Das Wichtigste zur Geldstrafe gemäß StGB
Dieser wird individuell vom Gericht festgelegt. Die Richter entscheiden aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten, wie hoch ein Tagessatz angesetzt wird. Je nach Schwere der Schuld wird dann die Anzahl der Tagessätze bemessen. Multiplizieren Sie beide Faktoren, ergibt dies die Geldstrafe, welche insgesamt fällig wird.
Ja. Grundsätzlich ist bei einer Geldstrafe, welche für eine Straftat ausgesprochen wurde, die Ratenzahlung möglich. Diese muss allerdings beim zuständigen Gericht beantragt werden. Sie wird nur gestattet, wenn es dem Verurteilten nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, die Geldstrafe umgehend zu begleichen.
Wird bei einer Geldstrafe die Ratenzahlung nicht eingehalten, so folgt erst einmal eine Mahnung. Erfolgt auch dann keine Zahlung, kann das Gericht einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung von Wertgegenständen des Verurteilten beauftragen. Bleibt auch diese erfolglos, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden. Es wird also ein Haftbefehl wegen der Geldstrafe erlassen.
Wenn Körperverletzung zu einer Geldstrafe führt
Straftaten werden in Deutschland gemäß Strafgesetzbuch (StGB) sanktioniert. Wird im Rahmen eines Strafverfahrens ein potenzieller Täter ermittelt, so muss sich dieser in einer Gerichtsverhandlung verantworten.
Kann der Betroffene als Täter überführt werden, droht ihm eine Freiheitstrafe oder Geldstrafe. Das Strafmaß ergibt sich aus dem gesetzlichen Straftatbestand. Die jeweilige Strafe wird vom Gericht stets im Einzelfall festgelegt. Doch wie hoch kann die Geldstrafe eigentlich ausfallen? Ist es möglich, diese in Raten zu bezahlen?
Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund. Sie erfahren zudem, ob ein Strafbefehl wegen einer Geldstrafe erlassen werden kann, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, diese zu begleichen.
Inhalt
Wie wird das Strafmaß für eine Straftat festgelegt?
Den Rahmen für die Sanktionierung von Straftaten gibt in Deutschland das Strafgesetzbuch vor. Für die unterschiedlichen Delikte ist jeweils ein Strafmaß definiert. Dabei kann es sich um eine Freiheits- oder Geldstrafe handeln.
Wie hoch die jeweilige Strafe angesetzt werden, bestimmt ein Richter im Einzelfall. Ein Beispiel zu Verdeutlichung: Gemäß § 223 Absatz 1 StGB kann eine Körperverletzung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Vor Gericht sollen dann die Umstände der Tat geklärt werden, sodass der Richter das Ausmaß der Schuld des Angeklagten einschätzen kann. Zeigt dieser beispielsweise ehrlich Reue, kann die Strafe entsprechend geringer ausfallen.
So wird eine Geldstrafe statt Freiheitsstrafe bei einer Körperverletzung ausgesprochen, wenn das Opfer nicht in großem Umfang verletzt wurde und der Täter sein Handeln ehrlich bereut.
Wichtig: Eine Geldstrafe soll die Tat nur im strafrechtlichen Sinne sühnen. Opfer einer Körperverletzung haben in aller Regel zudem einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Geldstrafe: Wie die Tagessätze berechnet werden
Verurteilt das Gericht einen Angeklagten zu einer Geldstrafe, so wird im Urteil keine Gesamtsumme genannt. Das Gericht gibt viel mehr eine Anzahl von Tagessätzen an und bestimmt deren Höhe. In § 40 Absatz 1 und 2 StGB sind die Grundlagen zur Verhängung von Tagessätzen bei einer Geldstrafe geregelt:
(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.
(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.
