Das Wichtigste zur Geldauflage
Bei einer Straftat besteht die Möglichkeit, dass der Täter statt einer Geldstrafe einen vom Gericht festgelegten Betrag an einen Verein spenden muss. Mit der Zahlung erfolgt zudem die Einstellung des Verfahrens.
Nein, bei Ordnungswidrigkeiten ist dies nicht vorgesehen. Diese Option besteht ausschließlich im Strafverfahren.
Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, bekommt mindestens ein Bußgeld als Strafe auferlegt. Dies ist beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Fall.
Wird ein Rotlichtverstoß begangen, kann ein Punkt in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot hinzukommen.
Allerdings handelt es sich bei den benannten Beispielen um rechtlich weniger schwerwiegende Verstöße.
Eine Fahrt unter Drogen oder Alkoholeinfluss oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) ist da schon als schwerwiegenderer Rechtsverstoß zu sehen.
Es handelt sich dabei nämlich um Straftaten, die laut Strafgesetzbuch (StGB) sanktioniert werden. Doch nicht immer muss es zu einer Verurteilung kommen: Mit einer Geldauflage kann sich der Angeklagte teils noch vor Beginn der Verhandlung „freikaufen“. Wie und wann dies möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
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Die Geldauflage im Strafverfahren
Wer eine Straftat im Verkehr begeht, kann per Strafrecht belangt werden. Die reine Sanktion laut Bußgeldkatalog reicht dann nicht mehr aus, um das Fehlverhalten entsprechend zu sühnen. Ein Strafverfahren folgt dabei einem in der Strafprozessordnung (StPO) festgeschriebenen Ablauf:
- Eine Straftat wird begangen und zur Anzeige gebracht.
- Auf Grundlage dieser wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen prüfen Staatsanwaltschaft und andere Behörden (zum Beispiel die Polizei) den Sachverhalt und tragen die Beweise zusammen.
- Ist ein ausreichender Verdacht begründet, folgt das Zwischenverfahren. Dabei kommt das Gericht ins Spiel und prüft, wie wahrscheinlich eine Verurteilung ist. Sind genügend Beweise vorhanden, wird das Hauptverfahren eröffnet.
Der Ausgang von der Gerichtsverhandlung hängt vom Einzelfall ab. Auch das Strafmaß ist für jede Tat unterschiedlich definiert. Doch neben der Freiheits- oder Geldstrafe kann noch eine weitere Option zum Tragen kommen: die Geldauflage.
Diese führt auch gleichzeitig zur Einstellung des Verfahrens. Die vom Gericht festgelegte Auflage wird dann einem gemeinnützigen Verein gespendet.
Auch dieser wird durch den Richter oder die Staatsanwaltschaft bestimmt. Voraussetzung für eine Geldauflage ist, dass der Täter seine Schuld gesteht und somit anerkennt.
Wann können Geldauflagen verhängt werden?
Die gesetzliche Grundlage, um per Geldauflage ein Strafverfahren zu beenden, bildet der Paragraph 153a StPO:
Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. […]
Dabei sind unterschiedliche Formen der Auflagen denkbar:
- Einen Betrag für eine gemeinnützige Organisation spenden (Geldauflage)
- Gemeinnützige Arbeit verrichten
- Unterhaltspflichten nachkommen
- Täter-Opfer-Ausgleich
- An einem sozialen Trainingskurs teilnehmen
- Wiedergutmachung des verursachten Schadens durch eine bestimmte Leistung
- Teilnahme an einem Aufbau- oder Fahreignungsseminar laut Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Eine Geldauflage kann nur dann zu Stande kommen, wenn der vermeintliche Täter seine Schuld eingesteht. Vor Eröffnung eines Hauptverfahrens und der Zusendung von einem Bußgeldbescheid wird in der Regel ein Anhörungsbogen verschickt. Bereits in diesem können Sie angeben, dass Sie eine entsprechende Auflage wünschen.
