Das Wichtigste zur Gefährdung
Eine Gefährdung des Straßenverkehrs kann aus unterschiedlichen Gründen vorliegen. Hier finden Sie eine Übersicht, wann gemäß § 315c Strafgesetzbuch (StGB) eine Gefährdung des Straßenverkehrs gegeben ist.
Für eine Gefährdung im Straßenverkehr droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die konkrete Strafe wird stets von einem Richter im Einzelfall festgelegt. Wurde die Gefährdung durch Fahrlässigkeit begangen, kann das Strafmaß für diese Straftat entsprechend reduziert werden.
Ja. Auch der Bußgeldkatalog erfasst die Gefährdung als Merkmal einer Ordnungswidrigkeit. Liegt diese vor, kann sich das Bußgeld entsprechend erhöhen. Zudem kann sich die Anzahl der verhängten Punkte erhöhen. Auch ein Fahrverbot ist denkbar.
Inhalt
Video: Wann und wie Gefährdungen entstehen
Gefährdungen können schwerwiegende Konsequenzen haben
Die Teilnahme am Straßenverkehr verlangt gegenseitige Rücksichtnahme. Da ein kleiner Fehler schon drastische Konsequenzen haben kann, müssen angehende Führerscheinbesitzer ihre Fahreignung nachweisen.
Die Fahreignung kann allerdings durch unterschiedliche Faktoren beeinträchtigt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Betroffene Alkohol konsumiert oder infolge einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, das Kfz sicher zu führen.
Dann kann es sich um eine Gefährdung des Straßenverkehrs handeln. Doch wie genau wird diese sanktioniert? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend, welche Merkmale laut StGB dazu führen, dass eine Gefährdung im strafrechtlichen Sinne vorliegt.
Gefährdung im Straßenverkehr: Definition
Eine Gefährdung des Straßenverkehrs kann zu schwerwiegenden Unfällen führen, bei denen nicht selten auch Personen zu Schaden kommen. Daher handelt es sich dabei um eine Straftat, die entsprechend hart geahndet wird.
§ 315c Absatz 1 StGB liefert eine Antwort auf die Frage: „Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?“:
Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In all diesen Fällen kann also eine Gefährdung vorliegen. Diese kann sich nicht nur gegen Personen richten, es ist auch möglich, fremde Sachen zu gefährden.
Gut zu wissen: Haben Sie berauschende Mittel genommen oder sind durch geistige und körperliche Mängel nicht in der Lage, ein Kfz sicher zu führen, liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs auch vor, wenn es nicht zu einer Kollision kommt. Schon das Risiko selbst ist strafbar.
Fahrlässige Gefährdung im Straßenverkehr
Bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs ist in aller Regel davon auszugehen, dass diese vorsätzlich geschieht. Wer sich beispielsweise stark alkoholisiert hinter das Steuer setzt, ist sich zumeist bewusst, welche Konsequenzen dies haben kann.
Handelt es sich beispielsweise um eine Gefährdung beim Überholen, muss dies allerdings nicht unbedingt vorsätzlich geschehen. Es kann auch vorkommen, dass der Betroffene die Situation falsch einschätzt.
In diesem Fall kommt auch die Fahrlässigkeit in Betracht. Stellt das Gericht dieses Tatbestandsmerkmal fest, wirkt sich dies auf den Strafrahmen aus. Eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs zieht demnach eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre oder eine Geldstrafe nach sich.
Wichtig: Kommt es zu einer Verhandlung vor Gericht, empfiehlt es sich, einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Dieser kann Sie vor Gericht vertreten und eine Argumentation ausarbeiten, welche belegt, dass in Ihrem Fall eine Fahrlässigkeit vorlag. Dies wirkt sich strafmildernd aus.
Ahndung einer Gefährdung gemäß Bußgeldkatalog
Auch der Bußgeldkatalog führt das Merkmal der Gefährdung bei Ordnungswidrigkeiten auf. Dieses wirkt sich entsprechend auf die jeweiligen Sanktionen aus. So kann es, wenn Sie bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit andere gefährden, dazu kommen, dass sich das Bußgeld erhöht.
Daneben sind auch mehr Punkte in Flensburg denkbar. In einigen Fällen führt eine Gefährdung auch zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten. In diesem Zeitraum ist es Ihnen nicht gestattet, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen.
Missachten Sie dieses Verbot, liegt eine Straftat vor. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird gemäß § 21 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sanktioniert.
Wie kann ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?
Es kann vorkommen, dass ein Bußgeldbescheid verschickt wird, obwohl dieser ungerechtfertigt ist. So kann Ihnen beispielsweise eine Gefährdung durch das Überfahren einer roten Ampel vorgeworfen werden, obwohl Sie gar nicht hinter dem Steuer saßen.
In diesem Fall können Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und angeben, dass Sie zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit nicht der Fahrer des Wagens waren. Können Sie dies nachweisen, wird die Bußgeldstelle von den Sanktionen absehen.
Bedenken Sie, dass der Einspruch binnen 14 Tagen nach Erhalt vom Bußgeldbescheid bei der Bußgeldstelle eingehen muss. Andernfalls werden die Sanktionen rechtskräftig und ein Einspruch ist nicht mehr möglich.
Sind Sie nicht sicher, wie Sie den Einspruch formulieren sollen, empfiehlt es sich, einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie umfassend beraten.
Video: Wann Eingriffe in den Straßenverkehr zur Gefahr werden
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