Es müssen also mindestens fünf Tagessätze im Rahmen einer Geldstrafe festgelegt werden. Das Maximum beträgt 360 Tagessätze, kann allerdings auf insgesamt 720 steigen, wenn eine Gesamtstrafe aufgrund mehrerer Straftaten gebildet wird.
Wie hoch der Tagessatz ausfällt, hängt maßgeblich vom Einkommen des Betroffenen ab. So kann es also vorkommen, dass ein Täter zu mehr Tagessätzen verurteilt wird, allerdings insgesamt eine geringere Geldstrafe bezahlen muss als ein Verurteilter, bei welchem der Grundbetrag der Tagessätze deutlich höher angesetzt wird.
Gut zu wissen: Das Gericht kann die Einkünfte und Vermögenswerte des Täters schätzen, um zu ermitteln, wie hoch die Geldstrafe insgesamt ausfallen soll.
Geldstrafe nicht bezahlt: Kommt der Haftbefehl?
Nicht immer ist der Verurteilte auch dazu in der Lage, die Geldstrafe umgehend zu bezahlen. In diesem Fall ist es per Antrag möglich, die Erlaubnis für eine Ratenzahlung zu erwirken. Die jeweilige Rate wird dann vom Gericht festgesetzt.
Doch was passiert, wenn die für die Geldstrafe vereinbarten Tagessätze als Ratenzahlung nicht geleistet werden? Zunächst erfolgen Mahnungen. Bleiben diese erfolglos, kann ein Gerichtsvollzieher Vermögensgegenstände pfänden.
Reichen auch diese nicht aus, um die Geldstrafe zu begleichen, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. Ein Tag in Haft entspricht dabei einem Tagessatz. Die Haft kann durch Zahlung der ausstehenden Geldstrafe jederzeit beendet werden.
Wichtig: Wollen Sie die Geldstrafe nicht absitzen, können Sie auch Sozialstunden statt der Geldstrafe ableisten, wenn Sie den Betrag nicht zur Verfügung haben. Dies ist durch einen Antrag auf „freie Arbeit“ bei der Staatsanwaltschaft möglich. Es handelt sich dabei um gemeinnützige Tätigkeiten. Die Regelungen diesbezüglich können je nach Bundesland voneinander abweichen.
Erscheint eine Geldstrafe im polizeilichen Führungszeugnis?
Für einige Berufe muss ein polizeiliches Führungszeugnis beim Arbeitgeber vorgelegt werden. In diesem ist vermerkt, ob der Betroffene vorbestraft ist oder nicht. Doch gelten Sie aufgrund einer Geldstrafe schon als vorbestraft?
Das kommt auf die Anzahl der Tagessätze an. Eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen erscheint nicht im Führungszeugnis. Sie gelten also gegenüber anderen als Justizbehörden als nicht vorbestraft. Fällt die Geldstrafe höher aus, wird diese im Führungszeugnis vermerkt.
Unterschied zwischen Geldstrafe und Geldbuße
Wer im Straßenverkehr bei einer Regelmissachtung erwischt wird, muss in aller Regel mindestens mit einer Geldbuße rechnen. Diese ist allerdings klar von einer Geldstrafe abzugrenzen. Letztere wird nämlich ausschließlich im Strafverfahren verhängt.
Die Geldbuße hingegen findet Anwendung, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Gegen das Bußgeld kann ein Einspruch erfolgen, wenn der Betroffene damit nicht einverstanden ist. Um eine Geldstrafe anzufechten, muss der Beschuldigte in Berufung oder Revision gehen.
Wichtig: Auch bei einer Geldbuße kann eine Haft angeordnet werden, wenn sich der Betroffene weigert, diese zu bezahlen. Die Erzwingungshaft ist mit der Ersatzfreiheitsstrafe im Rahmen des Strafverfahrens vergleichbar.
Bildnachweise: fotolia.com/ © bibiphoto, fotolia.com/ © zinkevych, fotolia.com/ © Peter Maszlen
Hinterlassen Sie einen Kommentar