Wird diesem Wunsch durch die Staatsanwaltschaft stattgegeben, kann es zur Einstellung des Verfahrens, noch vor Beginn der Hauptverhandlung, kommen. Doch auch im Rahmen dieser können entsprechende Geldauflagen noch vom Richter genehmigt werden.
Bußgelder für Vereine: Fundraising durch Straftäter
Durch Geldauflagen kommen jährlich rund 100 Millionen Euro zusammen, die an gemeinnützige Organisationen gespendet werden. Dabei entscheiden Richter und/oder Staatsanwaltschaft, wem diese Hilfsmittel zu Gute kommen sollen.
Wichtiges Kriterium dabei ist, dass die Organisation zum Tatvorwurf passt. Geht es beispielsweise um Tierquälerei, so käme eine Tierschutzorganisation in Betracht. Eine Verkehrsopferhilfe wäre in diesem Fall eher unpassend.
Doch wie kommen die einzelnen Einrichtungen eigentlich auf die „Bußgeldliste“? Dazu ist ein Bewerbungsverfahren vonnöten. Dessen Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:
- Zunächst muss eine Registrierung beim zuständigen Oberlandesgericht erfolgen, damit eine Organisation von der Geldauflage profitieren kann. Dazu ist ein Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Geldauflagenempfänger erforderlich.
- Neben den Kontodaten und der Steuernummer sind folgende Unterlagen dem Antrag beizufügen: Kopie des Eintrags der Einrichtung in das Vereinsregister, Satzung der Einrichtung, Körperschaftsfreistellungsbescheid bzw. vorläufigen Bescheid des Finanzamtes, andere wichtige Bescheinigungen wie z. B. die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe etc., Informationsmaterial über die Einrichtung bzw. zu fördernde Projekte.
- Im letzten Schritt sollten Sie ein Anschreiben formulieren, aus dem ersichtlich wird, wozu die etwaigen Spenden genutzt werden sollen.
Wird dem Antrag stattgegeben und eine Organisation erhält Spenden aus einer Geldauflage, so ist diese verpflichtet nachzuweisen, in welche Projekte das Geld investiert wurde.
Wer bekommt die Geldauflage?
Im Folgenden sollen einige Einrichtungen beispielhaft genannt werden, die im entsprechenden Verzeichnis der Geldauflageempfänger stehen und somit Spenden erhalten:
- Deutsche KinderKrebshilfe der Deutschen Krebshilfe e.V.: Diese Stiftung kümmert sich um Kinder, die an Krebs erkrankt sind. Die Aufgaben reichen vom Ausbau von Kinderkrebszentren über die Entwicklung neuer therapeutischer Ansätze bis hin zur Einrichtung von Unterkünften für Elter in der Nähe der Kliniken.
- Pfälzischer Verein für Straffälligenhilfe e.V : Der in Ludwigshafen angesiedelte Verein ist in vielen Bereichen tätig. Eine wichtige Aufgabe ist die Jugendhilfe. Darüber hinaus werden auch justiznahe Leistungen angeboten. Beispiele dafür sind der Täter-Opfer-Ausgleich oder die Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit.
- Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V: Dieser Verein hat sich auf den Täter-Opfer-Ausgleich spezialisiert und soll mit seiner Arbeit zur Resozialisierung straffällig Gewordener beitragen. Durch Öffentlichkeitsarbeit soll die Gesellschaft für dieses Thema sensibilisiert werden.
- Aktion Mensch e.V.: Aktion Mensch ist eine deutsche Sozialorganisation, die sich hauptsächlich durch Lotterieeinnahmen finanziert. Die Projekte fokussieren sich meist auf Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche.
Natürlich finanzieren sich diese Vereine nicht ausschließlich von den Geldauflagen. Sie dienen allerdings dazu als zusätzliche Einkünfte Projekte zu finanzieren, die sonst nicht zu realisieren wären.
Welche Einrichtung letztendlich den Betrag aus der Geldauflage erhält, entscheidet der Richter oder die Staatsanwaltschaft. Letztere trifft in circa 70 Prozent der Fälle die Entscheidung.
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