Das Wichtigste zu den Kosten, wenn Sie geblitzt wurden
Werden Sie geblitzt, hängen die Kosten davon ab, um wie viele km/h Sie das Tempolimit überschritten haben. Mit unserem Rechner können Sie kostenlos und bequem die Sanktionen für einzelne Geschwindigkeitsverstöße ermitteln.
Grundsätzlich haben Sie nach dem Erhalt vom Bußgeldbescheid zwei Wochen Zeit, schriftlich einen Einspruch einzulegen. Dieser kann Aussicht auf Erfolg haben, wenn nachweislich ein Messfehler vorliegt. Ist dies nicht der Fall, so gibt es meist keine Möglichkeit, die Kosten, wenn Sie geblitzt wurden, zu umgehen.
Wurden Sie geblitzt, kommt eine Bearbeitungsgebühr noch zusätzlich zu den Sanktionen auf Sie zu. Sie Zahlen dann mindestens 25 Euro Gebühren und Auslagen sowie 3,50 für das Porto.
Geblitzt? Kosten mit unserem Rechner bequem ermitteln
Geblitzt: Was kostet es?
Inhalte
Damit alle Verkehrsteilnehmer möglichst sicher und unfallfrei von A nach B kommen, gibt es diverse Verkehrsregeln. Diese legen zum Beispiel Tempolimits und einen einzuhaltenden Sicherheitsanstand fest.
Die Einhaltung dieser Regelungen wird durch Beamte der Polizei im fließenden Verkehr überwacht. Zu diesem Zweck kommen Blitzer und Radarfallen zum Einsatz. Werden Sie dann geblitzt, kommen Kosten auf Sie zu.
Für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr droht nämlich mindestens eine Geldbuße. Je nach Schwere des Verstoßes können noch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten auf Verkehrssünder zukommen. Mit unserem Rechner können Sie für jede Geschwindigkeitsüberschreitung ermitteln, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Wichtig: Wurden Sie wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, werden die Kosten nach Abzug einer Toleranz ermittelt. Diese beträgt 3 km/h (bei einem Tempo unter 100 km/h) oder 3 Prozent (bei einem Tempo über 100 km/h) und soll als pauschaler Ausgleich für etwaige Messungenauigkeiten dienen.
Fallen, wenn Sie geblitzt wurden, weitere Kosten an?
Hat ein Blitzer ausgelöst und Sie bei einem Verstoß im Straßenverkehr erwischt, so erhalten Sie in aller Regel einen Bußgeldbescheid. Bevor dieser zugestellt werden kann, muss die Bußgeldstelle aber erst einmal den Halter des Kfz ermitteln.
Dafür entstehen Auslagen und Gebühren. Diese muss der Verkehrssünder zusätzlich zu einer etwaigen Geldbuße tragen. In § 107 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist diesbezüglich definiert:
Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. […] Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro.
Wie Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen
Wurden Sie geblitzt, sind die Kosten durch den Bußgeldkatalog festgelegt. Nur in besonderen Fällen, wie zum Beispiel bei beharrlichen Pflichtverletzungen, können diese von den vorgegebenen Werten abweichen.
Halten Sie die gegen Sie ausgesprochenen Sanktionen für nicht gerechtfertigt, so besteht die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen.
Aussicht auf Erfolg hat ein Einspruch zum Beispiel, wenn ein Messfehler des Blitzers vorlag. Dieser lässt sich in aller Regel durch eine Akteneinsicht aufdecken. Sind Sie diesbezüglich nicht sicher, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen.