieser einen Bußgeldbescheid. In einigen Fällen können die Polizeibeamten den Fahrer auch direkt „rauswinken“ und mit den Vorwürfen konfrontieren.
Messung durch Nachfahren: Ist das überhaupt zuverlässig?
Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist in Deutschland sowohl mit als auch ohne Videoaufzeichnung zugelassen. Dementsprechend können auch Bußgeldbescheide auf Grundlage solcher Messungen erstellt werden.
Um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen, gibt es einen Toleranzabzug. Dieser liegt höher als bei Blitzern, die auf Lasertechniken zurückgreifen. Je nach gefahrener Geschwindigkeit werden zwischen 5 und 10 km/h (Tempo unter 100 km/h) oder 5 bis 10 Prozent (Tempo über 100 km/h) vom Messwert abgezogen.
Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren: Ist ein Einspruch möglich?
Wird Ihnen eine Tempoüberschreitung aufgrund einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren vorgeworfen, so können Sie gegen den betreffenden Bußgeldbescheid einen Einspruch einlegen. Dieser muss binnen 14 Tagen bei der Bußgeldstelle eingehen.
Zwar ist die Technik zugelassen und liefert in aller Regel verwertbare Ergebnisse, Fehler können allerdings immer wieder passieren. Sind Sie nicht sicher, ob in Ihrem Fall eventuell eine Fehlmessung vorliegt, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.
Dieser kann dann per Akteneinsicht das Messprotokoll einsehen und etwaige Fehler beim Messvorgang oder der Protokollierung erkennen. Stellt sich heraus, dass Messfehler vorlagen, so werden die Sanktionen in aller Regel zurückgenommen.
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